Volltext Seite (XML)
»ger. Serif,recher Ar. 11V. M124 ISIS 8 etter. (schwarzer Druck): 500 x Hafernährmittel, ier. an Dr. Kaestner. chieck. li> Dttleilmg mii insUdisljkin miS sslii^isAm AMW. Marke I 3 der Einsuhr-Zusatzkarte bezugsberechtigten Personen über die bezugsberechtigten Personen die unter einheitlichen Preise von 1,25 zmn Weiße Schieck. Dr. Kaestner. Stc»-Lvat. Eibenstock, am 7. Juli 1919. Marke Marke Marke Marke Marke Marke 0 1 v 2 V3 V4 Ob V6 250 200 40 125 125 Waflerjins und Landrenten 532 V ? 7347 A ausländisches Maismehl, 8 Marmelade, 2 Margarine, 8 Fisch in mariniertem oder getrocknetem Zustande, soweit vorhanden ntk»1r al». zug isang. u. Bl. i Itr. 13. ebensowenig siir die Richtigkeit der sprech« aufgegebenen Anzeigen. ist bei Vermeidung der kostenpflichtigen Zwangsbcilreibunz spätestens bis 2U. Inti 1Klik an unsere Stadtsteuereinnahme zu bezahlen. Eibenstock, den 5. Juli 1919. Der St<aötrt»t. Dec mu 15. bezw. 30. Juni d. I. fällig gewesene 2. Dermin Gemeindeetukommettsteuer, In der laufenden Woche werden ausgegeben: Am Mittwoch, den 9. Juli 1919, aus für ausländisches Pökelschweinefleisch: 125 ausländisches Rindfleisch an 6 Jahre, 52 S ausländisches Rindfleisch an 6 Jahren unter Wegfall der Preisstaffelung nach Klassen lg 'fort zu r »zeige während mtlichen ifträgern dss. N dem 1 unmerv geliefert dlatttt 2. 2. Verordnung, die Meldepflicht der Ausländer und Staatenlosen betreffend, vom 1. Juli 191S. M. für 125 x und 0,62 M. für 62 ani Sonnabend, den 12. Inti 1919, auf die Reichsfleischkarte für Personen über 6 Jahre: 100 ß inländisches Rindfleisch zum Preise von 68 Pfg. und 25 S frische Blut- oder Leberwurst zum Preise von 15 Pfg, für Personen unter 6 Jahren die Hälfte. Schwarzenberg, am 7. Juli 1919. Per Wezirksverband Der Arbeiterrat der Ämtslmuptmannschatt Schwnrzenverg. Verantwort. Schriftleiter. Drucker und Verleger: EmilHannebohnin Eikenstock. > ll«. Jahrgang. _ >. - Dienstag, den 8. Juli Kleiner Posten Krabben in Gelee steht zum Berkaus im Geschäfte von Aline venv. Günzel hier. Eibenstock, den 5. Juli 1919. Dev Staötvat. Amts- und Änzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Ausführungsverordnung vom S. 7. 1918 sSächs. StaatSzeitung Str. 164 oom 17. 7. 1918) zu der BundeSratSverordnung über den Verkehr mit Stroh und Häcksel und die Preise für Stroh und Häcksel auS der Ernte 1918. II. Für die Entscheidung von Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der unter l bezeichneten Verordnungen ergeben, bleiben die Schiedsgerichte (tz 3 der Ausführungs verordnung vom 29. 6. 1918; H 9 der Ausführungsverordnung vom 9. 7. 1918) zu ¬ ständig. Dresden, den 3. Juli 1919. W i r t s ch a s t s - M i n i st c r i u m oder „Abgemeldet gemäß Verordnung vom 1. Juli 1919 . .". Dieser Vermerk ist mit dem Stempel der örtlichen Polizeibehörde und der Unterschrift des abferttgenden Beamten zu versehen. Die Na men der sich Meldenden hat die Polizeibehörde in ein Verzeichnis einzutragen. In dieses Verzeichnis sind aufzunehmen: Vor- und Zuname, Geburtsort, Geburtstag, Staats angehörigkeit, Paß und Paßersatz mit Angabe der ausstcll»nden Behörde, Wohnung, Beruf, Stand oder Beschäftigung und ferner die Angabe, ob der Betreffende arbeitslos ist und seit wann er sich in Deutschland oder an seinem jetzigen Aufenthaltsort befindet und wohin er sich abgemeldet hat. 8 5. Jeder über 15 Jahre alte Ausländer hat seinen Paß oder Paßersatz jederzeit bet sich zu führen und auf Anforderung den zuständigen Sicherheitsorganen oorzuzeigen. Ausländer und Staatenlose, die diesen Vorschriften zuwiderhandeln, werden mit Haft bis zu 6 Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft. Außerdem sind die Poli- zeihehörden befugt, sie zur Feststellung ihrer Persönlichkeit und Prüfung ihrer Papiere festzunehmen. 