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12b x amerikanisches Schweinefleisch für Personen über 6 Jahre und 62 s unter 6 Jahren I. B.: Dr. Aulhor n. Schieck. Fröhdruschprämie, Haferausdrusch-Berbot zu Hesse 9533 auSgegeben. Amerikanisches Schweincsleisch darf nur bei demjenigen Fleischer entnommen wer. den, bei dem die Anmeldung zum Bezüge von JnlandSfleisch erfolgt ist. Der Preis für 1 Pfund Rindfleisch betrügt 3,35 M., für 1 Pfund Frtschwurst 3.— M., für 100 8 Schwetnefleischkonserven 1,12 M., für 25 8 Dosenleberwurst 21 Pf. und für 125 8 amerikanisches Schweinefleisch 1,13 M. Schwarzenberg, am 2. September 1919. Der Aejirksvervand Der Arteiterrat der Amtsyauptmannschast Schwarreaterg. Arbeitern haben wegen des Kvhlenmangels die Ar- beitsdauer um die Hälfte gekürzt, ganze Industrien, (Papier, Zucker, Metalle, Elektrizität, Chemie, Mar garine) leiden auf das schwerste. Tie Fettabgabe bei der Lebensmittelverteilung ist zurzeit in zahl reichen Städten recht gering geworden, und Wucher und Schleichhandel.leben infolgedessen wiederum auf. Und dabei besteht die Entente auf der Lieferung des von ihr verlangten Kohlenqnantums, hat wenigstens noch kein Wort von tatsächlichen Konzessionen ge sprochen. Hausbrand und Beleuchtung, sowie Mit tel- und Kleingewerbe sind jetzt schon in hohem! Maße beschränkt; was soll daraus erst im Herst werden, wenn der Kohlenbedarf weit größer ist als heute, wo auch der Berkehr so erhebliche Einbußen erlitten hat? Arbeitsbcschränkung bis zur empfindlichen Ar beitsunmöglichkeit, wohin wir schauen. Und Arbeits- unmöglichkeit bedeutet Berdienstlosigkeit und Unfähig keit, Lie aus dem Auslande kommenden Lebensmittel zu bezahlen. Ta hilft keine Gewalt, denn das Geld, das nicht da ist, kann auch nicht ausgegeben werden. Ta hilft nichts, als die Beseitigung der Ursache. Wes halb hat es bis 1914 nie an Kohlen gefehlt, wes halb konnten wir damals große Mengen an das Aus land ab geben und waren doch alle Grubenleute zu frieden und frohen Mutes? Es ist an der Zeit, sich darüber klar zu werden, denn so geht es nicht mehr. IV Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Schwarzenberg, am 2. September 1919. Der ZSeksächstsche Kommunalveröand für den Vezirksverband der Amtshauptmannschaft Schwar-enverg. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung unter U werden auf Grund von § 8V der RetchSgetreideordnung für die Ernte 1919, vom 18. Juni 191S mit Gefängnis bis 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Verpflichtung. Kerr Hemeindekaffierer Nax SoLeLdusr ist am 26. August a. c. durch die AmtShauptmannschast Schwarzenberg als stellver tretender Standesbeamter für den Standesamtsbezirk Hundshübel verpflichtet worden. HundShübel, am 1. September 1919. . Der Gemeindevorstand. I. V. Unger, Gemeindeältester. Dresden, den 1. September 1919. Wirtschists-Ministkrium Verkauf von Hühnerfutter Donnerstag, den 4. d M, vormittag von 8—1« Uhr in der flädt. Verkaufs stelle, Bergstraße 7. ) Eibenstock, am 3. Septbr. 