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i «»«le lr uns« en Krage n Elter« tfg., an 'er. ock. "S , Stadt mäß in Zorstand 8ors. » -Land denthal, anke»- feld zu- «f ilyr ützitt!', Tafel. Kar« mtma« inst, ana, in l kaufen ab« de* Chiffre le diese» Amts- und Änzeigeblatt Mr -en Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und -essen Umgebung Sezuoeprki« virrtrljShrl. Mk. Lw einschlichl tx« .Jllustr Unterhiütungsblalte«" tn d«r Geschäft«, stellt, bei unseren Bolen sowie bei allen Reich», oostanstalten. — Erscheint täglich abend« mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage Pir den solgenden Tag. Am Kall« h-ynn «<waU — Krieg oder 1»nM«r tztirungen d,, Bklried« der Zeitung, der ^i0rr«„lrn «der »er Sesörderung«el»nchlungen — Hut der «e,t-»er leinen «us»r-ch aus trteseruiig oder «achUeserung der Ztiinnfi ,»er «ns ,-Pung de« LejUgDpreis«,. Hel.-Adr.- Awtsökat«. ^7114 iLr Eibenstock, Larkstlb, hanbrhildel, Neuheide, GberstützengrSn, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unttrstützengrin, wildenchal «sw. 1S1S Berantwortl. Schriftleiter, Drucker und Verleger : Emil Hannebohn in Eibenstock. —————————— 86. Aakraana. > , . .,<»», Dienstag, den 20. Mai Anzeigeuprri«: die kleinspaliige Aeile 2» Pi, Im Reklameteil die Zeile bO Bsg. Im amtlichen Teile di- gesoaltene Zeile »U Psg Annahme der Anzeigen bi« spätesten« »ormttta^s lv Uhr, für größere Tag« vorher. Eine Gewähr für die Ausnahme der Anzeigen am nächsten oder am »orgcschriebenen Tage sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch Fern sprecher aufgegebenen Anzeigen. Aerusprecher Zlr. Il0. Auf Grund der Verordnung Uber die Errichtung von PreiSprüsungLstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September/4. November 1215 (RGBl. S. 607, 728) und «uf Grund der Verordnung Uber Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1V17 (RGBl. S. 307) wird folgendes angeordnet: Kl. Die öffentliche Bersteiger««g des künftigen Ertrages von Obstpflan- züngen und die öffentliche Versteigerung von Obft ist für Obst aller Arten und Sorten verboten. z 2. Wird Gemüse oder Obst zu Preisen veräußert, welche die Höchstpreise über schreiten oder den durch Richt- oder Marktpreise gezogenen Preisgrenzen nicht entsprechen oder zu den Einstandspreisen des Veräußerers außer Verhältnis stehen, so ist die Lan desstelle für Gemüse und Obst befugt, das Eigentum an diesem Gemüse oder Obst von dem Besitzer einem Kommunalverband oder einem Großverbraucher zu übertragen. Die selbe Befugnis steht der Landesstelle für Gemüse und Obst zu, wenn der künftige Ertrag von Gemüse- oder Obstpflanzungen zu Preisen verkauft wird, die den Höchstpreisen nicht entsprechen oder bei Berücksichtigung des Ernteergebnisse« zu den Richtpreisen oder vor- auSsichtltchen Marktpreisen oder zu den Einstandspreisen deS Veräußerers außer Der- hältniS stehen. K 3. Die Anordnung der Eigentumsübertragung ist an den Besitzer zu richten. Hur Zustellung genügt die Zusendung der Anordnung durch eingeschriebenen Brief. Das Eigentum geht bei abgeerntetem Gemüse oder Obst über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht. Ist daS Gemüse oder Obst noch nicht abgeerntet, so tritt der Eigen- tumSübergang erst mit der Aberntung ein. Der von der Anordnung betroffene Besitzer ist verpflichtet, die anstehenden Früchte bis zur Aberntung pfleglich zu behandeln bezw. die geernteten Früchte bis zum Ablauf einer in der Anordnung zu bestimmenden Zett pfleglich zu verwahren. Liegt die Aberntung auf Grund eines Pachtvertrages oder eines sonstigen Vertra- ges einem Dritten ob, so tritt dieser an die Stelle des Besitzers, dem die Anordnung zugestellt ist. Namentlich bleibt der Dritte verpflichtet, die Aberntung sorgfältig auszu- führen. K 4. Den UebernahmepreiS stellt die Landesstelle für Gemüse und Obft unter Berücksichtigung der Höchst- oder