516 e II M i n i ff r i n m n ir «> r ir 7273 ihrem eigenen Interesse liegt das, denn die Deut schen sind unstreitig bas hervorragendste Kultur- Element im neuen Polen. Um so schmerzlicher ist es allerdings, daß so viele Deutsche sich unter die fremde Herrschaft beugen müssen. Die Regierung in Warschau will auch die deutschen Beamten mög lichst in ihrem Dienst behalten. Sie.kann eigent lich gar nicht anders, denn an geeigneten polnischen! Elementen fehlt es heute noch sehr. Es ist allerdings die Frage, wae viele deutsche Beamte im Osten blei ben werden. Mit einer erheblichen deutschen Ab wanderung ist zu rechnen, der hie Polen keine Hrn- dernfise in den Weg legen wollen. Ebensowenig dem Gebrauch der deutschen Sprache Der Nachbar Palm. Etwa in Monatsfrist wird die Republik Polen von ihrem Landerwerb, der ihr durch den Friedens tertrag zugesprochen ist, Besitz ergreifen, und dec Weichselstrom damit unter polnischer Oberhoheit ste hen. Es ist bitter, an diese Tatsache und an unsere Landsleute zu denken, die damit dem alten Vater lands entrissen werden, aber zu änderst? ist nichts, und darum auch ton einem' Widerstand nicht mehr die Rede. War werden bald sehen, ob die Republik Polen ihre jetzt gemachten Verheißungen erfüllen und den Deutschen in Polen tolle Gleichberechtigung geben und alle Schikanen ausfchließen wird. Jq S Quark, soweit vorhanden. Außerdem werden auf Einfuhrzusatzkarte für ausländisches Schmalz Marke -ezugSprei« vterteljährl. Mk. 8.W eiusMteht. »«« Illustr Unterhaltungsblatt««" in »er GeschHftt- Me, bei unseren Boten sowie bei allen Reich«- noftanstalten. — Erscheint täglich abend« mit Aufnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. °>m Fall« höhrrer Stwall — Krieg oder sonstiger >»a«nd»«Icher errungen de« Betrieb« der Zeitung, der Alki tränten ,d«r der pelörderung«cinriihtungen — hat der Berretzer «einen An«»n<d Lieferung «der Nachlieferung der Zeitung oder «u Mnt- «ahtung de« Be,ug«preife«. Hek.-Adr.r Amtsblatt. Tic neuen Grenzen im Osten machen sich des halb so scharf bemerkbar, weil der polnische Staat bekanntlich Deutschland durchschneidet, seinen Macht bereich ohne Unterbrechung bis zur Ostsee ausdehnt. Hier ist die erste Probe für den guten Willen des polnischen Nachbars abzulegen, wie denn überhallpt erst praktisch zu zeigen haben wird, wae das neu« Polen seine Staatspflichiten ausfaßt. Daß die alte polnische Wirtschaft sehr wenig rühmlich war, ist bekannt. Welche Fähigkeiten heute Warschau ent faltet, ob die Besonnenen über die deutschfeindliche!» Heißsporne den sieg davontragen werden, muß sich zeigen. Die Republik Polen steht unter dem Pro tektorat der Entente. Aber Frankreich und England Jeder über 15 Jahre alte, sich zur Zeit innerhalb des Gebietes des Freistaates Sachsen aufhaltende NeichsauSländer und Staatenlose hat sich binnen 5 Tagen bet der für ihn zuständigen örtlichen Polizeibehörde (Polizeidirektton, Polizeiamt, Stadtrat. Bür germeister, Gemeindevorstand oder GutSvorsteher) unter Vorlegung seines Passes oder des als Paßersatz dienenden amtlichen Ausweises (tz 2, 3 der Verordnung vom 10. Juni 1919, Reichsgesetzblatt S. 516) persönlich anzumelden. 