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Mk. 3.60 elnschllebl- dk« Jllustr Unterhaltungsblatt««" in der GejchästS- stell», bei unseren Boten sowie bei allen Reich«, postanstalten. — Erscheint täglich abend« mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebs der Zeitung, der Lieferanten oder der Veförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch «tt Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder »u - NL«, »ahlung de» Bezugspreises. Tel.-Adr. r^AmtsSlatt. M Eibenstock, Larkseld, hmbrhübel, ^Ug^vlUtt Neuheit«,SberstützengrSn,Schönheide, Schönheidertzammer, Sosa, Unterstiiden-rün, Mdrnthal usw. Verantworll. Schrtstletter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. u W. Jahrgang. . Mittwoch, dea 11. Juni LS1S Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 20 Pfg. Im Reklameteil die Zeile KO Psg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile SO Psg. Annahme der Anzeigen bi« spätesten« vormittag« lO Uhr, für größere Tag« vorher. Eine Gewähr für Vie Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen T«ge sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern, sprecher ausgegebenen Anzeigen. Fernsprecher Ar. 11V. Verordnung, die Meldepflicht der nicht gewerbsmäßigen Arbeitsnachweise betreffend. vom 5. Anni 1919. Nachdem die für die Bezirke der sächsischen Kriegsamtstellen errichteten Zentralaus kunftsstellen in Dresden und Leipzig Ende Juni dieses Jahres ihre Tätigkeit einstellen, werden auf Grund der Verordnung deS Reichsamtcs für wirtschaftliche Demobilmachung vom 9. Dezember 1918 (R. G. Bl. S. 1421) dem Landesamt für Arbeitsver- mittelnng in Dresden, Ritterstraße 14, die Aufgaben einer Zentralansgleichstelle für den Ärbettsmarkt im Freistaat Sachsen übertragen. DaS durch die Verfügungen der stellvertretenden Generalkommandos XII und XIX vom 25. September 1917 beziehentlich vom 25. Februar und 18. September 1917 ein- geführte Meldeverfahren der nicht gewerbsmäßigen Arbeitsnachweise über nicht unterbring bare Arbeitsuchende und nicht besetzbare offene Stellen bleibt in Kraft, jedoch mit der Maßgabe, daß die durch die genannten Verordnungen als Orts- beziehentlich Bezirks- zentralen bestimmten öffentlichen oder Bezirksarbeitsnachweise die ihnen von den nicht gewerbsmäßigen Arbeitsnachweisen ihres Bezirks zugehenden, sowie ihre eigenen Mel dungen nicht mehr an die Zentralauskunftsstellen in Dresden oder Leipzig, sondern an daS Landesamt für Arbeitsvermtttelnng in Dresden einzusenden haben Die gleiche Vorschrift gilt für die Arbeitsnachweise für kaufmännische, technische und Bureau- Angestellte. Die Meldungen sind dem Landesamt für Arbeitsvermittelung erstmalig zum Freitag, den 27. Juni dieses Jahres einzureichen. Die nicht gewerbsmäßigen Arbeitsnachweise sind verpflichtet, dem Landesamt für Arbeitsvermittelnng alle Auskünfte zu erteilen, die erforderlich sind, um einen genaue ren Ueberblick über die Lage des Arbeitsmarktes zu erhalten. Die nähere Ausführung dieser Verordnung, insbesondere eine notwendig werdende anderweite Abgrenzung der Meldebeztrke, wird dem LandeLamt für Arbeitsvermittelung übertragen. 30 0 19 Das Arbeitsministerium. 0214 WkiMNg m KUchMW Mi KkrttöMndm in Millien. Am Freitag, den 20. und Sonnabend, den 21. Juni d. I. findet im Kraftwagen, park Zwickau in Sachsen, Crimmitschauer Straße, die Versteigerung von etwa 50 ge brauchten, fahrfähigen Lastkraftwagen, 75 gebrauchten, fahrfähigen Personenkraftwagen, 25 Anhängern zu Lastkraftwagen und 75 nicht fahrfähigen Kraftfahrzeugen aller Art statt. Die Besichtigung der zur Versteigerung bestimmten Kraftfahrzeuge wird vom 15. Juni ab gestattet. Um an den Besichtigungstagen und an den Tagen der Versteigerung Zutritt zum Gelände des Kraftwagenparkes zu erhalten, ist die Hinterlegung einer Bürg- ichaft von M. 500.