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Kintz- Md Anzeigeblatt für öen Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung SezugSprei« vierteljährl. Mk. S.00 «inschliiU. kxS Zllustr. UnterhaltungSblalteS- tn der veschäftö. Helle, bei unseren Voten sowie bei allen Reich«. »ostanstaUen. — Erscheint täglich abend« mit Ausnahme d« Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. »2 Fall« häher-r Sewall — Urie» oder sonstiger irgendwelcher »Irrungen de« Betried« der Zeitung, der Lieseranten »der der Letörderung«einrichtungen — hat der Benetzer leinen Anspruch n>s Lteserung oder Nachlteseruug der Zeitung oder «u «OI- za-lung de« »e«ug»dreise«. Hel.-A»r.r Amtsblatt. 216 -se»^«»klott str Eibenstock, Lsrlrselb, hundshübel, V »ur» Neuheit«,Gberftützengrün,Schönheide, Schönhrtdkrhsmmer, Sosa, Unterstiitzengrün, Mlöenthal usw. B^antwoM. Echristleiter, Dnucknr und Verleger: EmilHannebohnin Eibenstock. . 66. Jahrgang. — Donnerstag, Heu 18. September Anzeigenpreis: die Aeinspaltige Zeile 20 Psg., auSwart.2i Psg. Im Reklameteil die Zeile SO Psg. Im amtlichen Teile die gehaltene Zeile SO Psg. Annahme der Anzeigen bi« spätesten« vormittag« 10 Uhr, für größere Tags vorher. Eine Gewähr sür die Ausnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebcnen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gtgeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern sprecher aufgegebenen Anzeigen. KernspreLer Kr. 110. ISIS Im Hinblick auf die bevorstehende Verlegung des Rechnungsjahres für den Staatshaushalt de» Freistaates Sachsen auf die Zett vom 1. April de« einen bis zum 31. März des folgenden Jahres sind die VorbereitnngSarbeiten für die nächst jährige Einschätzung znr Einkommen- und Ergänznngsstener bis auf weiteres einzustellen. Die« gilt insbesondere hinsichtlich der Aufstellung und Aus- füllung der HauSlisten, der Aufforderung zur Abgabe der Lohn- und GehaltSnachwei- sungen, der Behändigung der Deklarationsaufforderungen und der Einreichung der De klarationen zu den StaatSsteuern. Dresden, am 1S. September 1919. 10115 NlllMWMistMM, IV. Abteilung. Bewirtschaftung der Rinderfütze. Auf Ersuchen des Reichsausschusses für pflanzliche und tierische Oele wird folgen des zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 1 . Die dem RctchSauSschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette, Berlin, laut Bundesratsoerordnungen vom 15. Februar 1917, 11. Juni 1917 und 14. Dezem ber 1917 nebst dazu gehörigen Ausführungsbestimmungen übertragenen Rechte be treffend die Beschlagnahme und die Bewirtschaftung der Rin der süße werden mit Wirkung vom 15. September dieses Jahres auf die Klauenverwertungs-Gesellschaft m. b. H., Berlin W. 8, Französische Straße 49, übertragen. — Laut Verfügung des ReichSwirtschastSministeriums (Schreiben J.-Nr. ll 4 9106 III vom 11. August ds. IS.) bleibt die Zwangsbewirtschaftung der NinderfUße bis auf weiteres aufrechterhalten. Die Klauenverwertungs-Gesellschast m. b. H. stellt ein wirtschaftliches Unternehmen dar, an dem alle an der Rinderfußbewirtschaftung in teressierten Kreise satzungsgemäß beteiligt sind. 2 . Für die ab 1. August 1919 zum Versand gebrachten Rinderfüße wird der Preis um 100°/, auf M. 160.