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Amts- Md änzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis vierteljährl. Mk- 8.60 etnschließl. de« .Juustr. Unterhaltungsblatte«" in der Geschäft«, stelle, bei unseren Boten sowie bei allen Reich«, postanstalten. — Erscheint täglich abend« mit «»«nahm« der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Falle hö-«rer ««Walt — Krieg oder lonstiger irgendwelcher Eiönmgrn de« »etried« der Zeitung, der Lieleranten oder der »elöederunggeinrichtungen — hat der Bezieher keinen hlnlprnch eul Lieferung oder glachlieierung der Zeitung oder «u «n-t, zahiung de« lüe,ug«vreile«. T»l.-Adr.: Amt»»katt. ISS für Eibenstock, Larkselb, hundrhübel, 4^ uH b- ß »L! » Neuheide, Gbnstützengrü«, Schönheide, Schönheiderhammer, Soja, Unterftützengrstn, Mdenttzal nsw. Verantwort!. Schristletter, Trucker und Verleger: Emil Hannebohn m Eibenstock. .... Vst. Jahrgang. ' Dienstag, den 22. Juli Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 20 Psg, auSwärt. 25 Psa. Im Retlameteil die Zeile 50 Psg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 50 Psg. Annahme der Anzeigen bi« spätestens vormittag« 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Eine Gewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen Tage sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch Fern, sprecher aufgegcbenen Anzeigen. >I»er«sprecher Ar. 110. LSLV Die Diensträume des Landeswvhnungsamts werden zum Teil verlegt, und zwar befinden sich vom 24. Juli 19 l9 ab Borstaad, allgemeine und ba«tech- nifche Abteilung, Wohnnngsanfstcht und Siedlungswesen in Dresden-N., große Meitzner Stratze 2, I. Obergeschotz, die Abteilungen für vodenpo- lttik, Grundkredttwesen und Mieterschutz wie bisher Hauptstraße L, I. Fernsprecher für sämtliche Abteilungen Nr. 17 350 und 22 738. Dienstzeit 8 bis 3 Uhr, Besuchszeit 11 bis 1 Uhr. Auswärtigen Besuchern wird zur Beschleunigung der AuSkunftSerteilung und Ver meidung vergeblicher Anfragen dringend empfohlen, ihren Besuch mehrere Tage vorher unter kurzer Angabe ihrer Angelegenheit auf Postkarte anzumelden. Wegen deS Umzugs können vom 22. bis 24. Juli keine Besucher empfangen werden. Dresden, am 19. Juli 1919. I. XV-X 1100 Ministerium des Innern. Landeswohnungsamt. Abänderung von Ziffer 8 der Verordnung über Bekämpfung der Bisamratte. (Sächsische Staatszeitung Nr. 72 vom 27. März 1918.) Diese Bestimmung lautet künftig wie folgt: 8. ES wird gebeten, erlegte Bisamratten gegen Rückgabe des Balges und Rücker stattung der Verpackungs. und Versendungskosten, sowie gegen eine Sondervergütung von 3 M. für daS Stück von jetzt ab an die Direktion deS Zoologischen Gartens in Dresden einzusenden. Lebende Bisamratten sind nicht zu versenden, sondern unter den selben Bedingungen der Direktion des Zoologischen Gartens in Dresden zur Abholung anzumelden. Für solche wird eine Sondervergütung von 6 M. gewährt. Die lebenden Tiere sind in sicherem Gewahrsam zu halten. Hölzerne Behältnisse durchfrißt die Ratte. Dresden, am 1«. Juli 1919. 118aVI,2 Wirtschafts-Mini st erium. ^01 Bekanntmachung über die weitere Sicherstellung des Betriebes der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke. Durch die am 30. Juni ds. Jahres erfolgte Auflösung der KciegLamtftellen Dres den und Leipzig sind die ihnen bisher unterstellten Abteilungen für Elektrizität, Gas und Wasser, deren Weiterführung zum Nutzen einer geregelten Verbrauchszu- teilung und zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit dieser Werke solange geboten ist, als die Zwangsbewirtschaftung der Kohle aufrechterhallen werden muß, mit dem am 1. Juli ds. Jahres gebildeten und dem Arbeitsministertum unterstellten Lanveskoh- lenamt vom gleichen Tage an verbunden worden. 