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Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung : 24.04.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-04-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426615816-191504247
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426615816-19150424
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-426615816-19150424
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk ...
-
Jahr
1915
-
Monat
1915-04
- Tag 1915-04-24
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Monat
1915-04
-
Jahr
1915
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bi eil werden in Berichten, die die Zentralstelle des amerikanischen Roten Kreuzes von den nach Serbien entsandten Acrzten erhalten hat, geradezu verzweifelt geschildert. Besonders trostlos ist die Lage im Äe zirt von Gcwgheli, wo der Typhus schreckliche O p s e r fordert. Die Seuche macht riefige Fortschritte und fordert mehr Opfer als der Krieg. Von 12 ameri kanischen Schwestern sind bereits 9 der Seuche erlegen, während von 6 Aerzten bereits 3 gestorben sind. An den Dardanellen soll nach einer neuen Athener Meldung die Landung der Angriffstruppen unmittelbar bevorstehen: Athen, 22. April. Eine ungewöhnliche Beweg ung unter den in Mudros stationierten Truppen der Alliierten ist nach zuverlässigen, von der Insel kommenden Nachrichten feit einigen Tagen bemerkbur. Es verlautet, daß die Landungen an den Dar danellen bereits am vergangenen Mittwoch auf- genommen werden sollten, die Operationen wurden aber aus streng gcheimgehaltenen Befehl wieder ver schoben. Alle in Mudros befindlichen Truppen, mit i Ausnahme einiger Bataillone Senegalschützen, wurden i aus Transportschiffe gebracht, zu denen ein aus Alexan- ! drien kommendes Schiff mit französischen Truppen . stieß. Tagesgeschichte. s Amerika. — Bryan lehnt ein Verbot der Waffen» ausfuhr ab! Staatssekretär Bryan teilte dem deutschen Botschafter Gras Bernüwff mu, daß ein AuB'uhwcrbot für Waffen eine direkte Verätzung der Nmlrolität wäre. ES sei für die Verein lgt:n Staaten unmöglich, einen solchen Schritt in Betracht zu ziehen.— Die Not« des Staatssekretärs Bryan ist di,' Aniwoit auf das Memorandum deS Grafen Bernstorff, n welchem die Ver einigten Staaten deS Bruches der Neutralität geziehen wer den. Bryan bedauert die Sprache deSMem oran- dums, di» als Anzweifelung deS guten Glaubens der Ver einigten Staaten auSgelegl werde» köin le, indem eS sagt, eS liege in der Macht der Vereinigten Staaten, den Waffenhan del zu verbieten, und die Unteriaffu: q de« Verbote- sei eine Ungerechtigkeit gegen Deutschland Die Regierung Ker Ver einigten Staaten meint, daß jede Aenderung der Neutrali- tätsgesetze die Beziehungen der Vereinigten Staaten zu den s einzelnen Kriegführenden ungleich beeinflussen würde und ein» ungerechtfertigte Abweichung von dem Prinzip dec strikten Neutralität wäre. Ein Verbot deS Waffenhandels wäre eine solche Abänderung. OMW M MAA MchrWelu — Eibenstock, 23. April. Die Verlustliste Nr. 138 der Kgl Sächi. Armee enthält ouS unserem AmlSgc- richtSbezirk folgend» Namen: AuS Eibenstock: Kurt Hüttner, Vizefeldmebel im 13. Inf.-Rgt. Nr. 178, ver wundet, Paul Willy Stark, Soldat im 14. Inf.