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Kmtr- und Anzeigeblatt für den amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung vezugSpret« vierteljährlich Mk. 1.80 etnschließl. del »Illustrierten Unterhaltung-blatt«" in der Geschäftsstelle, bei unseren Boten sowie bei allen ReichSpostanstalten. Erscheint täglich abend» mit Ausnahme der tzonn- und Feiertag« für den folgenden Tag. Tel-Adr.: Amtsötatt. Eibenstock, Larlrfelb, hundrhübel, Neuheibe,Gberftützengrün,Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstützengrün, Mldenthal «sw. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12° Pfg., für auswärtige 15 Pfg. Im Sieklameteil dir Zeile 30 Pfg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile M Pfg. Annahme der Anzeigen bis spätesten- vormittag« 10 Uhr, für größere Tag- vorher. Ierusprecher Ar. 110. LSI« A/20S ————— 63. Jahrgang. Dienstag, den 5. September Verordnung »ur Ausführung der nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebrachten Bekanntma chung de- Reichskanzlers über Höchstpreise für Zwetschen vom 29. August 1916 (RGBl. S. 973). 1. Die Höchstpreise des 8 1 der Verordnung beziehen sich auf beste, gepflückte Ware. Im Großhandel dürfen nicht mehr als 3 M. Zuschlag zum Erzeugerpreis gefordert oder aiigeboten werden. Auf die Höchstpreise finden die Vorschriften der Verordnung von: 11. November 1915 — RGBl. S. 758 — über die Einwirkung von Höchstpreisen auf laufende Verträge Anwendung. 2. Die Anordnungen nach 8 2 Absatz 2 werden durch den Vorstand des Kommunal verbandes oder mit dessen Genehmigung von dem Vorstande der Gemeinde getroffen. 3. Die zuständigen Behörden haben die zur Sicherstellung des Bedarfs ihres Bezirks erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wer Hauszwetschen nach außerhalb Sachsens ausführen will, hat dies vorher der zuständigen Behörde, in deren Bezirke sich die Hauszwetschen befinden, anzuzeigeu, da mit diese im Falle des Bedarfs innerhalb ihres Bezirks von der Befugnis nach 8 3 Gebrauch machen kann. 4. Die Kommunalverbände haben dem Landeslebensmittelamt unverzüglich den etwai gen durch Handelsbezug nicht gedeckten Bedarf ihres Bezirks an Hauszwetschen anzu zeigen. Nötigenfalls haben Nachmeldungen zu erfolgen. Soweit angängig, wird von dem Landeslebensmittelamt die Möglichkeit des Bezugs aus anderen Bezirken nachge wiesen werden. 5. Zu tz 5 wird auf die Verordnungen des Ministeriums des Innern vom 27. Juli 1915 und 11. April 1916 — Sächsische StaatSzeitung Nr. 181 und Nr. 89 — verwiesen. 6. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, soweit sie nicht von der Strafdrohung des 8 4 betroffen werden, gemäß 8 17 des Gesetzes über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September 1915 — RGBl. S. 607 u. 728 — mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld strafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. Dresden, den 1. September 1916. 208 II 8 VI Ministerium des Innern, Landeslebensmittelamt. Bekanntmachung üöer Höchstpreise für Zwetschen. Vom 29. August 1916. Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volks ernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S- 401) wird verordnet: 81. Der Preis für Hauszwetschen (Bauernpflaumen) aller Art aus der Ernte 1916 darf einschließlich der Erntekosten bei der Veräußerung durch den Erzeuger, vorbehaltlich der Vorschrift in 8 2, zehn Mark für fünfzig Kilogramm nicht übersteigen. 8 2- Hauszwetschen dürfen im Kleinverkaufe zu keinem höheren Preise als zu fünfund zwanzig Pfennig für das Pfund verkauft werden. AIS Kleinverkauf gilt der Verkauf an den Verbraucher in Mengen von zwanzig Pfund und weniger. Bei allen übrigen Verkäufen muß, vorbehaltlich der Vorschrift in: 8 1, der Preis unter dem Kleinverkaufspreise bleiben. Die Kommunalverbände und Gemeinden können den Kleinverkaufspreis für ihren Bezirk niedriger festsetzen und Ausnahmen von dem Kleinverkaufspreise zulassen. Die Landeszentralbehörden können anordnen, daß die Anordnungen anstatt durch die Kom munalverbände und Gemeinden durch deren Vorstand getroffen werden können. 8 3- Das Eigentum an Hauszwetschen kann durch Anordnung der zuständigen Be hörde einer von dieser bezeichneten Person übertragen werden. Die Anordnung ist an den Besitzer zu richten. Das Eigentum geht über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht. Der von der Anordnung Betroffene ist verpflichtet, die Vorräte bis zum Ablauf einer in der Anordnung zu bestimmenden Frist zu verwahren und pfleglich zu behandeln. Der Uebcrnahmepreis wird unter Berücksichtigung der in den 88 1. 2 festgesetzten Preise sowie der Güte und Verwertbarkeit der Vorräte von der zuständigen Behörde festgesetzt. Die höhere Verwaltungsbehörde entscheidet endgültig über Streitigkeiten, die sich aus der Anordnung ergeben. 8 4. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, 1. wer den in den 88 1, 2 bestimmten oder einen auf Grund des 8 2 festge setzten Preis überschreitet; 2. wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrags auffordert, durch den der Preis (Nr. 1) überschritten wird, oder sich zu einem solchen Vertrag erbietet; 3. wer der Verpflichtung, die Vorräte zu bewahren und pfleglich zu behandeln (8 3), zuwiderhandelt. Neben der Strafe können di« Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören »der nicht, eingezogen werden. 8 5. Die Landcszentralbehörden bestimmen, wer als höhere Verwaltungsbehörde, zu ständige Behörde, Kommunalverband und Gemeinde anzusehen ist. 8 6. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 29. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. Fahrraddecken und Fahrradfchlänche, die bis zum 15. September 1016 nicht freiwillig abgeliefert werden, find zu ent eignen. Den Besitzern solcher Gegenstände geben wir hiermit zur nachträglichen Ablieferung je Mittwoch, dm 6. und 13. S ptemver 1S1S, nachm. in der Wasserwerks-Werkstatt (Rathaus) nochmals Gelegenheit. Sladtral Eibenstock, den 4. September 1916. Das Verfüttern von Brotgetreide ist verboten und wird streng bestraft. Auch das durch Aehrenlesen gewonnene Brotgetreide darf nicht verfüttert, son dern muß au den Bezirksverband verkauft werden. Stadtrat Eibenstock, den 4. September 1916 Dom Wettkrieg. Deutsche und bulgarische Truppen über schritten die Dobrudschagrenze. Neuer Zeppelinangriff aus Ost- und Süd england. Der gestrige Heeresbericht meldete uns wiederum ergebnislose feindliche Angriffe im Westen, außerdem teilte er uns das Ueberschreiten der rumänischen Do brudschagrenze durch deutsche und bulgarische Trup pen mit: (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 3. September. Westlicher Kriegsschauplatz. Die Artillerieschlacht im Sommoge- biet hat größte Heftigkeit angenommen. Zwischen Maurepas und Clöry sind gestern abend starke französische Angriffe zu sammengebrochen. — Rechts der Maas sind dem aus die Front Thiaumont—Baux aus gedehnten Vorbereitungsfeuer nur beiderseits der Straße Vaux—Souville feindliche Angriffe gefolgt, sie sind ab gewiesen. Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeld marschalls Mrinz Leopold von Bayern. Nördlich von Zborow setzten erneut st arkerussischeK rüs te zum Angriff an Die tapferen unter dem Be fehl des Generals von Eben stehenden Truppen haben sie, zum Teil im Bajonettkampf, restlos zurückgeschlagen. Front des Generals dec Kavallerie Erzherzog Karl. Oestlich und südöstlich von Brzezany entspannen sich örtlich begrenzte Kämpfe. Feindliche Angriff« wurden abqewiesen, das Gefecht ist an einzelnen Stellen noch un Gange. — In den Karpathen richteten sich die rus- slschen Unternehmungen gestern hauptjächl'ch gegen Lie Magura und dre Höhenstellungen südöstlich davon; sie hatten keinem Erfolg. Dagegen blieb die Ploska-Höhe (südlich von Zielona) nach mehrsachem vergeblichen Ansturm des Gegners in seiner Hand. — Beiderseits der Brstritz im rumänischen Grenzgebiet traten deutsche und österreichisch ungarische mit feindlichen Bortruppen in Gefechtsfühlung. Balkankriegsschauplatz. Die Dobrudscha-Grenze ist zwischen der Donau und dem Schwarzen Meer vondeutschen und bulgarischen Truppen überschrit ten. Der rumänische Grenzschutz ist unter Verlusten für ihn zurückgeworsen. — Au der makedonischen Front keine Ereignisse von besonderer Bedeutung. Der erste Goneralquartiermeister: (W. T. B.) Ludendorff. Vom Admiralstab ist abermals eine Nachricht über einen erfolgreichen Zeppelinangriff auf England cingelausen: Berlin, 3. September. (Amtlich.) In Ler Nacht zum 3. September haben mehrere Marine- lustschiffgcschwader die Festung London, die be festigten Plätze Yarmouth und Harwich, so wie Fabrikanlagen von militärischer Bedeutung in den südöstlichen Grasschaften und am Hum ber ausgiebig mit Bomben belegt. Gute Wir kung der Angrisfe konnte überall an starken Bränden und Explosionen beobachtet wer den. Sämtliche Marinelustschiffe sind trotz starker Beschießung unbeschädigt zurück- gekehrt. Gleichzeitig fand ein Angrrsf von. Luftschiffen des Heeres auf Südengland statt. Der Ches des Admiralstabes der Marine. Weiter wird über unsere Verluste an Zeppelinen geschrieben: Berlin, 2. September. Major Baird hat nach einem Bericht der „Basler Nachrichten" vom 28. Au gust im Unterhaus erklärt, die Alliierten hätten insgesamt 35 Zeppeline vernichtet. Es wäre interessant, wenn Major Baird sich die Mühe geben würde, diese Behauptung durch nähere An gaben von Ort und Zeit beweiskräftig zu ergänzen. Die Antwort wird er aber wohl ebenso schuldig bleiben, wie es di« amtlichen englischen und fran zösischen Stellen — dre mit Zahlenangaben und Er- solgen auf dem Papier stets sehr schnell bei d»»