1919 Dev StzaHtval. Verteilung von Frischfleisch und amerikanischem Schweinefleisch. In der laufenden Woche kommen auf RetchSfleischmarken für jede bezugsberechtigte Person 125 8 Rindfleisch einschl. Wurst oder 100 8 Schweinefleischkonserve» und 25 8 Dofenleberwurst zur Verteilung. Personen unter 6 Jahren erhalten die Hülste. Außerdem werden auf Marke HI II der Einfuhrzusatzkarte für ausländi sche« Pkkelschweinefletch Fortsetzung des Fleischkonscrvcnverkaufes Donnerstag, den 4. dss. MtS., in der städtischen Verkaufsstelle, Bergstraße 7. Preise: 2,50 M. bez. 5.00 M. die Dose. Eibenstock, am 3. September 1919. Dov Staötvat. Auf Anordnung des Direktoriums der RetchSgetretdestelle in Berlin werden bei Ablieferung von Brotgetreide (Roggen und Weizen) und Gerste der Ernte 1919 vor dem I. Oktober 1919 150 M. und in der Zeit vom 1. bis 15. Oktober 1919 »5 M. für die Tonne (— 20 Ztr.) LteferungSzuschlag (Druschprümte) gezahlt. TaS Getreide muß aber bei der Ablieferung völlig trocken und mahlfühig sein. II. Zufolge Anordnung deS Direktoriums der ReichSgetreidestelle wird der Ausdrusch von Hafer in der Zeit bis 15. Oktober 1S1S verboten. »I. Ardcitsuumöglichkeit. Ter Kampf, den Arbeitsunlust und übertrieben« Ansprüche gegen die Wiederherstellung geordneter Produktion führen, ist oft genug durch beredte War nungen zum Stillstand zu bringen versucht worden, weil davon unsere Zukunft abhängt. Wie auch aus Lem neuen englischen Weißbuch hervorgeht, sieht die Entente ein, daß fie Teutschland helfen muß, wenn es nicht durch Hunger zu Grunde gehen und damit unfähig werden soll, seine Kriegsentschädigungen zu zahlen. Aber diese Hilse soll nur einem tätigen, aber nicht einem in seiner Leistungsfähigkeit untergrabenen Deutschland zu teil werden, Arbeitswille in Deutsch land ist also die Voraussetzung für allen Beistand, den wir oom Ausland zu erwarten haben, ebenso wie Arbeitstätigkeit allein uns die Geldmittel zur Zahlung beschaffen kann. Bisher hieß es aus Paris und London zu uns stets: „Ihr könnt arbeiten, wenn ihr nur wollt!" Jetzt erhebt nun die Arbeitsun- möglrchkcit ihr Haupt, nicht mehr als ein drohen des Gespenst, sondern als eine in. oer Verwirklichung begriffen? Tatsache. Ter Reichsarbeitsminister hat die Rückkehr zur Akkordarbeit im Interesse einer gerechten Bezah lung der Arbeitsleistungen empfohlen, Arbciterver- sammlungeu haben entschieden gegen den Streikter rorismus Weniger gegenüber der Mehrzahl von Ar beitern protestiert. Wenn diese und andere Mittei lungen auf das Beschreiten eines Weges Hinweisen, der zur Besserung führt, so werden alle guten Vor sätze und Ratschläge doch durch die Arbeitsbeschrän kung vereitelt, die durch den Kohlenmangel veranlaßt ist, und die zur starken Verdienstlosigkeit werden, muß. wenn die Stillegung von industriellen und gewerb lichen Betrieben immer weiter um sich greift, neben der die Betriebsschließungen zahlreicher Unterneh mungen einhergeht, weil es unmöglich ist, bei den an dauernd steigenden Ausgaben noch auf die Kosten zu kommen. Augenblicklich ist die deutsche Valuta wie der in der Steigung begriffen, aber wie lange wird das anhaUen, wenn die aus der Arbeitsunmöglich keit wachsenden Verlustposten von Tag zu Tag sich erhöhen? Groß« Unternehmungen mit Tausenden von Gassperrzeit. Wege» Kohlenmangel sind wir gezwungen, in der Gasabgabe Sperr-ette«, zunächst in der Zeit von nachts 18 bis morgens 5 Uhr einzuführen. Während dieser Zett ist Gasabnahme verboten. ES ist auf gehörigen Verschluß der Ga«> entnahmestellen zu achten, da der Stadtrat eine Verantwortung nicht trägt. Eibenstock, den 3. September 1919. seinen Brief an den „Vorwärts" kurzerhand ent lassen habe. — Oberst Reinhards Brief besagt