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Amts- und Änzeigeblalt Mr öen Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung v«uaSprei« vterteljährl. Mt. 3.« einsMießl. d- -Jllustr UnterhaIturig«blatteS" in der Geschäft«, stelle, bet unseren Boten somie bei allen Reich«- postanstalten. — Erscheint täglich abend« mit >u«nahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. I» Sol« höher» Sewall — «wrg a»rr 1»npi,«r irgn>tl»-lch-r Störungen des Betrieb» der Zeitung, der !Lnfer«mten oder der Veförderungseinnchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf NÄ« Lzahtung des Bezug»pre»fes. Hel.-Adr.: Amtsblatt. ksmstoklntt Pir «bensto», Larksel-, hmdrhüdel, U-UUrviUtt Neuheide,Gberstütze«gr»n,Schönheide, Schönheiderhammer, Sasa, Unterstütz««-!»», Mdenthal «sw. Lerantwortl. Schrtstleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. ««. Jahrgang. Sonntag, den 20. April ISIS Anzeigenprei«: die tleinspattige Zeile 2* Di«. Im Reklameteil die Zeile dv Bsg. Im amtlichen Teile di.- yesnaltene Zelle St« PD Annahme der Anzeigen bi« spätasten« »ormUtatz« l» Uhr, für größere Tag« vorher. Eine Gewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am »orgeschriebenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegebao, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern sprecher aufgegebenen Anzeigen Fernsprecher Ar. UV. I. Diphtherie-Tera mit den Kontrollnummern: 1874 bis 1905 einschl. „Etntausendachthundertvierundsiebzig bis Eintauseudneunhundert- fünf" aus den Höchster Farbwerken in Höchst a. M., 354 bis 35k einschl. „Drethundertvierundfünfzig bis Drethundertsechsundfünfzig" aus der Merck'schen Fabrik in Darmstadt, 495 bis 511 einschl. „Vterhundertfitnfundneunzig bis Fünfhundertelf" aus dem Serum» laboratorium Ruete-Enoch in Hamburg, 71 bis 87 einschl. „Einundsiebzig bis Siebenundachtzig" aus den Behrtngwerken in Marburg, 18« bis 198 einschl. „Etnhundertachtundachtzig bi« Sinhundertachtundneunzig" aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden, 262 und 268 „Zweihundertzweiundsechztg und Zweihundertdreiundsechzig" auS der Fabrik vormals E. Schering in Berlin sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen sind, II. Meningokokken-(Genickstarre-)Tera mit den Kontrollnummern: 6 bis 25 einschl. „Sechs bis Fünfundzwanzig" auS den Höchster Farbwerten in Höchst a. M., 3 bis 6 einschl. „Drei bis Sechs" aus der Merck'schen Fabrik in Darmstadt, 2 und 3 „Zwei und Drei" aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden und HI. Tetanus-Tera mit den Kontrollnummern: 701 bis 736 einschl. „Siebenhunderteins bis Siebenhnndertsechsunddreißig" aus den Höchster Farbwerken in Höchst a. M., 405 bis 440 einschl. „Vierhundertfünf bis Vierhundertvierztg" aus den Behringwerten in Marburg, 50 bis 63 einschl. „Fünfzig bis Dreiundsechztg" aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden sind wegen Ablaufs der staatliche« «ewährdauer zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 14. April 1919. 625 IV ß! Ministerium des Innern. "" Berkaus vou Holz aus HcercSbcständen im Hafca- gcliinde Gröba-Riesa. Am 5. Mai 19 IS und sofern noch notwendig an den beiden nächsten Tagen, jeweils ab 9 Uhr. vormittags, sollen die im Hafengelände Gröba bei den Firmen Spei cheret- und Spedittons-Akt.-Ges. und G. E. Müller liegenden Mengen Holz aus Heeres- beständen öffentlich versteigert werden. Vorhanden sind etwa 1800 ckm und zwar kanonische und parallele Bretter, Schalbretter, Kantholz, Schurholz und Bohlen. Kommunalverbände, Siedlungsgesellschaften, gemeinnützige Baugenossenschaften, wirtschaftliche Organisationen wie Arbeitsgemeinschaften bet den Kreishauptmannschaften (Demobilmachungsausschüsse), die Lieferungsoerbände des Handwerks (Submissionsamt), der Verein Heimatdank (für die Kriegsbeschädigten), landwirtschaftliche Genossenschaften aus den Kreishauptmannschaften Dresden, Lhemnitz und Bautzen sollen bet Erteilung des Zuschlages bevorzugt werden. Es ist auch Vorsorge getroffen, daß der örtliche kleine Bedarf berücksichtigt wird. Ein Recht auf Erteilung des Zuschlages besteht jedoch in keinen: Fall. Erteilung oder Versagung erfolgen ohne Angabe von Gründen nach freiem Ermessen. Haftung für Mängel im Recht oder der Sache, sowie Gewähr für die Richtigkeit der Angabe der Dienge werden nicht übernommen. Das Holz wird verkauft, wie es steht und liegt. Die Besichtigung ist in der Zeit vom 1. bis 3. Mai d. I. gestattet. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr auf den Ersteher über. Die Abfuhr ist dessen Sache. Sie kann frühestens nach Schluß der Versteigerung erfolgen und muß spätestens bis 9. Mai d. I. beendet sein. Zahlung ist am Tage der Ver steigerung bis zu deren Schluß zu leisten, andernfalls wird der Zuschlag ungültig und der Ersteher verliert das Recht auf sein Holz. Kriegsanleihe wird zum Nennwert in Zahlung genommen. Der laufende ZinSschein ist dem Käufer zu belassen. Er hat jedoch die Zinsen vom Tage des Kaufes bis zur Fälligkeit des nächsten Zinsschetnes zu zahlen. Einzelheiten der Versteigerungsbedingungen werden vor Beginn der Versteigerung noch allgemein bekanntgegeben. Um Abdrucke in den Amtsblättern der KreiShaupt- Mannschaften Dresden, Lhemnitz und Bautzen wird ersucht. 258 III v AI' Dresden, den 15. April 1919. 4112 ReichsverwertuugSamt, Landesstelle Sachsen. Einziehung vo« Kriegsnotgeld. Unter Bezugnahme auf die in Nr. 74 der Sächsischen StaatSzeitung vom 31. März 1919 abgedruckte Bekanntmach. de« WirtschaftSmintsteriumS, wonach die Notgeld, scheine de- unterzeichnete« Bezirk-Verbände- in Abschnitten von 5 «nd 20 Mark mit dem 30. April 1S1S außer Verkehr gesetzt werde«, wird bekannt gegeben, daß die Einlösung dieser Scheine bis zu diesem Zeitpunkt bet der Zweigstelle der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt in Schwarzenberg zu den üblichen Kassen stunden wochentags antzer Tonnabend- von 8—1 Uhr vormittag- «nd .1—4 Uhr nachmittag-, Sonnabends 8—1 Uhr vormittag- stattfindet Außerdem werden auch die Studt- und Landgemeinden des Bezirks nach Maßgabe der bei ihren Kassen vorhandenen Bargeldbestände und ebenso die im Bezirk bestehenden Banken die Scheine bis zum 30. April 1919 gegen Reichsbanknoten und DahrlehnSkas- senscheine umtauschen. Nach dem .19. April 1S1S vorgelegte Notgeldschetne des Bezirksverban- des Schwarzenberg zu .1 und 20 M. werden weder von den genannten Kas senstellen, noch von der Bezirkskasse eingelöst. Die Kletngeldgutscheine des Bezirksverbandes Schwarzenberg über LO Psg. bleiben weiterhin gültig und im Verkehr. Per Bezirksverband der Ämtsyauptmannschatt Schwarzenberg, am 6. April 1919. Dr. Wimmer. Verkehr mit Eiern. Nachdem durch Verordnung des Retchsernährungsministcrs über Eier vom 21. März 1919 die Bewirtschaftung der Jnlandseier aufgehoben worden ist. so daß damit alle den Verkehr mit JnlandSeiern beschränkenden Bestimmungen unzilttg geworden sind, werden die Bekanntmachungen des Bezirksverbands über die Regelung des Ver kehrs mit Eiern vom 11. Februar 1919 und über die Höchstpreise für Eier vom 14. Mai 1918 aufgehoben. Für die Verteilung der aus dem Ausland eingeführten Eier bleibt die Reichsver teilungsstelle für Stährmittel und Eier zuständig. Schwarzenberg, am 1k. April 1919. per Bezirksverband per Arveiterral der AmtsKauptmannschatt Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Aurich. Getreideablieferung. Von verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebsunternehmern ist dad Getreide, wel ches das ihnen vom Bezirksverband auferlegte Lieferungssoll übersteigt, noch nicht an den Bezirksverband abgcliesert worden. Demgegenüber muß ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht werden, daß das ge faulte Getreide, soweit es nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen den landwirtschaft lichen Betriebsunternehmern zur Saat oder zur Selbstwirtschast belassen wird, der Be- schlagnahme und danrit der Ablieferungspflicht unterliegt. EL ergeht daher im Interesse der Sicherstellung der Volkscrnährung hiermit die Aufforderung, das dem Bezirksverband noch zustehende Getreide dem Bezirksverband spätestens vis zum 28. April 1819 zum Kauf anzubieten und sodann an die im Kaufvertrags bezeichnete Stelle abzuliefern Zuwiderhandlungen werden nach § 80 der Reichsgetreidrvrdnung für die Ernte 1918, vom 29. Mat 1918 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Schwarzenberg, am 16. April 1919. per Bezirksverband per Arveiterrat der Pmtsyauptmannschaft Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Aurich. Flcischpreiserhöhuug. Da dec Bezirk seinen Fleilchbedarf zum größten Teil mit vom Viehhandelsverband geliefertem Gefrierfleisch decken muß, für welches die Gestehungskosten weit höher sind als der jetzige Flcischverkciufspreis, muß eine vorübergehende Erhöhung der Fleischpreise ein- treten. Mit Genehmigung des Wirtschaftsministeriurr.s werden daher mit Wirkung vom 22. April 1919 ab zunächst bis 1. Juni 1919 die Fleischhöchstpreise um 10 Pfg. für das Pfund erhöht. Schwarzenberg, am 17. Avril 1919. per Bezirksverband per Arveiterrat der Amtsyauptmannschatt Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Aurich. Die Bekanntmachung deS Stadtrotes vom 4. Januar 1919 über „Einschrän kung de- Ga-- und Elektrizttät-verbraucheS" (Amts- und Anzetgeblatt Nr. 5, 1919) wird hiermit aufgehoben. Eibenstock, den 19. April 1919. - per Kia-trat. Selektenschule. Aufnahmeprüfung für die Klaffen VI bi« l Mvntag, den 28. April, Vorm. 8 tthr. Anmeldungen von hier und von au-wärt- werden werktägig von 11—12 Uhr im Schulgebäude, Bachstraße 1, angenommen und Auskunft erteilt Pie Schulleitung.