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EL« Wchlunß -X ejqu,»xr>i«« Hel.-Adr. : ^Ivo str Eidenfto», Lmlrsel-, hmidrhwel, H^UgrotUtt Nmheid«,<vderstützt»srüu,Schönheide, Schöicheiöerhammer, Sosa, Uaterswtzeagri», wildeithal «sw. Mrantwortl. Schriftleiter. Drucker und Verleger: Emil Hann« t » hn in Eibenstock. ....—— «6. Jahrgang. Sonnabend, den 3. Mai Anzeigenpreis: die kleinspallige Zeile Psg. Im Reklameteil die Zeile dl) Psg. Im amtlichen Teil» di» gespalten» Zeile t» Psg Annahme der Anzeigen bis spätesten» »vrmiNajfs lv Uhr, für größere Tags vorher. Eine Gewähr für die Ausnahme der Anzeigen am nächsten oder am »org»schriebenen Aage sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch Fern sprecher ausgegebenen Anzeigen Aer»lpr»chn Hkr. ll». ISIS Zur Behebung »on Zweifeln wird darauf htnaewiesen, daß al» L«»gense«che- iMpfang im Sinne von. tz 51 Abs. 2 de» Virhseuchengesetze» vom 2». Juni 1909 (RGBl. S. 51») in Verbindung mit 8 1»8 der AuSführungSvorschrtsten de» Bunde»rat» vom 7. Dezember 1911 (RGBl. 1912 S. 3) jede künstliche Einverleibung von Stoffen in den Rinderkörper anzusehen ist, die lebende Erreger der Lungenseuche enthüllen können. Hiernach darf ein« Uebertragung von primär,r oder sekundärer Lungenseuchelnmphe, von Kulturen de» Erreger» der »ungenseuche, von Blut, Blutserum oder anderen Ge» >o«b»säst«n lungenseuchekranker oder der Seuche verdächtiger Rinder auf gesunde Rinder a«r auf Anordnung de» LttrtschaftSministrrtum» und nur unter Beobachtung der von ihm bezeichneten Schutzmaßregeln erfolgen. Dresden, den 28. vprll 1919. 246 aVV Wirtschafts-Mini ft erium. Einfuhr von frischem Anslandsgcmüse und -obst. In Ergänzung und Abänderung der Berordnung vom 2». März 1919 über die Einfuhr »on frischem AuSlandSgemüse und -obst (Sächs. StaatSzettung Nr. 74 vom 31. März 1819) wird folgende» angeotdnet: l. Alle Händler, die nach Maßgabe der Bestimmungen der genannten Berordnung sich an der Einfuhr von frischem Gemüse und Obst au» dem Auslande in der Zeit bi» 1. September 1919 beteiligen wollen, haben bis spätestens z«m 8. Mat ds. I. ihre Zulassung zur Einfuhr bei der Landerstelle für Gemüse und Obst — VerwaltungS- abteilung — Dresden-Neustadt, Hospttalstr. 10d II. zu beantragen. Diesem Antrag kann nur stattgegeben werden, wenn die Gesuchsteller s) innerhalb der oben gestellten Frist nachweisen, daß sie die GroßhandelSgenrh- migung für Gemüse und Obst nach § 9 der Bekanntmachung deö Reich»» kanzlerS über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (R-G.-Bl. S. 307) besitzen, b) als durchaus zuverlässig bekannt sind und schon vor dem Kriege länger be stehende umfängliche GeschästSbeztehungen zum AuSlande gehabt haben, auf Grund deren sie die benötigten Krebste genießen. Die Landesstelle ist be- rechtigt, Auskünfte über die Antragsteller etnzuholen. Anträge, die »ach dem 8. Mai eingehen, bleiben unberücksichtigt: Anträge die sei- nerzeit nach der Verordnung vom 23. März rechtzeitig bis zum 7. April gestellt wor- den sind, behalten, wenn sie den vorstehenden Erfordernissen unter a) und d) entspre- chen, Gültigkeit (bi» 1. September 1919) und bedürfen keiner Erneuerung im Sinne von I Abs. 1 dieser Verordnung. H. Die Händler, welche zur Einfuhr zugelassen sind, haben für diejenigen Warengat tungen, die sie einzuführen beabsichtigen, jedesmal «inen besonderen Antrag auf Ein- fuhr- und EtnkaufSgenehmigung bet der Landesstelle für Gemüse und Obst — Vermal- tungSabtetlung — einzureichen. Der Antrag muß den Bestimmungen der Berordnung vom 28. März 1919 entsprechen. Insbesondere muß der Nachweis erbracht sein, daß die Zahlung lediglich nach den Borschrtsten von lu und b der Berordnung vom 28. März 1919 (oergl. I letzter Absatz) erfolgt. Die Landesstelle entscheidet von Fall zu Fall über den Antrag. III. Die Bestimmungen unter l letzter Absatz Satz 1 und 2 der Verordnung vom 28. März wird aufgehoben. Dresden, am 28. April 1Sl9. 