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TebatS" annovmr ceil h» in ganz Sämt. )mnibus. c Waren- Gummi- der Par- »en Aus paris ist den die iris oha, vienstaz ages um atte bis- verfolgt oar wird Bolsche- Währung sterreich, itlassung s erfährt iert die rrge ge- iedenSbe- en den tezirks- ssen. r Benzol lyeide. legener nieten W erbeten »hNi. lN. sämt- pafsend estr. 5. r ^ahn, «ne zu em, sagt k Lllll. Amts- und änzeigeblatt Mr den Kmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezuaspret» vierteljährl. Mk. 3.60 «inschließt. de« Austr. UnterhalwngSblatt««" in der Geschäfts stelle, bei unseren Boten sowie bei allen Reichs postanstalten. — Erscheint täglich abend« mit Ausnahme der Tonn- und Feiertage sür den solgenden Tag. z« Fall« höherer Sewall — Nrleg »der lonstlger irgendwelcher Klörungen des Beiried» der Zeitung, der dieleranten »der der ^«lörderunggeinrichlungen — hat der ve,ikher keinen Sinlpruch «ul Ltelerung »der Nachlielerung der Zeilung oder ,u Wl«, Zahlung de« »«»ugtpreise«. Ael.-Adr.: Amtsblatt. für Eibenstock, Larkfelb, hmbrhübel, HLUgvvlUll Nenheide,Gberstützengrü»,Schönheide, SchSnheiderhmmner, Sofa, U»terMtzeigr»i, Mdenthal »fw. Verantworll. Schriftleiter. Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Anzeigenpreis die kleinspaltig« Zeile 2« Hs,. Im Reklameteil di« Zell» bO Psg. Im amtlichen Telle di- gespaltene Zelle SO Psg Annahme der Anzeigen bis spätesten» »ormittag« lv Uhr, sür größere Tag« vorher. Sine Gewähr sür die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am »orgeschriebenen Tage sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch Fern- sprecher aufgegebenen Anzeigen. Aernlprecher Ztr. 11». ««. Jahrgang. Freitag, den 6. Juni ISIS Wohnungs-Bauhölzer- Verkauf des Reichsverloertungsamts, Laudesstelle Sachsen. Die bei den Sägewerken lagernden Heereshölzer (Fichten- und Kiefern-Bretter, Boh len, Kanthölzer u. a.) sollen jetzt verwertet werden. Die Verwertung erfolgt im engeren Submissionsverfahren, und zwar ausschließlich sür die Zwecke des Wohnungsbaues. Submissionsbedingungen und Bestandslisten mit Einteilung nach Losen sind vom ö. Juni 1919 ab durch Reichsverwertungsamt, Landesstelle Sachsen, Referat Holz, DreSden-A-, ViSmarckplatz 1, zu beziehen. Selbstverbraucher wollen ihr Angebot versiegelt mit der Aufschrift „Holzverkauf aus Heeresbeständen" bis zum 16. Juni 1919. nachmittags 3 Uhr, an das ReichSoerwertungSamt, Landes- stelle Sachsen, Referat Holz, DreSden-A., ViSmarckplatz 1, einreichen. Dem An gebot ist ein Freigabeschein des LandeSwohnungSamteS im Ministerium des Innern bei- zusügen. DaS ReichSoerwertungSamt behält sich die Auswahl unter den Bietern vor. Der Zuschlag erfolgt durch daS ReichSoerwertungSamt, Landesstelle Sachsen, im Einvernehmen mit dem LandeSwohnungSamte bis zum 21. Juni 1919. Reichsverwertungsamt, Landesstelle Sachsen. U« Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Staats- und Grmeindeeinkommen- und Ergänzungssteuer-Einschätzung bekannt gemacht worden sind, wird in Gemäßheit der