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Amts- und Anzeigeblatt für den klmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung ISIS ^237 Anzeigenpreis: die «einspaltige Zeile 1» Pfg., für auswärtige 1b Pfg. Im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Im amtlichen Teile die gespalten« Zeile 40 Pfg. Annahme der Anzeigen bis spätesten» »ormittag» 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Jemsprecher Ar. 110. Bezugspreis vierteljährlich Mk. 1.80 ieinschließl. de« »Illustrierten Unterhaltungsblatts- in der Geschäftsstelle, bet unseren Boten sowie bei allen RetchSpostanstalten. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Fek.-Zdr.: Zmtsvlatt. Verandvortl. Retzarteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. —. 63. Jahrgang. Mittwoch, dcu 11. Oktober Eibenstock, Larlsfeld, hunörhübel, Neuheide,Gberftiitzengran,Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, llnterstiitzengran, Mldenthal «sw. zu der Bekanntmachung Auf Grund der §8 3 und 4 der vorbezeichneten Be I. Für Gemeinden mit mehr als 20000 Einwohnern treten an Stelle der von dem Herrn Präsidenten des Kriegsernährungsamtes durch die Bekanntmachung über die Festsetzung der Preise für Wild vom 17. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1046) für den Großhandel mit Wild festgesetzten Preise folgende Preise: 1. bei Rehwild (mit Decke) für 0,5 Kilogramm 1,45 M. 2. bei Rot- und Damwild (mit Decke) für 0,5 Kilogramm '. . . . 1,25 „ 3. bei Wildschweinen (mit Schwarte) s) bei Tieren im Gewichte bis zu 35 Kilo gramm einschließlich für 0,5 Kilogramm 1,30 „ b) bei Tieren über 35 Kilogramm für 0,5 Kilogramm 1,10 „ 4. bei Hasen s) mit Balg, das Stück 5,75 „ b) ohne Balg, das Stück 5,45 „ 5. bei wilden Kaninchen a) mit Balg, das Stück 1,65 „ d) ohne Balg, das Stück . . . . >. . 1,55 „ 6. bei Fasanen a) Hähne, das Stück 4,95 „ b) Hennen, das Stück 3,85 „ ll. Für die Abgabe von Wild im Kleinverkauf an den Verbraucher werden folgende Preise festgesetzt: 1. bei Rehwild a) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm .... 2,50 M. b) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm 1,70 „ c) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilo gramm . . . ' 0,90 „ 2. bei Rot- und Damwild s) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm.... 2,10 „ b) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm 1,50 „ Dresden, den 7. Oktober 1916. < Ausführungsverordnung >er die Regelung der Wildpretfe vom 24. August 1916 nntmachung wird folgendes bestimmt: c) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilo gramm 0,70 M. 3. bei Wildschweinen -X. bei Tieren bis zu 35 Kilogramm einschließlich a) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm.... 2,50 „ b) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm 1,80 „ e) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilo gramm 1,00 „ 8. bei Tieren über 35 Kilogramm a) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm . . . 2,00 „ b) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm 1,50 „ e) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilo gramm 1,00 „ 4. bei Hasen s) mit Balg, das Stück 6,00 „ d) ohne Balg, das Stück 5,70 „ 5. bei wilden Kaninchen a) mit Balg, das Stück 1,80 „ b) ohne Balg, das Stück 1,70 „ 6. bei Fasanen a) Hähne, das Stück 5,25 „ b) Hennen, das Stück 4,25 „ Für Gemeinden mit mehr als 20000 Einwohnern treten an die Stelle dieser Preise folgende Preise: 1. bei Rehwild , a) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm . . . 2,75 M. b) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm 1,85 „ o) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilo gramm . 0,90 „ 2. bei Rot- und Damwald a) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm.... 2,35 „ b) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm 1,65 „ tillisterium des Innern. Üeichs-Gesetzbl. S. 959). e) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilo gramm 0,70 M. 3. bei Wildschweinen bei Tieren bis zu 35 Kilogramm einschließlich s) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm . . . 2,75 „ b) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm 1,95 „ e) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilo ¬ gramm 1,00 „ 8. Bei Tieren über 35 Kilogramm a) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm . . . 2,25 „ b) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm 1,65 „ e) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilo ¬ gramm 1,00 „ 4. bei Hasen a) mit Balg, das Stück 6,50 „ b) ohne Balg, das Stück 6,20 „ 5. bei wilden Kaninchen d) mit Balg, das Stück 1,95 „ b) ohne Balg, das Stück 1,85 „ 6. bei Fasanen a) Hähne, das Stück 5,70 „ b) Hennen, das Stück ....... 