— in bar erforderlich. Gegen Hinterlegung dieser Summe am Ein gänge zum Verkaufsgelände kann eine Ausweiskarte gelöst werden, die zum Eimritt während der BesichtigungS- und VerstetgerungStage berechtigt. Nach Ablauf der Ver steigerung, unter Umständen schon früher, wird gegen Rückgabe der Ausweiskarte der hinterlegte Betrag zurückerstattct. Eine Verrechnung dieser Htntcrlegungssumme auf den Kaufpreis von Kraftwagen findet nicht statt. Wettere Bestimmungen über die öffentliche Versteigerung von Hcereskrafiwagcn beim Kraftwagenpark in Zwickau können zugleich mit einer Liste mit näheren Angaben über die zur Versteigerung bestimmten Krastfahrzeuge bei der Berkaufsabteilung in Leip zig-Thonberg, Reitzenhainer Straße 168, angefordert werden. Dresden, den 6. Juni 1919. 1862 I) »1 2 ReichSvemertungsamt, Landesstelle Sachsen. Belieferung der Bezirkslebensmittelkarte in der Woche vom 9.—15. Juni: Marke y 1 f. Kinder im 1. u. 2. Lebensjahre (violetter Druckst 8 Suppen, 12.-> x Marke v 1 f- Kinder im 3. u. 4. Lebensjahre (roter Druck): j ^125^^ Zwieback"^ Marke y 1 (schwarzer Druck): 250 Teigwaren und 250 x Suppen, Marke 0 3 250 § Kunsthonig, Marke 0 4 60 Margarine, Marke 0 5 125 Fisch in mariniertem oder getrocknetem Zustande oder 1 Ei, soweit vorhanden, Marke 0 6 125 Quark, soweit vorhanden. Außerdem werden auf Etnfuhrzusatzkarte für ausländisches Mehl Marke I 2 auf den Kopf der versorgungsberechtigten Bevölkerung 250 x ausländisches Weizenmehl abgegeben werden. Sollte infolge von Lransportschwicrigkeiten in einzelne» Gemeinden die -bgabr Ler Lebensmittel nicht oder nicht in vollem Umtongr möglich sein, >o wird später ein Äurgleich erfolgen. Schwarzenberg, den 9. Juni 1919. Aer Bezirksveröand Der Arveiterral der Amtsßauptmannfchaft Schwarzenberg. Dr. Kaestner. ' Aurich. Das im Grundbuche für (Eibenstock Blatt 222 ans den Namen des Schank wirts Vanl riülln in Chemnitz, früher in Eibenstock, eingetragene Grundstück soll am 1. August 1919, vormittags 9 Ayr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuchc — Hektar 2,2 Ar groß und auf 8890 M. — Pfg- geschätzt. Es besteht aus einem Wohnhaus älterer Bauart, teils massiv, teils Fachwerk, — Dach ist auf Schindeln mit Blech bedeckt —, Woschgebäude, Holzschuppen, Hofraum und liegt in der sogenannten Rehme, Nr. des Flurbuchs 580, der Ortsliste 232 Abt. Die Brandkasse beträgt -8230 M , die Steuereinheiten betragen 48,05. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 5. April 1919 verlautbarten Versteigerungsvermcrkes aus dem Grundbuchc nicht ersichtlich waren, spätestens im Verstcigerungstermine vor der Auffoi- derung zur Abgabe von Geboten anzumclden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöscs dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei- führcu, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des verstei gerten Gegenstandes tritt. Eibenstock, den 6. Juni 1919. Das Amtsgericht. Städtischer LebenSmittelveriänf. Donnerstag, 12. Juni, Marke H 4: 60 x Margarine zu 26 Pfg. ,, H 3: 200 S ausl. Marmelade zu 80 Pfg. 100 A Lkunsthonig zu 16 Pfg. Freitag, 13. „ „ k: 250 x Nudeln zu 33 Pfg. 250 Suppe zu 100 Psg Sonnabend, 14. „ Mehl-Einfuhrzusatzkarte Marte I L: 250 § Weizenmehl. Kindernährmittel: 250 x Suppe zu 100 Psg , 125 x Hafernährmtttel, 125 2 Zwieback zu 44 Pfg. Eibenstock, den 10. Juni 