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stimme« Eleme» er Sao» ang kuherte- -, e- Ift mer ihr» hen Be- ie« Iu, rbüN" leite» für de« s groß» östlicher Bürgern BeaolH. rtrag m nich8 che Vtvv. rgen H» : word« rtt, drg a Habs, do unv lient» ch mor- hat stch o dies« Ne di»- daß de» st hätte» )end i» ch nicht rlanboS credüchg Uhr « «u » ohne i Mar- aschgs' Me e IS. Amts- und Änzeigeblatt Mr öen L^mtsgerichtsbezirk Eibenstock unö dessen Umgebung Squarprei« vietteljährl. Mk S.M ttnschließl. »«» ^sUuftr UntechaltungSblalle«" in der Geschäft«, ßelle, bei unseren Voten so»ie bei allen Retch«- postomstalten. — Erscheint täglich abend« mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage sür den salzenden Tag. Ira Faü< höherer Gewalt — Krieg oder foufttger irgendwelcher St-rungen des Uetrieds der Zeitung, der Kieseranten oder der AefArderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Lnfpr»ch «ui Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rück zahlung de» Bezug-Preis«. krmrolblttff kür Eibenstock, Larkseld, hondrhwtl, ^UgrvtU»» Neuheide,GberstützengrSa,Schönheide, Schönheiderhommer, Sosa, UtterMtzengri«, Mdenthal usw. Hel.-Adr.: Amlsdlatt. H04^ Derantworll. Schrtstleüer, Drucker und Verleger . EmilHannebohnin Eibenstock. —— ««. Jahrgang. --u.. Domerstag, dm 8. Mai Anzeigenprei«: di« NeinspaUtg« Zeil« 2» Hs-. Im Reklameteil die Zeil« bO Psg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 5« Psg Annahme der Anzeigen bi« spätesten« »ormittag« Id Uhr, für größere Tag« vorher. Eine Gewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch Aftrt-- sprecher ausgegebenen Anzeigen. Fernsprecher Nr. UV. ISIS Ausführnngsbestimmungen ja den Bekanntmachungen der Aeichsstelle für Textilwirtschaft Ar. T 70 und Yr. T 80 vom 19. März 1919. 8l- - „Polizeibehörde" im Sinne des § 9 Satz 2 der Bekanntmachung einer Anordnung für da« gesamte Textilgebiet Nr. 7 70 über Beschlagnahme und Enteignung vom 19. März 1918 (2. Beilage zu Nr. 80 der Sächsischen Etaatszeitung vom 7. April 1919) ist das zuständige Gewerbe-AussichtSamt. Da« Gewerbe-Aussichtsamt kann sich bet der Durchführung der im einzelnen Falle nötigen Maßregeln der Mitwirkung der OrtSpoli- zeidehörde bedienen. 8 2. ML „Polizeibehörde" im Sinne des Z S Abs. 3 der Bekanntmachung einer An ordnung für das gesamte Textilgebiet Nr. T 80 über Beauftragte der NeichSstelle für Textilwirtschaft und der ReichSwtrtschaftSstellen auf dem Texttlgebiete vom 19. März 1919 f2. Beilage zu Nr. 80 der Sächsischen StaatSzettung vom 7. April 1919) wird da« zu- ständige Gewerbe-AussichtSamt bestimmt. DaS Gewerbe-Aufsichtsamt hat unverzüglich hie Landesstelle für Textilwirtschaft in Leipzig, bez. solange diese noch nicht errichtet ist, daS Wirtschaftsministertum von den Maßnahmen in Kenntnis zu setzen. 8 3. Die staatlichen sowie die kommunalen Behörden, insbesondere die Gewerbe-Auf- fichtSämter und die Ortspolizetbehörden haben die Beauftragten der Reichsstelle und der ReichLwirtschaftSstellen bet Ausübung ihrer Befugnisse zu unterstützen. Dresden, den 3. Mai ISIS. 409 Hl Wirtschafts-Ministerium. "" Im GenosfenschaftSregister ist heute auf Blatt 4 Konsum.Verein und Produktiv-Genoffenschaft für Schönheide «nd Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Schönheide ringetragen worden: a) der Geschäftsführer Lenst Uviarivd Lang in 8 chönheide ist Mitglied des Vorstandes, d) ülirscl l-v^er. Lranr kivkarä Korisek und