974 V L 2 Wirtschafts-Mini ft erium, s LandeSlebenSmittelamt. Da» Verfahren, betreffend di» Zwangsversteigerung des im Srundbuche für Sosa Blatt 101 auf den Namen deö Fleischers und Gasthofsbesitzers Hau in Sosa eingetragenen Grundstücks wird aufgehoben, da der Schuldner Krieg», tetlnehmrr war. Der auf den 9. Mai 1919 anberaumte Termin fällt weg. Eibenstock, den 30. April 1919. Das Amtsgericht. Ausgabe der Milchkartcn und Milchgutschcme Sonnabend, den 3. vnd Montag, den 5. Mai 1919. Rückgabe der Fleischmarkentaschen Sonnabend, den 3. Mai, nachmittags in der städtischen LebenSmittelabteilung. Eib«nstock, den 30. April 191». A-v Ktaö1v«t. Städtischer Ueifchverkauf Sonnabend, de« 8. Mak INI8 in den Fleischereigeschäften der Gruppe l. Kopfmenge: Ivv x Fleisch und 40 x Konservenwurst. Urlauber erhalten Fleisch bei Singer. Verkaufsordnung: H in der Zeit von » M u^k—L Eibenstock, den 2. Mai 1919. 8—10 Uhr von».. 10-12 „ „ 1—3 „ nachm., 3-5 „ „ Der Stadtrat. Die Ehre und der Friede. „Tenn übers Leben geht noch die Ehr'!" ToS gilt auch für den Frieden, wie wir ihn nun unterzeichnen können, aber Dicht u"ter alle"' Umständen unterzeichnen müssen. Tenn wir wür den uns sonst vor aller Welt verächtlich «wachen, vnd die Plakerei hätte trotz des Vertrages kem Ende. Wer seinen Rücken darbietet, braucht sich nicht dar über zu wundern, wenn andere Holz daraus spalten. Worum es sich für pnS handelt, ist das: Un jere Krregsgesangenen dürfen nicht auf unbestrmmte Zeit weiter in Frankreich icharwerken. Wir dürfen keinen guten deutscher« Landbesitz opfern. Wir dür fen uns in unserer Wehrmacht und in unserer Hm keltzfreiycit nicht als einen Staat dritten Ranges begundeln lassen. Das sind die wichtigsten Ehren punkte. Geldlasten können hart, selbst unerschwing lich sein, aber darüber wird sich noch reden lassen, vorausgesetzt, daß die Finanzfrage nicht dazu aus- ersten werden soll, uns zu Konzessionen auf Kosten unserer Ehre zu zwingen. Davon gibt es kein Ab welchen, gerade weil im Kriegsverlauf denn Geg uec von Ehre und Recht so wenig die Rede ge wesen ist. Tenn der Kriegsausbruch war doch schon e«n Vorstoß gegen die Ehre. Daß die serbische Regie rung daS Mord-Attentar gegen das österreichische rhronfolgerpaar Franz Ferdinand in Serajewo un- jerstüht hatte, stand fest. Wenn das österreichische Ultimatum nach Belgrad zu weit ging, so konnte ernsthaft über Abänderungen diskutiert werden, aber es war mchr mit der staatlichen Ehre vereinbar, sofort daraus einen Kriegsfall zu schmieden, wie es am 29. Juli 1914 im Ministerium des Auswärtigen -u London geschehen ist. In Wahrheit liegt der Kriegsbeschluß bei unseren Gegnern noch v«el weite« zurück. Was in Serajewo geschah, war nicht nur in Belgrad, sondern auch in den Kreisen der Kriegs parier in Petersburg lange vorher bekannt, und die »roße russische Reservistenübung im Frühling 1914 war tatsächlich bereits eine verkappte Mobilmachung. Sie war der Krieg. Und Rußland wußte ganz ge nau, daß es seine Verbündeten gegen Deutschland haben würde, Mährend dir deutsche Diplomatie noch im Juli 1914 auf die Kriegs-Lokalisierung hoffte. Wenn der Krieg so mit einem Vorstoß gegen Aufrichtigkeit und Ehre begonnen wurde, so