Volltext Seite (XML)
düng er. die »rtmund richtung sicht ge. ner Ha» 17 re» Her den nd zu Mission rungen agweite rch b^n mß die Arte- en und i füllen ommis- :r für )lt hat. ng des : t wer- tungLtt :its in immen inigten chs er- e" be° i Mon- Frie- Lesun- Lurch» he AL- liontLg Lloyd e" mel» ischen legen anzosen W, rkaufi otcka«, l: mode, str. 1. ler zu ver. in der r. S»8t s unter ä. LI. Mg Amts- M änzeigeblatt Mr öen L^mtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Squa«prei« vierteljährl- Mk. 8.60 einschließl. de» ,IÜustr Unterhaltungsblatte«" in der Geschäft», stell«, bei unseren Boten sowie bei allen Reich«, postomstalten. — Erscheint täglich abend« mit Kusnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. zm KaLe -öherrr SkMalt — Krieg oder ionMger irgendwelcher Hidrungen d!» Betrirbd der Zeitung, der Uieirranten oder der »elörderungdeinrrchtungen — hat der Bezieher keinen Slnwruch ois Lieierung oder hlachlieierung der Zeitung »der «u Aü«, zahlung des Bezugspreiies. Hel.-Adr.: Amtsblatt. ISS Eibenft»», Lmkseld, hmdrhwel, Veugrvtutz Nellheide, Gderstützengrkn, Schönheide, Schönheiöerhammer, Sosa, UnterftützengrS«, wil-enchal «s». B«anM>ortl. Schriftleiter, Drucker und Berleger: Emil Hannebohn in Eibenstack. ««. Jahrgang. , Sonntag, den 20. Jnli rsrs Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zölle 20 Psg, auSmärt. 25 Psg. Im Reklame teil die Zeile 50 Psg. Im amtlichen Teile di« gespaltene Zeile 50 Psg. Annahme der Anzeigen bi« spätestens vormittag« 10 Uhr, sür größere Tag« vorher. Eine Gewähr sür die Ausnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch Fern, sprecher aufgegebenen Anzeigen. Fernsprecher Nr. »10. Wegen des Umsichgreifens der Maul- «nd Klauenseuche werden die verschärften Maßregeln gegen diese Seuche, die in 8 45 der Ausführungs verordnung vom 7. April 1912 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 56), und zwar unter u Abs. 1 und 2 (Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse) und unter e (zehntägige Beobachtung) Vorbehalten sind, für den Handel und Verkehr mit Rindern (einschließlich der Kälber), Schafen, Ziegen und Schweinen auS folgenden Gebieten in Wirksam- lest gesetzt : 1. Provinz Ostpreußen, 2. „ Westpreußen, 3. „ Posen, 4. „ Brandenburg und 5. „ Schlesien. An Stelle von Ursprungszeugnissen aus den eigentlichen Herkunftsorten der Tiere können auch solche aus Markt- oder Eammelorten und tierärztliche Gesundheitszeugnisse zugelassen werden. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Ueber Einzelheiten der hiernach zu beobachtenden Vorschriften geben die Ortspoli- zeibehürden und die Bezirkstierärzte Auskunft. 563 V V Dresden, am 1K. Juli 1919. 7872 Wirtschafts-Ministerium. Ausgabe der Lebensmittel-, Kartoffel- Md Einfuhr- zusatzkarten für Schmalz und ausliindischc Nährmittel Montag, den 21. dss. Mts., in nachstehender Nummernfolge der Ausweisheste: vorm. von 7—9 Uhr Nr. 1—700, nachm. von 2—3 Uhr Nr. 1751—2100, „ „ 9-11 „ „ 701—1400 3-4 „ „ 2101 u.h. Nrn. „ „ 11—12 „ „ 1401—1750, Ueber 70 Jahre alte Personen, die auf Marte 1 der Bczirkslebensmittelkarte statt anderer Nährmittel wöchentlich 125 x Grieß beziehen wollen, haben dies bet Ent nahme der Lebensmittellarten zu melden. Tie Voranmetd«ngen z«m Warenbezüge find bis Mittwoch, den 23 dsS. Mts., mittags 12 Uhr zu besorgen. Zu den mit der Warenverteilung auf Marken 1—4 der Bezirkslebensmittelkarte beauftragten Geschäften tritt von jetzt ab das Geschäft von Ott» !8eliell«nlb«i-x»r, Feldstratze 1. Die Butterversorgung der Urlauber und Kranken für die nächste Bezugszeit ist dem Geschäfte von Hermann Pöhland, Bergstraße 5, übertragen. Brotselbstvecsorgern stehen die Einsuhrzusatzkarten für ausländische Nährmittel nicht zu. Die Händler haben die Anmeldescheine bis Donnerstag, den 24. Juli 1919, früh 9 Uhr in der Markcnstelle einzureichen. Libenstock, den 18. Juli 1919. Der Staütrat. Zuschutzunterstützung mit Mietsbeihttfe kommt am Dienstag, den 22. Juli 1919 zur Auszahlung. Eibenstock. den 18 Juli 1919. ' Dor Slaötrat. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit in Erinnerung gebracht! Eibenstock, den 18. Juli 1919. Dov Staötrat. Bekanntmachung! Der Stadtrat hat am 1. Oktober 1918 beschlossen, die Gebühren, welche als Entschädigung für die durch die Zwangsvollstreckung bedingten Arbeiten der Stadtser- waltung dienen, vom 1. Oktober 1918 ab z« fordern und nötigenfalls bet- zutretben. Fällig sind die Gebühren sobald das Zwangsvoüstreckungs, verfahren etngelettet, also wenn der Pfändungsbefehl unterzeichnet ist. Ob dann an den Ratsvollzteher oder an die Kaste vom Steuerzahler Zahlung geleistet wird, ist gleichgültig. Wird vor Ausfertigung des PfändungSdefehles jemand schriftlich an die fällig ge wesene Steuer erinnert, so werden für diese Erinnerung auf Grund des Kostengesetzes Mahngebühren angesetzt, die mit der Pfändungsgebühr nicht zu verwechseln sind. Wer solche Gebühren nicht zahlen will, braucht nur seine Steuern rechtzeitig an die Steueretnnahme abzuführen. Dringend wird davor gewarnt, den Ratsvollzteher mit Abführung der, zwar fälli gen, aber noch nicht im Pfändungsbefehl eingetragenen Steuerbeträge zu behelligen. Wege, Zettversäumnisse und Gebühren kann sich das Publikum ersparen, wenn es sich ein Gemetndegirokonto nimmt und Anweisung erteilt, die Steuern vom Girokonto abzuheben, zumal die Giroguthaben jetzt mit 3',°. verzinst werden. Die Sparkasse erteilt in Girosachen Auskunft. Eibenstock, den 1. Oktober 1918. Ter Stadtrat. Hesse. Wahl zum Arbeiterrate Sonntag, den 20. d. M, von Vorm. 9 Nhr bis nachm. 4 Uhr im oberen Saale deS Rathaushotels. Wahlansweise sind gemäß den früheren Veröffentlichungen vorzulegen Ermittelung des Wahlergebnisses nach Schluß der Abstimmung. Eibenstock, den 18. Juli 19l9. Der WaHil'eiier. Richard Kunz. Meldepflicht der Ausländer betr. Gemäß der Verordnung des Ministeriums des Innern vom I. Juli 19l9 haben sich alle im Gebiete des Freistaates Sachsen aushallenden über 15 Jahre alten Retchs- ausländer und Staatenlose Innerhalb 5 Tagen bei der Ortspoltzeibehörde ihres Wohnortes unter Vorlegung ihres Passes oder des als Paßersatz dienenden Pa- pieres persönlich zu melden. Ebenso hat die Meldung eines jeden Zu- und Wegzuges der Reichsausländer innerhalb 24 Stunde« bet der Polizeibehörde des Zu- bezw Wegzugsorles unter Vor legung eines der obengenannten Papiere persönlich zu erfolgen. Drc im hiesigen Orte wohnhaften, über 15 Jahre alten Ausländer und Staatenlosen (auch Oesterreicher und Deutsch-Oesterreicher) werden in Nachgehung dieser Verordnung aufgcfordert, sich spätestens bis zum 24. Juli 1919 tm hiesigen Einwohnermeldeamt-, Rathaus, Erdgeschoß, Zimmer 5, un ter Potlegung des Paffes oder des als Patzersatz dienenden Papteres (Hetmatschein oder dergl.) zu melden. Personen, dir diesen Vorschriften zuwiderhandeln, werden mit Hast bis zu 6 Wo chen oder Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft. Schön Heide, am 16. Juli 1919. Der Gememdevorstand. v, en usw. ldern in >en bett, llstuben. sogleich druckerei dodn. Die MackMbMWg in FWmrn. Eine weitverzweigte Organisation. Man scheint auf dem Lande, wie aus Stralsund gemeldet