Richt- oder Marktpreise fest. Hat der Besitzer einer Aufforderung zur Ueberlassung der Vorräte innerhalb der festgesetzten Frist nicht Folge geleistet, so kann nach freiem Ermessen ein Abzug gemacht werden. tz 3. Alle Besitzer von Gemüse oder Obst haben der Landesstelle für Gemüse und Obst oder deren Beauftragten, die sich als solche auSweisen, auf Anfordern wahr- heitsgemäße Auskunft über die vorhandenen Mengen nach Gewicht, Art und Lagerort zu geben. Die Beauftragten, die sich als solche auSweisen, sind befugt, sowohl zur Schatzung der Gemüse- und Obsternte wie auch zur Feststellung, ob und welche Vorräte bet den Besitzern an Gemüse oder Obst vorhanden sind, die betreffenden Grundstücke oder Räume, in denen Gemüse oder Obst vermutet wird, zu betreten und zu besichtigen. Beide Teile sind berechtigt, bei der Besichtigung von Räumen die Anwesenheit eines Vertreters der Ortspolizeibehörde zu verlangen. Die Ortspolizeibehörden haben dem darauf gerichteten Ersuchen eines Beteiligten zu entsprechen. K 6. Wer diesen sowie den von der Landesstelle für Gemüse und Obst in Au§- sührung dieser Verordnung zu «klaffenden Vorschriften zuwiderhandelt, wird nach Maß gabe des § 17 der BundeSratSverordnung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. Sept.,4. Novbr. 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft, sofern nicht nach ft 16 der Ver ordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 oder nach ft 5 der BundeSratSverordnung über AuskunftSpfltcht vom 12. Juli 1917 eine höhere Strafe oerwirkt ist. K 7. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft: mit dem gleichen Zeitpunkte wird die Verordnung deS Ministeriums deS Innern vom 2V. April 1SI8 — 612 II 8 VIII — in Nr. 92 der „Sächsischen StaatSzeitung» vom 22. April 1918 außer Kraft gesetzt. Dresden, am 14. Mai 1S19. 746 V « I Wir 1 schajtsministerium, ^26 Landeslebensmittelamt. Oefsentliche Versteigerung von Hccrcsgut. Geschoß- und Munitions-TraWortkörbe. Auf dem Grundstück der Eisenhandeisgesellschaft m. b. H. in Dresden, Walterstraße 3S, soll am Mittwoch, den 21. Mai 1919, 10 Uhr vormittags, ein größerer Posten neuer Geschoß- und Munttions-Transportt-rbe aus freigewordenem Hee resgut meistbietend versteigert werden. Die Körbe bestehen auS Rohrgrflecht, Weide und Ginster; sind teilweise mit Holz leisten verstärkt und eignen sich als: Sammelbehälter von Massengütern, z. B. von Papier und Papierabfällen für Cartonnagen- und Zigarettenfabriken, Fabriken künstlicher Blätter und Blumen und ähnliche Betriebe. Schutzhüllen von empfindlichen Gegenständen, z. B- jungen Bäumen für Gärt nereien, für die Landwirtschaft und daS Jagdrevier, von Flaschen für die Lackiererei usw. Transportgefätze von Briketts, Armaturteilen und Kleineisenzcug für Schrauben- und Nietenfabriken, Nähmaschinen und Glasfabriken. Berpackungs- und Betsandbehälter zum Ersatz von Säcken und Kisten. Besichtigung von Mustern täglich wochentags von vormittags 9 Uhr bis 3 Uhr. Preisangebote, auch Teilangebote, werden schon im voraus entgegengenommen von der Lager Verwaltung Walterstraße 38. Borverkauf findet nicht statt. 599 ui v U 3 Dresden, den 9. Mat 1919. 54S4 Die Geschäftszeit wird vom 19. Mai ab aus die Stunden von vormittags 3 bis nachmittags 3 Uhr festgesetzt Für den Verkehr dsS Publikums bleiben die Geschäftsräume von 1 Uhr ab ge schloffen. Schwarzenberg, den 17. Mai 1919. Are AnrtcGarrptmarrnIlHast. Handelsschulverein Eibenstock Vie diesjährige Hauptversammlung findet Freitag, den 23. Alai, abends 3 Nhr im Hotel „Stadt Leipzig" statt, wovon die Mitglieder hiermit statutengemäß in Kenntnis gesetzt werden. Etwaige Anträge sind 3 Tage vor der Sitzung beim Vorstand einzureichen. Der Vorstand. Felip Rockstroh, 1 Vors Tagesordnung: 1. Jahresbericht. 2. Neuwahlen. 3. Kassenbericht. 