wil len wir trotz aller schweren Bedingungen «hn doch in Redlichkeit beenden. Hintergedanken wären hei nuS aber unvermeidlich, wenn wir zur Unterschrift eines Vertrages gezwungen würden, der uns die Lust am Leben nähme, uns der Armut oder dem wilde gen Leichtsinn auslieferte. Dieser Leichtsinn «st heute schon in Deutschland durch die Kriegs Entartung oe deutlich groß, denn es würde nicht das arge Spiel mit den Streiks getrieben und in maßlosen Vergnü gungen Zerstreuung gejucht werden, wo wir vor Verarmung und Hunger stehen und unsere Landsleute in Frankreich wie die Leibeigenen arbeiten müssen. Was werden die 800000 Mann sagen, Menn sie wie den auf deutschem Boden stehen? Unserer Ehre droht oa schon ein Flecken durch die Handlungsweise im eigenen Lande. . Als die Römer ihre Nebenbuhlerin Karthago uiedergewcrfrn hatten, gaben sie ihr den König oon Numidien als Nachbar. Der verstand seine Rolle sehr gut, Karthago fortwährend zu beleidigen und zu reizen. Solche Rolle uns gegenüber sollen die Polen. Tscheche,« und Slowaken in Zukunft ipielm Es geht nicht an, daß wir diesen Nachbarn gegen über als Abwehr-Instrument nur eine schwache „Po lizeitruppe" haben und ihnen noch gar gutes deut sches Land herausgeben sollen. Es geht auch nicht an, daß Frankreich uns mit Elsaß-Lothring«n noch Eiugeneioe aus dem Leibe reißen will. Es ist auch unmöglich, daß wir demütig im Vorzimmer der Entente-Herrlichkeit warten, ob es uns gestattet ist, Waren vom neutralen Auslande zu kaufen oder zu verkaufen, wie ein kleiner Bandhändler, dec von einem Grossvgkschäft seine Waren nimmt In alle oem handelt es sich um deutsche Ehre, die zugleich auch unsere Zukunft bedeutet. V/m. Tagesgeschichte. Deutschland. Hine polnische Offensive gegen deutsches Gebiet geplant! Reichsminister Erzberger hat Mittwoch, wie die deutsche Waff.nstill» stundskomnnfsion in Berlin berichtet, an den Vorsit zenden der deutschen Kommission in Spaa, General von Hum merst ein, telegraphisch mitgeteilt: Ersuche Sie, folgende Note Marschall Foch zu überreichen: Der deutschen Regierung sind in o-e^ sen Tagen zuverlässige Meldungen darüber zugegan- gen. daß die polnische Armee beabsichtige, in den nächsten Tagen einen milit ar i s che w Vorstoß mit größeren Truppenmengen gegen deutsches Gebiet in Posen und O b e r s ch l e s ien zu unternehmen. Die Zusammen ziebnng polnischer Truppen an der deutschen Grenz?, bekräftigt Sic Richtigkeit dieser Meldung. Angesichts des Umstandes, daß die alliierten und assoziierten Mächte gegenüber Deutschland die bindenoc Ver pflichtung übernommen haben, daß Polen keinerlei! kriegerische Handlung gegen Deutschland unterneh men werde, und angesichts der weiteren Tatjaoie, daß Teulichland im Vertrauen auf diese bindende Zusage der Alliierten den Durchmarsch der Armee des Generals Haller ourch deutsches Gebiet gestat- rcr hat und gewährleistet, halte ich mich für beroch tigt und verpflichtet, den Oberkommandierenden der ..inerten Armeen, Herrn Marschall Foch, hiervon iw Ken.nilis zu setzen. Die deutsche Regierung ist über zeugt, daß ö«e alliierten und assoziierten Mächte al les aulbieten werden, um neues Blutvergießen, das durch einen polnischen Angriff entstehen könnte, zu verhindern. Es ist der ceutschen Regierung jedvch unmöglich, irgend eine Garantie dafür zu überneh inen, daß der Waffenstillstand zwischen Teutschland und Pole«, aufrechterhalten wird, wenn die polni- irl^e Armee zum Angriff gegen deutsches Gebiet über zehen sollte. Tie deutsche Regierung könnte nach einem solchen Angriff selbstverständlich auch nicht