-Rgt. Nr. 17S, bisher vermißt, ist in Gefangenschaft; aus Hund«- Hübel: Ernst Poul Mädler, Ersotz-Rrscivist im 5. Inf.-Rgt. Nr. 104, leicht verwundet, Kopf. - Eibenstock, 23. April. Von der österreich isch-ungarischen Verlustliste sind die Nrn. 157 bi« 180 und von den Nachrichten über Verwunde!« und Kranke die Nrn. 368—372 erschienen. Sie können in unserer Ge schäftsstelle eingrsehm werden. — Eibenstock, 23. April. Der Unteroffizier d Res. H»rr Emil Mühlmann von hier, Inhaber des Eisernen Kreuze«, erhielt vor einigen Tagen noch tue silberne MilitärVrrdienü.Medaille. — Eibenstock, 23. April. Nach rincr Mitteilung der BrzugSoeleinigung der deutschen Landwirte, G. m. b H. in Berlin find in letzter Zeu die Zufuhren an Zuckerrüben au« Frankreich und Belgien stärker geworden. Die Bezug-ver- einigung wird deshalb vorauSstchtlich in der Lage sein, kür die nächste Zeit größere Mengen frischer Zuckerrüben j direkt an die Verbraucher adgeben zu können. Dec Preis i stellt sich auf 60 Pfg. für den Zentner frei Waggon deutsch- j französische oder deutsch-belgische Grenze. Dis nährren Be- j zugSbrdingungen können bet der Königlichen AmtShauptmann- j schäft Schwarzenberg oder bei den Vorständen der landwirt- > schaftlichen Vereine und Genossenschaften Angesehen werden. ! — Eibenstock, 23. April. (Einges) Ein» Vater ländische Feft-Vorst»llung wird Sonntag, den 25. April abend« 8 Uhr tm Deutschen Hau« veranstaltet werden und zwar gelangt zur Aufführung der Weltkrieg 1914/15, eine Kolossal-Darstellung in Wort, Bild, Musik und Gesang unter Mitwirkung der hiesigen Kapelle. Dieser Aufführung, welche von Er. Exzrllenz dem Kommandierend««» General genehmigt und empfohlen ist, wurde überall da« größre Interesse entgegengedracht und wurden infolge dessen ubrrall ausverkaufte Häuser erzielt. Nachmittag« 4 Uhr fin det «ine Extra-Kinder- und Familien Vorstellung zu kleinen Preisen stau, wobei Kinder nur 10 Pf. zahlen. In Anbetracht der wirklich guten Leistungen ist auch hier ein volle« Hau« zu erwarten, deShalv sollte sich jedermann mit Vorverkaufs- karten versehen. Alles Nähere durch Zetteln und Annoncen. — Dresden, 22. Avril. Ein schweres Auto mobilunglück ereignete sich vorgestern Nacht gegen ',,2 Uhr auf der steilen Landstraße zwilchen Gorbitz und Wölf nitz. Die Autodroschk« 5730, in der die Kellnerin Marie Kunz« und ein Chauffeu«r saßen, fuhr mit voller Gewalt gegen nne Telegraphenstange, die umgebrochen wurde. Da« Auto wurde zertrümmert und die Kellnerin schwer verletzt. Der Führer de« Wagen« und der Begleiter de« MädchenS kamen mit leichteren Verletzungen davon — Dresden, 21. April. Gegen die Schneiderin Mar- gar»te Marie geschiedene Müller wurde jetzt da« Urteil -»fällt. Di« Angeklagte wurde dem Antrag de« Staatsan walt« gemäß wegen Ermordung ter Witwe Lehman«« zum Tod« verurteilt Im Falle der Lötung der Privat« Müller wurde nur Totschlag angenommen und daher l»ben»> linglich« Zuchthau«strafe verhängt. Außerdem wurde auf dauernden Ehrenrecht«verlust erkannt. Di« Angeklagte nahm da« Urteil -«faßt entgegen. — Chemnitz, 22. April. Die Bewohner »ine« Hause» der Schiürrvorstadt hatt«n am Donnerstag im Lauf« de» Tage« ihr« Hau»g«nosfin, «ine 38 Jahre alte ledig» Arbei terin und deren im 12. Jahre stehenden Sohn