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agna tischen Erbfolge berechtigten Fürsten als. Herzog von Schleswig-Holstein nicht langer zu zögern." Preußen. Im Abgeordnetenhause hat am 9. Decbr. der Finanzmmister einen Gesetzentwurf wegen einer Anleihe von 12 Millionen zu außer ordentlichen Ausgaben für Militarmaßregeln wegen Schleswig-Holstein eingebracht. Kobneg-GothK W in Gotha erschienene Proclamation, unterzeichnet „Friedrich, Herzog von Schleswig-Holstein", an die Schleswig- Holsteiner gerichtet, dankt diesen für die bewiesene Treue, und sagt sodann: „In meiner Person ver einigen sich Recht, Legitimität und alte Verbriefung des Landes mit den nationalen Forderungen und den Geboten der Menschlichkeit." Der Herzog hofft, daß, gestützt auf bundesfreundliche Hilfe, die Neubildung der schleswig-holsteinscheu Armee bald werde beginnen können. Wenn der Friede zurückgekehrt, werde Schleswig-Holstein für Deutschland und Europa eine Gewahr des Frie dens^ und der Ordnung sein. Mittwoch den 16. Decbr. Abends 48 Uhr Probe. Damen allein. Diejenigen, welche mir schulden, werden hier mit freundlichst ersucht, mir meine Forderungen ungesäumt zu berichtigen. Großenhain, den 14. December 1863. LrSItUSL'y Assistenzarzt a. D. Großenhainer des Königs GirichtSamtS und StadtratHS zu GroKmhain. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. -- ... - — . — ... — ' . ^io. 146. Dienstag/den 15. December 1863. Laut anher erstatteter- Anzeige ist das mit Nr^1397lWezeichnete Sparkassenbuch ihrer Eigenthümerin verloren gegangen. ° / Der etwaige Besitzer dieses Buches wird hierdurch aufgesordert, seine Rechte und Anbrüche an diesem Buche binnen drei Monaten unb dstt RK. Mäoz R8KA bei Ms anzumelden, widrigenfalls erwach Ablauf dieser Frist semer Rechte für verlustig und das bezeichnete Buch für ungültig wird erachtet werden. Stadtrath. Großenhain, den L!. December 1863. ? '7'7^77^7^ Schickert. Durch § 29 der Ausführungs-Verordnung zum Gewerbegesetze haben Gewerbtreibende, welche leicht brennbare öder explo- dirende Stoffe anfertigen oder Mf Lager halten, bei Vermeidung von Geldstrafe bis zu M IHM. ein Reglement. übet' die Gebahrung. Mt diesen Stoffen bei vep Obrigkeit zur Genehmi gung einzureichen. Dieser Bestimmung unterfallen ins Besondere die Niederlagen von Schieß pulver, Schießbaumwolle, Zündhütchen, Zündwaaren, Feuerwerks-Gegenstanden, Phosphor, Salpeter, Schwefel, Alkohol, Aether, atherisch Oelen, Aaphta, Steinöl, Photogen und anderen leichtbreMenden und explodirenden Stoffen, i. / ^ 7 - Zur Beachtung durch die Betheiligten wird dieß hierdurch bekannt gemacht. 7. G roße nh ain, den 10. December 186S. ., M Der Stadtrath. ..... l '7,7 M^7 7r7 Lagesnachrichten. Sachsen. An das dänische Cabinet ist infolge des Bundesbeschluffes vom 7. December von Seiten Oesterreichs, Preußens, Sachsens und Hannovers am 12. December die Aufforderung ergangen, binnen sieben Tagen das Herzogs Holstein zu raumen. — Auf der Registrande der zweiten Kammer in der Sitzung am 11. December war von besonderem Interesse folgender, die schles- wig-holstemsche Frage betreffender Antrag des Vice- prasidenten Oehmichen und 43 Genossen, der in einer der nächsten Sitzungen brachen werden soll: ,, In Erwägung, daß der Bundcsbrschluß vom 7. Decbr. unter den jetzt vorliegenden B er lw müssen in keiner Weise geeignet erscheint, die Rechte dec Herzogtbümer Schleswig und Holstein, sowie das Recht und die Ehre Deutschlands zu wahren, wolle die Kammer beschließen: 1) Unter Aus druck des tiefsten Bedauerns und der gerechten Entrüstung über den am 7. December gefaßten Bundesbeschluß, sowie unter Anerkennung des Verhaltens der sächsischen Regierung in der betreffenden Bundestagssitzung die bobe Staatsre- gicrung zu ersuchen, mit allen ibr zu Gebote siebenden Mitteln dabin zu wirken, daß die von Seiten des Bundes beschlossenen Maßregeln zu einer vollständigen Besetzung der Herzogthmner Schleswig - Holstein mit deutschen Bundestruppca ausgedünt werden. S) Unter Bezugnahme auf ibren frübern Beschluß die Erklärung abmgeben, daß es im Interesse der IkckeaMät Deutschlands und zur Wah rung der Rechte der Herzogtümer dringend notbwendig ist, sowobl die Richtanerlennung d^r von dem dermaligen Könige von Dänemark erhobenen Ansprüche auf die Herzog- thümer Schleswig und Holstein offen und ausdrücklich aus- Zusprechen, als auch mit der Anerkennung des nach der