1919. AM? Stadlvock. Wissels „Planwirtschaft". Auf Einladung des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller hielt Reichswirtschaftsminister Wis sen einen Bortrag, in dem er die Anschauungen und Ziele des Rcichswirtschaftsmim'steriums über die zu künftige „Gemeinwirtfchaft" auseinandersetzte. Aus- gchend von den vielen Angriffen, hie in letzter Zeit aus die Politik des Ministeriums erfolgten, ging der Minister auf die wirtschaftlichen Maßnahmen während des Krieges ein und fuhr fort: An Stelle der feindlichen Blockade ist die Ver armung Deutschlands getreten. Wir haben unsere Rohstoffe restlos verbraucht, unsere Schuldenlast geht weit über Has hinaus, was sich der Einzelne denkt. Für die dringendsten Lebensmittelzufuhren haben wir bereits eine Milliarde von unserem Goldbestand, der ror dem Kriege zweieinhalb Milliarden betrug, rus- siefern müssen. So wird auf lange Zeit hinaus auch fernerhin Schmalhans Küchenmeister ber uns sein. Unsere Arbeitskraft tft unser höchste- Gut. Zu ihrer vollen Ausnützung gehört die Hebung der Arbeitsfreudigkeit. Tiefe tritt nicht ein dadurch, daß man Streikverbote schafft, es gilt viel mehr ein inniges Verhältnis -u schaffen -wischen dem Arbeiter und seiner Arbeit, denn nicht durch L o hn st er g er u n g en — und feien sie noch so groß —, läßt sich die soziale Frage lösen. Wir müssen oer Arbeiterschaft die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben der Volksgemeinschaft sichern. In sachlichen Wirtschaftsorganisa tionen müssen Arbeitgeber nnd Arbeitnehmer paritätisch vertreten sein, neben der politischen muß ihnen hier die wirtschaftliche Mitverantwortung gegeben werden. Der Staat ist nicht der geeignete Träger der Volkswirtschaft. Von den bisherigen Me thoden der Kriegswirtschaft müssen wir so gründlich und sc schnell als möglich abrücken. An ihrer Stelle hat die Selbstverwattungsorgantsation zu treten. Um einen Reichswirtschastsirr werden wir nicht herumkommen, in ihm haben ne ben den Produzenten auch hie Konsumenten zu sitzen. Manche Wirtschaftskreise sind gegen die Selbstver waltung. weil sie um ihren Prosit bangen. Aber schon vor 1914 konnte man „icht mehr von einem freien Spiel der Kräfte reden, es wurde erheblich eingeschränkt durch die kapitalistischen Großbetrieb», durch Trusts und durch das Genossenschaftswesen. Wir werden um den Organif ationszw ang nicht herumkonrrpen Tie einzelnen Organisation?» müssen sich organisch in das Wirtschaftsleben ein- gliedern. Diese Pläne haben nichts mit Trusts zu tun. Diese sind autokratische Gebilde, während sich tie Selbstverwaltnngsorganisationen aufbanen aafj Demokratie. Man erblickt in diesen Wirtschaftsplänen im Ausl ans e eine Gefahr. Hegt man aber be- unseren Feinden die Hoffnung, daß wir die Ver pflichtungen, die uns das „Wilsonprogramm" aufer- legt, erfüllen können, so muß man uns auch die Freiheit lassen, unsere Kräfte so zusammenzufassen, wie es unsere Lage erfordert. Und das geht nur auf dem Wege der paritätischen Betätigung von Arbeiter und Arbeitgeber an» Wirtschaftsleben. Eine Einmischung würde sich die deutsche Arbei terschaft uieni tts gefallen lassen, wie ja bereits de» Abtrcnnungsverjuch in den Rheinlandcu zeigt. Was Herr Wissell, mit dessen Vortrag gleich zeitig endlich der Wortlaut her Denkschrift über die Neuordnung des deutschen Wirtschaftslebens er- schienen ist, an die Stelle der Kriegsgesellschaften set zen will, ist eine andere Organisationsform, die sich aber Im Prinzip, in der Bindung pes Wirt schaftslebens faum davon unterscheidet. Damitz würben wft iu die gebundene Wirtschaftsform d«W