4. Verschiedenes. Das Konto Hoffnung. Einem jeden Menschen, und erst recht einem jeden Bolle, steht ein Anspruch auf Hoffnung zu; er kann Uch daraufhin ein Konto anlegen, das seine Arbeitskraft erhöht, die Schwingen seiner geistigen Tätigkeit beflügelt. Nur darf er darauf keine Wech sel ziehen, denn die bestimmten Garant^ für die Erfüllung ton Verpflichtungen gibt es ahm nicht. Tas ist schmerzlich, aber noch schmerzlicher wäre cs, auf die Hoffnung verzichten zu müssen. Sie ist es auch, die uns scic 1914 in den Lerflossenen harten Iah ren stärker aufrecht erhalten hat, wie die Zähig keit, und heute, in den allerschwersten Tagen, betrach tcn Tausende sie erst recht als ihre Stütze. Das steht ihnen zu, aber, wie gesagt, Wechsel darauf darf niemand ziehen, denn er weiß nicht, ob sie einge löst werden. Wer heute in unser Volk hineinlauscht, ver nimmt immer wieder hoffnungsreiche Stimmen. Man rechnet damit, daß uns die französisch-englischen Ar beiter aus der Bedrängnis des Gewaltfriedens be freien, oder daß sich schließlich die Amerikaner doch noch auf unsere Seite schlagen werden. Oder sogar darauf, daß wir Arm in Arm mit den Russen uns unsere Feinde vom Halse schaffen. Der Deutsche ist wirklich schier unverwüstlich in seinem Vertrauen auf den Edelmut anderer Nationen, obwohl keine einzige das Guthaben rechtfertigt, das wir ihr auf dein Konto Hoffnung buchten. Tausende von Deut schen waren 1900 zur Weltausstellung in Paris und sahen, wi- sich die Franzosen im „Deutschen Hause", in der „Straße der Nationen" drängten D amals hieß cs, die Aussöhnung zwischen Frankreich und Deutschland ist da 1902 starb mährend oes Bu rcnkrieges die Königin Vittoria von England. Ler deutsche Kaiser schritt im Trauerzuge, wurde vom König Eduaro zum Groß Admiral der englischen Flotte ernannt und von der englischen Presse Graß britanniens rufrichtigster Freund genannt. 1905 begann m Paris die Entente zwischen England uud Frankreich argen Deutschland. 1909 kam König Eduard nach Perlin, ein Jahr darauf der Zar nach Potsdam. Wir sahen die Welt im rosigsten Licht. Und nicht »ehr riet später war die Welt Allianz gegen uns fertig, in die auch Italien mit lächelnder Miene eintrat, obwohl es als eine Pflicht des ver bündeten Deutschland bezeichnete, in dem' sehr un gerechten Tripoliskrieg gegen die Türkei bedingungs los seine Partei zu ergreifen. Als uw August 1914 der Weltkrieg begann, hätte die Bevölkerung in Berlin die dort anwesen den Japaner beinahe auf die Arme gehoben als unsere Freunde, und ein paar Wochen später hat ten wir oie japanische Kriegserklärung Wir hoff reu noch auf Italien, und Pfingsten 1915 trat dieses in den Krieg ein. Amerika mit seinen zahlreichen Deutsihcn sollte ganz gewiß unser Beistand bleiben, aber es lieferte den Feinden Waffen und Muni tion, ohm die der Feldzug im Jahre 1916 hätte zu Ende kommen müssen Anfang 1917 erklärte Präsiden! Wilson uns den Krieg, und 1919 brach er in den Bedingungen für den Vorfrieden die von ihm in seinen >4 Punkten selbst aufgestellten Grund säße. Rumänien, Griechenland, Portugal und an- oere Nemc Staaten schlugen in dieselbe Kerbe, wie die großen Mächte. So bildet den Abschluß in unserem deutschen Volkstonto Hoffnung ein riesiges Defizit. Man hat uns eine korrekte Haltung oder lächelnde Miena gezeigt, jo lange man Nutzen ron uns hatte, >md hat sich dann doch zur Teilnahme am Mordplan gegen Deutschland beteiligt. Die Polen haben wo, um das noch zu erwähnen, während des Krieges aus dem russischen Sumpf herausgezogen, heute wollcn sie uns in den Morast Hineinstoßen, in dem die Entente uns versinken lassen will. Und trotz alledem will oie Hoffnung im deutschen Gemüt nicht auosterben, daß Deutschland Freunde, wahre Freund« in seiner Not gewinnen kann. Es melden sich auch Stimmen, oie mit einem Zerwürfnis unter unseren» Gegnern rechnen, das uns zugute kommen könnte. Bor solches Mutmaßungen hat Graf Brockdorff-