Lani Haugh sind nicht mehr Mitglieder de« Vorstands. Eibenstock, den 3. Wat 1919. Das Amtsgericht. Saatkartoffeln. Obwohl die Lage der Kartoffelversorgung ernst ist, wollen wir mit Rücksicht auf die große Bedeutung des Kartoffelanbaues für die hiesige Bevölkerung in der Hoffnung, die auswärts gekauften Mengen noch vollends zu erlangen, auch in diesem Jahre Kar- toffeln zur Aussaat berettstellen. Da aber sämtliche Saatkartoffeln auf den Speisebedars angerechnet werden, können wir nur beschränkte Mengen freigeben. Hierbei ist Gewähr dafür zu schaffen, daß die Kartoffeln wirklich ausschließlich zur Saat verwendet wer- den. Mr bestimmen deshalb folgendes : Aögaöe von Saalkartoffeln an sogen. Metöeetinyaver. 1. Einwohner der Stadt, die auf erpachtetem Lande (Mietbeete) Kartoffeln aus- pflanzen wollen, können für 100 qm benutzte Anbaufläche Ztr. Saat- kartoffeln zugeteilt erhalten. Mehr als für 2 a Anbaufläche (—1 Ztri werden Saalkartoffeln nicht auSgegeben. 2. Wer Kartoffeln anbauen will, meldet sich bis Freitag, den 9. Mai 1919 bet dem zur Landverpachtung geneigten Landwirte. Dieser hat den Namen deS Bewerbers in eine in der Rattkanzlci hterselbst erhältliche Liste einzu tragen und aus dem Ausweishefte des letzteren die Marke 21 zu tren nen, diese Marke mit der Nr. de« AuSweiShesteS zu beschreiben und die Liste bis Sonnabend, den 1«. dss. Mts., früh v Uhr tn unserer Mar kenstelle nebft den Marken abzngeben. Alle Meldungen, die nicht dieser Bestimmung entsprechen, sind ungültig. 3. Nach Prüfung der vorliegenden Meldungen wird daS Weitere wegen Ausgabe der Saatkattoffeln bestimmt werden. L. AVgaSe von Saalkartoffeln an Hrundstückspächter, Klein- landwirte und dergleichen. Der dringlichste Bedarf an Saatkartoffeln kann von den Beteiligten bis Freitag, den 9. dsS. Mts. in unserem Etnwohnermeldeamte gemeldet werden. DaS AuSweiSheft ist dabei vorzulegen. 6. Allgemeine Nekimmungen. 1. Anbauer, denen im Herbste 1918 Kartoffeln zur Aussaat belassen worden sind, haben jetzt keinen Anspruch auf Zuteilung von Kartoffeln. 2. Die Kürzung der vorstehend in Aussicht gestellten Mengen bleibt je nach dem Umfange der Anforderungen Vorbehalten. 3. Der Taatgutwechsel soll dadurch erleichtert werden, daß hiesige Landwirte gegen Abgabe gut verlesener gesunder Speisekartoffeln und Zahlung einer Vergütung von 3 M. für den Zentner Saatkartoffeln aus städtischen Be ständen erhalten. Wer den Umtausch beabsichtigt, hat dies ebenfalls bis 9. dss. MtS. im Einwohnermeldeamte zu erklären. 4. Der Preis für einen Zentner Eaatkartoffeln beträgt 22 Mark. Eibenstock, den 6. Mat 1919. Z>er Stadtrost. 6. öffentliche Sitzung des Stadtverordnctcnkollcgiums Donnerstag, den 8. Mai 1919, avends 7 Mr im Sttzungssaale des Rathauses. Eibenstock, den 5. Mat 1919. Der Stadtverordnetenvorfteher. H--Hl. 1. Verbindungsweg Eibenstock—Sosa. 2. Anschaffungen und Baulichkeiten in der Gasanstalt s) Erneuerung des 7er OfenS, d) Herstellung des Vorkellergewölbes, «) Beschaffung einer Lademaschine. 3. Begründung eine« Mieteinigungsamtes. 4. Schulfragen. 5. Gewährung einer einmaligen Teuerungszulage (Tezemberzulage) an die städtischen Beamten und Angestellten. 6. Begründung eines Gemeindeverbandes „Sächsische Gemeindelehranstalt". 7. Beschotterung der Poststraße. 8. Gesuch der Notstandsarbeiter um Lohnaufbesserung. 9. Beschlußfassung wegen Erhöhung des städtischen Beitrages für das Krüppel heim Zwickau. 