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Amts- und Anzeigeblatt Wr öen Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung B»ug«pret« viertrhthrlich S Mk. Ps«. «v«r monatlich 1 Mk. Vb ,sg. in »er »esch«»». stelle, bei unseren Voten somie bei allen Reich«- postanstalten. — «rscheint täglich abenb« »N Au« nahm« der Sonn- und Feiertage sitr den folgenden Tag. za stallr hthenr Gewalt — oder <oi»a>»«r lr-endnxlcher ttcirun-cn de» B.lrleb« der Zeituag, der tleieranien »der der V:^rderung»!tnrtchl>lngen — hat der Be»ieh«r keinen Slnlprach Lteterung »der »lachlleleruna der Zeitung oder »ol «t>e< ,ahl»ng de« ^kel.-Adr.: Amtsblatt. .1? 233 sw «devft«», Larkfeld, lßmvrWtl, N«cheide,»b«ftStzeitgriiii,Sch-Heide, SchSHtidtrhmm««, Sesa, UckerftützeiMS», wildeithal ich». ««vmtwoHl. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. — Jahrgang. ------- Mittwoch, de« 8. Oktober Anzeigenpreis: die «einspaltige Heile 2d Psg, Im Reklameteil die Zeile M Psg Im amt. lichen Teil« die gehaltene Zeile Psg Annahme der Anzeigen bi« spätesten» vormittag« 1» Uhr, für grdßere Tag« varher. Eine Temähr für die «ufnahme der Anzeigen am nächsten oder am »orgeschriebene» Tag» somie an bestiminter Stelle ivird nicht ««geben, ebens,wenig für die Richtigkeit der durch Fern sprecher aufgegebenen Anzeigen. Mernfprecher Ar. UV. ISIS. Im Handelsregister für den Stadtbezirk ist heute eingetragen worden: auf Blatt 345 die Firma H8I»Ivr in Eibenstock und als deren Inhaber der Kaufmann Walider Kodier in Eibenstock. Angegebener Geschäftszweig: Kaufhaus und Versandgeschäft in Manufakturwaren, Konfektion und Nähmaschinen. Eibenstock, den 6. Oktober 1919. Das Amtsgericht. Städtischer Lebensmittelverkans. Mittwoch, 8. Oktober, Marke » 4: 90 Butter zu 138 Pfg., Marke « 2: 500 x «artostelwalzmehl zu 60 Pfg., Marke SS: 1 Gi zu 100 Pfg. Donnerstag, 9 Oktober, Mehletnfuhrkarte IV I»; 150 x ausl. Weizenmehl zu 28 Pfg., Marke s I: 250 8 Suppe zu 90 Pfg. Freitag, 10. Oktober, Marke S 3: 250 x Auslandsmarmelade zu 1S8 Pfg., Nährmttteletnsuhrkarte II 7: 250 x amerik. Bohnen zu 63 Pfg Ktndernährmtttel r 125 x Grietz zu 12 Pfg., 125 § Zwieback, 125 x Pud dingpulver zu 63 Pfg. Werdende und stillende Mütter erhalten außer 125 x Grietz 1 Pfd. ausländ. Roggenmehl zu 220 Pfg. Eibenstock, den 6. Oktober 1919. Zier Ktaötrat. Verkauf von Fleischkonserven Mittwoch, den 8. dss. MtS-, Vorm, von 8—10 Uhr in der städtischen Verkaufs stelle, Bergstraße 7. Preis für die Kilodose Grtebcnwurst 3,00 M., sonst wie bekannt. Eibenstock, den 6. Oktober 1919. Per Staötrat. Verlaus von Hühnerfntter Mittwoch, den 8. dss. MtS., Vorm, von 10—12 Uhr in der städt. Verkaufsstelle, Bergstraße 7. Eibenstock, den 6. Oktober 1919. Per Slaüirat. Die Dienststellen des Stadtrates bleiben morgen Mittwoch, den 8. Oktober 1919 wegen Beteiligung der Beamten schaft an der Volkszählung geschlossen. Geöffnet sind das Arbeitsamt, die Lebensmittelabteilung und da« Standesamt vormittags von 10—12 Uhr. Eibenstock, den 7. Oktober 1919. Per Staötrat. Der Ausbau des Friedens. Die Ratifizierung des Friedensvertrages durch die französische Deputiertenkammer, die jetzt endlich erfolgt lst, hat fünf Wochen länger in Anspruch ge nommen, als anfänglich erwartet wurde. Sie sollte schon Ende August beendet sein. Nach dieser Er fahrung wird man nicht gerade sagen könne«, saß nun auch der französische Senat den Vertrag im Handumdrehen erledigen muß, sondern sich mit Ge duld zu wappnen haben, falls diese Erwartung sich nicht so schnell erfüllt. Es ist aber ooch möglich, daß das jetzige Ereignis auf den nordamcrikauischen Senat einigen Eindruck macht, so daß derselbe seine Beratungen beschleunigt; denn erst, wenn drei große Staaten der Entente den Vertrag ratifiziert haben, ivird der Frredenszustand tatsächlich wieder