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Betr SSS8H1 rs wird »bürg ruf AN- K aus- ;eu dr än is.Än B-ant- l Anw' !M aus g Ame- e das r dänisch« ^cndo^ Arre- Ant er die- könnte. A«r»spr«ch,r ^»r. 110. 1S1S sowie an bestimmter Stell« wird nicht gegeben, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch -nm» sprecher aufgegedenen Anzeigen. Anzeigenpreis: bi« »einspaltig« »eü« SS Ms,, Im Reklameteil di« Zeile 00 Psg Im «na» lichen Teil« bi« gespaltene Zeile SS Psg. Annahme der Anzeigen bi« spätesten« »ormittag« 10 Uhr, für größere Tag« vorher. LezugSprei« viertelsShrlich 4 Mk. «S Psg. «dar monatlich 1 Mk. öS Psg. in der GeMäst«- ftelle, bet unseren Voten sowie bei allen Reich«- postanstaltrn. — Erscheint täglich abend« mit Ausnahme der Sonn- und Feiert«,» stlr de« folgenden Tag. 'M Aall« höherer Skwal« — Krieg -der Imstiger irgeahwelcher :ör>mgen de« Betrieb« her Zeitung, der Sieleranten oder her H.-iörherunaleinrnhtungen — hat der B«,jeher deinen «nipruch ,»l «teieruag uder Nachlteirrung der Zeitung »der aal MO- gahlung de» Ä,ug«prei1e». Hel.-Adr.: Amt-Statt. vssantwortl. Schriftleiter, Tvucker und Verleger: Emil Han»ebohn in Eibenstock. um «0. Jahrgang. Sonntag, den 16. November M «»«»sta», ««IssÄ», ypndrhübel, Neuheit«,»derMrag^ü,Zchrnheide, »..L ra «. p» ... Tiu« Bewähr sür die Ausnahme der «nz»igi SwöM-«vDrvMWM, 9-rÄ, HMvrMhÄ L'w. am nächsten oder am oorgeschriebenen r.j MI sowl« an bestimmter Stelle wird nicht gigeb» Amts- und änzeigeblatt Mr öen Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung H? 266 Nachstehende Bekanntmachung der Reichsfleischstelle wird hiermit zur allgemeinen Eibenstock, den 14. November 191S. für: ordnunl . 1». Das WirtschaslSministerium nimmt Veranlassung, weisen, daß daS I. V: Papsdorf. Vkm. uns verlorenen zu machen. Tagesgeschichte. M M. 873 V V 12395 "DaS —ch in 2652 Vl.^ lll 1239» Kenntnis gebracht. Dresden, den 12. November 1919. 'Zollbehörden einge- für Auslandrfleisch je 19,— M. „ 3b,-, schließlich folgende Sätze als Mehrerlös für den Zentner Lebendgewicht festgesetzt Rinder, ausgenommen Kälber, 57,— M. tsache Run ist allersingS hen, ob unsere Streitkräfte seines Staatssekretärs mirrle Koch und v. Cch tunst über Anlaß uq und über die GesamttU unbegrenzte UnterseeW bruar 1917, gegeben^! angenommen worde», der Marinevermaltüngk und die Oberste HteW lag aber anders: «pick «nals bereits erkannHH nicht zu gewinnMA volle Einsetzung der l vkarrneverwaltutW sie binnen fünsi AD fmlmermann, sowie der Ad- lle. Haben einwandfreie Aus- H«inin des ll-Bootkrieges chu^cner tritischen Zeit, der t-KE,eg begann am 1. Fe- WUs ist im deutschen Bolt,^ st Lauchboot-Krieg sei von sollten, sind die betr. Fahrzeugbesitzer oder Geschäftsinhaber haftbar. He, am 8. November 1919. > Der Gcmtmdevorstand. ZoAndnung vom 5. Februar 1L03, § chsendungen zollanitlich abgefertigt wei- sir Ausiandsfleisch an folgenden Orten: izig, Plauen i. V, Zwickau, Riesa und gewicht bet: Rindern, ausgenommen Kälber « Kälbern Schafen Pferden, einschließlich Fohlen, Esel, Maultieren und Maule Berlin, den 10. November 19IS. Die Neichsfleischstelle, verwaltnngsa Der Vorsitzende. Der Kleinhandelspreis für Kartoffeln wird vom 15. d. M. ab für den Stadtbezirk Eibenstock auf LV Pfg. für dar Psd. festgesetzt. Tie Verhandlungen v» 'dem parlamentarischem Untersuchungsausschuß'M die Aussagen des ehe maligen Reichskanzler^»-; Bethmann Hellweg und nicht angebracht waren. Wilson war ein ausgespro chener Ententefreund, sonst hatte er die Waffenliefe rung an Frankreich und England, oh-' e die 1916 spä testens der Krieg zu unseren Gunsten entschiede?» war, nicht gestattet. In seinen