mit soldatischer Unverblümtheit: „Mein Wunsch fürs Vaterland im Augenblick ist vor allem Ordnung. Weil ihr sich Neuendorf nicht fügte, ist er entlassen worden. Taß bei den augenblicklichen Zuständen einem Feld- und Frontsoldaten gelegentlich ein recht derbes Wort über die Lippen fährt, wird wohl nie mand wundern. Auf die Wiederkehr einer Monarchie im Augenblick ist wohl nicht zu Lenken; sie verbietet schon die Entente; das weiß auch Ihre Redaktion. Ich vermag daher in Ihrem Artikel nur den Ver such zu erkennen, sich für kommende Unruhen bei den radikalen Parteien noch schnell in gün stiges Licht zu setzen; auch dies bezweckt wohl die Gründung des Republikanischen Führerbunves in Ihren Räumen. Sie können nicht verlangen, daß man zusieht, wie Sie und Ihre Anhänger sich all mählich der Zerwühlung der Truppe wid men. Diese weiß ganz genau, daß sie für die kom menden Zeiten treu zusammenhalten muß, wenn sie bestehen will. Nicht um Republik oder Monarchie wird es sich demnächst handeln, sondern um Ar beit und Ordnung. Ich kann die Redaktion nur bitten, sich hierbei zu beteiligen. So wird sie Deutschland am meisten nutzen, und auch nur daun wieder Männer finden, die ihr Helsen, wie am 11 Januar." — Ter „Vorwärts" verlangt vom Reichs wehrminister Noske die sofortige Entlassung des Herrn Reinhard mit der Begründung, daß für solche monarchische Wühler und Umstürzler in der republi kanischen Wehrmacht kein Platz sei. Es bleibt ab zuwarten, ob Herr Noske dieser Aufforderung seines Parteiorgans Folge leisten wird. - Graf Goltz fordert Gehorsam. Aus Mi tau wird gemeldet: Bei einer Parade der Eisernen Division erklärte Graf Goltz in einer An sprache, alle wüßten, daß er die Weigerung der Truppen, abzufahren, mißbillige. Er könne sich nicht an die Spitze einer Bewegung stellen, die gegen seinen Befehl gehe. Seine Pflicht sei es, auji die Schwierigkeiten der Ansiedlung im Baltikum» ausmerksam zu machen. Er hoffe aber, daß Enylanlb und Deutschland die Notwendigkeit des Verbleiben« der Truppen einsehen würden. Sonst Müsse ge» 7. Die Ablieferung der HauShaltungSlisten an Hie Gemeindebehörde soll durch di, Hauswirte bis zum Abend deS 9. Oktober, der HauShaltungSltste mit der Zähler- lifie durch die besonderen Zähler bis zum Abend deS 10. Oktober eftolgen. 8. Erstattet ein besonderer Zähler oder Hauswirt die Anzeige, daß ein HauS- Haltungsvorstand sich weigert, die vorgeschriedenen Einwägungen in die Haushaltung«- liste zu machen, oder wissentlich wahrheitswidrige Angaben einträgt, oder weigert sich «in Hautzwirt, bezw. macht wissentlich wahrheitswidrige Angaben, so ist, falls gütliche Einwirkung auf den HauShaltungSvvrstand ohne Erfolg bleibt, gemäß 8 11 der Bun- LeSratsverordnung vom 24. Oktober 1918 in Verbindung mit der Verordnung de« RetchSministeriumS vom 16. Juli 1919, deren Inhalt auf der Rückseite der HauShal- tungSliste wiedergegeben ist, Strafanzeige zu erstatten. tz 6. 1. Der Gemeindebehörde liegt eS ob, daS von dem Zähler und Hauswirt zurückgelieferte ZählungSmaterial alSbald einer Prüfung zu unterwerfen und etwaige Mängel zu beseitigen, soweit nötig, auf Grund unmittelbarer, in den einzelnen Haus haltungen mündlich einzuziehender Erkundigungen. Ergibt sich nachträglich daS Vor handensein von Häusern und Haushaltungen, die in der Zählerliste des Zähler« fehlen, so sind die entsprechenden Nachwägungen zu veranlassen und die erforderlichen HauS- haltungslisten noch auSzuserttgen. 