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Ämtr- und Änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung > -szI» s „ 44 sür Libenftoik, Larlsseld, hun-rhübel, - ^Ugvv»U»4 Neuheide, GberftützengM, 5chönheide, - Schönheiderhammer, Sosa. Unterstützengrün, wildenthai usw. Verantwort!. Redakteur, Trucker und Verleger: Emil Hanne bohn in Eibenstock. — 62. Jahrgang. >> > . Sonntag, den 25. Juli Bezugspreis Viertels ^brl. IN. l .50einjchlicßl. des „Illustr, U«terhaltutt>',5klatl;' und der humoristischen Beilageäeisenblasen ' in der Expedition, beiunserenBatc n sowie Kei. llen Neich^poilansialrc». Tcl.-Kdr.: ^nt^ütatt. Z Erscheint täglich abends mit Ausnahme der :: t Sonn-und Feiertage siir den folgenden Tag. z Anzeigenpreis: die kleinjpaltige Zeile 12 ; Pfennige. Im amtlichenTeile die gespaltene t Zeile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr. 110. ISIS Verordnung. bett, die Neberwachnng des Handels mit Gegenstände» des täglichen Bedarfs vom 22. Juli 19 >5». Die Preise vieler der wichtigsten Gegenstände des täglichen Bedarfs sind in einem Maße in die Höhe gegangen, daß in der Marktlage keine ausreichende Rechtfertigung findet. Der Grund liegt zum Teil in unlauteren Preistreibereien einzelner Personen, die dazu führen, die Kleinverkaufspreise und zwar nicht selten gegen den Willen des ein zelnen Händlers, allgemein auf eine unangemessene Höhe zu bringen. Es wird daher angeordnet: In Gemeinden, in welchen sich eine Preissteigernng für Gegenstände des täglichen Bedarfs bemerkbar macht, die nach den örtlichen Verhältnissen nngerechtfertigt erscheint, hat die Gemeindebehörde (Stadtrat, Gemcindevorstand) die beteiligten Gewerbetreibenden oder deren Vertretungen zn einer Verhandlung zu laden, in welcher die Preise und die Gründe ihrer Steigerung zn erörtern sind. Es ist darauf hinzuwirkeu, daß eine Ver einbarung zwischen den beteiligten Gewerbetreibenden über einheitliche örtliche Preise für den Kleinverkauf erzielt wird, bei welchen der Nutzen des Verkäufers den im letzten Jahre vor Kriegsausbruch an Waren gleicher Art nnd Güte erzielten (Hewmn unter angemessener Berücksichtigung erhöhter Umsatzkosten nicht übersteigt. Das Ergebnis der Verhandlung ist in ortsüblicher Weise öffentlich bekanntzn- machen. Ebenso ist zu verfahren, wenn die Verhandlung ergebnislos »erläuft oder wegen Mchterscheinens der Geladenen nicht zustande kommt. Den Aufsichtsbehörden bleibt unbenommen, die Verhandlung an sich zu ziehe«, falls eine einheitliche Nachprüfung der Preise für einen größeren Bezirk angezeigt erscheint. Erscheint die zwangsweise Festsetzung von Kleinhaudelshöchstpreiseu für Gegen stände des täglichen Bedarfs angezeigt, so ist unter Darlegung der Gründe an die Kreishauptmannschaft, soweit die Zuständigkeit zur Festsetzung nicht anders geordnet ist, Bericht zn erstatten. Dresden, am 22. Juli 1915. Miiiiftciium dcs Inner». Verordnung, Aushang von Vcbcnsmittelvrcisrn bett. » vom 22. Juli 1915. Auf Grund der Bundesratsvcrordnung vom 24. Juni 1.915 (Reichsgesctzblatt Seite 353) wird angeordnet: 1. An Geschäften, in denen Fleischmaren, Bntter, Schmalz, Speisefette, Eier, Milch, frisches oder getrocknetes Gemüse nnd Obst, Hülsenfrüchte oder Kartoffeln im Klein handel verkauft werden, find vom 2. August 1615 ab die Preise dieser Waren in der Nähe jedes für die Käufer bestimmte» Einganges durch eilten von außen sicht baren Anschlag bekannt zu geben. Die angeschlagenen Preise sind für alle Waren mengen gültig, für welche keine besonderen Preise in dem Anschlag verzeichnet sind. Die Verpflichtung zum Anschlag der Preise gilt anch für die Stände in Marktballen und auf Wochenmärkten sowie für den Straßenhandel. 2. Der Aushang ist von der Gemeindebehörde oder der von dieser zu vestimmeuden Dienststelle kostenfrei abzustempeln. Eine Abschrift des Aushangs ist bei der Abstempel ung abzuliefern. Der Geschäftsinhaber ist jederzeit berechtigt, abgeänderte Preisverzeich nisse zur Abstempelung oorzulegen. Bis zum Aushang eines dienstlich abgestempelteu neuen Preisverzeichnisses bleiben die ansgehängten Preise mit der Wirkung in Kraft, daß keine höheren Preise gefordert oder genommen werden dürfen. 4». Die Durchführung der Verordnung liegt den Amtshauptmaunschafteu und Stadträteu der Städte mit Revidierter Städtevrdnung ob. Sic sind ermächtigt, im Rahmen dieser Verordnung erläuternde und ergänzende Bestimmungen zu treffen. 4. Wer diesen Vorschriften zuwiderhaudelt, wird mit Geldstrafe bis zn 15o Mark, im Unvermögensfalle init Hast bis zu 4 Wochen bestraft. Dresden, den 22. Juli 1915». Mini Keri ui» dcs Inner». Brotmarkeuzusch läge. Die beantragten Reichszuschläge zu den Brotmarken werden an die Antragsteller Montag, den 26. Inti 1915, vormittags von 8—12 Mr und nachmittags von 2—6 Mr iil unserer Brotmarkenausgabc gegen Abgabe der Martentaschen verabfolgt. Wir werden außerdem — zunächst für den Monat Juli — aus dein eisernen Bestände die 2 Marken, die je im letzten Monatsdriltel am vollen Markeusatze fehlen, als besonderen Zuschlag an alle Einwohner geben, die ein Jahreseinkommen von nicht über 3500 Mark haben. Auch diese Sonderzuschläge geben wir am Montag mit den Reichszuschlägen au die Antragsteller ans. Die übrigen Einwohner erhalten diese besonderen Zuschläge bei Rückgabe der Ararkentascheu am Dienstag, dm 27. Juli 1915, vor- oder nachmittags während der üblichen Dienststundeu. Etadtrat Eibenstock, den 24. Juli im.',. Pstichtfeuerwehrbienst betr. Nach unserer Bekanntmachung vom 5. Alai dieses Jahres habe» alle diemtfähi ge» mämlliche» Einwohner »userer Stadt der Geburtsjahrgänge 1X70 bis 1^94, soweit sic nicht ausdrücklich durch jene Bekanntmachung oder nachträglich durch besondere Vcr fügung vom Dienste bestell worden sind, während der.Kriegszeit Feuerlöschdienste in der städtischen Pflichtfeuerwehr zu leisten. Die Ausgehobeueu werden hiermit aufgcfvrdct, sich am Donnerstag, dm 29. Juki 1915, aömds 7 , Mr im Schulgarten zu einer Hebung vollzählig einznfiiiden. Wer der Hebung unentschuldigt fernblcibl oder oder iver zu spät erscheint, hat Bestrafung zu gewärtigen. Sollten sich einzelne Dienstpflichtige bis jetzt noch nicht zur FeuenvelultammroUe gemeldet haben, werden diese hiermit aufgesordert, die Anmeldung zur Vermciduiig ihrer Bestrafung bis zum 27. dieses Monats in der Ratskanzlei zn bewirken. Gtadtrat Eibenstock, de» 23. Juli 1915. Begin« der Beschießung Iwangorods. Ein sranzösisches Unterseeboot vermißt. Kei» Tag vergeht, an dem nicht unsere Oberste Heeresleitung eine mehr oder minder große Zahl russischer Gefangener melden kann, so wur den vorgestern in Kurland 6550 und am Narew 290 Gefangene gemacht. Außerdem erleidet der Feind meistens noch große blutige Verluste. Auf diese Weise schmelzen die Streitkräfte des kAegners mehr und mehr zusammen, wird seine Widerstandsmöglrch- keit immer geringer. In gleichem Maße aber wach sen unsere Aussichten auf baldigen endgültigen Lieg aus diesem Teile des europäischen Kriegsschauplatzes, der, nach dem Eingeständnis unserer Feinde, auch