Hergest -Nt sein. Dann können sich die Franzosen nicht mehr überlegen, wann sie unsere Gefangenen heim senden wollen, sondern müssen sie zu uns zurückschicken Die Ratifizierung des Friedens durch Italien wird erst im neuen Jahre stattfinden, da die Kammern erst zwei Monate nach der bevorstehenden Neuwahl wie der zus umnentreten. Japan wird schwerlich früher genehmigen, als bis alle seine Forderungen in Ost- asien bewilligt sind. Mit dem Ausbau des Friedens, der erst später in vollem Umfange platzgreifen soll, hat man im gewissen Sinne schon jetzt begonnen. Der große Erfolg der deutschen Messe in Leipzig (Ausfuhr) und Frank furt am Main (Einfuhr), der viel größer ist, >als der der französischen Messe in Lyon, beweist, welche Wertschätzung der Welthandel uns auch heute noch entgegenbringt. Freilich achtet er nicht das Deutsch land der Gegenwart, sondern das der Vergangenheit. Der Ruhm des deutschen Nährstandes ast durch die trüben Ereignisse dieses Jahres nicht untergraben, was in den Augen der Welt tief gesunken ist, das ist die Arbeitsbetätigung der großen Volksmassen. Die Hamburger Handelskammer, die Vertretung des „königlichen Kaufmannes" in der ersten deutschen Handelsstadt, hat mit Nachdruck auf Grund ihrer eigenen Erfahrungen darauf hingewieseu, wie ge ring das Ausland von der Arbeitslust in Deutsch land denkt. Man übertreibt dort wohl noch sogar. Aber es ist ja traurig genug bestellt, denn was an einer Stelle in Deutschland aufzubauen versucht uiro, das wird durch neue wilde Streiks an einer anderen Stelle zu Boden gerissen. Dem Ausland fehlt auch noch das volle Ver- t .uen nicht zum guten Willen, sondern zur Energie der deutschen Regierung, das für den Ausbau des Friedens so unbedingt notwendig ist. Jetzt ist das Reichsministerium umgebildet, aber neue Namen be deuten noch keine Taten. Diese müssen erst bewie sen werden. Die Hamburger Handelskammer gibt di» Frage des Auslandes wieder: Was tut die deutsche Reichsregierung tatsächlich, um den leistungs fähigen Arbeitsbetrieb wieder zu erwecken? Sie spricht und ermahnt und opfert Geld, aber das Ge bot der unbedingten Arbeitspflicht fehlt Es ist die Erwerbslosen-Entschädigung auch für Arbeitsunlü- stige, die Rätewirtschaft, die uns um das Vertrauen der Welt gebracht haben. Warum ahmt kein Staat der Welt diese deutschen Einrichtungen nach? Weil sie hemmend, statt fördernd wirken, denn statt Mr praktischen Zielen zu dienen, sind sie mit unerfüll baren politischen Bestrebungen verknüpft worden Der Ausbau des Friedens ist Sache des Rechts und des Vertrauens der Welt. Das Vertrauen ha ben war noch nicht, auch nicht in wohlmeinenden Staa ten, und erringen wir es nicht, so brauchen wir Uns auch nicht zu wundern, wenn bei unsere« Gegnern Versuche gemacht werden, uns Rechte vorzuhalten Der ganze Völkerbund kann uns keine wirklichen, Wohltaten bringen, wenn es uns nicht gelungen ist, im Innern Ordnung und Produktiv« zu sickern. Weiter bedarf es nichts, diese beiden Tatsachen, die früher für Deutschland selbstverständlich waren, die unseren guten Ruf an der ganze« Welt begründeten,, sind auch maßgebend für die Zukunft. Und ohne Re nommee kein Kredit! IVm. Auf zur Abstammung; Zusammenschluß der BermitHungöausschkfse. Ehrenpflicht jedes stimmberechtigten Deutschen ast, an der Abstimmung teilzunehmen. Die Kosten frage, dae gewiß manchem, der zu der Abstimmung nach seiner Heimat reisen will, Sorge bereiten wird, darf als an befriedigender Weise gelöst angesehen werden. Durch Sammlungen und hochherzige Stif tungen wird es möglich, für diesen Zweck Mittel be reit zu halten, und kann es schon jetzt in Aussicht gestellt werden, daß den zur Abstimmung Reisenden dae Kosten für Hin- und Rückfahrt erstattet wer den und daß nötigenfalls besonders Bedürftigen ei« weiterer Zuschuß gewährt