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»7 280 LDLS nark zu »II >gramm. Z>ev Stcrötvcrt. Eibenstock, den 1. Dezember 1919 hl im isch c ue >d«cs uns Hilfe! i ^Vm. »tl end anl DiNe- rh an- Gesandt- hat da mit Lit- ang der be aller n Däne- rd nach srnierte« >ilipp- Auch M hvsdrhübel, «ruhMe, »buWMMi, Schsnhtide, SrlL, UrUrMtzm-rö», SM«chai vss. Verein-« nen er« mdoruf r ,ten et» ie Aula» nen dem m wohl Dhron- t Beifall Zweier- für den ede und Huldt- Bei dem unterzeichneten Stadtrat sind verpflichtet worden Kerr LrnSt LioLarä LrauL zum Ratsexpedtenten und Protokollanten, Kerr LrieL Luäolk VedLarät, Kerr VTax LioLarä LranLe zu RatShtlfsexpedienten und Protokollanten am 28. November 1219 und Kerr ÜLü8 ^Venältzi- zum Ratshtlfserpedienten und Protokollant«» am 29 November 1S1S. ,1. An in der zulegt« BevantworA. Schrtstlettei, D«M und Verleg«: «Wil Hanuebohn in Eibenstock. «6. Jahrgang, — .Donnerstag, den 4. Dezember Bekanntmachung. E- befinden sich in den verschiedenen Betrieben, namentlich in denen der Privat- tndustrte, ans Heeresaufträgen herrührende Rohstoffe, Halb» «nd Fertig' fabrikate. Da- ReichSverwertungSamt, LandeSstell« Sachsen, dem die Verwertung des HeereSguteS unterstellt ist, wünscht schnellstens darüber unterrichtet zu sein, wo sich derartige Bestände noch befinden. Auf Grund der Verordnung über die Verwertung von Militärgnt vom 23. Mai tV1S (NGBl. S. 8477) und der Bekanntmachung über Auskunftspflicht vom 12. 7.17 (RGBl. S. 804) werden alle Unternehmer von Betrieben oder Lagerhalter hierdurch veranlaßt, dem ReichSverwertungSamt, LendeSstelle Sachsen, Dresden, KönigSufer 2, die Bestände mitzuteileu. 13128 Dresden, den 2. Dezember 1S1S. 6202 v Ick 2 Arbeitsministerium. Reichsverwertungsamt, Landesftelle Sachsen. Amts- und Anzeigeblatt Mr öen Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bekanntmachung. Nachdem die Bekanntmachung der stellvertretenden Generalkommandos XII. und XIX. Armeekorps vom 1S. Dezember 1216, durch die versuchsweise gestattet worden war, Fahrräder während der Dunkelheit ohne Beleuchtung zu fahren, infolge der mit dem Aufrufe des Rate« der Volksbeauftragten vom 12. November 1918 (ReichSgesetz. blatt 19l8, Seite 130S) unter Ziffer 1 ausgesprochenen Aufhebung d«S BelagerungSzu' ßtandeS am 12. November 1218 außer Kraft getreten ist, haben die Vorschriften der Verordnung der Sächsische» Mtutsterten der Finanzen und des Innern vom 16. Oktober 1907 (Gesetz- und BerordnungSblatt Seite 244, in der Fassung der Verordnung vom 1k. April 1908, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 2S6) wieder volle Wirksamkeit erlangt. Nach 8 2 Ziffer S dieser Verordnung vom 10. Oktober 1907 muß jede« Fahr-- rad versehen sein: - „(3 ) während der Dunkelheit und bet starkem Nebel mit einer hellbrennen den Laterne mit farblosen Gläsern, welche den Lichtschein nach vorn auf die Fahrbahn werfen." - Z ml IM ,1 8 L K m n N monatlich 1 Ml. 00 Psg. in der Geschäft«, unseren Voten sowie bet allen Reich«. - Erscheint täglich abend« mit Sonn, und Fei«tage für den folgenden Lag. 8«»« «,w-U — Krieg onr Io>-sU««r irg««»w-iqer «nrtkb« d«r Leitung, drr Kirfer«»«» oder der chtungtn — hat der Bqtctzrr keinen Sni»ruch üiei-rung od» «uchlUirrung drr Zeitung ,»» ^ii «I. d» Ueplgtprei!