nicht wohlgenommen. Sie vermuteten deshalb nicht» gute», und al« sie nachmittag« in der 5. Stunde di« von innen ver schlossen« Stubenlür öffneten, fanden sie beide je in einem Bette liegend tot vor. Ganz wahrscheinlich liegt Selbstmord durch Vergiften vor. Der Grund zu der bedauerlichen Lat bedarf noch der Aufklärung. — Zwickau, 21 April. Zur Abstellung de« Wasser mangel«, an dem Zwickau im Sommer oft zu leiden hat, sollte Ane Talsperre im Gebiete der Mulde gebaut wer den. Hiergegen haben zahlreiche Industrielle und Gimeinden Protest eingelegt, weil sie ihre Interessen auf Kosten nur einer Gemeinde geschädigt sehen. Infolgedessen wünschen sie den Bau einer staatlichen Talsperre, an der alle Inter ssen- ten entsprechenden Anteil haben. — Niederwürschnitz, 21. April Um den An bau von Kai löffeln und Gemüse zu fördern, beschloß der Gcmrinderat Ken Ankauf eine- 10000 Qualratmet,r großen Grundstücke« zur Errichlung von Kleingärten. Diese sollen zu mäßigen Preisen an die Einwohner abgege ben werden. — Fürsorge für unehelich» Kinder der Kriegsteilnehmer. Da« Reichsgesetz, betreffend die Unterstützungen von Familien «n den Dienst ei» getreten er Mannschaften, vom 28. 2. 1888, 4. 8. 1914, gewählt den ««ehelichen Kindcrn der Mannschaften der Reserve, Landwch-, Ersatzreserve, Seewehr und de« Landsturm«, sobald diese während der Mobilmachung in den Dienst eintret»«, im Falle Ker Bedürftigkeit einen Anspruch auf die in dem Gesetz vor gesehenen Unterstützungen, insofern di« Verpflichtung des Eingruetenen al« Vater zur Gewährung de« Unterhalts fest- gestellt rst. Der Anspruch ist geltend zu machen bei dem Lieferung-verbande, innerhalb dessen da« uneheliche Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Kriegsbesoldungs vorschrift sowohl wie das Militärhinterbliebenengesetz kennen nicht die Gewährung irgend welcher Gebührnisse an uneheliche Kinder. In einem neueren Erlasse hat da« Krieg-Ministerium verfügt, daß nunmehr den unehelichen Kindern, denen bereit« auf Grund ihre« Anspruchs nach dem oben angegebenen Ge setze zu Lebzeiten ihrer Väter eine Unterstützung zugesprochen war, auch nach dem Tode ihrer Väter, der im Kriege oder infolge einer Kriegsverwundung oder einer' sonstigen Krieg«- dienstbeschädigung eingelreten ist, im Bedürfnisfalle einmalige Unterstützungen im Rahmen de- jährlichen KriegSwaisengelde« zugesprochen werden dürfen. Da« Krieg-Ministerium hat sich die Entschließung über die UnterflützungSgesuche selbst Vor behalten. Die Anträge sind aber weder an das Krieg»- Ministerium selbst noch an die stellvertretende Intendantur in Leipzig zu richten, sondern an das Bezirkskommando, in dessen Bezirk da« unehelich» Kind stinen gewöhnlichen Aufenthalt Hst. E« können auch Anträge, di« auf Grund der gesetzliche» Bestimmungen bereit» abgelehnt sind, auf dem gleichen Wege wiederholt werden. — Zu dem am 1. Mat auf den sächsischen Staats- bahnen in Krait tretenden neuen Fahrplan erhalten wir von unterrichteter Seite folgende Mitteilung: Wenn auch die Wiedereinführung de« vollen vor Kriegsausbruch gültig gewesenen Fahrplane« mcht möglich ist, so treten doch auf den meisten Strecken wieder wesentliche Erweiterungen und Verbesserungen ein, sodaß die wirklichen Bedürfnisse, die sich in der