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Großenhainer WtlhMW- M McigkblM. MwtSVlKtt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. 113. Dienstag, den 29. September 1863. Die Kandesbkan-eaffenveiträge auf den zweiten Termin Jahres werden mit 5 Ngr. 6 Pf. auf je 100 Thlr. Ver sicherungssumme nächsten 1. October fällig und sind daher von den hiesigen Haus- und Scheunen besitzern oder deren Administratoren längstens bis zum 14. Oetober I86A bei Vermeidung der Erecution an die Dtadtcasse einzuzahlen. Großenhain, am 26. September 1863. Der Stadtrath. Parterre der hiesigen Armenanstalt ist für eine einzelne Per- fon eine Stube zu vermiethen. Personen, welche dieselbe zu miethen beabsichtigen, erfahren das Nähere in der Rathsexpedition. Großenhain, den 24. September 1863. Der Stadtrath. Schickert. Die Stadtbehörden von Leipzig und Berlin haben am 14. d. M. §n Me Städte des deutschen Vaterlandes die Einladung ergehen lassen, sich mit ihnen zu verbinden, um eine Gedenkfeier der 50jährigen Wiederkehr der Leipziger Völker schlacht auf der Wahlstatt zu veranstalten. Sie haben zu diesem Behufe zunächst die Vermittelung der Landes- und Bezirkshauptstädte in Anspruch genommen und dieselben aufgefordert, für sich und Namens der Städte ihres Landes resp. ihres Bezirks sich in einer auf den 23. d. M. anberaumtcn Versammlung zu einem Centralcomite der vereinigten Städte zu constituiren, um über das Festpro gramm endgültig zu beschließen. In den am 23. und 24. Septbr. stattgehabten Versammlungen dieses Centralcomites ist das nachstehende Programm festgestellt worden: Programm. 1) Das fünfzigjährige Gedenkfeft der Leipziger Völkerschlacht, zu dessen gemeinschaftlicher Veran staltung die sammrlichen deutschen Städte von den Rächen Berlins und Leipzigs unterm 14. September eingeladen worden sind, findet am 18. und 19. October in und bei Leipzig statt. 2) Festgeber sind diejenigen deutschen Städte, deren Vorstände bis zum 8. October dem Festausschuß in Leipzig ihren Beitritt erklären. 3) Als Gäste der verbundenen Städte werden zu dem Feste sämmtliche deutsche Veteranen eingeladen, welche in den verbündeten Heeren an der Leip ziger Schlacht Theil genommen haben. 4. Die Vororte der verbundenen Städte sind ersucht, die Bekanntmachung der von dem Festausschuß zu erlassenden Einladung der Veteranen zu vermitteln. 5) Dem Festausschuß bleibt überlassen, an einzelne hervorragende Personen aus den Freiheitskriegen und an einzelne Männer, welche während derselben ein vorzügliches Verdienst um das Vaterland sich erworben baden, besondere Einladungen ergehen zu lassen. 6) Die ver bundenen Städte (Nr. 2) werden beim Feste durch Deputationen vertreten, deren Mitgliederzahl für Städte bis zu 20,000 Einwohnern auf S, für Städte von 20,000 bis zu 50,000 Einwohnern auf 4, für Städte über 50,000 bis zu 100,000 Einwohnern auf 6 festgestellt ist. In Betreff der Stadt Leipzig, sowie derjenigen Städte, die mehr als 100,000 Einwohner haben, ist von der Beschränkung der Zahl der Deputirten Abstand genommen. 7) Die Personen, welche in Folge der Einladung unter Nr. 3 erscheinen wollen, sind bis zum 8 October dem Festausschuß anzumelden 8) Die Festordnung ist wie folgt beschlossen: Sonntag, den 18. Oct ob er. 6 Uhr Morgens: Eröffnung der Feier durch Weckruf und das Geläute aller Glocken. 9 Uhr: Beginn des Festgottesdienstes in den Kirchen aller Religionsgescll- schaften. 12 Uhr: Ausführung eines l'e Deum durch die vereinigten Männergesangvereine der Stadt auf dem Markte. 3 Uhr: Vaterländische Lieder, von den Gesangvereinen ausgcfübrt, auf dem Markte oder bei ungünstigem Wetter in der Eentralhalle. Abends: Festvorstellung im Theater, gleichzeitig Musikaufführungen. Befeuchtung der städtischen öffent lichen Gebäude und Plätze. Octoberfeucr auf dem Schlachtfclde. — Montag, den 19. Octobcr. Festzug. Für die am Felle theilmhmendcn Veteranen werden Wagen bereit sein. Der Zug bewegt sich früh 9 Uhr, von einem noch zu bestimmenden Punkte der Stadt aus, nach dem zur Errichtung eines würdiaen, durch Nationalsubscription zu errich tenden, Denkmales der Leipziger Schlacht ausgewählten Platze zwischen dem Tbonberge und Stötteritz. Nach der An kunft auf dem Platze: Legung des Grundsteins zum Denkmale. Festrede. Allgemeiner Gesang. Der Zug begiebt sich in der Ordnung, in welcher er angekommcn, nach der Stadt zurück, bis an die Stelle am äußern Grimmaischen Thore, an welcher d'e Königsberger Landwehr, unter Führung des Major Friccius, am 19. Octobcr 1813 in die Stadt cin- drang. Diese Stelle wird durch ein einfaches, von der Stadt Leipzig errichtetes, bis dahin verbülltes Denkmal bezeich net sein. Nach Ankunft des Zuges: Enthüllung dieses Denkmales. Nachmittags 4 Uhr: Festmahle in mehreren noch zu bestimmenden Localitäten. Abends: Fackelzug. 9) Zur Ausführung dieses Programms ist der Festausschuß bestimmt. Derselbe wird gebildet aus den Mitgliedern des Leipziger Local-Comitv und vier bis sechs von dem Ecntral-Eomitä der verbundenen Städte gewählten Mitgliedern. Der Festausschuß ist bevollmächtigt, über die zur Ausführung zu ver wendenden Kosten zu beschließen. Die Unterbringung der Gaste und der Deputirten der Städte, sowie die Kosten der Beleuchtung der städtischen Gebäude hat die Stadt Leipzig übernommen. Die übrigen Kosten werden unter die ver bundenen Städte (Nr. 2) nach Maßgabe ihrer Bevölkerungen vertheilt. Die Feststellung der Rechnung geschieht durch