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Amts- und Anzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung LN.Atr.: H«1»«l«tt »«««»««« vterttljührl. VN. 3.70 d«s ssuutzr. ürU«ihrlUmg«blatt*«' in dir »«schLst«. Kill», b«i unsrren Voten sowie bei allen Ueich». »»ßanstaUm. — «rschrint tSaltch abend« mit «n«i»qmr der Vonn- und Feiertag« für d«n sollenden L«g Pol« »n«« »ev«ir — »n«a »>«r »'in»,« »«» >«»ri<d«» »«r 8M«>^ d«r Ä>s»r«>Ni »b«r »«r ^?S7. str Eibenstock, L«KM, hmdrhwel, ^Ug^vzUtt N«cheidr,Vberst1itz«i-ran,Schönheide, Schötcheiderhannner, Sosa, Untersttitzengrst», Mdenthai «sw. <«ant»»ktl Gchrfftleit«r, Druck« und Verleger: Ernt! Hanneb»hn in Eibenstock. — 86 Aa-r-a«-. >»—- Freitag, den 14. Februar iln^igenprei«: di« kleinspaltiae Zeil« A Ps« Im Rrklam«t«il di« Z«il« LV PK. J,n amtlichen L«U« di« »«spalten« Zeil« M PK -»nahm« der Anzeigen bk« spätesten« vormittag« 10 Uhr, für größere Lag« vorher. Tine Gewähr für die Ausnahme der Anzeigen am nächsten ooer am oorgesckriebenen rag» sowie an bestimmt«! Strll« wirb nicht gegeben, ebensowenig für di« Richtigkeit der durch Feen- spreche» aufgegebenen Anzeigen. Fernsprecher Mr. ttv. ISIS Da- Diphtherie-Serum mit der Kontrollnummer 330 „Drethundertdreißig" aus den Behringwerken in Marburg ist wegen nachträglich etngetretener Unbrauchbar keit r«r Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 10. Februar 191S. 215 IV Ick Ministerium des Innern. Regelung des Verkehrs mit Eieru im Gebiete des Bczirksverbaudes Schwarzenberg. Gemäß der Verordnung deS Stellvertreters deS Reichskanzlers über Eier vorn 12. August 1S16 (RetchSgesetzblatt Seite 927 flg.) in der Fassung der Verordnung vom 24- April 1917 (RetchSgesetzblatt Seite 374) und der Ausführungsverordnung des Ministe- riumS deS Innern vom 26. August 1916 (abgedruckt in Nr. 202 deS Erzgeb. VolkS- frrundeS vom 31. August 1916) sowie in Beachtung einer Dienstanweisung des Mini steriums deS Innern wird für das Gebiet deS BezirkSverbandeS Schwarzenberg einschließlich der Städte mit der revidierten Städteordnung folgende- angeordnet: 8 1- Die Erzeuger von Eiern sind verpflichtet, sämtliche Eier, die sie für den Eigenbe darf nicht benötigen, mindestens aber die ihnen vom Bezirksoerband auferlegt« Pflicht- menge, an die schon bestehende Eiersammelstelle ihrer Gemeinde abzuliefern. Eigen bedarf ist der Bedarf deS Erzeugers für seine eigene Person und für die Angehörigen seiner Wirtschaft. Die Ablieferung hat allwöchentlich zu erfolgen. Jedem Geflügelhalter wird die von ihm abzuliefernde Mindestpflichtmenge von Eiern demnächst durch schriftliche Auflage deS BezirkSverbandeS mitgeteilt werden. Mtt der Eierabltefernng ist aber bereits jetzt zu beginnen. 8 2. Von der Mindestpflichtmenge hat jeder Etererzeuger wenigsten« abzuliefern bis zum 30. 4. 1919 insgesamt 20 v. H., „ „ 31. 5. 1919 „ 60 v. H., „ „ 30. 6. 1919 „ 90 v H., „ „ 31. 7. 1919 „ 9b v. H. und „ „ 80. 9. 1919 „ 100 v. H. Sämtliche Geflügelhalter, die mit den Teillieferungen länger als 2 Wochen im Rückstände bleiben, werden durch Zwangsmaßnahmen, Insbesondere Ausschließung bet der Verteilung von Lebensmitteln bez. Entziehung von Lebensmittelkarten, Versagung von HauSschlachtungSgenehmigungen, Auferlegung von Geldbußen usw. zur Lieferung angehalten werden. 