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Großenhainer Amtsblatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Rcdigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 1864 Dienstag, den 1b. August x>. SS Bekanntmachung der Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, Feuerpolizei - Commiffariat betreffend. Die Königliche Kreis - Direction zu Dresden hat an Stelle des aus seinem zeitherigen Wohn orte weg- und nach Pristewitz gezogenen Vorwerksbesitzers Herrn Wilhelm Blümig den Guts besitzer und Gemeindevorstand Herrn Traugott Gustav Sommer zu Stauda zum stellver tretenden Feuerpolizei - Commifsar im VI. Districte des Gerichtsamtsbezirks Großenhain ernannt. Vorschriftsmäßig wird diese Personal-Veränderung hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 10. August 1864. Im Auftrage: von Harttmann. Krapf. Am heutigen Tage sind auf Folium 56 des hiesigen Handelsregisters folgende Einträge: 12. August 1864. Die Firma August Arnhold in Großenhain sirmirt künftig „Arnhold L Comp", lt. Anzeige vom 3. August 1864. Firmenaeten Vvl. III, Blatt 37. 12. August 1864. Carl August Otto in Großenhain ist Mitinhaber der Firma, lt. Anzeige vom 3. August 1864. Firmenacten Vvl. III, Blatt 37. bewirkt worden. Großenhain, am 12. August 1864. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. O. Der Maurerlehcling Friedrich Clauß aus Frauen- Hai,, dessen gegenwärtiger Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen ist, welcher sich aber in der Gegend von Meißen in Erntcarbeit befinden soll, wird hierdurch geladen, sich den 5. September 1864 Vormittags 9 Uhr an hiesiger Amtsstelle persönlich einzusinden und sich auf eine gegen ihn vorlie gende Anzeige zu verantworten. Alle Gerichts- und Polizeibehörden, in deren Bezirk sich Clauß aufhält, werden ersucht, ihn auf diese Vorladung zu verweisen und mittels Marschroute anher zu weisen. Großenhain, am 8. August 1864. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Großenhain, den 11. August 1864. Der Stadtrath. F W. Röting, stellv. Bors. Nachdem nachstehender Nachtrag zu dem Localstatute bestätigt worden ist, so wird solcher hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Nachtrag. Der 40 des vorstehenden Localstatuts wird hierdurch dahin abgeändert: Dcr Bürgermeister muß rechtskundig sein und die in 192 der Städte - Ordnung bestimmte Qualifikation besitzen. Er ist zur Betreibung der suristischen Praxis oder son stiger, die Gemeindeverwaltung nicht angehender Ncben- s geschäfte nicht berechtigt. Sein aus der Stadtcaffe zu > beziehender Jahresgehalt beträgt Acht Hundert Thaler — - — i Großenhain, den 26. Juli 1864. - Der Stadtrath. Das Stadtverordneteneollegium F. W. Röting, Adv. Gustav Kretzschmar I., stellv. Vors. Vorsteber der Stadtverordneten. i (l^. 8.) (lbi. r^.) Nr. mell. Meng. i Carl Arnold.^ ' I. G. Junghanß. Vorstehender Nachtrag zu dem Locaistatute für die Stadt Großenhain, vom 26. d. Mts., ist von der unterzeichneten Königlichen Kreis - Direction bestätigt worden, was hiermit unter Beidruckuna des Kanzlcisiegels beurkundet wird. Dresden, am 30. Juli 1864. <1,. 8. , Königliche Kreis-Direction. von Oppell.