letzten Zeit und während der Geltungsdauer de« jetzigen Fahiplan« herau-gestellt haben, berücksichtigt werden. Allerdings konnten nicht alle Wünsche erfüllt werden, da die Verhältnisse auch weiterhin zu einer allgemeinen Einschränkung de« Fahiplan- zwingen, und neue Züge nur dort vorgesehen werden konnten, wo dies der noch verfügbare Bestand an Personal und Betriebsmitteln gestattet. Hierzu ist besonder» darauf htnzuweisen, daß die Leistungen der StaatSeisenbahnen für die Militärverwaltung immer noch sehr erhebliche find, und daß der Personalbestand durch Mnberufung zur Fahne und durch Abgabe zu Feidrisenbahnformalionen und für den Eisenbahnbrtnrb in den besetzten Gebieten stark vermindert ist, und daß für den Betrieb in den besetzten Gebieten auch »in bedeutender Teil der Betriebsmittel oerwendet werd»« muß. Da der neue Fahrplan unter größtmöglicher Ausnutz ung der zur Zeit noch verfügbaren Personale und Betriebs mittel ausgestellt wurde, ist e« nicht ausgeschlossen, daß gegt- benenfall« wieder Einschränkungen vorgenommen werden müssen, wenn die» die in erster Linie zu erfüllenden Leistungen für die Militärverwaltung «rford«rn sollten. Bei den er schwerten Verhältnissen, unter denen jetzt die Eisrnbahnver- waltvngen ihre wichtigen Aufgaben erfüllen müssen, ist e» daher auch anderseits vaterländische Pflicht der Reisenden, sich diesen Verhällnissen auch ihrerseits anzupassen, selbst wenn dabei auf früher gebotene und gern benützte bequemer« u. bessere Zugveibindungen verzichtet werden muß. Auch wird «S nicht zu vermeiden sein, daß an einzelnen, besonders verkehrs reichen Tagen sämtliche in den Zügen verfügbaren Plätze besetzt werden müssen, da die Zahl der in den Zügen mitzuführenden Wagen durch Betriebsvorschriften beschränkt, und ein« Teilung der Züge weg»n de« Mangel» an verfügbaren Lokomotiven und Personalen in vielen Fällen nicht möglich sein wird. Der neue Fahrplan ist in Buchform vom 22. April ab b«i den Stationen und Auskunftsstellen zum Preise von 10 Pf. käuflich. Die Abgabe deS Fahrplan» in Au-Hangform zum Preise von 50 Pf. ist erst gcg-n Ende de? Monat- möglich 1S. Ziehung 5. Klaff« 16V. Königs. Sächs. La«»es-Lotteri« gezogen am 21 April 1915. 20090 M. aus Nr.'85169. 10009 M. auf Nr. 15670. ,000«. aus Nr. 2805 4288 8822 8644 18584 15423 18850 19979 22208 28768 87805 45089 46846 58575 78888 75521 76622 77687 78752 81084 81952 82609 88009 94766 95879 98588 104479. 200V ». auf Nr 2848 7715 8506 19880 20001 32545 82657 87141 88570 89985 40700 41788 42661 58782 54522 59225 62872 65010 77201 85106 97785 98849 100247. M. aus Nr. 2797 5082 12028 13828 16618 16^55 19112 21798 28666 24002 25674 26270 28857 84662 35592 87522 88045 38115 38125 89442 89946 49327 40957 41060 48607 46986 49597 55857 58858 58664 58986 59188 60497 62859 65508 686(9 70924 74224 75356 76820 77209 78646 79259 79888 81258 84007 87741 90007 90155 90616 92803 105831. »90 «. aus Nr. 919 2700 8556 6159 10099 10795 14296 16078 20648 26060 26782 27745 29887 80666 81426 82818 26021 89950 88771 89585 40974 42468 42615 44598 46246 46456 50751 58508 56816 57689 59240 60696 62495 68894 66287 67840 74048 74887 74690 79703 84595 91218 91286 91481 92.828 98528 95393 95549 96006 97620 98518 101013 102825 104386 