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eis aus eit«». rnv. ). »»»: s » !! i l > !! » 1 ' '»»A ie, n Sa. M. a«, Ä t die zug aufen 8. i die kW. rati«. :cke«i n. de». Amts- und Anzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Aqugsprei« virrteljährl. Mk. S M «tnschließl d«« ^llustr Nnterhattungsblanes" In der Geschäft«, stelle, bet unseren Boten sowie bet allen Reich«- postanstatten. — Erscheint täglich abend« mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Hall« höher«! Seieali — «lieg oder ,snfli»«r iij«n»w«lcher Ltönm-rn d«« ««lnrdS der Zeitung, der rielcranten oder der VesSrderungdeinrichtungrn — ha» der B«,i-Y«r keinen »ntprach au! Lieferung oder RachUelerung der Zeiiung »der »ul «SE- »ahlung de« »e,ug«prege». Hel.-Adr.: AmtaSlatt. ^?102 kür Eibenfto», Larkfeld, hvndrhüdel, t^NgrvsNst Neuheide, Gberftützeugrün, Schönheide, Schötcheidethmmner, Sosa, UnterMengk«», Mldenthai nsw. »«cmtworü. Schristletter. Drucker und Verleger: Emil Hannebohn kl Eibenstock. > . 8«. Jahrgang. Dienstag, den 6. Mai Anzeigenprei« i die tleinspatlige Zeile 2v Hsg. Im Reklameteil die Zelle KO Psg. Im amtlichen Teile di« gespaltene Zeile 50 Psg. Annahme der Anzeigen bis spätesten» vormittags IO Uhr, für größere Tag« vorher. Eine Gewähr für die Aufnadme der Anzeigen am nächsten oder am oorgeschriebenen Tage sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern- sprechet aufgegebenen Anzeigen. Aernsprecher Pr. Hü. LVL» Abgabe von amerikanischem Wetzenmehl. I Hinsichtlich der Verteilung wird folgendes bestimmt: 1. Die Aushändigung des amerikanischen Weizenmehles an die Verbraucher erfolgt durch die Kleinhändler und, wo solche nicht vorhanden sind, durch die ortSbehördlich eingerichteten Kleinverkaufsstellen gegen Abgabe der Abschnittes I» 2 der Bezirks, lebensmitteikarte (gültig vom S bis 11. Mat 191»). Auf eine Marke werden 250 A — '/, Pfund amerikanisches Mehl zum Preis« von 1.11 M. (1 Pfund 2.22 M ) abgegeben. Die Abgabe dnrch die Bäcker ist zufolge Anweisung der »etchsge, treidestelle verboten. 2. Die Kleinhändler und behördlichen Verkaufsstellen erhalten das Mehl durch die OrtSbehörde — wie die übrigen Lebensmittel — zum Verkaufe zugewiesen. Sie haben die von den Verbrauchern vereinnahmten Abschnitts l. 2 der Bezirks» lebensmitteikarte nach näherer Anweisung der OrtSbehörde an diese abzuliefern und ba det etwaige verbliebene Reste deS amerikanischen Weizenmehles mit anzugeben. Die Neste dieses Mehles sind bis auf weitere Anordnung der Ortsbehörde sorgfältig aufzu- bewahren. 3. Die Ortsbehörden haben darüber zu wachen, daß das von den Händlern ausge- gebene amerikanische Weizenmehl in voller Höhe durch vereinnahmte Markenabschnitte belegt wird. Die an die Ortsbehörden abgelieferten Abschnitte 1. 2 der BeztrkSlebenSmtttelkarts sind von diesen zu je 100 Stück gebündelt und sorgfältig verpackt unter gleichzeitiger Angabe der bei den Kleinhändlern und behördlichen Verkaufsstellen noch lagernden Reste amerikanischen Weizenmehles an den Bezirksoerband Schwarzenberg etnzureichen. 4. Die bisher beim BezirkSverband Schwarzenberg eingegangenen Mengen amerika nischen Weizenmehles gestatten voraussichtlich nicht, daß bereits in der Woche vom 5 bis 11. Mai 1SlS eine Verteilung in sämtlichen Gemeinden des Bezirks stattfinden kann. In denjenigen Gemeinden, in denen das amerikanische Weizenmehl in der Woche vom 5. bis 11. Mai 19lv noch nicht zur Verteilung gelangen kann, wird das ameri kanische Weizenmehl nachgeliefert werden. Die Ausgabe erfolgt in diesem Falle nach träglich und zwar ebenfalls auf Abschnitt I» 2 der Bezirkslebensmittelkarte. Dieser Abschnitt ist daher von den Verbrauchern der betreffenden Ge meinden sorgsältig ausznbewahren. II. 1. An Stelle des teueren amerikanischen Weizenmehles kann auch die gleiche Menge (250 A — '/, Pfund) inländisches 94',iges Weizenmehl gegen Abgabe des Ab schnittes 1. 2 der Bezirkslebensmittelkarte zum Preise von 34 Pf. für ein Pfund bei den Bäckern und den übrigen Mehlkleinhändlern bezogen werden 2. Die Bäcker und Mehlkletnhändler haben die beim Verkauf von inländischem Weizen mehl vereinnahmten Abschnitte 1. 2 der Bezirkslebensmittelkarte — wie die Brotmarken — bei der Ortsbehörde zum Nachweis des Mehlverbrauchs abzuliefern. Hl Die vereinnahmten Abschnitte 1. 