^. v«l. »dr.r 28. Juni den FriedeNsoertrag von Versailles unter zeichnet haben, nun auch das Friedensprotokoll un terzeichnen werden, und sie ist überzeugt, daß wir es schon der Kriegsgefangenen wegen unverändert unter- zeichnen müssen. In dem roten Faden wäre daw^ wieder ein neuer Knoten gemacht, und wer weiß, wieviel neue Knoten mit weiteren Lasten, Beschä mungen und Strafen wegen offenbarer UnmögOchker't folgen werden. Wenn wir auch mit der Unterzeichnung des Waf fenstillstandes A gesagt haben, so können wir doch nicht über den Friedensvertrag fort für ungezählte Jahre B sagen. Wir können der Entente "tcht das Recht zugestehen, alle Bedingungen, Erergnstse und Zwischenfälle nach ihrer einseitigen Auffassung aus- zulegen und bei Unmöglichkeit der Erfüllung dafür Strafen festznsetzen, gegen die es keinen Widerspruch gibt. Dies Vorbild würde uns Schikanen an allen Ecken und Enden einbringen, von denen wir jetzt schon im Osten manche Proben in Form von offen kundige» Herausforderungen erlebt haben. Wir dür fen gewiß erwarten, daß unter der Einwirkung eines neuen "friedlichen Handelsverkehrs Engländer u^v Franzosen nicht für immer unsere ausgesprochenen Gegner bleiben werden, aber nehmen wir jeden Schlag der französischen und englischen Politik im derstandslos hin, dann kommen wir überhaupt n'cht dazu, uns ^wirklich aufzuraffen. An diese unbe grenzten Möglichkeiten, die wir seit Unterzeichnung des Friedensvertrages erlebt haben, konnte bei ünS wirklich nicht gsdacht werden, und deshalb müssen wir dafür sorgen, daß der rote Faden nun endlich abgeschnitten wird. Sperren wir einmal unsere Ausfuhr für Dinge, welche jenseits der deutschen Grenzen gebraucht werden Vielleicht kommt dann Der rote Faden. Seit bald 14 Monaten verhandelt das Deutsche Reich mit der Entente; erst über den Waffenstillstano, bann nach langen Monaten des Wartens über den Frieden, und seitdem über die Folgen des Friedens- Vertrages. Freilich nicht so, wie wir es früher uns gedacht haben, daß wir als gleichberechtigte Parte: mit den übrigen Mächten an einem Tische sitzen wür ben, denn immer wieder werden in Parts die Be dingungen aufgestellt, und zu uns klingt die Wer tung herüber, Annahme ohne Vorbehalte, Abände rungen und Einwendungen. In einigen Punkten ist es zwar unseren Vertretern gelungen, Milderungen für uns zu erzielen, aber die großen Angelegen heiten mußten unverändert hingenommen werden. Wie ein roter Faden zieht sich durch alle Schrift stücke die Bemerkung Clemjenceaus, die .aufgestell ten Bedingungen sind zu erfüllen! Worauf ec u"s zum Schluß seiner Hochachtung in der für die fran zösische Sprache herkömmlichen Höflichkertswendung versichert. Halb der Notwendigkeit gehorchend und halb von Zukunftshosfnungen erfüllt, haben wir alle Bedin gungen unterschrieben, von deren Härte ein großer Teil des deutschen Volkes nichts weiß und auch nichts wissen will, weil es immer noch denkt, es werde schon nicht so schlimm kommen. Aber auch andere Kreise, ble mehr mit den Tatsachen rechneten, haben ange nommen, daß es zu einer Auseinandersetzung über die Unmöglichkeit, alle Bedingungen zu erfüllen, erst tpäter, bei der Zahlung der jährlichen Kriegslasten- ruen kommen chürde. So lange wird es aber nacht bauern, wir sind heute schon so weit, wo es sich um die Erfüllung der ungerechten Strafmaßnahmen we gen der Versenkung der auszuliefernden deutschem Kriegsschiffe durch Admiral von Reuter rn den bri tischen Gewässern, um Vie Heimkehr der Kriegsgefm- genen, um die Auslieferung der Milchkühe handelt, sind dann in naher Frist um die Stellung der vor das Ententegericht geforderten deutschen Offiziere Und Staatsmänner, diese zum Zähneknirschen M."- gende Ehrensache, die uns das Herzblut mit aller Gewalt so zum Kopfe jagt, daß es die Stirnadern tprengen möchte. Die Entente betrachtet alles, was sre gesagt Hit, ÄS ihr letztes Wort, läßt keine Einwendungen da gegen zu und macht von der Erfüllung aller Be dingungen die Heimsendung der Kriegsgefangene» »bhängig. S(e wartet ad, daß wir ebenso, wie war am> Anzeigenpreis: di« kleinspaltige Zeile Lk Pfg. Im Reklameleil di« Z«tl« 60 Psg Im omt lichen Teile die gespalten« Zeil« 65 Psg Annahm« d«r Anzeigen bi« spätesten« vormittag« 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Tin« Gewähr für die Ausnahme der Anz«ig«n