1. Siegelung der wetteren Sicherstellung. Die vom Reichskommissar für die Kohlenverteilung, Abteilung Elektrizi tät, GaS und Wasser, in Berlin erlassenen Bestimmungen bleiben auch nach der Auf lösung der Kriegsamtstellen Dresden und Leipzig weiterhin bestehen. Tie von den Kriegsamtstellen ernannten Vertrauensmänner für die einzelnen Versorgungsgebiete und die von ihnen im Einvernehmen mit den Reichs-, Staats, oder Kommunalbehör den bestimmten Dienststellen und Beamten als Träger fllr die Aufgaben des Vertrau ensmannes sind auch im gleichen Umfange wie bisher zuständig. Sic wirken im Ein- vernehmen mit dem Landeskohlenamt und den Kommunalbehörden bei der Durchfüh rung der durch die Bekanntmachungen des Reichskommissars für die Kuhlenvertcilung erlassenen Bestimmungen über die Einschränkung des Verbrauchs der elektrischen Arbeit und die Sicherstellung deS Betriebes der Gasanstalten und der Wasserwerke und üben nach wie vor die ihnen durch diese Bekanntmachungen oder die OrtSvorschriften über tragenen Rechte und Pflichten auS. 2. Durchführung brr Bestimmungen. Das Landeskohlenamt als LandeSstellc ist künftig in allen Angelegenheiten für Elektrizität-, GaS- und Wasser-ZwangSbewirlschaslung im Freistaat Sachsen zuständig, sür die eine besondere Abteilung gebildet ist. Die Geschäftsräume dicsex Abteilung befinden sich ebenfalls im LandeSkohlen- amt, Dresden-A., Sedanftratze v, Fernsprecher: 19029, 17117. Die Geschäftszeit ist von 8—3 Uhr täglich und der Leiter des Landeskohlenamtcs sowie der Referent der vorgenannten Abteilung ist im allgemeinen täglich von 10—12 Uhr zu sprechen. Wegen Verhinderung in der Einhaltung der Sprechstunden durch zeit weise dienstliche Abwesenheit ist jedoch eine vorherige Vereinbarung über den Zeitpunkt des Besuches zu empfehlen. 3. Uebergang der Geschäfte auf das Landeskohlenamt. DaS bisher bei der Kriegsamtstelle Dresden befindliche Referat ist bereits im Lan deskohlenamt untergebracht, so daß alle Zuschriften an das ArbeitSmtnisterium, Lan deskohlenamt, Abt. Elektrizität, Gas und Wasser, zu richten sind. Das entsprechende Referat 8 der Kriegsamtstelle Leipzig bleibt dagegen «och bis 31. Juli ds. Jahres in Leipzig bestehen und die Zuschriften sind nach Leipzig- Gohlis, Kaserne 1V7, Fernsprecher 1495, zu richten. Am 1. August ds. JahreS siedelt dann dieses Referat auch in das Landeskohlenamt über. Beide Referate bilden hieraus die unter 2 erwähnte Abteilung. Dres'den, den 19. Juli 1919. 116 L Arbeitsministerium. Belieferung der Bezirkslebensmittelkarte in der Woche vom 21.—27. Juli: 250 x Graupen oder Marke XV 1 f. Kinder im 1. u. 2. Lebensjahre (violetter Druck):' Tetgwaren, 250 g Marke XV 1 f. Kinder im 3. u. 4. Lebensjahre (roter Druck): : i Päckchen Milchsüß- speise, Marke XV 1 (schwarzer Druck): 500 Graupen oder Teigwaren und 125 Suppen, Marke XV 3 125 x Kunsthonig, Marke XV 4 60 x Margarine, Marke XV 5 125 x Filch in mariniertem oder getrocknetem Zustande, soweit vorhanden, Marke XV 6 40 x Käse. Außerdem werden auf Einfuhrzusatzkarte für ausländisches Mehl Marke ll 5 auf den Kopf der versorgungsberechtigten Bevölkerung 250 ß- ausländisches Weizen mehl zum Preise von 84 Pfg. für 1 Pfund, sowie auf Etnsuhrzusatzkarte für aus ländisches Schmalz Marke I 4 auf den Kopf der versorgungsbcrechtigten Bevölkerung 100 x Kunstspeisefett (Bratfett) als Doppeloerteilung abgegeben werden. Zollte infolge von Lransportschunerigkeitrn in