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LMMW für das ülilümdk pudlikm betr. die ueue Verordnung sitr den Verkauf von Web-, Wirk- n. Stückwaren vom r August ab. Bezugsscheixe werden von uns ausgegeben und ausgefüllt, ferner sind solche auch bei der städtischen'Ausgabe, und Prüfungsstelle in der Nrankenkasse zu haben, wo dieselben auch gleich mit der amtlichen Bescheinigung versehen werden. Wir tocifcn unsere Kundschaft von auswärts ausdrücklich darans hin, daß ihre von der Hcimatsbehörde ausgestellten Bezugsscheine auch HM" volle Gültigkeit i« Eibenstock "WW haben Nach dem 1. August diirscu ohne Bezugsschein verkauft werde«: Seidenwaren. 1. Stoffe aus Natur- und Kunstseide (also reinseidene Stoffe aller Art, ebenso Stoffe aus Kunstseide). Samte ganz oder der Flor aus Seide. 2. Halbseidene Stoffe, sofern Kette oder Schuß aus schließlich aus Natur- oder Kunstseide besteht. Strümpfe, Hrikotagen u. Kandschutze. 3. Seidene und halbseidene Strümpfe und Handschuhe, sowie sonstige Trikotagen und Wirkwaren aus Seide, Halbseide und Kunstseide. Ferner sind leichte baum wollene Damen- und Kinderstrümpfe sowie Socken frei. Frei sind auch Lederhandschuhe. Posamenten und Kurzwaren. 4. Bänder, Kordeln, Schnüre, Litzen, Schnürsenkel, Hosenträger und Strumpfbänder, Tressen, Borten, Fransen, Knöpfe, Knebel, Stofffpangen und Schlösser. Alle Garne und Nähseiden. Spitzen und Stickereien. 5. Spitzen und Besatzstickereien, Tapisseriewaren, Posa mentierwaren für Möbel- u. Kleiderbesatz, Plaque», Spachtelstickereien, Wäschestickereien bis zur Höchst breite von 30 cm, Taschen mit und ohne Bügel, auch aus Wachstuch, Canevas u. glatte Kongreßstoffe. Kopfvtkteidung. 6. Mützen, Hüte, Schleier. Herren-, Knaben- und Damenhüte aller Art, gar niert und ungarniert, ebenso Mützen aller Art, Hau ben, Kapotten. Schirme. 7. Alle Regen- und Sonnenschirme. Wohnungsvedarf. st. Teppiche, Läuferstoffe, Bettüberdecken und farbige Tischdecken, Seidenplüschtischdecken, Steppdecken, Kin derwagendecken, Linoleum, Wachstuche, Matratzen und fettige Betten. Polsterwaren aller Art, Sofakissen. 9. Möbelstoffe aller Art (Möbelkattune, Möbelsatins, Moquettes, Möbelkretonnes u. dergl.). 10. Abgepaßte Gardinen und Vorhänge, Tüllgardinen, meterweise. Spitzen und Spachtelgardinen aller Art, verkanfs- fertig, Stores, abgepaßte Lambrequins, abgepaßte Uebergardinen. Kleider und Konfekttonsstoffe. 11. Wollene Damenkleider und Mäntelstoffe, Astrachan, Krümmer und Plüsche, sofern der Kleinhandelspreis bei einer Breite von 130 cm 10 Mk. für das Meter übersteigt. Andere Breiten sind entsprechend umzurechnen. 12. Baumwollene einfarbige oder buntgewebte Kleider- u. Schürzenstoffe, sofern der Kleinhandelspreis von etwa 90 cm Breite 3 Mk. für das Meter übersteigt. Batiste, Waschvoile«, Krepps, Velvets, Tülle sind auch frei. 13. Baumwollene bestickte Kleider- und Schürzenstoffe, sofern der Kleinhandelspreis bei einer Brette von etwa 90 cm 6 Mk. für das Meter übersteigt. 