am nächsten oder am vorgeschriebenrn Tag« sowie an bestimmter Stell« wird nicht g«g«b«n, «brnsowenig für dir Richtigkeit drr durch Fern» sprechrr aufgegebenen Anzeigen. AerMprecher M. 110. setzen, von denen der eine dem Kreise der Verbrau cher, der andere dem Kreise der Erzeuger oder Han deltreibenden angehören muß. Gegen die Entschei dungen des Wuchergerichts findet kein Rechtsmittel stall. Als Strafen werden Gefängnis, Zuchthaus bis zu fünf Jahren und Geldstrafen bis zu 500000 Mk. verhängt. Dieselben Strafen gelten auch für di« ohne die erforderliche Genehmigung erfolgte Aus führung von Gegenständen, die der ReichswirtschaftK- minister als „lebenswichtig" bezeichnet hat Als lebenswichtig in diesem Sinne gelten: 1. Lebens- und Futtermittel aller Art, ein schließlich Sämereien. 2. Pferde, Rindvieh, Schweine, Schass, Ziegen und Geflügel, auch soweit sie als Zucht und Nutz^- ticre nicht unter Nr. 1 fallen. 3. Tierische und pflanzliche Oele und Fette, soweit sie nicht unter Nr. 1 fallen. 4. Künstliche Düngemittel, insbesondere Ltuk- ftoffphosphor und kalkhaltige Düngemittel. 5. Rohtabak, insbesondere inländischer Erzeu- gllNg. , 6. Fischereinetze, Fischereifahrzeuge und Be- tricbsmaschinen für Fischereifahrzeug«. 7. Häute, Felle, Leder aller Art. 8. Schuhwerk aus Leder, Treib Rienlen und Treib-Riemenbahnen aus Leder. 9. Knochen, Leim^, Leimleder, Gelatine. 10. Eisenerze, Manganerze, Ferromangan, Ferro- silizium. 11. Eisen, Moheisen, Edelstahl, Formeiseu, Alt eisen, "Bruch, Eisen- und Stahlschrot, Gießereier- zeugnisse. 12. Eisenbahnschienen, Feldbahnschiene", Stcr-, ßenbahnschienen, Träger, Grob- und Feinbleche, ge walzter und gezogener Draht, Stahl- und Walzwerk- zeuge einschließlich Halbzeug. 13. Lokomotiven und Eisenbahnwagen für nor- malspurigc Bahnen sowie deren Bestandteile und Zu behörteile. > 14. Steinkohle, Braunkohle, Preßkohle, Koks. 15. Nutzholz — insbesondere Baukolz, Schneide holz, Grubenholz, Schwellenholz, Papierholz - und Brennholz aller Art. 16. Druckpapier. 17 Kalk, Gips, Zement. 18. Soda, Pottasche, Aetzalkalien, Nrtriumsulfat. 19. Arzneimittel im Sinne der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 1. September 1915 — Retchs- Gesetzbl. S. 206. Dit Wuchergerichte. Dte Sondergerichte gegen Schleichhandel «nd Preistreiberei. Der „Reichsanzeiger" Nr. 275 veröffentlicht die Verordnung über die Sondergerichte gegen Schleich handel und Preistreiberei. Di« „Wuchergerrchte" sind im Bezirk eines jeden Landgerichts einzurrchten und befassen sich auch mit anderen Straftaten, insbesom derc mit Bestechungen und Zuwiderhandlungen ge gen Vorschriften über die öffentliche Bewirtschaftung von Gegenständen. Das Gericht ist in der Hauptver- handlung mit drei Richtern mch zwei Schöffen zu be- SS werden hierdurch alle Personen, die Fahrräder auf öffentlichen Wegen im Bezirk der unterzeichneten Amtshauptmannschasl fahren, auf di« Befolgung dieser Vor schrift sowie auf di» in § 15 derselben Verordnung gegen dte Zuwiderhandlungen gegen dte Bestimmungen der Verordnung angedrohten Strafen (Geldstrafe bis zu SO Mark oder Hast bis zu 14 Tagen) hingewiesen. Die Beschaffung von BeleuchtungSmttteln für Fahrräder ist im Hinblick auf dte jedermann zugänglichen Vorräte von Karbid im freien Handel jetzt wieder überall möglich Schwarzenberg, am 25. November 1919. Die Hmlsyauptmannschaft. Im HandeSregtster ist heute auf Blatt 285 für den -andbezirk, betr. die Firm« Lurdur» berw. Vlvtrlek in Sofa, eingetragen worden: Die Firma lautet künftig: Holzftoffabrlk Lugen Diotriok. Die bisherige Inhaberin, Holzschleifereibcsitzertn Kosino Dardara verw. Divtriok geb. Dittmar in Sosa, ist ausgeschieden. Der Ingenieur Lugen Wiikolm Okristopd Diotrivd in Ehemnitzist Inhaber. Eibenstock, den 2. Dezember 1919. - Das Amtsgericht.