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Amts- und ÄnMgeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung / Bezugspreis vierteljährlM.I.SOeinschlirtzl. des „JUustr. Untcrhaltungrblatts" und der KumoristischenVeilage,8eifenbl<iscn"inder Expedition, beiunserenBotensowiebei allen Ucichspostanstalien. str Eibenstock, Larlsfel-, Hundshübel, Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstützengrün, wildenthal usw. ! Erscheint täglich abends mit Ausnahme der H Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. ; Anzeigenpreis: die lUcinspaltige Zeile 12 Z Pfennige. Im amtlichenTeiledicgespaltene Zeile 30 Pfennige. Amtsblatt. Fernsprecher Nr. NO. Drucker und Verleger: Emil Hannedohn, verantwortl. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibenstock. -> . " . i... - ,—- 62. AahvOa»-. 7.- —- - ...... in.- 41 Freitag, dea IS. Februar IVIS. ENach 8 4 der Verordnung über zuckerhaltige Aattermittel vom 12. dieses Mo nat» (R. G. Bl. S. 78) find die in den 88 2 und 3 der Verordnung bezeichneten Fabriken, Anstalten, Gewerbetreibenden und sonstigen Eigentümer von Rohzucker und Melasse, soweit fi» nicht Verbraucher find, verpflichtet, am LS. Aedruar 1V1S der Vezug-veretaiguug her Heilscher» Landwirte ». «. h. ir» vertt«, am Rarktdad 16, anzuzetgen, welche Bonate an Melaffe, Zuckernachprodukten, Melaffefuttermitteln, Zuckerfuttermitteln, getrockneten Schnitzeln, Melaffe-Trockenschnitzeln und getrockneten Zuckerschnitzeln sie besitzen oder in Gewahrsam haben. Vorräte unter 10 Doppelzentnern unterliegen der Anzeigepflicht nicht. L2 Mit der ordnung»mäßtgen Durchführung der Erhebung find die Handelskammern be traut worden. Diese werden den zur Anzeige verpflichteten Personen Anzetgeformulare un entgeltlich »»gehen lassen. Die zm Anzeige Verpflichteten haben die Formulare nach vor schriftsmäßiger Eintragung der am 2S. Februar vorhandenen Vorräte unverzüglich an die BezugSveretntgung fabzultefern. Sollten anzeigepflichtige Personen keine Anzeigeformulare erhalten haben, so haben sie solche von den Handelskammern zu verlangen. Wer der ihm auf Grund der § 4 der Verordnung obliegenden Verpflichtung nicht nachkommt, wird mit Gefängnis bi» zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehn tausend Mark bestraft. Dresden, am 17. Februar 1815. Ministerium des Innern. Wegen Nete»tg«»g der Geschäftsräume werden am 26. und 27. Aeöruar 1V1S nur, dringlich« Angelegenheiten erledigt. Eibenstock, den 9. Februar 1915 Königliches Amtsgericht. Jie -aW Dumt an Amika. I» Zache« des 18. Kimm. — tkolmea voll de« Otftcmichm» Momme«. Es gibt wohl keinen Deutschen, den Vie selbjame uno an sich sehr wenig Neutralität verratende ameri kanische Note nicht außerordentlich empfindlich berührt hätte. Es war in ihr ja sogar zugegeben, daß gegen den zeit weiligen Mißbrauch der amerikanischen Flagge seitens Englands nichts von der Regierung der Vereinigten Staaten getan werden solle, daß aber gegen Deutschland mit allen Mitteln vorgegangen werden solle, falls durch unsere Maßnahme ein Vantec dessen Ge schäftstüchtigkeit und Geldsucht ihn mit Waffen für unsere Feinde in das Kriegsgebiet führt sein kost bares Leben einbüßen würde. Ob solcher Widerlich keiten konnte, ja mußte ein Gefühl des höchsten Un willens auch gegen, die Verfertiger der amerikanischen Note in uns aufsteigen. Sonnenklar aber wird wieder unser Gemüt, wenn wir die deutsche Antwort auf das amerikanische vom Geschäftsgeist erzeugte Produkt lesen. Kühne Energie, klare Entschlossenheit und edle Würde haben die Worte diktiert, die nunmehr über den Ozean an Wilsons Adresse abgegangen sind. Es wurde ge drahtet: (Amtlich.) Berlin, 17. Februar. Die gestern abend dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika auf seine Mitteilung vom 12. d. Mts. über gebene deutsche Erwiderung hat etwa folgenden Wort laut: Die Kaiserlich deutsche Regierung weiß sich mit der Regierung der Vereinigten Staaten darin eins, daß es )ür beide Teile in hohem Maße erwünscht ist, Mißverständnisse zu verhüten, die sich aus den von der deutschen Admiralität angekündigten Maßnahmen ergeben könnten und dem Eintritt von Ereignissen vor zubeugen, die die zwischen den beiden Regierungen bisher in so glücklicher Weise bestehenden sreundschaft liehen Beziehungen zu trüben vermöchten Die deutsche Regierung glaubt, für diese Ver sicherung bei der Regierung der Bereinigten