8 s. Die Eammelstellen haben die an sie abgelieferten Eier bar zu bezahlen und den Abltefernden über die gelieferte Anzahl nach näherer Anweisung des Bezirksverbandes eine Quittung auSzuslellen. Sie sind an die festgesetzten Höchstpreise gebunden. Die bet den Sammelstellen abzeltrserten Eier sind zur Verfügung des Be ztrksverbandes zu halten, der sie entweder der betreffenden Gemeinde oder einer an deren Bedarfsgemeinde deS Bezirks zur Abgabe an die Verbraucher zuweisen oder ihre Haltbarmachung anordnen wird. 8 4. An Verbraucher dürfen Eier — außer in Gast-, Schank- und Epeisewirtschasten gegen Gaftmarkrn — nur nach Maßgabe der Bekanntmachung des BezirkSverbandeS aus Marken des Abschnittes 5 der LebenümÜtelkarte abgegeben werden. Den Geflügelhaltern ist jede unmittelbare Abgabe von Eiern an Verbraucher untersagt. Dies gilt auch dann, wenn ihnen eine Pfltchtmenge nicht auferlegt worden ist oder sie diese bereits voll erfüllt haben. Ebenso ist den Verbrauchern, soweit sie nicht Angehörige der Wirtschaft eines Ge- stügelhalterS sind, die Entnahme von Eiern bei den Geflügelhaltern verboten. 8 b. Die Geflügelhalter sind verpflichtet, Veränderungen im Bestände ihres Federviehs, namentlich jeden Zugang durch Geburt und Zutauf, jeden Abgang durch Verkauf, durch Hausschlachten und durch Verenden der OrtSvehörde binnen einer Woche schriftlich oder mündlich anzuzeigen. 8 6. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung werden mtt Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft (oergl. tz 17 der ReichSkanzlerverordnung vom 12. August 1916). Neben der Strafe kann auf Einziehung der Eier oder der verbotswidrig herge stellten Erzeugnisse, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, erkannt werden ohr» Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht (oergl. ReichSkanzlerverordnung vom 24. April 1917). 8 7- Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des BezirkSverbandeS, betreffend Regelung des Verkehrs mit Eiern, vom 15. Februar 1918 außer Kraft. Schwarzenberg, am 11. Februar 1919. Der AejirksverSand Der Arbeiter- und Sotdatenrat der Amtsyauptmannschatt Schwarzenberg. Dr. Wimmer.. Aurich. Nach der Verordnung deS Arbeit-- und Wirtschafts. Ministeriums vom 21. Januar 1919 — abgedruckt im Amtsblatt Nr. 23 — findet am 15. Februar 1V18 eine Erhebung der Kartoffelvorräte statt. Die Anzeigevordrucke werden den Anzeigepflichtigen am 14. dss. MtS. zugestellt. VersorgungSbercchtigte, die am 15. dss. Mts. über einen Kartoffeloorrat von wenig« als 20 Pfund oder gar keinen Bestand verfügen, haben auch einen Fragebogen auS- zufüllen. Die Fragebogen sind am Montag, der: 17. dss. Mts., ausgefüllt zur Abholung bereit zu halten. Eibenstock, den 10. Februar 1919 Dev Sta-tvat. Städtischer Verlaus von gelben Kohlrüben Freitag, den 14. dsS. MtS., im Hause Bachstraße 1. Preis für das Pfund 7 Pfg. Eibenstock, den 13. Februar 1919. Der Staötrat. Futtermittclnertcilnug für Milchkühe Freitag, den 14. dss. Mts-, vormittag von 8—12 Uhr im Hause innere Auerbach« Straße 1. Eibenstock, den 13. Februar 1919. Dev Stcr-Lvat. An: 15. Februar 18 Ist hat eine Erhebung der Kartoffelvorräte stattzufinden. Jede