2 der Bezirkslebensmittelkarte sind sofort bet Empfang durch kreuzweise« Durchstretchen mittelst Karb- oder Tintenstiftes in deutlich sichtbarer Weise zu entwerten. IV. Brotselbstversorger haben zufolge ministerieller Anordnung bis aus weiteres keinen Anspruch auf die Mehl-Londerzuweisung. Sie dürfen da» her auf den Abschnitt l. 2 der Bezirkslebensmtttelkarte kein Mehl beziehen. V. Zuwiderhandlungen werden nach tz 17 der Bundesratsverordnung vom 25. Sep tember 1915 mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Schwarzenberg, am 2. Mat 1919. Per BezirkSverband Per Arbeiterrat der Amtsyaupimannschaft Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Aurich. Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen in Bäckereien and Konditoreien. I Für das Gebiet de« BezirfsverbandeS der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg wird nach Gehör des Fachausschusses für daS Bäckerei- und Kondttorrigewerbe sowie de« Bezirksausschusses folgende« bestimmt: 1. * . Betriebe ohne BrhUfen dürfen nur 1 Lehrling hatten. 2. Betriebe mit 2 Lehrlingen müssen mindestens 1 Gehilfen, Betriebe mit 3 Lehr» ltng«n müssen mindesten« 3 Gehilfen beschäftigen. Mehrbenötigte Arbeitskräfte sind nur durch Gehilfen zu besetzen. AuSgelernte Lehrling« dürfen grg«n ihren Willen nicht entlassen werden. Findet dennoch Entlastung statt, so darf kein anderer Lehrling eingestellt werden, ausgenommen Köhn« d«S b«tr«ffrnden Meisters. 5. Den LehrltngSauSschüflen der Bäckerinnungen steht da« Recht nicht zu, in einzel nen Fällen die Einstellung von Lehrlingen zu gestatten. II. Für den Fall, daß Bäcker den vorstehenden Bestimmungen nicht nachkomme«, behält sich der BezirkSverband Schwarzenberg vor, die Mehlzutetlung an diese Betriebe entsprechend einzuschränken. Schwarzenberg, am 2. Mai 1919. Der BezirkSverband der Amtsyauptmannschatt Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Abgabe von ausländischem Schmatz. In Ergänzung der Bekanntmachung des Bezirksverbandes Schwarzenberg vom 26. April 1919 — ErnührungSplan für die Woche vom 5.—11. Mai betreffend — wird bestimmt, daß auf Marke 1.4 der Bezirkslebensmittelkarte außer 60 x Margarine noch 5N x ausländisches Schmalz abzugeben sind. Der Kleinhandelspreis für 50 x Schmalz beträgt bk Psg. Schwarzenberg, am 3. Mai 19lv. Der BezirkSverband Der Arveilerrat der Amisftanplmannlchafl Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Aurich. Gemäß 8 6 Absatz 1 der Bekanntmachung des BezirksverbandeS, Lebensmittel karten und Gastmarken betreffend, vom l. Juni 1917 in der Fassung vom 24. Sep tember und 13. Dezember 1917 wird folgendes bekanntgegeben: Auf die für die Woche vom 12. bis 18. Mai giltigen Marken der Bezirkslebewt- mittelkarten werden im Laufe der Woche durch die Händler Lebensmittel der nach- genannten Art und Menge ausgegeben werden. Marke bä I f. Kinder im 1.u. 2. Lebensjahre (violetter Druck): i 125 g Hafernährmittel Marke bl 1 f. Kinder im 3. u. 4. Lebensjahre (roter Druck): * und t25 x Zwieback, Marke dl 1 (schwarzer Druck): 250 x Teigwareu und 50 x Keks oder Lebkuchen, Marke dl 2 250 x Kartoffelwalzmehl, Marke dl 3 250 x Kunsthonig, Marke W 4 60 x Butter, Marke dl 5 125 x Füch in frischem, mariniertem oder getrockneten! Zustande oder 1 Ei, soweit vorhanden, Marke dl 6 125 x Quark, soweit vorhanden. Sollte infolge von Transportschwierigkeitcn in einzelnen Gemeinden die Abgabe der vorstehend genannten Lebensmittel nicht oder nicht in vollem Umfange möglich sein, so wird später ein Ausgleich erfolgen. Schwarzenberg, den 3. Mai 1919. Der Wezirksverband Der Arveilerrat der Amlsvauplmannschalt Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Aurich. Städtischer Lebensmittelverkanf. Mittwoch, 7, Mai, Marte I. 4: 60 Margarine zu 28 Psg.; Marte 5: 1 (*i zu 55 Psg. D-nn-«,-,. Mal. Ma«,« I. U ». M-,. ! A x ' l 250 K Grietz zu 24 Pfg., Kindernährmittel. § P^tet Zwieback zu 44 Pfg Eibenstock, den 3. Mai 1919. Dev StadtvcU. Die BoranmcldiiMil zum FleWcziM sind bis Mittwoch, den 7. dss. Mts, mittags zu bewirken. Da von jetzt ab die Verkaufsstelle von 4V. Unntsnbnlin. Mohrenstratze 2, htnzutritt, werden die Verkäufergruppen nachstehend nochmals bekanntgemacht: Gruppe I: Gruppe II: Reichenbach, Lang, Seidel, M. Meichßner, Singer, Uhlmann, G. Müller, Heidrich, Mühlig, M. Müller, Dautenhahn, Fischer, Schürer. A Meichßner. Die Fleischer haben die Anmeldescheine bis Mittwoch, nachmittag 5 Uhr. in der Markenprüfungsstelle abzugeben. Eibenstock, den 5. Mat 1918. Dev Skrötvat. Ausgabe der Fleischmarke« Dienstag, den von 7—* Uhr Nr. 1—450 „ »—9 „ „ 451-900 ,, 9—IOD „ 801—1350 AuSweiShest ist vorzulrgen. «ibenstock, den 5. Mai 1919. 6. d. Ms., norm. von 10-^1 Uhr Nr 1351-1100 „ 11—12 „ „ IS01 u. höh. Nrn. Dov Slaötvat.