14. Baumwollene bedruckte Kleiderstoffe, Musseline, Or ¬ gandy«, Kattune, sofern der Kleinhandelspreis bei einer Breite von etwa 80 cm 1.78 Mk. für da» Meter übersteigt. Verbandstoffe. 15. Verbandstoffe und Damenbinden, Gaze- und Mull binden, Watte. Weißwaren. 16. Konfektionierte genähte Weißwaren, als Jabots, Rü schen, Kragen, Fichus, Bäffchen, Halskrausen, Ein sätze, Schleifen. Kerrenstoffe. 17. Herrenstoffe, sofern der Kleinhandelspreis bei einer Breite von etwa 140 cm 14 Mk. für das Meter übersteigt. Kerrenkonfektton. 18. Fettige Fracks, Militäruniformen, llniformbesatz und Militärausrüstungsgegenstände. Fertige Herrengarderobe, sofern der Kl«inhandels- preis ür den Rock- und Gehrockanzug 75.00 M. ür den Sack- und Sportanzug 60.00 M. ür den Rock und Gehrock 47.00 M. ür die Sackjacke 32.00 M. ür die Weste 10.00 M. ür das Beinkleid 18.00 M. ür den Winterüberzieher 80.00 M. Mr den Sominerüberzieher 65.00 M. für den Wettermantel aus Lodenstoff 40.00 M. übersietgt. Frei sind: Wickelgamaschen, Sommerlttewken, Pele rinen und Regenmäntel für Militär. Aarnen- u. Wädchenmäntel-Konfektton. 19. 21. id aus Wolle ein M. M M. M. M. 60.00 M. 80.00 M. Handelspreis für einen Damenmantel für ein Jackenkleid Alle Artikel der fertigen Damenmäntel- und Mäd chenmäntel-, Damenkleider- und Mädchenkleider-, Damenblusen- und Mädchenblusen- sowie Waschkon fektion, sofern sie am 10. Juni 1916 sich im Besitze der Kleinhändler befunden haben oder deren Klein- Gummimäntel, gummierte Badeattikel. 20. Mit Pelz gefütterte oder überzogene Kleidungsstücke (Mäntel, Jacketts, Kragen, Stolas, Muffen). Wäsche und Waschstoffe. Fettige Damenwäsche und Mädchenwäsche aus Web stoffen, sofern der Kleinhandelspreis für ein Damenhemd für ein Damennachthemd für ein Damenbeinkleid für eine Untettaille für einen Frisiermantel oder Velvet 25.00 für ein Waschkleid 40.00 für »in Mädchen-Waschkleid 15.00 für eine wollene Bluse 15.00 für eine Waschbluse 12.00 für einen wollenen Morgenrock 30.00 für einen Waschmorgenrock 20.00 für ein garniertes wollenes Kleid 100.00 für einen Kleiderrock übersteigt. 25.00 6.50 M. 10.00 M. 5.00 M. 5.00 M. 10.00 M. für «inen Waschunterrock 12.00 M. für eine Morgenjacke 10.00 M für eine Nachtjacke 5.00 M. übersteigt. 22. SäuglingSwäsche und SäuglingSbekletdung, Gummi- unterlagen für Säuglinge, Babykörbe. 23. Korsetts und Korsettschoner. 24. Wäschestoffe, sofern der Kleinhandelspreis bei einer Breite von etwa 80 cm 2 M. für da» Meter und für halbleinene und reinleinene Stoffe bei einer Breite von etwa 80 cm 3 M. für das Meter übersteigt. Hierzu gehören Tisch-, Bett- und Leibwäschestoffe, ferner Federköper, Jnlettstoffe. 25. Gemusterte weiße Tischzeuge und Servietten. A-ckm. 26. Reinwollene Schlafdecken, sofern der Kleinhandels preis 30 M. für das Stück übersteigt, auch Chaise longuedecken unter diesen Voraussetzungen. Kerrenarttkel. 27. Kragen, Manschetten, Vorstecker und Einsätze, Kra watten, Selbstbinder und Schlafanzüge. Fettige Herren-Tag- und Nachthemden, auch Ober hemden und Sporthemden, sofern der Kleinhandels preis 7 M. für das Stück übersteigt. Taschentücher. 28. Taschentücher aller Art für Herren, