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Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis viertellährlich Mk. 1.80 einschließi. deS »Illustrierten UnterhaltungSblattS" in der »eschSst-stelle, bei unseren Boten sowie bei allen ReichSpostanstalten. Sr'cheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Ftk. Adr.: -mtsvkatt. für Libenfto», Larkfeld, huMhübel, ^Ugkv^Us» Reuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sofa, UnterMtzengrün, wildenthal «sw. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebshn in Eibenstock. Anzeigenpreis: die «einspaltige Zeile 12 Psg., jür auswärtige 1b Psg. Im Reklametcil die Zeile 30 Psg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 40 Psg. Annahme der Anzeigen bis spätestens vormittag« 10 Uhr, für größere Tags vorher. Aerusprecher Kr. U«. ISIS A/27L. 63. Jahrgang. Dienstag, den 21. November Nachstehend wird die Bekanntmachung über Kunsthonig vom 14. November 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 1271) zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Die Behördenzuständigkeit (8 5 der Bekanntmachung) regelt sich nach der Verord nung d»S Ministeriums des Innern vom (Sachs. Staatszeitung Nr. 181 und 89). Dresden, den 17. November 1916. 562 b II ö VI Ministerium des Innern. Bekanntmachung über Kunsthonig. Vvm 14. November 1916. Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volks ernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet: 8 1- Kunsthonig darf nur in fester Form hergestellt werden; er darf nur in fester Form und nur unter der Bezeichnung als Kunsthonig unter Ausschluß von Bezeichnungen, die den Eindruck echter Honigware erwecken können, in den Verkehr gebracht werden. Kunsthonig darf zur gewerbsmäßigen Herstellung von anderen Nahrungsmitteln nicht verwendet werden. 8 2. Der Preis für Kunsthonig in Würfeln oder Platten zu Kilogramm Reinge wicht, in Pappschachteln (Kartons) verpackt, darf beim Verkaufe durch den Hersteller an den Großhändler, vorbehaltlich der Vorschrift im Abs. 4, einschließlich Verpackung 40 Mark für je 50 Kilogramm Reingewicht nicht übersteigen. Bei anderen Verpackungen dürfen folgende Preise einschließlich Verpackung für je 50 Kilogramm Reingewicht nicht über schritten werden bei Lieferung: In '/, Kilogramm-Dosen aus Hartpapier 45,00 Mark , sonstigen '/, Kilogramm-Gefäßen ...... 50,00 „ „ 1 Kilogramm-Gefäßen 47,50 „ „ 2'/, „ 45,00 „ „ 4 „ „ (5 Kilogramm-Brutto-Gefäße für Postversand) 44,45 „ »5 „ 41,00 „ „17'/, „ „ . . . . . . . . 89,50 „ Andere Packungen sind nicht zulässig. Die Preise schließen die Kosten der handelsüblichen Verpackung und der Versendung bis zur Station (Bahn oder Schiff) des Abnehmers ein. Soweit der Hersteller unmittelbar an den Kleinhändler oder Verbraucher liefert, darf er einen Zuschlag zu den vorstehenden Preisen bis zum Betrage von 4 Mark auf je 50 Kilogramm nehmen. 8 3. Beim Verkaufe von Kunsthonig vom Händler zum Händler darf, vorbehaltlich der Vorschrift im 8 4, ein Zuschlag von insgesamt 4 Mark für je 50 Kilogramm nicht überschritten werden. Die Preise gelten frei Lager oder Laden des Empfängers. 8 4. Bei der Abgabe von Kunsthonig im Kleinverkaufe darf zu den nach 8 3 sich er gebenden Preisen, abgesehen vom Falle des Verkaufs durch den Hersteller (8 2, Abs. 4), höchstens ein Betrag von 11 Mark für je 50 Kilogramm Reingewicht zugeschlagen werden. Dabei dürfen für die nachstehend aufgeführten Packungen die folgenden Preise nicht überschritten werden: für '/, Kilogramm Reingewicht, einschließlich Verpackung in Würfeln oder Platten, verpackt in Pappschachteln (Kartons) . . 0,55 Mark „ '/, „ in Dosen aus Hartpapier einschließlich Verpackung . 0,60 „ ,, „ in sonstigen Gefäßen einschließlich Verpackung . . 0,65 „ „1 „in Gefäßen einschließlich Verpackung .... 1,25 „ „ 2'/, „ in Gefäßen einschließlich Verpackung .... 3,00 „ „ 4 „ in Gefäßen (5 Kilogr.-Brutto-Gefäße für Postversand) 4,75 „ Bei losem Verkaufe (Ausstich aus den größeren Gefäßen) darf im Klcinverkaufe der Preis von 0,55 Mark für je Kilogramm nicht überschritten werden. Als Kleinverkauf gilt die Abgabe an den Verbraucher in Mengen unter 5 Kilo gramm. 8 5. Das Eigentum an Kunsthonig kann durch Anordnung der zuständigen Behörde einer von dieser bezeichneten Person übertragen werden. Die Anordnung ist an den Besitzer zu richten. Das Eigentum geht über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht. Der Uebernahmeprcis wird unter Berücksichtigung des Höchstpreises sowie der Güte und Verwertbarkeit der Vorräte von der zuständigen Behörde festgesetzt. Die höhere Verwaltungsbehörde entscheidet endgültig über Streitigkeiten, die sich aus der Anord nung ergeben. Die Landeszentralbehörden bestimmen, wer als zuständige Behörde und als höhere Verwaltungsbehörde anzusehen ist. 8 6. Die Reichszuckerstelle kann von den Vorschriften dieser Verordnung mit Genehmig ung des Präsidenten des Kriegsernährungsamts Ausnahmen zulassen. 