104416 105160 109798. A«S großer Zrit — Ur große Zeit. - * Nachdruck verboten 24. April 1871. Am 24 April 1871 bewilligte der norddeutsche Reichstag weitere 120 Millionen Ta ler für die Kriegskosten. Diese Summe wurde nötig, au der 3 ke.' sc doch e aus, ! nicht jpielei sehr beim jehr i ohne i lei na Zus ar jehr j und 4 neten her Z Zeitla jo lai und a scrs „ gieren freut, wöhnl wußte in ihr wejcu verein loren dann über es ein Anreg Haupt ganze E mit le den g» obacht der G spät, l Einmi gejchlc N alten Brenn meine Haltei Ä Gunst Rasp doch i stand Wert 2 Ruhe Augei fort e jung, Male ist cch Aerge nicht Meer, Händl Dolm darau rückgc aedeit und von i weiche au di lagcti Ernährung in der Miegszcit. 8. Brot, Grützen, Mehlsuppen und Mehlspeisen. Preis E und 8 aermi Mang Kinde ersten sagen Kennt ausne wider L in de und l kam, Dolm erbitt Echth. den 2 den, i den 4 unger Diam haben Urteil Wette um die stockenden Friedensunterhandlungen in Brüs sel in Gang zu bringen. Die Versailler Regierung hatte wohl den guten Willen, die ihr den deutschen Truppen gegenüber obliegenden Bedingungen zu er füllen, allein bei den zerfahrenen Verhältnissen wurde ihr dies sehr schwierig, zum Teil unmöglich. Deshalb mußte man ein wenig nachhelfen, den Pariser Macht habern zeigen, daß man ev. mit Waffengewalt die eingegangcnen Bedingungen zu erzwingen gewillt fei und dazu gehörte Geld. Heute freilich er scheinen uns die bewilligten Millionen recht gering, damals erfüllten sie ihren Zweck. Der Bedarf unseres Körpers an Brennstoff, d. h. solcher Nahrung, die ihm seine Tätigkeit aus die Dauer ermöglicht, kann an und für sich ebensowohl durch Eiweiß und durch Fett wie durch Kohlehydrate gedeckt werden. Da wir aber für die Zukunft mit einem gewissen Mangel an Eiweiß und Fett zu rech nen haben, jo müssen wir für die Deckung dieses Be darfes ganz besonders die Kohlehydrate ins Auge jassen. Hier kommen zunächst die stärkehaltigen Nah rungsmittel in Betracht: das Brot und die anderen Erzeugnisse aus Brotgetreide, ferner die Kartoffeln u. die Gemüse. Die Frage, was für Brot wir essen sollen, ist seit Ausbruch des Krieges bedeutend vereinfacht worden. Da uns die große Menge des eingeführten Weizens fehlt und da uns auch von dem einheimischen Roggen ein großer Teil durch Verfütterung an das Vieh ver loren gegangen ist, haben die verbündeten Regierungen feste Regeln für die Brotversorgung geschaffen, die uns bis zur neuen Ernte das tägliche Brot zu sichern be stimmt sind. Danach gibt es kein reines Weizenbrot mehr, vielmehr muß allem Weizenbrot eine gewisse Menge Rvggenmehl zugesctzt werden. Reines Roggenbrot ist nur noch als sogenanntes Vollbrot zugelassen, d. h. als ein Brot, das mehr als 03 Prozent des Getreide- lorns enthält. Bei allem anderen Roggenbrot ist ein Zusatz von 10 Prozent Kartoffelmehl in irgend einer Form vorgeschrieben. Es darf aber auch ein stärkerer Zusatz von Kartosfeln stattfinden, Brot mit 20 Prozent Zusatz ist durch den aufgcstempelten Buchstaben „L" gekennzeichnet. Außerdem dürfen die Bäcker nur noch drei Viertel des Mehls verbacken, das sie durchschnitt lick) vom l. bis 15. Januar 1015 verbacken haben; hier durch ist die Verwendung von Getreide zu Brot weiter eingeschränkt. Alle diese Vorschriften