Bestimmungen in Z 46 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Jali 1990 bezw. tz 28 des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 alle Personen, welche im Jahre 1919 hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Gteucczettel nicht behändigt haben werden können, aufgefordert, wegen Mitteilungen des Einschätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Steuerkasie zu melden. Bekannlgegeben wird noch, daß die Personen mit einem steuerpflichtigen Einkom men bis 1100 Mark in diesem Jahre zwar staatSsteuerfcei zu lasten, jedoch gemeinde steuerpflichtig sind. Schönheide, am 2. Juni 1919. Der Gemeindevorstand. Auf den diesjährigen Steuerzetteln ist die Gemeindesteuertabelle nicht zum Abdruck gekommen, weil der Vordruck von der Oberbehörde vorgeschrieben war. Verschiedene Nachfragen der Steuerpflichtigen bei der hiesigen Gemeindeverwaltung lasten aber er kennen, daß die Bekanntgabe der Steuertabelle wünschenswert ist, damit sich jeder Steuer pflichtige selbst an der Hand dieser Tabelle von der Richtigkeit der Steuereinschätzung und des Steuerbetrags überzeugen kann. Zu diesem Zwecke werden die nachfolgenden StaatS- und Gemeinde-Einkommen- steuersätze für das Jahr 1919 zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Schönheide, am 2. Juni 1919. Der Gemeindevorstand. » Stcuertaöeke. Normal- Staat»! Gemeinde einkommensteuersatz Gemeinde, tcuerdetrag mit 210»/, Hiervon cntsallen auf die Steuel klasse JährL. Einkommen Gemeindc- 133°/« Schul- u. 68°,, Kirchensteuer 9°/, Mk. s Mk. s Pf- Mk. Pf. Mk. Pf- Mk. Pf- Mk. I Pf ! 1» über 400— 500 1 2 50 5 25 3 32 l 70 — 23 ! i KOO- 600 2 5 — 10 50 6 65 3 40 —- 45 ' 2 „ 600- 700 . 3 7 50 15 75 9 97 b 10 — 68 3 „ 700— 800 4 10 — 21 — 13 80 6 80 — 90 4 „ 800— 950 7 13 — 27 30 17 29 8 84 1 17 6 „ 950- 1100 10 16 — 33 60 21 23 10 88 1 44 '! 6 „ 1100— 1250 13 20 — 41 — 26 60 13 60 1 80 7 „ 1250- 1400 16 24 — 60 40 31 92 16 82 2 16 k „ 1400- 1600 20 28 — 58 80 37 24 19 c>4 2 S2 9 „ 1600— 1SO0 26 34 — 71 40 4b 22 23 12 3 06 w „ 1900— 2200 36 42 >>» - 88 20 55 86 28 56 3 78 ! „ 2200- 2V00 46 52 — US 20 69 I6 Ä 36 4 68 ! l2 „ 2500— 2800 56 62 — 130 20 82 46 42 16 5 58 „ 2800— 3100 67 72 — 151 20 95 76 48 86 6 48 „ 3100— 3400 78 84 — 176 40 IN 72 57 12 7 5« Ib „ 8420— 3700 90 88 — 205 80 130 34 «6 64 82 > 16 „ 3700 - 4000 105 114 — 2N9 40 151 62 77 52 10 2V 17 „ 4000— 4300 ISO 133 — 273 — 172 90 «8 40 11 70 18 „ 4300— 4800 140 146 — 306 60 184 18 99 28 13 14 !< is „ 4800— b300 160 162 — 340 20 215 46 110 16 14 58 H 20 „ 5300— 5800 180 180 378 — 239 40 >22 40 16 SO 21 „ 5» 00- 6300 200 200 — 421' — 266 — 136 — 18 — ! 22 „ 6300- 6800 221 221 — 464 10 293 93 150 28 19 »9 ! 23 „ 6800- 7300 242 242 — 508 2V 311 86 164 56 21 78 ! 24 „ 7300 - 7800 263 263 — 552 30 349 79 178 8t 23 «7 l 2b „ 78 D— 8300 285 285 — 598 50 379 V5 198 80 2b 65 i! 16 „ 8300— 8800 307 807 — 644 70 408 81 2(,8 76 27 68 I 27 „ 8800- 9400 330 330 ! — 693 — 438 M 22 t 40 29 70 K 28 „ 9400-10000 354 364 743 40 -70 82 240 72 31 »6 1 20 „ lOOOO—II0OO 380, 380 798 — 505 40 258 40 34 20 !' 30 „ 11000-12000 ' 420 I 420 s — 882 — 558 s 60 285 60 37 80 Was ift Vermögen? Ter 31. Mai, an welchem Tage spätestens von den Steuerpflichtigen das Vermögensverzeichnis aus gefüllt werden sollte, ist vorüber. Da aber der Ter min .für die Abgabe der Ausstellung noch nicht bekannt gegeben worden ist, so behält jeder Zensit, der die Ausfüllung des Verzeichnisses bisher un terlassen hat, Zeit, das Versäumte nachzuholen. Es ist dringend zu empfehlen, dies nicht zu unterlassen, penn die Strafen werben streng sein, wenü eine Steuerhinterziehung festgestellt ist. Da außerdem die Erbschaftssteuer aus die allernächsten Verwand ten ausgedehnt und wesentlich verschärft werden wird, so erhält der Fiskus eine Kontrollmaßnahme, die 'n Zukunft unterlassenen Bermögensanzeigew fest stellen und durch Vermögensbeschlagnahme ahnden kann. Auch die Steuerflucht ins Ausland hilft nichts. Vcm Reichsfinanzminister Dernburg ist mit geteilt, daß eine internationale Vereinbarung über die Heranziehung von Steuerdejertcuren in allen Län dern getroffen werden soll. Tie Steuerpflichtigen werden. nicht alle aus drücklich zur Anfertigung und späteren Einreichung eines Vermögens», erzeichnisscs ausgesordert. Sie haben, wenn sie kein Formular erhalten haben, sich ein solches ton der Steuerbehörde zu holen oder können die Angaben auf einem Bogen Papier ma chen. Bei Vermögen unter 10000 Mark ist dies sogar erwünscht. Ausnahmen von der Verpflichtung gibt es nicht. Wer Vermögen hat, muß auch ein Ver zeichnis aufsiellen, von selbst, also freiwillig. Was ist Vermögen? Das ist eine Frage, die von vielen Steuerpflichtigen recht verschieden beant wortet wird. So kann man hören: Vermögen ist das Geld, von dessen Zinsen jemand lebt, ohne zu arbeiten! — Ein paar tausend Taler, oder Dpar- kassengelder werden von vielen nicht für Vermögen gehalten, sondern nur für „Ersparnisse". Das ist ein Gegenstück zu der früher viel verbreiteten Auf fassung, daß steuerpflichtiges Einkommen nur das jenige Geld ist, „welches auf die hohe Kante gelegt wird". Auch ein Haus, „das nichts Großes ein ¬ bringt", wird nicht für ein Vermögen von vielen kleinen Hausbesitzern gehalten Diese Auffassung ist irrig Vermögen ist jeder Besitz, der einen Handels- ober Verkausswert dar- stklll, oder sür den man etwas kaufen kann. So stellt also auch eine Wohnungs Einrichtung unter UM ständen ein nicht unbeträchtliches Vermögen dar, doch braucht dieselbe in das jetzt geforderte Ber zeichnis nicht ausgenommen zu werden. Es sei denn, es handle sich nm Geldanlagen in Kostbarkeiten us:v. seit 1913. Aller Besitz an Geld oder Wertpapieren, gleichviel ob es zu Hause, in Banken oder Spar fassen ist, ob es im Gewerbebetrieb oder in der Landwirtschaft oder im Haus und Grundbesitz an gelegt ist, stellt steuerpflichtiges Vermögen dar. Eine mäßige Dermögenshöhe befreit, das fei wiederholt, nicht ton der Aufstellung des Verzeichnisses. Ob es, und wieviel, von der Steuer befreit ist, unterliegt noch den Beschlüssen der