wird, jetzt das nötige Material beisam men zu haben, um beweisen zu können, daß der ganze Landarbesterstreit auf eine weitverzweigte Organi sation zurückzuführen ist. Wie aus Weimar berichtet wird, arbeiten die Hetzer darauf hin, zum 4. August einen allge meinen Lau darbeiterstreik in Deutschland, hervorzurufen. Bereits Erntevertuste. Ueber die durch den Landarbeiterstreil verur sachten Ernteverluste wird vom Landratsamt Franz^ bürg mitgeteilt, daß tatsächlich bereits erhebliche Schäden eingetreten sind. So find u. a. infolge des Greils auf dem Gute Großk-CorLhagen 150 Mor- geu Wintergerste zum größten Teil ausgefallen. Fer ner wird von Verlusten bei der Zuckerrübencrnte ge sprochen, weil diF Zuckerrüben nicht gehackt worden such. Ganz erheblich dürste auch der Ver lust von Rübsen sein, weil die Rübsenkerne infolge Ueberreife ausgefallen sind. Ein neuer Tarif. Donnerstag mittag begannen in Stralsund zwi schen dem Land arbeiterverband und dem Pommer- schen Landbuno EinigungsverhandlMgen. Zu den Verhandlungen, Lie noch abends andauertesst, waren Vertreter oom Landwirtschastsministerium Berlin, vom Oberpräsidenten in Stettin, von der Regierung in Stralsund sowie die vorpommerschen Lauoräte er schienen. Ten Vorsitz führte der Syndikus der Stadt Stralsund, Tr. Heidemann Die Verhandlungen endeten durch beiderseitiges Entgegenkommen mit dem Abschluß eines neuen Landarbeitertariss. Beruhigung in Stettin. Auch der Donnerstag nachmittag ist in Stettin ohne Zwilchenfälle verlaufen. Alle Geschäfte waren geschlossen, mit Ausnahme von einigen steinen Wirtschaften und vereinzelten Lebensmittel geschäften, die noch schnell ihr Obst los werden Woll ten. Tie Zeitungen sind, mit Ausnahme des so zialdemokratischen „Volksboten" nicht erschienen. Auch das Lebensmittelamt hatte seine Schalter ge schlossen. Ties machte sich bei den anwesenden Frem den übel bemerkbar. Äste wichtigen öffentlichen Ge bäude, insbesondere der Bahnhof, werden militärisch bewacht. Bei der Post funktionierte der Betrieb nach wie vor In Barth, Greifswald und anderen vor pommerschen Städten macht sich unter den Arbei tern gleichfalls eine Streikbewegung bemerkbar. Tie Arbeiter na diesen Städten stellen ähnliche Forde rungen wie in Stettin. Inzwischen hat ein Teil der Arbeiter im Kreise Franzburg die Arbeit am Donnerstag wieder ausgenommen. Weitere Trup pen zur Verstärkung der Stettiner Garnison sind etngetroffen. Aufhebung des Belagerungszustandes. Tic am Donnerstag in Stettin beim Oberpräsi dcnten abgehaltene Konferenz mit den Regieruttgs- vertretern dauerte bis 2 Uhr nachts. Es wurde be schlossen, den Belagerungszustand unter der Bedingung aufzuheben, daß der General streik sofort beendet wird. Dies wurde von den Arbc'kervertretern zugesagt. Trotzdem ruhte am Freitag noch fast aller Betrieb. Tie Straßenbahn verkehrte noch nicht, dagegen hat das Wasserwerk seine Arbeit wieder ausgenommen. Elektrischen Strom gab es früh nicht, doch scheint dies auf einen technischen Fehler zurückzufiihren zu sein. Beim zweiten Punkt der Arbeiterforderung, Entlassung al ler während des Belagerungszustandes verhafteten Gefangenen und Niederschlagung des Verfahrens, soll eine Grundlage gefunden sein, auf der man sich geeinigt hat. Auch in Greifswald dürfte mit der Aufhebung des Belagerungszustandes die General- streikgefahr oorüber sein. Tagesgeschichte. Deutschlamd. Die Antwort auf Fochs Drohnote an Berlin. Die Antwort der deutschen Regie rung aus die Note Les Marschalls Foch, worin die ser sür die Lötung des Sergeanten Manheim ein» Schadenszahiung von 100000 Franken an die Fa-