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Großenhainer AntnhütmP- Md AnzchMM A,ntsdlatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. ?so. 21. Donnerstag, den 19. Februar 1863. ^rinnernner Die auf die Grundsteuern des abgelaufenen erste« Hebetermins von vielen Beitragspflichtigen noch zu leistenden Zahlungen sind nunmehr sofort und bis zum Schluß kaufend«« Monats an die hiesige Stadlsteuer-Einnahme zu berichtigen, widrigenfalls zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsverfahren unnachsichrlich verschritten werden muß. Großenhain, am 16. Februar 1863. Der Stadtrath. Schickert. Lagesnachrichten. Sachsen. Nach einer Bekanntmachung der königl. Ober-Post-Direction nehmen auch die sachs. Postanstalten bis auf Weiteres keine Geld sendungen nach Polen mehr an. — In einem Steinkohlenschachte zu Hänichen wurde am 9. Fe bruar ein Bergarbeiter von einer hereinbrechenden Kohlendecke verschüttet und sofort getödtet. — Am 12. Februar Abends halb 9 Uhr brach in der Scheune des Mühlenbesitzers Berger in Böhla bei Ortrand Feuer aus, durch welches dessen sammt- liche Gebäude mit allen Vorräthen zerstört wur den und auch vieles Bieh mit verbrannte. Preußen. Durch eine Verfügung des Finanz ministers ist die Ausfuhr von Waffen und Kriegs munition aller Art über die Grenze gegen Ruß land und Polen bis auf Weiteres verboten. — In Bezug auf das Verhalten Preußens in der polnischen Angelegenheit ist am 8. Februar mit Rußland eine Uebereinkunft abgeschlossen worden, welche sich unter Anderem auf die Behandlung der übertretenden russischen Mannschaften beziehen soll; diese werden fernerhin ihre Waffen behalten. Ferner soll, abgesehen von einer etwa künftig neth- wendig werdenden Mitwirkung Preußens zur Unter drückung des Aufstandes, die Beförderung russischer Truppen durch preußisches Gebiet, namentlich auch auf der Eisenbahn, unter die Punkte der Con vention gehören. — Wie die „Nordd. Allg. Zeit." schreibt, sind im Kreise Kulm sechs Emissäre aus Polen und Italien verhaftet und nach Graudenz befördert worden. Bei einem Geistlichen und einem Schankwirthe sind zahlreiche Schuß- und Hieb waffen consiscirt worden. Im Kreise Straßburg fand die Verhaftung eines Gutsbesitzers statt, bei welcher Gelegenheit die Beschlagnahme von Waf fen und revolutionären Correspondenzen erfolgte. Die polnischen Grenzdistricte sind einstweilen ru higer geworden. — Infolge einer königl. Verord nung, nach welcher die polnischen Grenzkassen, um sie vor den Insurgenten zu sichern, nach Preußen gebracht werden können, ist bereits der sich auf 50,000 Thlr. belaufende Baarbestand der Steuer kasse von Strzalkowo in Posen eingetroffen. — Die bei ihrem Uebertritt über die preußische Grenze entwaffneten Russen werden nicht, wie erst ge meldet wurde, in Kosel internirt, sondern sind bereits am 13. Februar, vollständig bewaffnet, wieder in Polen eingerückt. Oesterreich. Die „Wiener Zeitung" enthalt eine Verordnung des Finanzministers, welche die Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen, Waffen- bestandtheilen, Sensen, Munition und Munitions objecten über die Grenze Galiziens gegen Rußland hin verbietet. — Im Venetianischen wird eine weitere Armeereduction stattfinden und sollen im Ganzen 25,000 Mann entlassen werden, wodurch eine Ersparniß von etwa dritthalb Millionen er zielt werden dürste. Frankreich. Aus Mexico sind Nachrichten in ! Paris eingegangen, welche melden, daß General ! Forey am 9. Januar noch immer in Orizaba ! stand. Nach einer anderen Nachricht sollen die Franzosen bereits gegen die Hauptstadt vorrücken. Rußland. Die polnischen Grenzen sind überall offen; von Steuerbeamten ist nichts mehr zu sehen. In allen Eisenfabriken, welche in dem Bezirke östlich Sosnovice sehr zahlreich liegen, sind große Bestellungen an Kanonen, Kugeln, Waffen und Sensen für die Insurgenten gemacht, zum Theil vorausbezahlt und von den Fabriken angenom- men. — Wie man dem „Dr. I." aus Warschau ! schreibt, sollen sich die Russen Grausamkeiten zu s Schulden kommen lassen, wie sie bei den erbittert- - sten Kriegen in neuerer Zeit selten vorgekommen ! sind. Schaudererregend sind namentlich die Be- ! gebenheiten, die bei der Einnahme der Stadt ! Tomaszoff, bei der Festung Zamosc im Lubliner § Gouvernement und bei der Stadt Siemiatycze in ' Lithauen verübt worden sein sollen. Man ver- i sichert nämlich, daß die beiden Städte nicht nur ! niedergebrannt seien, sondern daß auch die ganze Bevölkerung ohne Rücksicht aus Stand, Geschlecht