einzelnen Gemeinden dir Abgabe der Lebensmittel nicht odcr nicht in vollem ttmtauae möglich sein, so wird später ein Anrylrich erfolgen Schwarzenberg, den 21. Juli 1919. Der Aezirksverband Der ÄröeiierrtK der AmtskauptmannschaK Schwarzenverg. Dr. Kaestner. Schieck. WkilllU IN 5mW fiir «ßMm MEmiM. Als Ersatz für die bis 20. Juli 1919 ausgefallenen Fleischmengen werden in der laufenden Woche 250 A Graupen an die fletschkartenberechtigten Personen über 6 Jahre auf Marke III der roten Fleischersatzkarte, 125 x- Graupen an die fleischkartenberechtigten Personen unter 6 Jahren auf Marke Ul der blauen Flcischersatzkarte ausgegeben werden. Schwarzenberg, am 21. Juli 1919. Der Wezirksverband Der Arveiterrat der Amtshauptmannschaft Schwarzenlierg. Dr. Kaestner. Schieck. Städtischer Lebensmittelverkauf. Dienstag, 22. Juli, Marke TV «: 40 z> Käse zu 17 Pfg., Kartoffelersatzkartei»: 500 Hafernährmittel zu 82 Pfg , Mittwoch, 23. Juli, Marke TV 3: 125 8 Kunsthonig zu 20 Pfg., Fletschcrsatzkarte Marke III (rot): 250 Granpeu zu 22 Pfg. für Personen über 6 Jahre, (blau): 125 x Graupen zu 11 Psg. für Personen unter 6 Jahren, Donnerstag, 24 Juli, Marke W 4: 60 ß Margarine zu 26 Psg , Mehleinsuhrzusatzkarte H 3: 250 x- Weizenmehl zu 42 Pfg Freitag, 25 Juli, Schmalzeinfuhrkarte r 4: 100 x Kunstspeisefett, Marke HV I: 500 g Graupen oder Letgwaren, 125 ß- Suppe zu 44 Pfg. Ktndernährmittel: 250 Grietz zu 24 Pfg, 250 x Graupen oder Teigwaren, 125 x Keks und 1 Päckchen Sützsp-ise. Eibenstock, den 21. Juli 1919. Stcrötrat. Der Abba«. Tie te.lweise Arbeitseinstellung unter den Land arbeitern wird, wie man erwarten darf, an dem nüchternen Sinn der ländliche« Bevölkerung den Widerstand jinden, der sie aus diesen Wegen ablenkt. Der kleine Mann auf dem Lande kann sehr gut rechuen, er weiß, was aus der Wirtschaft heraus- zuschlagen ist, was er fordern kann und auch, was er selbst in der Kriegszeit verdient hat. Es ist nicht ganz wenig, wenn es gleich nicht so viel ist, als in oer Stadt oft gedacht wird, denn der Preis, den die kleinen Leute draußen für ihre Produkte erhal- len hoben, ist doch ein anderer, als die Städter dem Händler bezahlten. Und es wür-e vom, Lande nach I verschiedenes billiger abgegeben werden, wenn oer Dorfbewohner seinen Bcdars an Kleidungsstücken, Hauehaltungsgegenständen und das Inventar billi ger erwerben könnte. Da hapert Was verdient wird, das geht bei diesen Einkäufe!. , cm erheblichen Teil wieder in alle vier Winde. Freilich geht es den meisten Menschen so. Mit allen hohen Mehr einnahmen von heute haben Tausende kein so ge sichertes Dasein, wie vor dem Kriege bei dem ge ringeren Einkommen Es ist ein ewiges Hin- und Herschieben in der Preis- und Lohnfrage. Jeder sagt: „Ich kann nichts billiger machen, resp billiger arbeiten, wenn nicht anderes billiger geworden ist, resp. ich meine Le bensbedürfnisse nicht billiger einkaufen kan»" Der Industriearbeiter sagt, erst müssen alle Lebensmittel billiger sein, und dann kommt auch noch die Woh nung und sonstige Gebrauchsartikel, und die Land bevölkerung sagt, wir können nicht billiger geben, denn wir müssen alles, was wir gebrauchen, zu hoch bezahlen. Ten Anfang mit der Verbilligung will niemand machen, im Gegenteil steigen die Forde- rnngen. Tabei spielt selbstverständlich die politische Treiberei eine große Rolle, und es besteht kein« Klarheit, ob die zum Teil recht hohen Einnahmen denn auch wirklich sachgemäß verwendet werden. Tie Genügsamkeit gedeiht heute kümmerlich, di« Sucht nach Geld wuchert wie Unkraut nach d?m> Regen. Ten ersten Versuch zum Abbau hat bekanntlich