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Großenhainer MchiltsW- M AytigeblM. Amtsblatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 125. Dienstag, den 25. October 1884. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Königlichen «<-^41414144114444^41 Amtshauptmannschaft zu Dresden vom 3. August dieses Jahres wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Neubau der bei Radeburg über die Röder führenden sogenannten Zollbrücke vollendet und dieselbe nunmehr wieder fahrbar ist. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 22. October 1864. von Egidy. Krapf. Edictalladung. Nachdem zu dem überschuldeten Vermögen des hiesigen Hausbesitzers und Backers Ernst Her mann Förster der Concursproceß eröffnet worden ist, so werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger Förster's, sowie alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde einen Anspruch an denselben zu haben glauben, hierdurch vorgeladen, in dem anberaumten Liquidationstermine den 2V. December 1864 nicht nur innerhalb der Gerichtszeit, persönlich, oder durch gehörig legitimirte und was die Aus länder anlangt mit gerichtlich anerkannten Vollmachten versehene Beauftragte an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, sondern auch ihre Forderungen gehörig anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie von der Perception aus der vorhandenen Concursmasse ausgeschlossen und der ihnen etwa zu stehenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig erachtet werden wurden, demnächst sowohl mit dem bestellten Rechtsvertreter Herrn Finanzprocurator Adv. Lorenz hierselbst über ihre Zulassung zu diesem Creditwesen, als auch nach Befinden unter sich über die Priorität ihrer Anfor derungen rechtlich zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen und den 7. Februar 1865 der Eröffnung eines Präclusivbescheids, welcher in Betreff der in diesem Termine Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht wird erachtet werden, sich zu gewärtigen, hierauf aber in dem auf den 24. Februar 1865 anberaumten Verhörstermine 9 Uhr des Vormittags anderweit in Person oder durch genügend legiti mirte, resp. mit gerichtlichen Vollmachten versehene Stellvertreter, an hiesiger Gerichtsstelle zu erschei nen, mit einander die Güte zu pflegen und über etwaige Vergleichsvorschläge sich bestimmt zu erklären, unter der Verwarnung, daß sie außerdem, sowie beim gänzlichen Ausbleiben in diesem Ter mine als einwilligend in den Beschluß der Mehrheit der Gläubiger werden angesehen werden. Falls jedoch ein Vergleich im Verhörstermine nicht zu Stande kommen sollte, sodann den 14. März 1865 des Actenschlusses zum Werspruche, und den 12. Mai 1865 der Bekanntmachung eines Locationserkenntniffes, welche den Ausbleibenden gegenüber Mittags 12 Uhr für erfolgt angesehen werden wird, sich gewärtig zu halten. Uebrigens haben auswärtige Interessenten, und zwar ein Jeder bei 5 Thlr. —- —- Strafe, Bevollmächtigte an hiesigem Orte zur Annahme von Ladungen zu bestellen. Großenhain, am 22. October 1864. Das Königliche Gerichtsamt. Mohn, Assessor. v.Loeben. Subhastation und Auction. Erbthcilungshalbcr sollen von dem unterzeichneten Gerichtsamte die zum Nachlasse des Guts besitzers Johann Gottlob Hiersemann in Colmnitz gehörigen Grundstücke Folium 22 und 40 des Grund - und Hypothckenbuchs, welche ortsgerichtlich auf 2249 Thlr. 29 Ngr. — Pf. taxirt worden sind, nebst lebendem und todtem Inventar den 9. November dieses Jahres Vormittags um 12 Uhr und sofort nach Beendigung der Subhastation die Nachlaßmobilien durch die Ortsgerichten im Nach laßhause zu Colmnitz an den Meistbietenden versteigert werden, was unter Hinweisung auf das im