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Amts- und Änzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung KernspreA« Mr. 110. ISIS Schieck. Dr. Kaestner. Uhr Backvorschriften 25. rbar. in zum hen. 8 «- LandeSlebenSmittelamt. 191V. Menge») in Stück in Pfund I«I *) Di« lebenden Gänse nach Stückzahl, die geschlachteten nach Gewicht. 2101 u. h. Nrn. 3—4 0,6« Mk. für 1 Pfund, Puddingpulver kuppen 1,80 Auslandsmarmelade 2,75 Zwieback (Paketware) zu dem «mfg,druckten Preise. 9-11 11—12 Butter Quark 0,44 0,48 2,50 1 1 1 1 1 1 1 701—1400, 1401—1750, 7,08 1,24 teilte e als n so haster ah, orr., >ge 100 Teilen Brotmehl. Soweit Gerstenmehl mit zugeteilt wird, ist eS an Stelle von Roggenmehl und 2152 V lü ä III 8882 Eigenhändige Unterschrift des Verkäufer» und fein Wohnort Name und Wohnort de« Käufers oder de« mit dem Verkaufe Beauftragten: Bezeichnung der Warengattung siebend oder geschlachtet) bei Teilen von Gänsen nähere Bezeichnung tta. 1t im kschaf- Haft, rnos. kleine 8 7- Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Dresden, den 12. August 1919. T^ware« M-ney tarne«, z, um e An. schien mürbe büude n das emo li eblich ÜltMt Ord!- ührer n die 135 vom 15. Juni 1919 — erhält folgende Fassung: 1. Bei der Herstellung von Roggenbrot sind zu verwenden: 90 Teile Roggenmehl und 10 „ Weizenmehl Ausgabe der Lebensmittel-, Kartoffel- n. Einfuhrzu- satzkartcn für Schmalz, Mehl u. ausländ. Nährmittel Dienstag, den 19. August 19!9 in nachstehender Nummernfolge vorm von 7—9 Uhr Nr. ' 1—700, nachm. von 2—3 Uhr Nr. 1751—2100, I. Die Bekanntmachung vom 23. Juli 1919 — Erzgeb. Volks freund Nr. 169 vom Juli 1919 — wird aufgehoben. Punkt 1 der Bekanntmachung vom 14. Juni 1919 — Erzgeb. Volksfreund Nr. Bekanntmachung über den Handel mit Gänsen. Nachdem der ReichSernährungSmintster mit Verordnung vom 31. Mai 1919 — Reichsgesetzblatt Seite 497 — die Verordnungen über den Handel mit Gänsen vom '' Ä Ä A » MA-R - - »U— E »-«" »" <» » «. ° -»« aufgehoben hat, wird die sächsische Ausführungsbekanntmachung hierzu vom 8. Mai 1918 — Nr. 111 der Sächsischen StaatSzeitung vom 1b. Mai 1918 — außer Kraft gesetzt. Für den Handel mit Gänsen wird nunmehr folgendes bestimmt: Le«mtwortl. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. — i 8«. Jahrgang. - . Sonntag, den 17. August Neuheide, Vberftützeiigrün, Schönheide, SchSuhtiderhommer, Sosa, Unterfüitzengrau, wildeckhai usw. Außerdem werden auf Etnfuhrznsatzkarte für ausländisches Mehl Marke III 9 auf den Kopf der oersorgungSberechtigten Bevölkerung 250 § ausländisches Weizenmehl und auf Etnfuhrznsatzkarte für ausländisches Schmalz Marke II 6 auf den Kopf der versorgungsberechttgten Personen 100 A ausländisches Schweineschmalz abgegeben werden. Selbstversorger sind von dieser Verteilung ausgeschlossen. Sollte infolge von Lrangportfchwierigkritrn in einzelnen Gemeinden die Abgabe der Lebensmittel nicht oder nicht in vollem Umfange möglich sein, >o wird spater ein Anrgleich erfolgen. Schwarzenberg, den 18. August 1919. Der Mezirksverband Der Arveiterrat der Ämtsyauptmannschaft Schwarzenberg. Das im Grundbuche für Eibenstock Blatt 1218 auf den Namen des Schankwirts Hermann HVnItvr ckaxvlt in Eibenstock eingetragene Grundstück soll am 10. Mtover 1S1S, vormittags 9 Mr, — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werde«. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 5,5 Ar groß und auf 22753 M. 20 Pfg. geschätzt. Es wird gebildet aus dem Flurstücke Nr. 1196 a deS Flurbuchs, ist mit einem zum Schankwirtschastsbetrieb eingerichteten Eckhause nebst Stallgebäude, höl zernem Schutzdach, Schweine- und HUHnerstall bebaut (Nr. 1016 Abt. A des Brand- katasterS; BrandversicherungSsumme 18 820 M) und liegt an der Sosaersttaße. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 17. Juli 1915 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auffor derung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens Herboi- führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des verstei gerten Gegenstandes tritt. Eibenstock, den 12. August 1919. Das Amtsgericht. Einheitspreis pro Stück bezw. Pfund M. Pfg. Lchl«tzschetn für de« SerSauf von Häuten «ad Hänseffeisch. Ausgestellt in Datum 8 2. Vom Schlußscheinzwang sind befreit: die Sächsische Wild- und Geflügel-Handels- gesellschaft in Dresden, sowie die Ein- und Verkaufseinrichtungen der Kommunaloer bände und die HauSfrauenoereine. 