8 L In gleicher Weise hat sich jeder über 15 Jahre alte Ausländer oder Staatenlose Luzumelden, der von jetzt ab zu dauerndem oder vorübergehendem Aufenthalt zuzieht. In diesem Falle ist die Meldung binnen 24 Stunden nach der Ankunft zu bewirken. Sie hat bei jedem Zuzug von neuem zu erfolgen. 8 Ebenso hat jeder Ausländer oder Staatenlose, der seinen Aufenthaltsort verläßt, sich binnen 24 Stunden vor der Abreise bet der OrtSpoltzeibehörde abzuinelden. 8 4. Die An- und Abmeldung ist von dem sie entgegennehmenden Beamten in dem Paß oder Paßersatz wie folgt zu vermerken: „Angemeldet gemäß Verordnung nom 1. Städtischer Verlauf von Hühnerfuttcr Mittwoch, den 9. dls. MtS., vormittag von 7—19 Uhr in der städtischen Der, kaufsstelle, Bergstraße 7. irische tter QU. I 3 auf den Kopf der versorgungsberechtigten Bevölkerung 100 Kunstspeisefelt (Brat fett) als Doppelverteilung abgegeben werden. Sollte infolge von Transportfchwicrigkcitcn in cuyclnrn Kemnnden dir Abgabe der Lebensmittel nicht odrr nicht in vollem ilmtange möglich sein, !o wird spater rin Ausgleich erfolgen. Schwarzenberg, den 7. Juli 1919. Der Oezirksvervand Der Äröerterrrbt der Amtshauptrnannschatt Schwarzenberg. Juli 1919 am nach am Verordnung, öekr. AulyeSung der Zwangsbewirlschaftullg von Keu, Stroi) u. Häckfek. l. Nachdem durch Verordnung des ReichkernährungsmtnisteriumS vom 26. 6. 1919 (RGBl. S. 618) die Verordnungen Über den Verkehr mit Heu aus der Ernte 1918 vom 1. Mat 1918 (RGBl. S. 368), über die Preise für Heu aus der Ernte 1918 vom 12. August 1918 (RGBl. S. 1073' "b" den Verkehr mit Stroh und Häcksel aus der Ernte 1918 vom 6. Juni 191« (RGBl. S. 475) und über die Preise für Stroh und Häcksel aus der Ernte 1918 vom 28. Juni 1918 (RGBl. S 721) aufgehoben worden sind, werden die nachstehenden sächsischen Verordnungen deL Ministeriums des Innern, vorbehaltlich der Vorschrift unter II, mit dem 1. Juli 1919 aufgeboben: Verordnung vom i». Juni 1918 (Skchs. Staatszeitung vom 7. 6. 1918), be treffend Heuausfuhroerbot, Verordnung vom 11. 6. 1918 (Sächs. StaatSzeitung vom 13. 6. 1918), be treffend Heubeschlagnahme, Ausführungsverordnung vom 29. 6. 1918 (Sächs. StaatSzeitung Nr. 152 vom 3. 7. 1918) zu den Verordnungen des Staatssekretärs des Kriegsernäh. rungSamtS über den Verkehr mit Heu und die Preise von Heu aus der Ernte 1918, Belieferung der BeztrkSlebenSmittelkarte in der Woche vom 7.— t'k. Juli: Marke v 1 f. Kinder im 1. u. 2. Lebensjahre (violetter Truck): s soo^öafernäörmittel Marke v 1 f. Kinder im 3. u. 4. Lebeusjahre (roter Druck): 1 'LVE..„yrmmei, Es ü p k? a i j str Ekenfto», Laekseld, huudrhwel, UeuheiLe,GderstiltzengrSn,Schönheide, Schönhel-erhammer, Sosa, llnterMengrSn, lvildenthal usw. L — ' «VS "I ' sowie an bestimmter Stele wird nicht gegeben, ebensowenig sirr die Richtigkeit der durch Aem- Uhltg. Tas Arbeitsministerium, Landeskshlenamt, hat Fernsprechanschluß unter Nr. 17117 und 19 029 erhalten. 20-^ Dresden, 5. Juli 1919. 7352