wird Von den Behörden, wie von den Arbeitgebern darf erwartet werden, daß sie die Abstimmungsbe rechtigten zur Abstimmung beurlauben und ihnen die Gebührnisse für die Zeit ihrer Abwesenheit fort- gewähren. ES bestehen für alle Abstimmungsgebiete pri vate Vereinigungen, die sich die Aufgabe der Ermittlung von Abstimmnnasberechttgten und ihre spätere Rückführung in die Abstimmungs gebiete gestellt haben. Es sind dies: für Ober- schlcsaen: Vereinigte Verbände heimattreuer Ober- schlesier, Abt. L, Breslau 18, Kaiser Wilhelmplatz 20: für Ostpreußen: Bezirksstelle Allenstein des ost deutsche« Heimatdienstes, Carlshof bei Rastenburg (Ostpr.): für dae westpreußischen Kreise: Ostdeutscher Heimatdienst, Abt. für Volksabstimmung in Westpceu- ßen, Elbing; für Schleswig, Flensburg, Norder- hofeaaden 20. Alle diese Verbände arbeiten im engsten Ein- vernehmen mit dem deutschen Schutzbund für die Grenz- und Ausländsdeutschen, Berlin N1V. 52, Schloß Bellevue, der die Zentrale bildet für die Fra gen der Ermittlung und Herbeiführung der Stimm berechtigten an den Abstimmungsort. Die nächste Pflicht jedes Stimmberechtigten ist nun, unverzüglich der für ihn in Betracht kom menden Vereinigung oder dem Deutschen Schutzbund folgende Personalangaben zu machen: 1. Vor- und Zuname (Frauen auch den Mädchennamen), 2. Stand oder Beruf, 3. Geburtstag und Jahr, 4. Geburts ort und Kreis, 5. jetzige genaue Anschrift. Jeder, der diese Angaben macht, erhält dann sofort nähere Mitteilungen über alle weiter zu unternehmendes Schritte. Von besonderer Wichtigkeit ist es, daß jeder Abstimmungsberechtigte sich die erforderlichen Pa piere rechtzeitig besorgt. Genaue Bestimmungen über die Art der notwendigen Ausweise hat die Entente nicht bekanntgegeben. Als sicher darf aber gelten^ daß der Geburtsschein und bei verheirateten Frauen eine Verheiratungsurkunde gefordert werden. In folge des zu erwartenden Andranges bei den Stan desämtern empfiehlt es sich, die Besorgung der er wähnten Papiere, so weit sie nicht bereits vor handen sind, schon jetzt zu veranlassen. Die Pa piere werden von den betreffenden Aemtern un entgeltlich ausgestellt. Wer ist stimmberechtigt? In Ost- und Westpreußen alle Personen, die bei »Inkrafttreten des Friedensvertrages das 20. Le bensjahr vollenoet haben und im Abstimmungsgebiet geboren sind oder seit einem noch festzu setzen dop Zeitpunkt dort wohnen. In Oberschlesien alle Personen, die vor dem I. Januar des Abstimmungsjahres das 20. Lebens jahr vollendet haben, und die in der Abstimmungs zone geboren sind oder dort seit einem «och festziu- setzenden Zeitpunkt wenigstens seit dem 1. Januar 1919 dort wohnen. In Schleswig alle Personen, die bei Inkraft treten des Fricdensvertragcs das 20. Lebensjahr vollendet haben und in der Abstimmungszone ge boren sind oder seit einem noch vor dem l. Januar 1900 liegenden Zeitpunkt dort wohnen. Wann wird abgesttmmt? Der Friedensvertrag setzt die Fristen über die Abstimmungen im einzelnen wie folgt fest: In Schleswig sind beide Abstimmungszonen in nerhalb zehn Tagen nach Inkrafttreten des Frie densvertrages von deutschen Truppen und Behörden; zu räumen. In der nördlichen Abstimmungszons ward spätestens drei Wochen nach erfolgter Räu mung des Landes zur Abstimmung geschritten, in der südlichen Abstimmungszone spätestens fünf Wo chen nach der Abstimmung im ersten Abschnitt. In Oberschlesien findet die Abstimmung «ach Ablauf einer von den alliierten und assoziierten Hauptmächten festzusetzenden Frist statt, indessen nicht früher als sechs und nicht später als achtzehn Monate, nachdem der Friedensvertrag in Kraft ge treten ist. Fristen für die Abstimmung in Ost und West- Preußen gibt der Friedensvertrag nicht an. Auf die Kreise Eupen und Malmedy mutz Deutschland zugunsten Belgiens verzichten Nach In-