8 3. Jeder Austäufer von Schlachtgänsen oder geschlachteten Gänsen einschließlich der in § 2 genannten Gesellschaft und Einrichtungen hat ein Ein- und Lerkaufsbuch zu führen, aus welchem die Anzahl der eingekausten und verkauften Gänse, Name und Wohnort deS Verkäufers und Käufers, sofern dieser ein Händler ist, sowie die Ein- und Verkaufs preise zu ersehen sind. Diese Vorschrift gilt auch für die nach Sachsen eingeführten Gänse. 8 4- Die Schlußscheine (8 1) und das Ein- und Verkaufsbuch (8 3) sind auf Verlangen den zuständigen UeberwachungSbeamten oorzulegen. 8 5. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geld- straf« dis zu 3000 Mark bestraft. Bei jedem Verkauf von lebenden oder geschlachteten Gänsen an Mäster und Züch- ler, sowie von lebenden oder geschlachteten Gänsen oder von Gänsefleisch in Teilen an Händler und an Inhaber von Gast-, Schank- und Speisewirtschaften hat der Verkäufer einen Schlußschein nach dem nachstehenden Muster O in zwei Ausfertigungen auszu- süllen und zu unterschreiben. Der Käufer ist verpflichtet, sich den Schlußschein ausstellen zu lasten und hat auf dessen Ausstellung hinzuwirken. Je eine Ausfertigung deS SchlußschetneS hat der Verkäufer und der Käufer bis zum Schlüsse deS Kalenderjahres, mindestens aber drei Monate lang, aufzubewahren. Vordrucke können von der Sächsi schen Wild- und Geflügel.Handelsgesellschaft, G. m. b. H., DreSden-A., Ostra-Allee 11, bezogen werden. Gesamtprei« M. Psg. Die Bekanntmachungen s) vom 18. März 1918 — Sächsische StaatSzeitung Nr. 67 vom 21. März 1918 —, d) vom 26. Juli 1918 — Sächsische StaatSzeitung Nr. 176 vom 31. Juli 1918 —, c) vom 31. August 1918 — Sächsische StaatSzeitung Nr. 204 vom 2. Sep tember 1918 —, werden aufgehoben. Belieferung der BeztrkSlebnrSmtttelkarte in der Woche vom 18. bis 84. August: Marke > 1 Nir Kinder im 1 —4 LebenSiabre j ^5 x Graupen oder Teigwaren, Starre i Mr mnoer im r. 4.^.evensiayre s ^5 x Grieß, 125 x Puddingpulver (vtolttter und roter Druck): s * und 125 x Zwieback, Marke 1 (schwarzer Druck) : 250 x Graupen oder Tetgwaren, 125 x Suppen, Marke -V 3 2^ x Auslandsmarmelade, Marke ^4 90 x Butter, Marke >6 125 ? Quark, soweit vorhanden. Verkaufshöchstpreise: Brotselbstvcrsorgern stehen die Einsuhrzusatzkarten für ausländische Nährmittel nicht zu. Bon Bezugsberechtigte«, die ihre Karten erst nach dem Ausgabetage abholen, wird für die Sonderausgabe eine Gebühr von 5« Pfg. erhoben. Wer von über 70 Jahre alten Personen statt anderer Nährmittel wöchentlich 125 g Grieß beziehen will, hat dies wie gewöhnlich an der Ausgabestelle zu melden. Tie Boranmeldunge« zum Warenbezüge sind bi« Donnerstag, den 21. August 1919 mittags zu besorgen. Der vutterverkauf für Kranke und Urlauber ist für die nächste Bezugszeit dem Geschäfte von G E. Tittel übertragen. Zur Entgegennahme von Voranmeldungen für Kartoffeln ist von der nächsten Be- zugSzett ad daS Geschäft von B. Riedel wieder zugelaflen. Ferner haben den Kar- toffelverkauf künftig noch die Geschäfte von Milda Hofmann, Paul Härtel und Otto Schellenberger übertragen erhalten. Die Händler haben die Anmeldescheine bis Areitag, den 22. dss. Mt«., früh S Uhr der städtischen Markenprüfungsstelle abzuliefern. Eibenstock, den 16. August 1S1S. Dev Skrötvat. zwar bis zu 30 Teilen des Brotmehles zu verwenden. II. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 16. August 1919 in Kraft. Schwarzenberg, am 15. August 1919. Der westfälMche Kommunatverband für den Aezirksverband der Amtsyauptmannschaft Schwarzenberg. S»uaSpr«iS vtettelsährl. Mk. 3.S0 einsckveßl. de« Mustr UnterhaltungSblatteS" tn der Geschäfts, »llle, bet unseren Voten sowie bet allen Reichs» »ostanftalten. — Erscheint täglich abend» mit puSnahme der Donn» und Feiertage Mr den folgenden Tag. In Fall« hohn-r Scwatt — Nn«g o«r lonMger lr,i-ndwü»-r .. >rung«u dkl Büried« der gktiung, dir ei^eranim ob« e.Hrdrrung«,tnrichlungm — HN d«r tnmn ÄnPru» u.! Steuerung otir Nachli^eruna der AkNung od-r «u -!N«> ,a«lung dr« Uel.-Adr.: AmtrSketk. für Sibenfto», Larlsseld, hundrhübel, DMHZWKW Annahme der Anzeigen bi« spälesten« vormittag» 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Eine Gewähr für di« Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch Fern sprecher aufgegebenen Anzeigen.