2. Nachdem da« Material der Zählbezirke geprüft und, soweit möglich, ergänzt und berichtigt ist, auch die Zählerlisten der Zähler mit den HauShaltungSlisten verglichen und richtiggestellt sind, ist die Gemeindelist« auSzusüllen. tz 7. 1. Die HauShaltungSlisten für jeden Zählbezirk sind sodann nach Num mern zu ordnen; dabei sind die nicht durch die besonderen Zähler etngesammelten HauShaltungSlisten gesondert zu nrimmerieren. Die Zählerliste Ist auf die in ihr ver zeichneten HauShaltungSlisten zu legen und da« so gesammelte ZählungSmaterial jede« Zählbeztrks in ein Paket zusammenzuschnüren. Diese Pakete erhalten als Aufschrift den Namen des Zählort« und die Zählbezirksnummer und werden nach der Nummernfolge für die ganze Gemeinde sorgfältig zusammengepackt. Die abgeschlossene und beglaubigte Gemeiudeliste ist obenauf zu legen. 2. Da« so zusammengepackte ZählungSmaterial für jede Gemeinde ist von den Stadträten in Städten mit der Revidierten Städteordnung spätesten« bis zum 23. Ok tober 1919 an das Statistische Landesamt, von den übrigen Gemeindebehörden spätesten« bis zum 17. Oktober 1919 an die AmtShauptmannschast zu übersenden. 8 8. 1. Die Amtshauptmannschasten haben die Vollständigkeit der Zählung in Ansehung aller Gemeinde- und selbständigen Gutsbezirks sowie sämtlicher zu denselben gehörigen Wohnplätze zu prüfen und erforderlichenfalls die nachträgliche Ergänzung an zuordnen. 2. Das, soweit nötig, vervollständigte ZählungSmaterial ist von den Amts- hauptmannschaften nach Gemeinden zu ordnen und zu nummerieren und nebst den unbenutzt gebliebenen Formularen bi« zum 23. Oktober an da« Statistische Landesamt «inzusenden. lll Die Aufgaben des Statistischen LandeSamt«. 8 9. 1. Das Statistische Landesamt hat die eingessndeten ZählungSmaterialien einer Prüfung zu unterwerfen und die etwa nötig erscheinenden Berichtigungen und Ergänzungen zu veranlaßen, erforderlichenfalls durch unmittelbares Vernehmen mit den Gemeindebehörden, welche verpflichtet sind, die Rückfragen mit Pünktlichkeit und tunlich ster Beschleunigung zu erledigen. 2. Das Statistische LandeSamt hat aus dem ZählungSmaterial die für die Be völkerungsstatistik erforderlichen Zusammenstellungen zu fertigen und die für die Reich«, stattstik den hierzu erlassenen Bestimmungen gemäß aufzustellenden Uebersichten dem Sta- Wischen ReichSamt zu den festgesetzten Terminen zu übersenden. Tagesgeschichte. Deutschlaud. Oberst Reinhard gegen den „Vor wärts". Auf die öffentliche Anklage gegen den Oberst Reinhard, daß er die gegenwärtige Re gierung Gesindel, Len jetzigen Rerchsfinanzmimster Erzberger ständig einen Lumpen heiße und bei bxn Soldaten für die Monarchie agitiere, antwortete der beschuldigte Führer der Berliner Reichswehrbrigade mit einem Brief an die sozialdemokratische „Vor- Wärts"-Redaktion, den der „Vorwärts" als an maßend und unverschämt bezeichnet. In diesem! Schreiben teilt Oberst Reinhard auch mit, daß er den ihn öffentlich anklagenden Offizierstellvertreter für horcht Truppen liebten, blühen pen jede —. marine a Luftsck senkung Luftschiff bere Ma gebaut » braucbba Hand deutsche Septemb schen § englisc nen hat. 1000 T ab werd über Köl gefangen befinden, düngen Entent nunmehr kom mis den. 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