8 7. Auf die Einfuhr und Durchfuhr von Kunsthonig, Zuckersirup, flüssiger Raffinade und ähnlichen zuckerhaltigen Aufstrichmitteln finden die Vorschriften in den 88 27 bis 33 der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 191617 vom 27. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1085) entsprechende Anwendung. 8 8. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer den Vorschriften im 8 1 zuwiderhandelt; 2. wer die in den 88 2 bis 4 festgesetzten Höchstpreise überschreitet; 3. wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrags auffordert, durch den die Höchstpreise (88 2 bis 4) überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrag erbietet; 4. wer den Vorschriften über die Einfuhr und Durchfuhr (8 7 in Verbindung mit den 88 27, 28 und 33 der Ausführungsbestimmungen vom 27. Sep tember 1916) zuwiderhandelt. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden. 8 9. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft Berlin, den 14. November 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. Im Handelsregister ist am 2. November 1916 auf Blatt 301 — Landbezirk — Firma: «ast»« »r«t8vknvl<i«r, Papier- und Holzstoff-Fabriken, Ge sellschaft mit beschrankter Haftung in Schönheide eingetragen worden: Tie Prokura des Kaufmanns ^ritr löpks in Schönheide ist erloschen. Eibenstock, den 13. November 19l6. Königliches Amtsgericht. Stadt. Verkauf von Haferflocken Dienstag, den 21. dss. Mts. in den Geschäften von Hermann Lohmann, Clara Sei fert, Alma Baumann, Emil Zeuner, G. E. Tittel, Konsumvereinsverkaufsstellen I u. II. Auf den Kopf entfallen 50 Haferflocken ----- 6'/, Pfennig. Marke 3 von Blatt 1v des Answeisheftes gilt. Eibenstock, den 18. November 1916. Der Ktaötrai. Goldankaufshilfsstelle diese Woche geöffnet am Donnerstag von 4—6 Uhr nachm. Morn Wellkrieg. Eine siegreiche Schlacht in Rumänien. Tie Rumänen sind nunmehr auch auf ihrem vaterländischen Boden in einer größeren Schlacht schwer geschlagen worden, die verbündeten Truppen überall in siegreichem Vordringen: (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 19. November. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Das seit Tagen auf unseren Stellungen beiderseits der Ancre liegende Feuer machte dort die Fort setzung des englischen Angriffes wahrscheinlich. Ge stern hinter der feindlichen Front auftretende Ka vallerie und frühmorgens eingesetzte, gewaltige Feuersteigerung kündigten einen neuen, großen Durchbruchsversuch an. Er endete in einer blutigen Schlappe für die Engländer und gab ihnen nur an wenigen Stellen bedeu tungslosen Geländegewinn. Die unter dem Be fehl der Generale Fuchs und Freiherr Mar schall kämpfenden Truppen haben in zäher Ge genwehr dem englischen Ansturm getrotzt. W'r sind südwestlich von Serre, in Grandcourt und an wenigen Punkten südlich des Dorfes zurückgedrängt und stehen in einer vorbereiteten Riegelstellung auf dem Südufer der Ancre; alle anderen Stel lungen der wiederholt angegriffenen, 12 Kilometer breiten Front wurden von unseren braven Trup pen gehalten oder im Gegenstoß zurückgewonnen. — Starkes Feuer der französischen Artillerie im Abschnitt südlich von S a i l ly - S a i t l i j e l leitet: Angriffe ein, die am Nordwestrand des St.- Pierre-Vaast Waldes verlustreich zusam men b r a ch e n. Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Nichts Besen Lcrcs. Front des Generalobersten Erzher zog Karl. Oestltch des Putnatal cs im Gyec- gyo-Gebirge wiesen bayrische Regimenter Vor stöße starker russischer Kräfte südlich des HegycS ab. — Unsere Operationen seit Ende O> lober an der siebenbür gischen Süd front Huben den beabsichtigten Verlauf genommen. Der Austritt aus den Gebirgsengcn in die w a - lachische Ebene ist trotz zähen Widerstandes der Rumänen von deutschen und österreichisch un garischen Truppen erkämpft worden. — Starke rumänische Kräfte sind zwischen Iiul und Gilorl in der Schlacht von Targu Jiu durchbro- cl cn und unter ungewöhnlich hohen blutigen Ver lusten geschlagen; Versuche des Feindes, mit neu hc rangeführten Kräften uns von Osten zu um- sasskn, scheiterten. Im Nachdrängen haben unsere Truppen die Bahn O r s o v a—C r a i r, v a er reicht; südlich des Roten Turm-Passes ist der W eg Calimanest i—S uici überschritten. — Die gesamte Beute der 9. Armee in den Tagen vom 1. bis 18. November beträgt 789 Offi ziere, 19338 Mann, 26 Geschütze, 17 Munitions- Wagen und 72 Maschinengewehre. B a l k a n k r i e g s s ch r u p l a tz. Heeresgruppe des Generalfeldmar-