- pro 100 Irx erhöht unter der Voraussetzung, daß die Füße nach der vom Reichsausschuß für pflanz, liche und tierische Oele und Fette, Berlin, herausgegebenen „Anweisung zur Gewinnung pp. von Rindersüßen" behandelt und zur Ablieferung gebracht werden. — Im übrigen gehen wie bisher die Kosten des Transportes der Rinderfüße bis zur Bahnstation zu Lasten des Ablieferers; alle übrigen Spesen, insbesondere Fracht, Emballage, hat die emp fangsberechtigte Fabrik zu tragen. — Dem Ablieferer zur Last fallende Minderwertig keit der Füße berechtigt zu einer entsprechender Mindervergütung. Verdorbene Füße werden als Sammelkrkbchen bewertet. Dresden, den 11. September 1919. 2309 V I. V Wirtschaf 1 sministerium. ^39 8 34 Punkt « der Bekanntmachung über den Verkehr mit Schlachtvieh vom l. Februar 1919 (Staatszeitung Nr. 32 vom 8. Februar 1919), wonach frühere Be stimmungen aufgehoben werden, erhält folgende Fassung: , ,o) 8 3 Abs. 2 ünd 3, 8 6 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachung, den Betrieb des Mehhandels im Königreich Sachsen betreffend, vom 11. Februar 1916 (Sächsische Staats- zeitung Sir. 35)." 8 3 Abs. 1 der Bekanntmachung vom 11. Februar 1916 tritt daher in der nach- crsichtlichen Fassung D wieder in Kruft. Dresden, den 11. September 1919. 2307 V I^Ill Wirtschafts -- Miilist eriilm, "140 Landeslebensmittelamt. „Der Ankauf von Vieh vom Landwirt oder Mäster zur Schlachtung, der Ankauf von Meh zum Weiterverkauf, der kommissionsweise Handel mit Vieh ist im Verbandsbeztrke außer dem Verbände selbst nur den Derbandsmitgltedcrn, die vom Verband eine Ausweiskarte erhalten haben, gestattet." Verteilung von Frischfleisch und amerikanischem Schweinefleisch. In der laufenden Woche kommen auf ReichSfleischmarken zur Verteilung: In den Schlachtbeztrken Aue «nd Schwarzenberg: 130 § Rindfleisch einschl Wurst, in de« Schlachtbezirken Schneeberg, Eibenstock, Johanngeorgenstadt, Schönheide, lauter «nd Raschau: 90 x Rtndfleischkonserven und 40 x Wurstkonserven. Personen unter 6 Jahre erhalten 65 Rindfleisch und Wurst oder 45 x Rtndfleischkonserven und 20 x Wnrstkonserveu. Außerdem werden auf Marke III IS der Etnfuhrzusatzkarte für ausländi sches Pökelschweincfletch 125 ß- amerikanisches Schweinefleisch sür Personen über 6 Jahre und 62 x „ „ „ „ unter 6 Jahren auSgcgeben. Der Preis für 1 Pfund Rindfleisch beträgt 3,35 M., für 1 Pfund Frischwurst 3.— M., für 1 Pfund Rindfleischkonserven 5,60 M., sür 1 Pfund Wurstkonserven 4,20 M-, für 12s x amerikanisches Schweinefleisch 1,13 M. Schwarzenberg, am 16. September 1919. Per Aezirksveröand Per Arveiterrat der Amtshauplmannschaft Schwarzenberg. Dr. Kaestner. Schieck. Rach dem Bielwege kann erneut Schutt angefahren werden. Eibenstock, den 15. September 1919. Per Staötrat. Berkaus von Fleischkouservc» Donnerstag, den 18. dss. Mts , vormittag von 10 -12 Uhr tn der Verkaufs- stelle Bergstraße 7. Dose 2,50 M. und 5,00 M. Eibenstock, den 17. September 1919. Dev Staötvat. Städtischer Verkauf von Hühncrfuttcr Donnerstag, den 18. dsS. MtS., srüh von »—10 Uhr in der Verkaufsstelle Berg straße 7. Eibenstock, den 17. September 1919. Pev Staötvat. Der Zwci-Frontcn-Kricg. Zur deutschen auswärtigen Politik vor dem Kriege sind in den letzten Tagen zwei sehr bemer kenswerte Veröffentlichungen erfolgt. Es sind das Bismarcks Rückversicherungsvertrag mit Rußland aus dem Jahre 1887 und Verhandlungen zwischen dem deutschen Kaiser und dem russischen Zaren im Jahre 1904 angesichts des russisch-japanischen Krie ges. Der voir dem Reichskanzler Graf Caprivi auf gehobene Rückversicherungsvertrag kennzeichnet das Ziel oller Bismarckschen Politik, Deutschland gegen einen Zwer-Fronten-Krieg sicher zu stellen, dessen Ge fahren der erste Kanzler bei unserer geographischen Lage klar erkannte. Bismarck ist das