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>e Ant- !alsekretär worden. rrfolg- M Ma» Zon Aus- und seh, ^Vertrag , WNsoq rgt sein, r kü"nte, erzichtqn. klegraph^ i«r ung auf den ein« Art ung de» ;iten für r Alliier» iierungen üeS Auf. e Regte, er baltt. e n mit Schwte. h meine rwiesene rnstr. diesem »erztger penden »rstand 123. ember lng. and. O. und ligzu in der «tratze oder r ver- ^ftt» -h« Amts- und Anzeigeblatt Ur öen Amtrgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung P«t.-A»r.r A«t»»t«tt. »«P»g»pret« vterkIISHrltch « M. « Pf«. »d« monLtch 1 Mk. «v PIg. in der ««schtst». stell«, bet «ns««n Voten sooie det allen Reich«. l>ostanstaU«n. — Erscheint tSalich abend» mit sluLnahme d« Sonn- und Feiart«»« PN den folgenden Lag. 2S2 Srs«, AMeuthal «Iw. Anmsfrech«« Ar. 119. Lsrs Vmankvortl. Schriftleiter, A«nS«r und verleg«: WWil Hann« Koh» in Eibenstock. —— «s. Jahrgang. Donnerstag, den 18. Dezember ftr «beist»», e«irf«U. hwbrWei, «Meid«, SchSnheibe, «in, EewShr für bi. Aufnahme der «Nj^««, am nächsten ob« am »orgesHrieben«» Tag« homie an bestimmter Etel« wird nicht giged«, «densomenig ftr di« Richtigkeit der durch Aeen- sprech« «usgegeb.nen Anzeigen. Im Handelsregister ist heute eingetragen worden: 1. auf Blatt 33S für den Landbezirk di» Firma E. L «mrlael»«- in Sch-nhetde und al- deren Inhaber der Kaufmann krrmr-Idan Lorisedoi' tnSchönhetd«. Angegebener Geschäftszweig: Besen, und VUrstenfabrikation. 2. auf Blatt 331 für den Landbeztrk die Firma «sdr. S«^ck«I in Wil. denthal, und als Gesellschafter s) der Kaufmann «ans Nartin iierävl, i - ... b) der Kaufmann «ermann «o/äol, i beide in Wild. nth - l. Li« Gesellschaft ist am 1. Januar 1913 errichtet worden. Angegebener Geschäftszweig: Fabrikation von Spitzen und Stickereien. Amtsgericht Eibenstock, den 13. Dezember 1919. Die Arbeitskapitalisten. Als die große Vermögensabgabe zuml ersten Male, es war das zu Anfang dieses Wahres, zur öffentlichen Debatte gestellt wurde, gab man als ihren Zweck «außer der Schuldentilgung für das Reich auch an, daß durch diese Steuer die Kaufkraft der besitzenden Klassen geschwächt würde, so daß es nicht meh.r möglich für sie sei, die hohen Lebens mittelpreise zu zahlen. Die Volksernährung müsse '.Iso billiger werden. Aber von dieser Darlegung kam man bald ab, denn die Löhne begangen so un geheuer zu steigen, daß auch die brerten Volkskreise Einkäufe machen konnten, die ihnen früher unmög lich gewesen waren. Lohnerhöhungen und Preisstei gerungen haben seitdem miteinander abgewlechselt, und heute spricht niemand mehr davon, daß die große Vermögensabgabe die Lebensmittel billiger machen wird. Statt dieser Folge ward die Verringerung der Reichsschuld und die daraus sich ergebende Her absetzung der Zinsen in den Vordergrund gerückt, die aus allgemeinen Sparsamkeitsrücksichten gewiß sehr notwendig ist. Aber auch dabei ist es nicht geblieben, der Ausschuß der Nationalversammlung setzte als Zweck der Verwendung der Abgabe die Deckung der enormen laufenden Ausgabe" fest, die nun freilich bas Allernötigste ist. Denn wen" diese Deckung Nicht erfolgt, bleibt nichts übrig, als noch vermehrte Steuern oder aber abermalige Anleihen. Bevor nun aber die endgültige dritte Lesung des «Gesetzentwurfs stattgefunden hatte, ward wieder ein neues Motiv dafür bereitgestellt. Es hieß, die Ver mögensabgabe sei unabweisbar, um einen Ausgleich stoischen Kapitalisten und Arbeitern zu bringen- Was der uns schlechthin als Kapitalisten bezeichnet wird, das sind in Wahrheit die verschiedensten Klasse". Zu erst die Spekulanten, die gewiß Lasten vertragen können, denn sie müssen iminer mit Einbußen rech nen. Dann diejenigen Kreise, die ihr Geld im eige nen oder fremden Gewerbebetrieb oder in solid«" Papieren anlegen. Was sie verlieren, das geht auch der Unternehmungslust und dem Staatsbedarf ver loren. Endlich die Sparer, dre kleinen Kapitalistei", die den Ertrag ihrer unermüdlichen Arbeit auf die hohe Kante gelegt haben. Das sind aber nicht "ur die kleinen Rentiers, sondern auch viele Tausende von Arbeitern, Gewerbegehilfen, Handwerker", Leute des Kleinbürgertums, die nicht von den Zinsen ihrer Ersparnisse leben, sondern