Waffenstillstands"ote^ im Oktober 1918 hat sich der Präsident unverhüll» gegen den deutschen Kaiser ausgesprochen. Er hat aber nichts getan, dem deutschen Volk einen mil- deren Frieden zu verschaffen, als die Republik er klärt war. So würde er 1917 auch ohne lI-B»t- krieg den Weg zur Entente gefunden haben, um de^ Krieg zu verlängern und ihn damit zu einem für LandeSlebenSmittelamt. Bekanntmachung zu der Verordnung über di« Verwendung des Mehrerlöses aus den Häuten von Schlachtvieh und Schlachtpferden vom LS. September 1919 (Reichs Gesetzbl. Seite 17t4). Auf Grund des tz 2 der Verordnung über die Verwendung des Mehrerlöses auS den Häuten von Schlachtvieh und Schlachtpferden vom LS. September 1919 (ReichS-Ge- setzbl. S. 1714) werden für die Zeit vom 1b. November bis 14. Dezember 1919 ein- Wie in der ganzen evangelischen Kirche Deutschlands soll auch hier der Haupt gottesdienst am kommenden Totensonntage zu einer allgemeinen Drauerfeter sür die im Weltkriege 1914 — 191« gefallenen Löhne des Baterlande- ausgestaltet werden. Dazu werden nur hierdurch die lieben Angehörigen unsrer Gefallenen sowie die sehr geehrten staatlichen und städtischen Behörden, Lehrerkollegien, Innungen und Ber eu e und alle Gemeindeglieder herzlichst und ergebens! eingeladen. Abordnungen, der Behörden, Innungen und Vereine mit Fahnen werden gebeten, sich - «9 Uhr vorm. bei günstigem Wetter zum gemeinsamen Zuge in die Kirche am Kuchplatz, Ecke Nordstraße, einzufinden. Vorherige Anmeldung dec Beteiligung, beson ders der Fahnenobordnungen im Pfarramt ist erwünscht. Für Teilnehmer am Zuge werden nach Möglichkeit Plätze freigehalten. Nach dem Traucrgottesdienste soll am Kriegerdenkmal namens der Kirchgemeinde ein Kranz zum EhrengedächtniS der gebliebenen Gcmeindeglieder niedergelegt werden. Es wäre dankbar zu begrüßen, »enn andere Korporationen auch für ihre Mirglieder mit einer Kranzniederlegung unter kurzem Widmungswort sich anschließen würden. Eibenstock, 15. November 19l9. aus dem Auslande in das Zallinland unter Mit führte Metsch nur an den hierfür bestimmten untersucht werden darf (Reichs Fleischbcschaugesctz vom k» Juni 1900, H 13 in Derbiu- düng mit den AuSsührungsbestimmunaen des BvrdesratS vom 30. Moi 1S0L, Ab schnitt ?). Bei der Einfuhr von beschanpflichtigem Jleisch hat der Verfügungsberechtigte der Eingangszollstelle schriftlich anzumeldcn, welch«'. Beschstustelle er die Untersuchung des Fleisches zu übertragen wünscht (Fleisch 13). Nur dorthin dürfen beschaupflichth den. In Sachsen befinden sich Veschouf Zittau, Bautzen, Dresden, Chemnitz, " Glauchau. Dresden, den 12. Noosmbe* 1 Ovrschlag gebracht worden, ZAMng habe zugestimmt. Es Meresverwaltunz hatte do- der Krieg allem zu Lande ei/ sie verlangte daher die il-Bootwafse, von der in der Hlpberzeugung herrschte, daß Men Eüglavch unseren ent- r, zum Frieden geneigt ma- Artungen, die darauf gesetzt Me Leistungen der Boote be- Mand und Frankreich waren M zu einem Berständigungs- Ws ihnen der Bericht des M des Auswärtigen, Grafen », der die Lage in der Habs ¬ schiedensten Wit chen würde. T waren, haben si trifft, voll ersitz im Sommer 1A frieden überzM österrcichisrhenA Czernin, lw. kurdischen M.