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ck» ^i- ov- de» ad» ceq ger « n u. M. for. 23. 's- er- >rer ser em >es S- :de er- ch- ste er- die ra ¬ rer d- rn- ich cht »t- rch m, len 'S, Kmt§- und Anzeigeblatt Mr den klmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung vqugSpretS viertellährltch S Mk. 7i Psa. «der iwnatltck 1 Mk. 2» Psg. in der Besäst«, stell«, bet unseren Voten sowie bei allen Reichs- postanstallen. — Erscheint täglich abends mit duSnahme der Sonn- und Feiertag« fitr d«n solgendrn Lag. z» Kall« höherer «ewalr — «rieg oder sonstiger irgendwetcher ttörungen de« Betrieb« der Zeitung, der iu-ieranten oder »er stettederungseinrichtungen — ha« der Be,ieh«r innen »»IPruch Uli Lteierung oder Slachiieierung der Zeitung »der »ui M«. »ahlung de« Lejugdpreile«. A«l.-A»r.r Amtsblatt. ^247 für Libenfts», L«lrseld, haudrhübel, Neuheide,GberMtz«stgrün,Schönheide, §chöich«td<rha«mtr, 5osa, llaterstützengran, wüdenthal «sw. B«anNvortl. Schriftleiter, D»uck« und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. — — 66. Jahrgang. ' ----- Freitag, den 24. Oktober Anzeigenpreis: die kletnspaltige Zeile LS Psg., Im Reklameteil die Zeile 60 Psg Im amt lichen Teile die gespaltene Zeile 65 Psg. Annahme der Anzeigen bis spätestens vormittags 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Eine Bewähr sür die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht g«geb«, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fean- sprecher aufgegebenen Anzeigen. Nernsprecher Ar. 110. ISIS. Nachstehende Verordnung deS Reichswehrministers, die auch sür Sachsen Geltung hat, wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 20. Oktober 1S1S. 1206 lll lir. 1 ö Wirtschastsministerium. Bekanntmachung. Nr. k. k. 60/10. 18. KUä. Auf Grund der die wirtschaftliche Demobilmachung betreffenden Befugnisse wird nach Maßgabe deS Erlasses, betreffend Auflösung des Reichsministeriums für wirtschaft liche Demobilmachung vom 26. April 1919 (RGBl. S. 438), folgendes bestimmt: Artikel l. Die Bekanntmachung Nr. Ob. 1802/3 17 , betreffend Bestandserhe ¬ bung von Holzverkohlungserzeugnissen und anderen Chemi kalien vom 1. Juni 1917, tritt außer Kraft. Die Meldungen, um die in der den Betroffenen namentlich zugegangenen Verfü gung des Preußischen Kriegsministeriums Kriegsrohstoffabteilung Nr. Ob. 730/12. 17 vom 28. Dezember 1917 (betreffend Holzverkohlungsprodukte) ersucht worden war, sind nicht mehr zu erstatten. Artikel ll. Diese Bekanntmachung tritt am 8. Oktober 1919 in Kraft. Berlin, den 8. Oktober 191S. Der Reichswehrmintst-r. I. A.: Wolffhügel. Nachstehende Bekanntmachungen werden zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß die Verordnung deS Wirtschaftsministeriums 2559 ll O 2 vom 5. 9. 19 — Nr. 204 der Sächs. StaatLzeitung vom 6. 9. 19 — über Höchstpreise für Gemüse mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird. Dresden, am 21. Oktober 1919. 2741/2740 V 6 2 Wirtschafts-Ministerium, "^9 Landeslebensmittelamt. Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichsgesctzbl. S. 307) wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen der Reichsstelle sür Gemüse und Obst vom 12. und 22. November 1918 (Reichsanzeiger 268 und 281 vom 12. und 28. November 1918) bestimmt: 8 1- Gemäß § 5 de« LieferungtzvertrageS über Herbstgemüse werden die Vertragspreise sür die nachstehend verzeichneten Gemüsearten je Zentner bis auf weiteres wie folgt fest gesetzt: Für Weißkohl 4 - M. „ Rotkohl 7.25 „ „ Wirsingkohl 6 75 „ „ Grünkohl bis zum 30. November 1919 6.75 „ „ rote Möhren und Karotten aller Art einschließlich der kleinen runden Karotten 5.25 „ „ gelbe Möhren 3.75 „ „ weiße Möhren 2.25 „ Diese Preise gellen für gesunde marktfähige Handelsware frei verladen in Bahn wagen oder in Schiff. 8 2. Die Preise des Z 1 sind Höchstpreise im Sinne des Höchstpreisgesctzes. 8 3. Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 16. August 1919 (ReichLanzeiger 189 vom 21. Augusi 1919) außer Kraft. Berlin, den 18. Oktober 1919. Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: von Lilly. Bekanntmachung. Auf Grund deS tz 4 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (RetchSgesetzblatt E. 307) wird bestimmt: 8 1- Der Erzeugerhöchstpreis für Zwiebeln (lose) wird wie folgt festgesetzt: vom 1. November 19l9 ab 12 M. je Zentner „ 1. Dezember 1919 ab 13 „ „ „ „ 1. Januar 1920 ab 15 „ „ „ , 1. Februar 1920 ab 18 „ „ „ „ 1. Mär- 1920 ab 21 „ „ „ Diese Preise gelten für gesunde marktfähige Handelsware frei verladen in Bahn- wagen oder in Schiff. § 2 Diese Verordnung tritt am 1. November 191» in Kraft. Am gleichen Tage tritt die Bekanntmachung vom 2. September 1919 (Reichsanzeiger 201 vom 4. September 1919) außer Kraft. Berlin, den 18. Oktobet 1919. ReichSstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: vonTilly. Fleifchverteilung. In der laufenden Woche kommen auf Reichsfleischniarken zur Verteilung: In den Schlachtbezirken Raschau, Johanngeorgenstadt, Lauter und Schönheide: 90 A Corned-Beef und 30 Wurstkonseroen, in den Schlachtbezirken Aue und Schwarzenberg: 90 x Rindfletschkonserven und 30 x Wurstkonserven und in den Schlacht bezirken Schneeberg und Eibenstock: 120 x Frischfleisch etnschl. Wurst. Personen unter 6 Jahre« erhalten die Hälfte. Der Preis für 90 A Corned-Beef beträgt 1,08 M., sür 90 x Rindsleischkonseroen 0,94 M., für 30 x Wurstkonserven 0,22 M., sür 1 Pfund Frischfleisch 3,20 M., für 1 Pfund Frischwurst 3,00 M. Schwarzenberg, am 22. Oktober 1919. Aer Aezirksveröand Per Arveiterrat der Amtskauptmannschaft Schwarzenberg. Dr. Kaestner. Schieck. Die Dienststellen der Stadtverwaltung bleiben Freitag und Sonnabend, den 24. «nd 25. dss. Mts., wegen Reini- gung geschlossen. Für dringliche Angelegenheiten sind geöffnet Standesamt, Schauamt und Lebensmittelabteilung von 8—10 Uhr oorm , dak Arbeitsamt von 11—1 Uhr mittags. Eibenstock, den 21. Oktober 1919 Dev Stcrötvat. Öcstentliche Sitzung des Gcnieinderates findet Freitag, den 24. Oktober ININ, nachmittag 6 Uhr im Sitzungssaal deS Rathauses statt. Die Tagesordnung ist am Anschlagbrett im Rathause ersichtlich. Schön Heide, am 21. Oktober 1919. Der Gemcindevorstand. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung deS Unterzeichneten vom 24. Septem ber wird bemerkt, daß die Wahlen zur Bezirksversammlung der AmtShauptmannschast Schwarzenberg am Sonntag, den 26. Oktober 1S1S, norm. '12 Ayr im Rathause, Sitzungssaal, stattfinden. Stimmberechtigt sind die Gemeindeoertreter. Die Wahloorschläge sind an der Anschlagtafel veröffentlicht. Schön Heide, am 21. Oktober 1919. Der Gemeindelwrstand. Textil-Handwerkliche Abteilung der Staatlichen Kunstschule zu Mauen in Hiveustock. Die neuen Lehrgänge für Perlgegenstände, farbige Stickereien u s w. beginnen am 3. November 1919. Anmeldungen sind beim hiesigen Etadtrat oder der Lehrerin Frl. Prell, Haupt straße 4, Brand'sches HauS, zu bewirken. Auskünfte daselbst. V1« VirvlLtiv». Stämme stark, cm stark, w. w. Klötze «lötze 339 531 1041 142 56 268 2003 163 1170 16-19 23 um. 16—22 8 rm „ und 59 „ 23 um. Reisstangen 2 -7 10—15 cm 20-22 „ 7-15 „ und 61 (Kahlschläge), 26 Forstrevierverwaltnng Earlsfeld. Derbstangen 8—10 „ Nntzknüppel in Abt. 1, 49, 51 (Einzelhölzer). Forstrentamt Eibenstock. Nutzholzvcrsteigcrung. Carlsfelder Staatssorstreviu Bahnhofswirtschaft Wilzsckhaus, Donnerstag, den 30. Oktober 1919, nachm. 1 Uhr Stämme Dit Regelung der Arbeitszeit. Ein Gesetzentwurf über die Regelung der Ar beitszeit gehört zu den Aufgaben, welche die Na tionalversammlung in Berlin noch erledigen soll- Der Achtstunden-Arbeitstag ist durch dem erste" ErlaftdeS Rat s der Volksbeauftragten nach der Revolution vom 9. November 1918 eingeführt worden, aber eS fehlt bis heute noch die ausführliche Grundlage, die sich an der Hand des praktischen Lebens notwendig erwiesen hat. Es kann sich natürlich nicht darum handeln, den Achtstundentag wieder aufzuheben, das wäre auch bei der Stimmung in den Arbetterkrei- sen gar nicht durchzusetzen, sondern es kin" nur darauf ankommen, den freie" Arbeitswillen und der Arbeitsnotwendigkeit mehr Spielraum zu geben. Es hat sich tatsächlich bereits herausgestellt, daß viele Arbeiter mit dem Achtstundentag nicht recht etwas an-ufangq, wisse", daß sie sich gern noch be- schästigen würden, wenn sie es nur könnten. Sie tun es auch vielfach auf eigene Faust, aber das ist unsicher und dem Zufall unterworfen. Es ist ein großer Unterschied, wenn eil Arbeiter in Berlin 1*/« Stunde Zeit für den Weg bis zu seiner Werkstätt« braucht, oder ob ein Kleinstädter um die nächste Eck« geht und in füms Minuten am Platze ist. Du wsr» schon die Mittagspause in ihrer ungeahnten Slus- dehnung zu lang. Es wird sich "ur darum drehen, die verschiedenen lokalen Verhältnisse mit dem freien