unentwegt weiter in der täglichen, altgewohnten Beschäftigung tätig sind. Es ist daher bei der Begutachtung der Vermö gensabgabe übersehen, daß wir auch unter den Ar beitern zahlreiche Kapitalisten und Hausbesitzer ha ben, eine Tatsache, die wir nur mit Freuden begrüßet können, den" sie zeigt uns, daß der Arbeiter ü, Deutschland nicht entrechtet war, sonder" es längst zu etwas hat bringen könne". Zum Beweise für dre Richtigkeit dieser Ausführungen brauchen wir nur die Adreßbücher der Mittel- und Kleinstädte aufzu- ichlagen, und wir werden Larin ae"ug Keine Leute als Hauseigentümer finden, als Besitzer von Haus- nnd Grundbesitz, dessen Wert sich rn de" letzten Jah ren bedeutend erhöht hat. Das ist, es sei »vrederholt, recht erfreulich und allen diesen Persone" hewrß von Herzen zu gönne», ^ber die wenigsten dieser kleinen Kapitalisten haben heute eine Ahnung davon, daß die Vermögensabgabe auch ihren JmMobrlienbesttz, den sie sich durch lKige Arbeit erworben haben, treffen kann. Die Annahme, daß die Vermögensab gabe nur die sogenannte" Kapitalisten trifft, die Arbeiter und kleinen Leute aber unberührt laßt, lst also nicht zutreffend, denn auch unter den Arbeitern sind Kapitalisten und Hausbesitzer. Eine" kleinen Mann ärgern aber die Hunderte vo" Mark, dte ihm Lknvmmen werden, noch mehr, wie e<"em Reichen die Tausende, dte er leisten muß. Die Vermögens abgabe ist eine Quelle der Verärgerung und ^i"<s Totschlägerin des Kredits, der Unternehmungslust und der allgemeinen Kaufkraft. Und es wird doch viel verheimlicht. Selbstdeklaration für jedermann gibt das allein richtige Spiegelbild der Geldquellen und Steuermöglichkeit. Dann kan" auch dte von den Arbeitern mit sehr gemischten Gefühlen bereits .be grüßte Kleberei von Steuermarken sortsallen. Wir müssen Bewegungsfreiheit im Steuerwejen haben, nicht an der Schablone kleben bleibe". IVm. Die deutsche Antwortnote. Schadenersatzangebot für dte versenkten Schtsse. Ablehnung der Ententesordernng. Berlin, IS. Dez. Auf die Note vom 3. Dezember hat dte deutsche Regierung dem Vorsitzenden der Friedens konferenz folgende Antwortnote zugehen lassen: Dis deutsche Regierung legt Wert darauf, das Miß - Verständnis aufzuklären, als ob sie auf Grund deS einstweiligen Fernbleibens der Vertreter der Vereinigten Staaten von den im Friedensvertrag vorgesehenen Kom missionen ein Recht aus Abänderung der Vertragsbestim- mungen über die Auslieferung der wegen Verletzung der KrtegSgesetze angeklagten Personen und über dte Heim- schaffung der Kriegsgefangenen in Anspruch genommen habe. Die Heimschaffung der Kriegsgefan genen ist von ihr überhaupt nicht in diesen Zusammen- Hang gebracht worden. In der AnSlieferungS- frage hat sie bereits vor der gegnerischen Not« die Gründe geltend g-macht. die eine Milderung dies«- Artikels des Friedensvertrages notwendig erscheinen lassen. Diese Gründe verdienen nach wie vor die ernsteste Beachtung von selten der alliierten und assoziierten Mächte. Die deutsche Regierung hat aber ihre Zustimmung zur Inkraftsetzung de- FriedensvertrageS niemals von der vorherigen Regelung dieser Fra gen abhängig gemacht. Die deutsche Regierung nimmt davon Kenntnis, daß nach der Absicht deS Oberstem Rates daß in dem Schluß- absatz deS Protokolls vorbehaltene Recht zu mili tärischen und sonstigen Zwangsmaß nahmen nur Geltung haben soll, dis durch die In kraftsetzung de« Vertrages der FriedenSzustand hergestellt ist und daß nach diesem Zeitpunkt die Erfüllung -er im Protokoll vorgesehenen Verpflichtungen nur durch dte all gemein«» Bestimmungen de« Friedensvertrages, sowie durch die allgemein gültigen völkerrechtlichen Verfahrens» arten gewährleistet sein wird. AuS diesem Grunde fallen dte von der deutschen Regie rung bisher erhobenen Bedenken fort. Lie deutsch« Regierung nimmt ferner Kenntnis da- von, daß nach der Absicht der Alliierten die Kriegs gefangenen, deren Freigabe nach Friedensschluß übrigens nur von der Bedingung de« Artikels 321 ab hängig gemacht werden könnte, sofort nach dem Austausch der Ratifikationsurkun den heimgeschafft . werden sollen. Abgesehen von den Bestimmungen, die sich auf die Versenkung der deutschen Kriegsschiffe