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»rhN- m vr» ende Itarden , sowie ltekom- Stim. ne fest. >n, 30 ie nicht s Han. rungen ! .So- Ge- ür di« r Ber- Mch« formi er rürv o-Mel- »ätter. etreten at«m effio« Seorge it, daß aferenz >erald" ateS schie. a Per wenn frie- findet. ollän- talist" ndi- UngMi eut- id sol- ht zu Nrup bsich- ng zu bege- :hwev v, t usw. ern in n bett, ffuben. ogleit Ackerei )im. lt Lg zu in der UlU >t. nickt. caaene atro- rikav- d.Bl- ja «eetz« Amts- und Knzeigeblatt Wr den Kmtsgerichtsbezirk Eibenstock und besten Umgebung AquaSprei» vierteljährl. Mk- 3 M «inschließl. de» Jllustr. UnterhaltungSblatleS- in der Geschäft», stelle, bei unseren Boten sowie bei allen Reich«- »ostanstaltcn. — Erscheint täglich abend« mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den salzenden Tag. z» Fall« höherer «ewalr — «rie, «her Duftiger ir^ndweUher Slirungen »e« Beiried« der Zeitung, »er Lieser«n>en «der der »sörderungteinrichtungen — hat der Bqieher leinen Angtrnch ans iiteicrung «der NachUeierung der Zeitung »der »ul 4X> »«hlung de« Beiug«»rriie«. Tel.-Adr.: Amts««». .V SS flr Eibenstock, Larlrseld, hnndrhübtl, chLUgkvMN Nenheib«, GberstiltzengrSn, Schönheide, Schönheiberhammer, Sosa, UnterstvtzengrSn, Mdenthal «sw. »erantworll. Schriftleiter, Drucker und Verleger: EmtlHannebohnin Eibenstock. . ,,, . 6«. Jahrgang. - - Sonmbeud, deu 12. April ISIS Anzeigenpreis: die kleinspattige Zeile 2« Psg. Im Reklameteil die Zette k>0 Psg. Im amtlichen Teile die gesaaltene Zeile NS WA Annahme der Anzeigen bi« spälestens »ormittag« lv Uhr, sllr größere Tag« vorher. Eine Gewähr sür die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am »orgeschriebenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht aegabe», ebensowenig sür die Richtigkeit der durch Fern sprecher ausgegebenen Anzeigen Aerusprecher Ar. 110. Fleischratio«. Infolge mangelhafter Schlachtviehanlieferung können auf die Fleischmarken it am 11. und 12. April nur 120 x Fleisch auf den Kopf der vollkartenderechtigten Per son ausgegeben werden. Auf die Kinderfletschkarte kommen demgemäß nur 60 x zur Verteilung. Für die gegenwärtig ausfallende und für die bereit« früher ausgefallene Fleisch menge wird Ersatz in Graupen gegeben werden, die Graupen sollen in der Woche vor Ostern (14. bis 20. April) zur Verteilung gebracht werden. ES wird schon jetzt darauf hingewiesen, daß die Graupen auf Fleischmarken werden auSgegeben werden. Schwarzenberg, am 9. April 1919. Der Aejirksvervand Der Arbeiter- und Sold alenrat der Amtsyauptmannschatt Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Aurich. Vieh- und Fleischvertcilmlgsstelle. In Abänderung der Bekanntmachung deS BezirkSverbandes über die Regelung der Vieh- und Fleischverteilung vom 21. Mai 1916 unter H wird bestimmt: Vorsitzender der Vieh- und Fletschverteilungsstelle in Aue ist Schlachthofdircktor Lrauns in Aue, stellvertretender Vorsitzender Gemeindevorstand ILIoini» in Niederschlema, Geschäftsführer Kaufmann ILurt 8vI»n»Ick«r in Aue. Schwarzenberg, den 7. April 1919. Der MezirksverSand der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Aufgebot. Der PrivatuS 8u»t»v S»«r»xLrt»I in Oberstützengrün hat bei dem un terzeichneten Amtsgericht beantragt, seinen Sohn, den am 7. Februar 1869 in Stützen grün geborenen, im Jahre 189» nach Nordamerika auSgewandertcn und seit dem 4. Mai 1908 vermißten vustav Laumxärtel im Wege des Aufgebotsverfahrens für tot zu erklären. Der Vermißte wird hiermit aufgefordert, sich spätestens in dem auf dm 24. Hktover 1S1S, mittags 12 Wr anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Desgleichen werden alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Vermißten zu erteilen vermögen, hiermit aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Eibenstock, den 8. April 1919. Das Amtsgericht. Nachstehender Auszug aus der Verordnung des Reichsamtes für die wirtschaftliche Demobilmachung vom 23. November 191» über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter wird erneut veröffentlicht zur Nachachtung durch die Beteiligten. Eibenstock, den 10. April 1919. Dev SLaötvat. II. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen dars die Dauer von acht StUNdM nicht überschreiten. Wenn in Abweichung hiervon durch Vereinbarung eine Verkürzung der Arbeitszeit an Vorabenden der Sonn- und Festtage herbeigeführt wird, kann der Ausfall der Arbeitsstunden an diesen Tagen auf die übrigen Werktage verteilt werden. IV. In Betrieben, deren Natur eine Unterbrechung nicht gestattet oder bei denen eine ununterbrochene Sonntagsarbeit zur Zeit im öffentlichen Interesse nötig ist, dürfen zur Herbeiführung eines regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsels männliche Arbeiter über sechzehn Jahre innerhalb eines Zeitraums von 3 Wochen einmal zu einer Arbeit von höchstens sechzehnstündiger Dauer einschließlich der Paulen hrrangezogen werden, sofern ihnen in diesen 3 Wochen zweimal eine ununterbrochene Ruhezeit von je vierundzwan zig Stunden gewährt wird. V. Abweichend von den allgemein gültigen Vorschriften der Gewerbeordnung dürfen Arbeiterinnen über sechzehn Jahre in zwei-- oder mehrschichtigen Betrieben bis zehn Uhr abends beschäftigt werden, wenn ihnen nach Beendigung der Arbeitszeit eine ununter brochene Ruhepause von mindestens sechzehn Stunden gewährt wird. In diesen Fällen kann an Stelle der cinstündigen Mittagspause eine halbstündige Pause treten, die auf die Dauer der Arbeitszeit anzurechnen ist. VI. Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung auf vorübergehende Ar beiten, welche in Notfällen unverzüglich oorgenommen werden müssen. VIII. Beginn und Ende der Arbeitszeiten und Pausen sind, sofern keine tarifliche Rege lung erfolgt, vom Arbeitgeber im Einverständnisse mit dem Arbeiterausschuß oder, wenn ein solcher nicht besteht, mit der Arbeiterschaft des Betriebes entsprechend den vorstehen den Bestimmungen festzulegen und durch Aushang in den Betrieben zu veröffentlichen. X. Mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark, im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten wird bestraft, wer den vorstehenden Bestimmungen oder den auf Grund derselben erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt. War der Täter zur Zeit der Begehung der Straftat bereits wegen Zuwiderhand lung nach Absatz 1 bestraft, so tritt, falls die Straftat vorsätzlich begangen wurde. Geldstrafe von einhundert bis dreitausend Mark oder Gefängnis bis zu sechs Mona ten ein. Die noch rückständigen Socken werden am Montag, den 14. dss. Mts., vormittags N—11 und nachmittags 2—5 Uhr in unserer StrtckereiauSgabe ent- gegengenvmmen. Wir fordern die Beteiligten auf, diese Frist unbedingt cinzuhalten. Eibenstock, den 10. April 1919. Dev Staölvat. Städtischer Fleischverkauf Sonnabend, den 12. dss. Mts., in den Fleischereigeschäften der Gruppe U. Kopsmenge 12V x« Urlauber erhalten Fleisch bei Lang. Verkaufsordnung: kl—A in der Zeit von 8—10 Uhr vorm., « 10—12 „ Uu. 8 „ „ „ „ 1—3 ,, nachm., A—tt u-D—L „ „ „ „ 3—5 „ Eiben stock, den 11. April 1919 Dev Staötvat. Oeffcnllilht Handelslehranstalt zn Planen. Köyere Ableitung mit Berechtigung zur Hrteitung des Zeug nisses zum einjährig-freiwilligen Militärdienst. In Klasse IV (Vorklasse) werden Schüler nach erfolgreichem Besuche der V. Klasse einer höheren Schule oder nach 7 jährigen erfolgreichem Besuche einer Volksschule, i« Klasse