Nationalversammlung Nachdem die Reichsregierung sich bereit erhärt hat, 100 Milliarden in Gold oder Goldeswert, §as sind also ziveihunderttausend Millionen Papier, an die Feinde zu zahlen, können wir uns selbst sagen, daß auf die bevorstehende Vermögensabgabe ein starkes Gewicht gelegt werden muß. Tenn zu die sen 100 Gold-Milliarden kommt noch die Verzin sung unserer Kriegsschuld, die Zahlung der Vcrwun- ceten- und Hinterbliebcnen-Penjionew, die Summe oer künftigen Reichs-, Staats und Gemeindeaus gaben. Um klar zu machen, was die Schuldenlast des deutschen Reiches bedeutet, sei hervorgehobeu, daß die Sparkassen Einlagön etwa 33 Milliarden be tragen. Aflo dreimal so viel ist nötig, um die Kriegs Entschädigung an die Feinde zu entrichten. Dann kommen erst die eigenen deutschen Ausgaben, die etwa zwei Drittel des gesamten deutschen Ein kommens in jedem Jahre, nicht etwa nur einmil, ausmachen. Und sodann die zu erwartenden unvor hergesehenen Ausgaben. Tie Gesamtsumme unserer Lasten ist so, biß eine ibsichtliche Steuerhinterziehung nicht mehr ge- stattet werden kann. Und nur ehrliche Angaben kön nen einen möglichst mäßigen Steuersatz sichern. Wer sich Zukunftsschwierigkeiten ersparen will, der trage also der Aussorderung nach der Vermögensanzeige Rechnung, wenn er «S bisher in irrtümlicher Aus fassung der gesetzlichen Bestimmungen unterlasse» hat. Für frühere Befitzverjchweigungen besteht Ge- ncral-Paroon, wenn freiwillig die Versäumnis gm gemacht wird. Vm. Erzberger gegen die französische Mit wirkung am Loslösungsversuch. Ueber den Hochverrat am Rhein hat der Vor sitzende der Deutschen Wasfenstillstandskommissio», Reichsminister Erzberger, an den Vorsitze» den der deutschen Kommission in Spaa, GeneraA- Major Fr hin. v Hammerstein, am Dienstag gedrahtet: Ersuche Sie, noch heute folgenden Protest an Marschall Foch durch General Nudant überrei chen zu lassen: „Ter deutschen Regierung sind glaubwüroigv Nachrichten darüber zugegangen, daß französische Besatzungsbehörden im linksrheinischen Ge biet unter Mißbrauch der ihnen durch den Wassen still st and eingeräumten Befug nisse hochverräterische Bestrebungen in den besetzten Gebieten fördern und un terstützen. Tie deutsche Regierung bedauert leb haft, daß sie insolge der Maßnahmen der Alliier ten nicht in der Lage ist, direkte Untersuchungen über Die.ihr zugegangenen Nachrichten in den be setzten Gebieten qnzustellen. Sie muß daher sich auf die ihr zugegangenen glaubwürdigen Berichte stützen. Hiernach haben politisch einflußlose Persön lichkeiten, die keinerlei Auftrag vom Volk hatten wiederholt Verhandlungen über die.Ausrufung einer rheinischen Republik und über die Loslösung der rheinischen Republik vom Teutschen Reich geführt, und zwar mit den französischen Offizie ren General Mangin, General Gerard, Oberst Pinot, Hauptmann Rostan Fran zösische Bcsatzungsbehörden haben auch gestattet, daH am 1. Juni Plakate über die Ausrufung einer rhei- nifchcn Republik angeheftet werden dursten, wäh rend andere Bcfrtzungsbehörden es verboten habe»,