Haushaltung hat eine Bestandsanziige zu erstatten, gleichviel, ob ein Kar toffelbestand vorhanden ist oder nicht. Bestände unter 20 Pfd. sind nicht anzugeben. Kartoffelerzeuger haben Vordruck 2, versorgungsberechtigte Personen Vordruck 1 auszufüllen. Die Vordrucke werden Frettog zugestellt und sind vom Sonnabend, den 15. Februar Ist IS, ab zur Abholung bereit zu halten. Schönheide, am 12. Februar 1919. Der Gcmeindcvorstand. Zuskhutzimterstützuug. Der Zuschlag zur Reich-Unterstützung kommt Sonnabend, den 15. dfs. Ms., und zwar nur vormittags zur Auszahlung. EMlafsungSscheine sind vorzulegen. Der Gemeindevorstand zu Schönheide. Das Persönliche des ersten Reichspräsidenten. Es ist die Frage aufgeworfen, ob der Volks- beauftragte Ebert den ihn erwartenden Pflichten als Reichspräsident gewachsen ist. Er ist ein Hand werkerssohn aus Heidelberg, war erst Sattler, bann o.eitungsredakteur und Reichstags abgeordneter, bis er nach Ausrufung der Republik an die Spitze der Negierung trat. Daß er ein gemäßigter Mann rst, wissen wir. Worauf es ankommt, ist, daß er als Präsident weder sich noch seiner Regierung di« But ter vom Brot nehmen läßt. Seine Vergangenheit spricht jedenfalls nicht gegen die Uebernahme des PräsidentenamteS. Bon schlichter Herkunft ist schon mancher vielgenannte Mann gewesen. Der erste Kaiser Napoleon war so arm als junger Leutnant, daß er seine Waschfrau nicht bezahlen konnte. Papst Leo X., der BorgLn- >er des gegenwärtigen Oberhauptes der katholischen kirche, war ein renetianijcher Handwerkersohn. Der rühere und noch jetzt lebende französische Präsi dent Loubet war ein Bauernsohn, der niemals an einem Geburtsort vorbei fuhr ohne seine greise Mut er aus ihrem Anwesen zu besuchen. Der franzö- ijche Präsident Felix Faux, den der russische Kai er umarmte und küßte, war als junger Mann Ger- »ergeselle (freilich nur Volontär), und so läßt sich die Liste der aus eigener Kraft zu etwas gekomme nen Männer in sehr langer Reihe fortsetze" Ei" Aufstieg spricht stets für den Mann, nicht dagegen». Präsidenten der Republik haben freilich ebenso enttäuscht, wie Monarchen. Es hat unfähige u«o un redliche Regenten in allen Regierungsformen gege ben. Macschall Mac Mahon, der von 1873—1878 Präsident von Frankreich war, galt als Politiker direkt für ungenügend. Sein Nachfolger Grevy Kieß der französische Aristides, duldete aber doch den schamlosen Sonderha^-l seines Schwiegersoh nes Wilson. Der heutige französische Präsident Poincarä ist einer der schlimmsten Kriegsurheber in Pariss. Gambetta, der französische Diktator von 1870/71, dachte von dem Präsidenten seines Vater landes sehr verächtlich. Als ihm diese Würde an geboten wurde, lehnte er sie mit den Worten ab: „Ich will kein Mastschwein werden". Er traute al lo dem rcvublilanijchen Staatsoberhaupt in Prryk gar leine eigene Tatkraft zu. Einen* solchen energielosem Strohman" taUn, Deutschland nun nicht gebrauche«», am wenigste" yr der jetzigen Zett, wo nach dem Tode seines Begrün ders Liebknecht der Spartakusbund noch immer nicht die Hoffnung aufgegeben hat, sich der Gewalt zu bemächtigen. Mit Milde und Verzeihung sind diese radikalen Elemente nicht zu gewinnet», es kän" auch nicht gesagt werden, daß Ebert ihnen bisher vnpo-