geglückc, Bü low hat schon hart darum zu kämpfen gehabt und Bethmann Hollweg ist es 1914 mißlungen. Es rst nicht zu verkennen, daß sich Kaiser Wilhelm II. für die Gestaltung der deutschen Politik mehr auf das Gewicht seiner persönlichen Beziehungen zu frem den Souveränen verlassen hat, wie auf praktische, feststehende und sür Deutschland nützliche Ab- lnachungcn, obwohl er an dem Verhältnis zu seinem Onkel, König Eduard von England, einen Beweis dafür hatte, daß fürstliche Verwandtschaft noch lange nicht mit politischer Interessengemeinschaft gleichbe deutend zu sein braucht. Der Rückversicherungsvertrag ist vielfach ange fochten worden, es ist auch zweifelhaft, ob es ge- lungen wäre, ihn bis in die Gegenwart zu ver längern, aber sein Prinzip war richtig. Es sicherte uns die russische wohlwollende Neutralität sür den Fall, daß Deutschland von Frankreich angegriffen würde. Das ist der springende Punkt, denn er ließ uns einem neuen Waffeilgang mit dem westlichen Nutzbar in Ruhe entgegensehen. Dafür gestand« Deutschland Rußland Wahrnehmung seiner Interes sen bezüglich des Balkans, Konstantinopels und der Meerenge zu. Zu jener Zeit war ein Konflikt Ruß lands mit Japan nicht zu ahnen, Md es ist deshalb fraglich, ob der Vertrag später unter allen Um ständen aufrecht zu erhalten gewesen wäre, aber ei ner übergroßen Intimität Rußlands mit Frankreich war zunächst vorgebeugt. Bismarck hat, als er diesen Vertrag tchloß, die tatsächliche Stärke Oesterrerch- Ungarns besser beurteilt, als es später von deutscher Seite geschehen ist. Die Schwierigkeit der russischen Beziehungen nach 1900 ergibt sich aus den Verhandlungen zwl schen den beiden Kaisern von Deutschland und Ruß land 1904. Danach sollte Deutschland den Schutz des baltischen Rußland durch Sperrung der Ostsee über nehmen, wenn England den Versuch machen sollte, Rußland während des Krieges mit Japan anzugrel- fen. Hier zeigt sich die Schwäche der Wilhelmischen Politik. Er machte dem Zaren Zusicherungen, ohne ihn doch definitiv in einer für Deutschland günstigen Form für den Fall eines Konfliktes mit Frankreich zu verpflichten. Selbst bei der ersten Besprechung von der Mög lichkeit solcher Vereinbarungen zwischen Deutscht- lanld und Rußland mußte er damit rechnen, daß England davon Wind bekommen und daraus seine Konsequenzen ziehen würde. Der letzte deutsche Kai ser stand während des Burenkrieges sehr wohlwollend zu England, er hat 1904 Rußland sehr große D'enste erweisen wollen, und das Ende war, daß sich Ruß land nnd England gegen Deutschland zusammen fanden. Wollte die deutsche Politik nicht einen ihr möglichen Widersacher binden so mußte src allen gegenüber dw kühlste Objektivität bewahren. Kaiser Wilhelm II aber war seiner Natur nach impulsiv und nicht objektiv. Daß er Optimist war und den Frieden erhalten wollte, hat ihm bei denen nichts genüyt, die vom Kriege große Vorteile erwarteten. Es ist klarer als je, daß Deutschland wett ent fernt war, die Führerrolle in Europa an sich zu reißen, es ist im Gegenteil bemüht gewesen, das Gleichgewicht zu erhalten. Unser Unglück war es, daß wir darüber selbst zum Ausbeutungsobjekt sür die anderen wurden und zum Schluß den Zwei- Frovtcn-Krieg, dem wir nicht entschlossen vorgebeugt hatten, zum Opfer sielen. Wm. Tagesgeschichte. Deutsch»««». Rückkehr der Kriegsgefangenen. Die Reichszentralstelle für Kriegs und Zivttgefm- gene teilt mit: Tie belgische Reaierung hat sich einverstanden erklärt, mit dem Abtransport der deutschen Kriegsgefangenen ivch in Bel-