ent scheidend für die Lage im Westen jein wird. Daß dort der Augenblick erneuten frischen Draufgehens ebenfalls herbeigejehnt wird, spricht auch ein Ar meebefehl des deutschen Kronprinzen aus: Saarbrücken, 23. Juli. Die „Saarbrücker Volkszeitung" veröffentlicht folgenden Armeebefehl des Kronprinzen: Armeehauptquartier, >9. Juli. Kameraden! Es ist mir ein von Herzen kom mendes Bedürfnis, all den Truppen, welche an d.n siegreichen Kämpfen der letzten Wochen beteiligt pe wesen sind, noch einmal mein.cn Dank und meine volle Anerkennung auszusprechen. Zehn Mo nate lang haben wir in schweren blutigen Kämpfen einen zähen und tapferen Gegner Strich für Strich, Graben um Graben nach Süden zurückgedräugt. Mancher tapfere Krieger hat in diesem Walde sei» Leben für jein Vaterland dahingegeben. Mit stiller Wehmut und Dankbarkeit gedenken wie unserer gr fallenen Kameraden. Durch die siegreichen Sturm angriffe auf eine vom Gegner besonders stark ausge baute Stellung habt Ihr, meine Argonnen- tl uppen, von neuem gezeigt, daß, obgleich die große Kriegslage uns hier aus der Westfront im all gemeinen ein defensives Verhalten anfcrlegt, wobei die Namen „Winterschlacht in der Champagne", „Cvte Lorraine", „Vogesenkämpfe", „Schlacht von Arras" ein beredtes Zeugnis von unvergleich licher deutscher Tapferkeit und von treuem Ausharren ablcgen, wir doch in der Lage sind, wenn es erforderlich ist, den Franzosen tüchtig Schläge aus zuteilen. Boller Genugtuung können wir auf dir letzten Kämpfe zurückblicken, die uns eine große Beute an Gefangenen und Material aller Art eingcbracht haben. Ich bin stolz und glücklich, rn der Spitze sol cher Truppen stehen zu dürfen und bin überzeugt, daß, wenn der Augenblick kommt, wo unser oberster Kriegsherr den weiteren Vormarsch befehlen wird, ich mich auf Euch verlassen kann, und wir neue Lor beeren um unsere siegreichen Fahnen winden werden Der Oberbefehlshaber: Wilhelm, Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preußen. In welch erfreulicher Weise es im Osten vor wärte geht, beweist erneut folgende Meldung, »ach der die Jwangoroder Forts bereits unter dem Feuer der schweren Artillerie liegen: Berlin, 23. Juli. Der „B Z." wird ans dem österreichisch - ungarische» K riegspre s s e q u a r - tier gemeldet: Der Druck gegen die in Südpvle» zurückweichende Front äußert sich augenblicklich am stärkste» bei Iwangorod. Die Festung ist, »ach dem ei» weiterer Vor stelluugssettor zwischen die Weichjclbahnlinie gebrochen wurde, auf der west lichen Weichselseite von den Angreifern belagert. Schwere Artillerie hat bereits das Feuer auf die Gürtelwerke eröffnet. Der gestrige österreichisch-ungarische Generalstabsbericht meldet: Wien, 23. Juli. Amtlich wird verlautbart vom 23. Juli mittags: Russischer Kriegsschauplatz. Die Kämpfe in Lüdpolen, in Wolbn- nicn und am o b.e r e n B u g nehmen ihren Fort gang. Gegen die Bug Strecke Kamionka Struini- lowa Krystynopol—Sokal, an deren Ostufer wir uns einige brückenkopfartige Stellungen eingerich tet haben, setzte der Feind sehr starte Kräfte an. Er arbeitete sich an einzelnen Punkten bis auf >00 Schritte an unsere Schützengräben heran. Ander orts kam eS bis zum Handgemenge Ueberall wurden die Russen unter großen Verlusten zurück geworfen. Südöstlich Sokal nahm bei einem küh nen Flankcnstvß das Feldjägerbataillon Koval Nr. 10 drei russische Offiziere und 342 Mann gefangen. Nordwestlich Grubieschow gewannen deut sche Kräfte bedeutend Raum. Zwischen der Bh- strhea nnd der Weichsel warfen die Truppen