-ä derte und beton lange aushaltei an C-Bovten zur Durchführung der ihnen gestell ten Ausgaben genügten. Daraushin haben di? Ma- -tinesachverständigen erklärt, für den in Aussicht ge nommenen Tauchbootkrieg von etiba einem halben Jahre hätten die Kräfte genügt und ein längerer Zeitraum sei nicht als möglich angenommen. Nun trat dieser Fall aber ein, es war jene Zeit, in der die Amerikaner ihre Truppen, es sind ziemlich zwei Millionen Mann gewesen, über den Ozea" schaffte". Gegen diese großen Truppentransportdampfer ha ben die C-Boote nicht viel ausrichten können, dc^i die Entente hatte Zeit gewonnen, durch Gegenmaß nahmen (Konvois) sich zu schützen. In seinem Kriegs- ouche hatte Admiral von Tirpitz bekanntlich ge sagt, der Tauchbootkrieg sei zu spät begonnen. Tas trifft nicht zu. Zu spät war es,, wtze d-is Schiffs- Verluste der Entente beweisen, nicht, aber es bat zu lange gedauert. Der Fall beweist eben, daß mit der Zeit gegen jede Waffe ein wirksamerer Schutz, als er im Anfang bestand, gesunden wird. Hätte allerdings die II-Bootmacht von Kriegsbeginn an auf voller Höhe gestanden, so würde sie den Feldzug wohl entschieden haben. Hervorgehoben soll aber auch werden, daß unsere Kriegsschiffe an Kampsiüchtiqkeit den englischen überlegen waren. Deshalb wichen auch die Briten einer großen Seeschlacht nach Mög lichkeit aus. . Es bleibt noch die Frage zu klären, ob durch, eine Frledensvermittlung des Präsidenten Wilson zu Anfang 1917 der ll-Bootkrieg ganz zu vermeiden war, so daß auch für Amerika der äußere Anlaß, in den Krieg gegen Deutschland einzutreten, jort- ficl. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses haben zum Teil von Wilson diese Meinung, daß er damals den Frieden wollte, die befragten Herren teilten aber diese Ansicht nicht. Und wenn ma^ daran Lenkt, was wir alles von Wilson erwartet ha ben, ohne daß es sich erfüllte, so muß man wohl sagen, daß auch 1916-17 übergroße Erwartungen Deutschland. Hindenburg für Ludendorff Tse „Hamv. Nachr." veröffentlichen eine Unterredung mit dem Marschall Hindenburg, der es ablehnt, aus die Frage der Zweckmäßigkeit des Un tersuchungsausschusses einzugehen. Tie Hetze ge gen Ludendorff versteht er nicht, da er als Chef des Generalstabes des Feldheeres die ganze Verantwortung für die militärischen Cntschrw- dungen trage. Unter den gleichem Voraussetzungen würde er heute nicht einen einzigen Entick^ld a"- ders treffen, als während des ganzen Feldzuges. Ein Volk mit einer so großen Vergangenheit wr« Deutschland müsse eine erträgliche Zukunft haben. Ein Volk, das so Ungeheueres geleistet hat, bis r» innerlich zermürbt wurde, werde nicht untergehen. — Tie Heimführung Mackensens Nach einer der Waffenstillstandskommission in Düsseldorf zugeg angrnen Benachrichtigung hat General Foch aw. gcordnet, daß die Heimführung des Feldmarschalls Kälber 105,- M. Schafe 60,- M. Pferde einschließlich Fohlen, Esel, Maultiere und Maulesel 36,— M Hiernach betragen der Häutetuschlag der an den Viehhalter zu bezahlen ist, und der Anteil, der an das Reich abzuführen ist, auf den Zentner Lebcnd- tn sehr schwarzen Farben schäl- M auch Deutschland nicht mehr Dieser Bericht, Ser schon vor'mehreren WMW» viel von sich reden machte, hat im Jahre 1N7 HM Mut der Entente gestärkt und sie veranlaßt. Friedensschritten abzusebeü und das Aeußetzftr ansMibieten, um Deutschland matt In der letzten Zeit hat die Unsitte des StchenlassenS von Fahrzeugen bei Einbruch der Dunkelheit auf der Fahrstraße, besonders vor den hiesigen Ladengeschäften, überhand genommen, ohne daß die Fahrzeuge mit hellbrennenden Laternen versehen, oder die Deichseln entfernt, oder durch Umwickelung mit Stroh gesichert waren. Dieses Stehenlassen der Fahrzeuge ist verbotswidrig und gefährdet den öffentlich«» Verkehr. Aus Grund von Z 8^ der hiesigen Straßenpolizeiordnung wird das Slehenlasien jedweder Fahrzeuge auf der hiesigen Fahrstraße nach Eintritt der Dunkelheit bei Ver meidung einer Geldstrafe in Höhe von 30 Mark in jedem einzelnen Zuwiderhandlung«- falle hiermit untersagt. Für etwaige Unglücksfälle, die sich wegen Nichtbeachtung der vorbezeichneten Ln-