sind unbedenklich. Es be steht keine Notwendigkeit, auch nicht für die arbeitenden Klaffen, die bisherige Menge des Brotverbrauchs bei- zubchalten. Brot kann sehr gut durch andere Nahrungs mittel, namentlich durch Kartoffeln, ersetzt werden; das gilt ohne Einschränkung dort, wo außer dem Brot ein einigermaßen reichlicher Fleisch- oder Milcb- genuß stattgesunden hat; nur bei den Aermsten, die bisher ausschließlich von Brot gelebt haben, muß der geringe Eiweißgehalt der Kartoffeln durch Beigabe eines eiweißreichen Nahrungsmittels, z. B. von Stock fisch, Magerkäse oder Magermilch, ergänzt werden. Daß der Roggenzusatz zum Weizenbrot voll kommen gleichgültig ist, liegt auf der Hand. Aber auch gegen den Kartoffelzusatz zum Roggenbrot ist nichts einzuwenden. In vielen Gegenden Deutschlands hat man auch früher schon solches Brot gebacken. Es ist mindestens ebenso wohlschmeckend und überdies halt barer als reines Roggenbrot. Der geringere Eiweiß gehalt der Kartosfeln fällt bei ihm nicht ins Ge wicht, da das Kartoffelbrot ja zum größten Teil aus dem eiweißreichen Roggenmehl besteht. Es fragt sich, was für Brot man vorzugsweise genießen soll, und in welchem Umfange man Brot ge nießen soll. Die Wohlhabenden, die in erheblichem Maße eiweißreiche Nahrungsmittel zu sich nehmen, sollten ihren Brotgenuß in erheblichem Maße durch Kar toffeln ersetzen, damit mehr Brot für die Aermeren bleibt. Soweit man Roggenbrot vertragen kann, soll man kein Weizenbrot essen, damit das Weizenmehl möglichst für Kranke und Kinder erhalten wird. Beim Roggenbrot sollte man dem L-Brot den Vorzug geben, damit das haltbare Getreide in möglichst großen Men gen für die Zukunft aufgespart bleibt. Vollbrot, das also nahezu das gesamte Roggen korn enthält, wird in sehr verschiedenen Formen in den Handel gebracht: als rheinisches, Hamburger und bremer Schwarzbrot, Pumpernickel, Grahambrot, Si- monsbrot, Schlüter-, Klopfer-, Steinmetzbrot usw. Die Brote scheinen auf den ersten Blick vor allen anderen den Vorzug zu verdienen, da bei ihrer Herstellung gar kein Teil des Getreides als Kleie, d. h. als bloßes Viehsutter, abfällt. Dieser Vorzug wird aber sehr ge mindert durch die Tatsache, daß die im Vollbrot ent haltene Kleie für die Mehrzahl der Menschen schwer verdaulich ist: infolgedessen werden die meisten dieser Brote sehr schlecht ausgenutzt und erzeugen nebenbei noch Darmbeschwerden. Bei einigen neueren Arten ist es freilich gelungen, durch weitgehende Zerkleine rung der Kleie diefe Nachteile erheblich herabzufetzen. Außer in Gestalt von Brot und sonstigen Backwaren dient uns das Brotgetreide auch noch in vielen anderen Formen zur Nahrung: vor allem als Mehl, dann aber auch als Nudeln, Makkaroni, Graupen, Gries, Grün kern, Hafergrütze, Buchweizengrütze und Hirse. Es ist sehr wünschenswert, daß sich der Verbrauch dieser Stoffe erheblich ausdehnt. Aus ihnen lassen sich zahlreiche Speisen von ausgezeichnetem Nährwert be reiten, die uns bei unserem Mangel an Fett sehr wert voll sein werden. Sie verführen nicht in dem Maße wie das Brot zum Zusatz von Fett. Vielmehr geben sie die Möglichkeit, durch Verwendung von Mager milch und Zucker erhebliche Nährwerte für billigen
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