Staaten umsomehr auf volles Verständnis rechnen zu dürfen, als das von der deutschen Admiralität angekündigte Vorgehen, wie in der Note vom 4. d. Mts. eingehend dargelegt wurde, in keiner Weise gegen den legitimen Handel und die legitime Schiffahrt der Neutralen ge richtet ist, sondern lediglich eine durch Deutschlands Lebensinteressen erzwungene Gegenwehr gegen dir völkerrechtswidrige Seekriegführung Englands darstellt, die sich bisher durch keinerlei Einspruch der Neutralen auf die vor dem Kriegsausbruch allgemein anerkannte Rechtsgrundlage hat zurückführen lassen. Um in diesem kardinalen Punkte jeden Zweifel auszuschließen, erlaubt sich die deutsche Regierung, noch mals die Sachlage festzustellen. Deutschland hat bisher die geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen auf dem Gebiete des Seekrieges gewissenhaft beobachtet. Ins besondere hat es dem gleich zu Beginn des Krieges gemachten Vorschlag der amerikanischen Regierung, nunmehr die Londoner Seekriegrechtserklärung zu ra tifizieren, unverzüglich zugestimmt und deren Inhalt auch ohne solche formelle Bindung unverändert in fein Prisenrecht übernommen. Die deutsche Regierung hat sich an diese Bestimmungen gehalten, auch wo sie ihren militärischen Interessen zuwwerliefen. So hat sie bei spielsweise bis auf den heutigen Tag die Lebensmittel zufuhr von Dänemark nach England »»gelassen, obwohl sie diese Zufubr durch ihre Seestreitkräfte sehr wohl hätte unterbinden können. Im Gegensatz hierzu hat England selbst schwere Verletzungen des Völkerrechts nicht gescheut, wenn es dadurch den friedlichen Handel Deutschlands mit dein neutralen Ausland lähmen konnte. Alle diese Uebergriffe sind zugestandenermaßen darauf gerichtet, Deutschland von aller Zufuhr abzu- schneiden und dadurch die friedliche Zivilbevölkerung dem Hungertode preiszugeben, ein jedem Kriegsrecht und jeder Menschlichkeit widersprechendes Verfahren. Deutschland ist unter stillschweigender oder pro testierender Duldung der Neutralen von der überseei scheu Zufuhr so gut wie abgeschnitten. England dagegen wird unter Duldung der neu traten Regierungen nicht nur mit Waren versorgt, die keilte oder nur relative Konterbande sind, uon Eng land aber gegenüber Deutschland als absolute Konter bande bezeichnet werden, sondern sogar mit Waren, die stets und unzweifelhaft als absolute Konterbande gelten. Die deutsche Regierung glaubt, insbesondere und mit dem größten Nachdruck darauf Hinweisen zu müssen, daß ein auf viele Hunderte von Mil lionen Mark geschätzter Waffenhandel amerikanischer Lieferanten mit Deutschlands Feinden besteht. Die deutsche Regierung gibt sich wohl Rechenschaft darüber, daß die Ausübung von Recht und die Duldung von Unrecht seitens der Neutralen formell in deren Be lieben steht und keinen formellen Neutralitätsbruch in volviert. Sie hat infolgedessen den Borwurf des for mellen Neutralttätsbruches nicht erhoben. Die deutsche Regierung kann aber gerade im Fnteresse voller Klar heit in den Beziehungen beider Länder nicht umhin, hervorzuheben, daß sic mit ver gesamten öffentlichen Meinung Deutschlands sich dadurch schwer benachtei lagt fühlt, daß die Neutralen in der Wahrung ihrer Rechte auf den völkerrechtlich legitimen Handel mit Deutschland bisher l>.ine oder nur ungenügende Erfolge erzielt haben, während sie von ihrem Recht, den Kon terbandehandel mit England und unsere» anderen Fein den zu dulden, uneingeschränkten Gebrauch machen Wenn cs das formelle Recht der Neutralen ist, ihren legitimen Handel mit Deutschland nicht zu schützen, ja sogar sich von England zu einer bewußten und ge waltsamen Einschränkung des Handels bewegen zu lassen, so ist es auf der anderen Seite nicht minder ihr gutes, aber leider nicht augewendetes Recht, den Kon, terbandehandel, insbesondere de» Waffenhandel mit Deutschlands Feinden abzustelle». Bei dieser Sachlage sieht sich di? deutsche Regierung nach sechs Monaten in Geduld und des Abwartens genötigt, die mörderische Art der Seekriegsführung Englands mit scharfen Gegenmaßregeln zu erwidern. Wenn England in seinem Kampfe gegen Deutschland den Hunger als Bundesgenossen anruft, so ist heute die deutsche Regierung entschlossen, den Handschuh auf- zunohmen u. an den gleichen Bundesgenossen zu ap pellieren. Sie vertraut darauf, daß die Neutralen, die bisher sich den für sie nachteiligen Folgen des englischen Handelskrieges stillschweigend