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Großenhainer MtnhMW- Md AyktzMü. Amtsblatt d-S König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 13. Sonnabend, den 30. Januar 1864. Bekanntmachung, den Jahrmarkt betreffend. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden nachstehende Bestimmungen zur gehörigen Beachtung bekannt gemacht: 1) Der Markt beginnt Donnerstag, den 11. Februar dieses Jahres, Morgens, und dauert bis Freitag den 12. Februar Abends. Außerhalb dieser Zeit ist der Detail-Handel und das Auslegen der Waaren bei 5 Thlr. Strafe und Beschlagnahme der ausgelegten Waaren ver boten und nur der Grosso-Verkehr ist am Lage vorher von Mittags 1 Uhr zugelaffen; 2) hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen der mit der Marktaufsicht betrauten obrig keitlichen Personen nachzugehen; 3) die tarifmäßigen Stättegelder sind in dem Sessionszimmer, erste Etage des Rathhauses, wo am Donnerstage von früh 8 Uhr bis Mittags 12 Uhr expedirt wird, zu erlegen. — Wer bei der Nachmittags ftattfindenden Revision die Erlegung des Stättegeldes nicht bescheinigen kann, oder wer dabei unrichtiger Angaben hinsichtlich seiner Verpflichtung überführt wird, hat nicht nur das Hinter- Groß enhain, am 28. Januar 1864. zogene Stättegeld nachzuzahlen, sondern verfällt in das Vierfache als Strafe; 4) des Nachts dürfen Stangen und andere Vorrichtungen, welche in die Straße hervorragen, an Buden und Berkaufs- ständen nicht stecken, Lnglerchen Kisten und sonstige Hinder nisse in der Passage nicht stehen oder liegen gelassen werden; 5) das Abladen und Beladen der die Marktgüter führenden Wagen ist lediglich in der Innern Naundorfer- und in der Schloßgasse gestattet. Die Fuhrwerke dürfen jedoch weder beladen, noch unbeladen daselbst stehen gelassen werden, auch ist das Verladungßgeschäft möglichst zu beschleunigen. — Fuhrwerksbesitzer, welche für ihre Geschirre ein Privatunterkommen nicht haben, können die selben, jedoch außerhalb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, auf dem Radeburger Platze aufstellen; 6) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen in 4. und 5. werden polizeilich bestraft werden. Der Stadtrath. Schickert. Bekanntmachung den 28. Januar 1864. Schuldirector E. E. Schelle / 2) die Angabe der betreffenden Hausnummer — behufs der Anfertigung des Sckulaeldcatakers - Großenh^n ^Kinder die Beibringung eines Geburtsscheins oder Taufzeugnisses' Alle innerhalb der Zeit vom 1. October 1857 bis zum 30. September * 1858 gebornen, zur bevorstehenden Ostern schulpflichtig werdenden Kinder im städtischen Schulbezirke sind am 14. und 13. Februar im Knabenschulhause eine Treppe hoch anzumelden, und zwar haben die Anmeldungen für die Armenschule, wobei jedoch die Aufnahme in dieselbe von der Genehmigung der städtischen Behörde abhängig bleibt, Sonntag den 14. Februar früh von 10—12 Ühr; für die II. Bürgerschule an demselben Tage Nachmittags von 2 — 4 Uhr; für die I. Bürgerschule Montag den 15. Februar Nachmittags von 2 — 4 Uhr bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe zu erfolgen. — Hierbei sind erforderlich: 1) der Nachweis über die geschehene Schutzblatternimpfung — gemäß der Cultus-Ministerial- Berordnung vom 18. November 1857; Tagesnachrichten. Sachsen. In Dresden fand am 26. Januar in Braun's Hotel eine von den dasigen Mit gliedern des Nationalvereins veranstaltete, äußerst zahlreich besuchte Volksversammlung in der schles- wig-holsteinschen Frage statt, in welcher mehrere Resolutionen und zum Schluß die in dem Aufrufe an das deutsche Volk, den der ständige Ausschuß der deutschen Landesvertretungen von Frankfurt aus erlassen hat, enthaltene Erklärung: „Keine Regierung wird ferner Anspruch haben auf die Achtung und das Vertrauen des Volkes, die nicht der Sache der Herzogchümer, d. h. der Sache Deutschlands ihre ganze Wehrkraft ohne Rückhalt zur Verfügung stellt" angenommen worden sind. — Vom Jahre 1865 ab werden in Dresden von den zeitherigen fünf Jahrmärkten nur noch der Fasten-, der Johannis- und der Gallusmarkt, und zwar der erstere und letztere in Altstadt, der Johannismarkt aber in Neustadt abgehalten werden. — Aus dem Erz gebirge wird gemeldet, daß die Mulde, die Zscho pau und kleinere Flüsse sich bereits ihres Eises entledigt und hier und da Ueberschwemmungen, resp,. Brücken zerstört und anderen Schaden an gerichtet haben. — Bezüglich des Elbeisganges wird aus Pirna berichtet, daß am 28. Januar Vorm. 1L Uhr bei Rathen das Eis aufgebrochen und 10 Min. lang im Gange geblieben ist. Unter halb der Bastei hat sich das Eis festgesetzt und von da bis Pirna war die Eisdecke noch unver-