4,60 „ III. Wird Wild im Kleinverkaufe durch den Jäger selbst an den Verbraucher abgegeben, so dürfen die für den Groß handel mit Wild gesetzten Preise nicht überschritten werden. IV. Die Kommunalverbände werden ermächtigt, Abwei chungen von diesen Preisen nach unten zu bestimmen. Auch bleibt es ihnen überlassen, Kleinverkaufspreise für zerlegte Hasen und Kaninchen festzusetzen. V. Diese Bestimmungen treten mit dem Tage der Ver kündung in Kraft. Entgegenstehende frühere Verordnun gen des Ministeriums des Innern werden aufgehoben. lösziiölll 4937 Bekanntmachung üöer den Aösah von DörroSst. Nachstehende Bekanntmachung der Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Mar melade G. m. b. H. vom 5. Oktober 1916 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 7. Oktober 1916. 436 II 8 VI Ministerium des Innern. ^38 Mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Reichskanzlers wird bestimmt, daß Dörrobst bis auf weiteres von den Dörranstalten nicht abgesetzt werden darf. Betriebe, die sich mit der Herstellung von Dörrobst befassen, haben der Kriegsge sellschaft binnen 8 Tagen ihre Vorräte und ferner allwöchentlich die von ihnen neu hergestellten Mengen an Dörrobst anzuzeigen. Berlin 8VV 68, Kochstraße 6, den 5. Oktober 1916. Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H. Hartwig. Goldankaufshilfsstelle. Geöffnet: Mittwoch, den 11. dieses Monats, nachmittags von 4—6 Uhr. Wurstverkaüf Mittwoch, den 11. dss. Mts., von 8—12 Uhr vorm. in den Fleischereigeschäften: Reichenbach, Seidel, Singer, E. Mütter, Mühlig. Bezugsberechtigt sind die Inhaber der Ausweishefte Nr. 1130 bis Ende mit Marke 4 von Blatt 5 und Nr. 1 bis 121 mit Marke 5 von Blatt 5 des Nahrungs mittelheftes. Auf den Kopf entfallen 50 x Wurst. Stadtrat Hiöenstock, den lO. Oktober 1916. Am 12. Oktober 1916 findet eine sogenannte Wohnungszählung statt. Es sind hierzu Vordrucke ouszufüllen, die den Hauswirten zugleich mit den Hauslisten für die Staatseiiikommcnsteuer-Einschätzung zugestellt werden und auch mit den Hauslisten im Nathause zurückzurcichen sind. Zur Ausfüllung der Vordrucke sind die Hauswirte verpflichtet. Schönheide, am 7. Oktober 1916. Der Gemeindevorstand. Wom Wellkrieg. Neue blutige Niederlagen unserer Feinde. Reiche ll-Boot-Beute. Unsere Feinde haben in den letzten Tagen nicht nur in Siebenbürgen, sondern auch an der West- unü Ostfront neue blutige Niederlagen erlitten: (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 9 Oktober. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Ge neralf-ldmar- schalls Herzog Albrecht von Württem berg. Nahe der Küste und südlich von Upern, so wie auf der Artotssront der Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht herrschte rege Feuer und Patrouillentätigkrit. — Die gewaltige Sommeschlacht dauert an. Fast steigerten gestern unsere verbündeten Feind: ihre Anstrengungen. Um so empfindlicher ist für sie die schwere verlustreiche Niederlage, die ihnen die heldenmütige Infanterie und die starke Artillerie der Armee des Generals von Below be reitet haben. Nicht das kleinste Grabenstück auf der 25 Kilometer breiten Schlachtfront ist verloren. Mit besonderer Heftigkeit und in kürzer Folge stürmten die Engländer und Franzosen ohne Rück sicht auf die außerordentlichen Verluste zwischen Gueudecourt und Bouchavesnes an. Die Truppen der Generale von Böhn und von Garnier haben sie jedesmal restlos AurückgeschlagLn. Bei Le Sars nahmen wir bei der Säuberung eines Engländernestes 90 Mann gefangen und er beuteten 7 Maschinengewehre. — Der Artillerie- kamps erreichte auch nördlich oer Ancre und in einzelnen Abschnitten südlich oer Somme, fo bei derseits von Vermandovillers, größere Heftigkeit. Heeresgruppe deutscher Kronprinz. Umfangreiche deutsche Sprengungen in den Argonnen zerstörten die französischen Gast- ben in beträchtlicher Ausdehnung. Oestlich der Maas frischte die beiderseitige Feuertätigkeit zeit weise merklich auf. Die äußerste Anspannung aller Kräfte verlangt auch von unseren Fliegern im Beobachtungsdienst der Artillerie und bei den hierfür erforderlichen Schutzslügen außerordentliche Leistungen. Die. schwere Ausgabe der Beobachtungsslieger ist nur zu ersüllen, wenn ihnen die Kampfftieger den Feind sernhalten. Die hiernach auf eine noch mc da- gcwesene Zahl gestiegenen Lufttämvfe waren für uns erfolgreich. — Wir verloren im September 20 Flugzeuge im Luftkampf, 1 Flugzeug wird vermißt. Ter französische und englische Verlust betrug im Luftrampf 97, durch Abschuß von der Erde 25, durch unfreiwillig: Landung innerhalb unserer Linien 7, im ganzen