10. Kenntnisnahmen. Die Kriegsfamilienunterstützuug kommt am Montag, den 12. Mai 1919, vormittags «nd nachmittags in d« Dtadtkasse zur Auszahlung. Von den Empfangsberechtigten sind amtliche Ausweise über die weitere Zugehörigkeit ihrer Angehörtgen ,«m Heere betzubringe». Eibenstock, den 8. Mai 1919. Der Staötrat. Bekanntmachung. Aus Anordnung des Landeskonsistoriums beginnt, da der KatechiSmusunlerttcht in der Volksschule eingestellt worden ist, diesmal der Konsirmandenunterricht be reits Mitte Mai. Zu dem am nächsten Sonntag, den 11. Mai, vorm. 9Uhr abzuhaltenden Weihe- gottesdienft haben sämtliche Konfirmanden zu erscheinen, ihre Eltern, Erzieher, Paten und Freunde sowie die ganze Gemeinde werden zu diesem Gottesdienste herzlich eingeladen. Schönheide, 5. Mai 1919. Ev.-luth. Pfarramt. Wolf, Pfarrer. Völkerschaften ganz abgesehen, Tunis, Marokko, Aw dagaekar in Afrika, Anam in Ostasien. England unterjochte Aegypten, Zanzibar, Zululand nnt des sen riesigen Nachbargebieten, den Orangefreistaat und» die Transvaal-Republik in Afrika, Tibet, Birma und Siam in Asien. Bon allen diesen Völkern ist kein- freiwillig zu seinem neuen Herrn übergegangen, und auch der Vorwand einer Kulturmission ist, wie z B. bei den Buren, Siam und Birma, keineswegs stichhaltig. , Lie französische Anklage, daß die Rücknahme; des dem alten deutschen Reiche entrissenen ReichS-- landes ein Raub gewesen sei, wird dadurch schon« hinsällig, daß alle Gegner sich unter viel erschwer renderen Umständen große Landgebiete erbeuteten, was sie ganz berechtigt fanden Frankreich nahm 1859 die italienischen Provinzen Nitzza und Savoyen» als „Tank" für seine Hilfeleistung an Italien uns Kriege 7859. Tas geschah unter dem dritten Na- Deutsche Ariedensverträge. In den Auslassungen unserer Gegner wird immer wieder hervorgehoben, daß Teutschlind dir Nationen bedrängt und bedrückt habe. Deshalb sol len wir auch den Ejewaltfrieden von Versailles über ans ergehen lassen. Was haben wir für Taten ausgcführt? Nach 1864 ist Schleswig-Holstein, dies unbestritten deutsche Land, dem Deutschtum wieder gewonnen. Ter Krieg von 1866 war eine innere deutsche Angelegenheit, Oesterreich-Ungarn hat kein Land an Deutschland verloren 1871 vereinigten wir das deutsche Elsaß-Lothringen mit dem Reiche, fa den aber von der Eroberung von Belfort und dem französischen Lothringen ab. In Europa betrug seit 1871 der deutsche Gebietszuwachs nur die Insel Helgoland, die wir durch Vertrag von England er- »arben. Unseren Kolonialbesitz entnahmen wir von halbwilden Völkerschaften, wie dies noch lange nicht so rücksichtsvoll die Kolonialstaaten stets getan haben. Tie Pachtung von Kiautschau,Tsingtau in Ostasien auf 99 Jahre erfolgte durch Vertrag mit China. Wo ist also jemand von uns bedrängt und bedrückt worden. Tas ist weder politisch noch durch wirt schaftliche Verträge geschehen. Unsere Gegner haben sich ganz anders heran geholten. Amerika nahm den Spaniern Kuba, Per- toriko und die Philippinen-Inseln ab, weil das ame rikanische Panzerschiff „Maine" vorm Hasen von Ha ram» a auf unausgeklärte Weise in die Luft geflogen war. Italien nahm der Türkei Tripolis weg und dem Könige von Lbefsynien das Gebiet von Mas- saua am Roten Meere. ES würde ganz Lbefsynien eingesteckt haben, wenn es nicht von dessen König Menelik bei Adua eine blutige Niederlage erlitten hätte. Frankreich hat an selbständigen Staaten fett 1871 annektiert, von der Unterwerfung halbwilder