III nach erfolgreichem Besuche der IV. Klaffe einer höheren Lehranstalt oder der l. Klasse einer höheren Bürgerschule ausgenommen. Anmeldungen nimmt entgegen Direktor Pros. Viskrix. Die Räte. Bei den Wahlen zur Nationalversammlung, zu den Landes Vertretungen und in de" Städte" hat sich die große Mehrheit des deutschen Volles für eine Politik der Ruhe und Ordnung gegen alle ra dikalen Sonderwege ausgesprochen. Trotz dieses un verkennbaren, auch von den meisten deutsche" Ar beitern gestützten Votums bleibt die Minderheit bei ihren Forderungen bestehen, in die Kußstapfen der russischen Revolution durch die dauernde Nnrich- tung von Arbeiterräten zu treten. Die Reichsre- gierung will diesem Verlangen um des Friedens willen entsprechen, sie will zur Wahrung der so zialen und wirtschaftlichen Interessen der Bevölke rung die Bildung von Arbeiterräten und Wirtschafts räten, in welch letzteren die Arbeiter und Arbeit geber vereinigt sein sollen, durch Gesetz herb erfüh ren und ihnen iogar das Recht geben, eigene Ge setzentwürfe bei dem künftigen deutschen Reichstag: einzubrinaen. Dieser Vorschlag ist also gut gemeiyt, aber trotzdem bleibt es fraglich, ob er seinen Frie- denszweck erfüllen wird. Wir wollen uns doch nicht darüber täuschen, welches Ziel die Forderungen nach der Errichtung von dauernden Arbeiterräten haben, zumal ihre Befürworter selber gar keinen Hehl daraus machen. Es handelt sich für diese Kreise nicht nur um die Bewachung der sozialen und wirtschaftlichen Inter essen, sondern um die Ergreifung der politischen Macht. Und wozu diese Macht benützt werhen soll, kann auch nicht groß zweifelhaft sein; da sich die nach der Macht strebenden Gruppen an die aus dem bolsche wist-jchen Rußland herübergekommenen Räte-Ein- aichtungen klammern, wollen sie auch deren Absich ten verwirklichen, das heißt, dem Kommunismus bei uns Boden verschaffen. Der Kampf für und wider die Räte wird also in letzter Linie auf den Streit um dcn herrschenden und politisch sich betätigenden Kommunismus hinauslaufen. Deshalb sollte die Nationalversammlung die „Verankerung" der Arbeiterräte in der Reichsver fassung restlich erwägen. Was später nur natür lich erscheinen mag, bildet heute eine Gefahr, denn der russische' Bolschewismus hat bei allen inneren! Wirren in Deutschland die Finger im Spiele und schiebt die ihm nicht ganz abgeneigten Kreise wei ter und weiter. Wenn ein unüberbrückbarer Gegen fatz zwischen Arbeiterrat und dem künftigen Reichs tag entsteht, so ist eine neue Zuspitzung der gesam ten inneren Verhältnisse fertig, der dun" nicht mehr nur mit Worten ausgefochten wird, wo jo viele Hände schleunigst nach der Waffe greifen. An de rufenen Vertretern ihrer Interessen fehlt es de» Arbeitern weder in der Nationalversammlung, noch in der Landesversammlung, und so sind die Forde rungen nach den Arbeiterräten doch genau ge"om men ein Mißtrauensvotum gegen die zahlreichen so zialdemokratischen Abgeordneten in den Parlamen ten Entweder sind die Abgeordneten überflüssig oder die Räte.« Und daß die ersteren von pen An hängern der Räte nicht für nötig erachtet werden, ergibt sich zur Stunde aus den Vorgängen in Mün chen, wo die in allgemeinen Wahlen gewählte Lin dxsvcrsammlung den Räten weichen soll, weil din letzteren Vie erlangte Macht nicht aus der Han» geben wellen. Das kann aber das Gesamtvolk nicht dulden. Denn in den deutschen Verhältnisse" ist tet^ zwingender Grund für ihren Bestand Vorhände". Die russische Beamten-Korruption und der Verwal- tungsSchlendrian, die im moskowitischen Lande zur Bildung der Arbeiter-, Soldaten und Bauernräte führten, kennen wir bei uns nicht Die Berwah- tungsmaschine hat nicht gestockt, und mag während