in Scapa Flow beziehen, wird dte deutsche Regierung gegen den Inhalt des Protokolls bet der verhältnismäßigen Geringfügigkeit der in Betracht kommenden Leistungen nnd in der Er wartung, daß di« inzwischen erfolgten Ab- li«f«rungen selbstverständlich in An rechnung kommen, keine Einwendung erheben. Sie legt nur Wert darauf, festzustellen, daß dte geringen Rückstände und die nach der Ansicht d«r Alliier ten vorgekommenen Verstöße gegen den Waf fenstillstand nicht auf ihr verschul den zurückzusühren sind. Inder G»ap«.Alo»-Gtag« »er,icht»t dte deutsche Regierung darauf, die Ausführungen der diese» Gegenstand behandelnden besonderen Note der Alliierte» eingehend zu beantworten. Sie beschränkt sich auf folgende Bemerkungen: Der vermeintliche Widerspruch zwischrn dem Memorandum vom 27. November und den Noten vom 28. Juni und 3. September besteht tatsächlich nicht. In diesen Noten wurde aus die Rechtsfrage nicht eingegangen. Erst das Memorandum behandelt dte An gelegenheit von der rechtlichen Sette und stellt dabet die jenigen Argumente zusammen, die von einem Schiedsge richt zu berücksichtigen sein würden. Der Sinn der zitierten Stellen aus dem Schreiben deS Admiral» von Trotha vom 9. Mai ist durch u «- richtige Uebersetzung völlig entstellt. Wird die Stelle im richtigen Wortlaut und im Zusam menhang mit dem übrige« Dpt des Schreibens gelesen, so zeigt sich, daß eS sich um die Instruktion handelt, di« dem deutschen Marinedelegierten für die Verhand lungen in Versailles gegeben worden war, nicht aber, wie die Note der Alliierten annimmt, um »ine An weisung an den Admiral von Reuter. In dem jetzt von der britischen Admiralität veröffent lichten Briefe des Admirals von Reuter an die Komman deure der Kriegsschiffe vom 17. Juni heißt eS, daß er »nr dann zur Versenkung der Schiffe schreiten würde, wenn der Feind versuchen würde, sich der S ch i f f e zu be mächtigen, daß die Schiffe aber übergeben werden sollten, falls dte deutsche Re gierung die Friedensbedingungen an» nehme. Dieser Befehl ist ein neuer Beweis da- für, daß sich Admiral von Reuter zum äußersten Schritt nur entichloffen hat, weil er der irrtümlicheu An sicht war, daß der Waffenstillstand abgelau» fen und der Kriegszustand wieder ein getreten sei. Unter diesen Umständen glaubte er, nach dem für den Kriegszustand allgemein geltenden Be fehl handeln zu müssen, der es dem Seeosfizter zur Pflicht macht, seine Schiffe nicht in Vie Hände des Feindes sol len zu lassen, ein Befehl, der übrigens auch in der französischen und englischen Marine Gel tung hat. Die deutsche Regierung ist nach'wie vor der Meinung, daß die Ueberweisung des Streitfalles an den interna tionalen Schtedsg ertchtSho f im Haag di« gerechteste Lösung gebracht hätte. Die Inkraftsetzung des Frieden- und dte Unterzeich nung eines entsprechend abgeänderten Protokolls wäre dadurch in keiner Weise aufgchalten worden. Die deutsch« Rtgierung kann nur bedauern, daß dte Alliierten demge genüber den Standpunkt einnehmen, daß eS sich um Kriegseretgniffe handelt, deren Regelung dem Steger zusteht. Um jedoch, soweit es an ihr liegt, jedes Hindernis für die Wiederherstellung des Friedens äuS der Wett zu räumen, erklärt sie sich bereit, den Scha den, der den Alliierten und assoziier ten Regierungen durch die Versenkung der Schiff» entstanden ist, wieder gut zu, machen. Sie ist aber außerstande, den Sch«-' denersatz in der im Protokoll vom 1. No vember vorgesehenenen Art zu leisten, denn «ine gewissenhafte Prüfung hat ergeben, daß die Durchführung der in dem Protokoll gestellten Forderungen dem deutschem Wirtschaftsleben unheil baren Schaden zufügen und jede Möglichkeit einer Durchführung der übrigen ungeheuren Verpflichtungen auS dem FrtedenSver- trag vollends vernichten würd«. Dte Alliierten werden nicht verlangen wol len, daß die deutsche Regierung eine derartige neue Ver pflichtung übernimmt. Nach dem Inhalt der Note vom - 8. Dezember sind sie selbst gewillt, eine verhängnis volle Schädigung des wirtschaftlichen LebenSinte» nfieS Deutschland» zu vermeiden. Sie haben sich bereit erklärt, in ein» Prüfung dieser Frag« ein-»- tnten, sobald thn«n das Verzeichnis des deutschen Hafen-