oder protestierend unter warfen haben, D c u t s ch l a n d gegenüber kein ge ringeres Maß von Duldsamkeit zeigen werden, und zwar auch dann, wenn die deutschen Maßnahmen in gleicher Weise wie bisher die englischen, neue Formen des Seekriegs darstellen. Darüber hinaus ist die deutsche Regierung entschlos sen, die Zufuhr von Kriegsmaterial anEng- land und seine Verbündeten mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln zu unterdrücken, wo bei sie als selbstverständlich annimmt, daß die neu tralen Regierungen, die bisher gegen den Waffenhandel mit Deutschlands Feinden nichts unternommen haben, sich der gewaltsamen Unterdrückung dieses Handels durch Deutschland nicht zu widersetzen beabsichtigen. Von diesen Gesichtspunkten ausgehend, hat die deutsche Admiralität die von ihr näher bezeichnete Zone als Seekriegsgebiet erklärt. Sie wird dies See kricgsgebiet, soweit wie irgend angängig, durch M inen sperren, auch feindliche Handelsschiffe aut jede andere Art und Weise zu vernichten suchen. Die deutsche Regierung hat lediglich die Vernich lang der feindlichen, innerhalb des Seekriegsgebietes «»getroffenen Handelsschiffe angekündigt, nicht aber die Vernichtung aller Handelsschiffe, wie die amerikani sche Regierung irrtümlich verstanden zu haben scheint. Dre deutsche Regierung ist bereit, mit der ameri tanischeii Regierung jede Maßnahme in ernsthafteste Erwägung zu ziehen, die geeignet sein könnte, die legi tinu Schiffahrt der Neutralen im Kriegsgebiet sicher- zustellen: sie kann jedoch nicht übersehen, daß alle Bc mühuugc» in dieser Richtung durch zwei Umstände er Heblich erschwert werden: l durch den inzwischen wohl auch für die amerikanische Regierung außer Zweifel gestellten Mißbrauch der neutralen Flagge durch die englischen Handelsschiffe, 2. durch den bereits erwähn ten .Konterbandehandel, insbesondere mit Kriegsma tcrial, der neutralen Handelsschiffe. Hinsichtlich des letzteren Punktes gibt sich die deutsche Regierung der Hoffnung hin, daß sich die amc rikauijchc Regierung bei nochmaliger Erwägung zu einem dem Geiste wahrhafter Neutralität ent sprechenden Eingreifen veranlaßt sehen wird. Um in der sichersten Weise allen Folgen einer Ver Wechslung (allerdings nicht auch oer Minengefahr) zu begegnen, empfiehlt die deutsche Regierung den Ber einigten Staaten, ihre mit friedlicher Ladung befrach tetcn, den englischen Seekricgsschauplatz berührender, Schiffe durch Konvoyirung cd. i. Begleitung durch Kriegsschiffe. D. Red.) kenntlich zu machen. Die deur sche Regierung ylaubt dabei voraussetzen zu dürfen, daß nur solche Schifte konvoyiert werden, welche keine Waren an Bord haben, die nach der von England gegenüber Deutschland angewandten Auslegung als Konterbande zu betrachten sind. Auch die nordischen Staaten sind nunmehr dahin übereingclommen in einer» Notenaustausch zwischen deir beide»: beteiligten Staaten, Deutschland und Eng land, einzutreten. Deren Note» werden indesse»: we seutlich anders lauten, als die amerikanische; denn wie aus nachstehendem Drahtbericht hervorgeht, dürfte den Engländern das Führen ihrer Flaggen glatt »intersagt werden: Kopenhagen, 17. Februar. Meldung des Ritz, aujchen Bureaus.) Die dänische, die norwegische und die schwedische Regierung habe»: sich nach Verhand lungeu in Stockholm geeinigt, bei der britischen und der deutschen Regierung Vorstellungen zu erhebe», Wege»» der Gefahren, die der nordisck-en Schiffahrt dro hen, teils durch die vom britischen auswärtigen Amt veröffentlichte Mitteilung über eine eventuelle Ve» Wendung neutraler Flaggen durch britische Handels schiffe, teils durch die militärischen Maßnahmen in den Gewässern um die britische Inselgruppe herum, die von deutscher Seite in Aussicht gestellt sind. Die No ten, welche die drei. Regierungen, jede kür sich, den beiden kriegführenden Länder«: zustellen, sind gleich lautend. Und nun ist der 18. Februar angebrochen, ein Tag, der dazu berufen scheint, in der Geschichte dieses gc wattigen Krieges einen Merkstein zu bilden. Wenn wir auch vielleicht in allernächster Zeit noch nicht viel hören von der Tätigkeit der deutschen „v" Boote, da die Eng länder ihre Verluste ja verheimlichen wollen und die deutschen Unterseeboote 2 3 Wochen lang auf ihrem Posten bleiben können, so werden »vir doch hin und wieder auf dem Wege über die neutrale»: Länder ab m.d zu wohl einiges erfahren Daß unsere Tauchboote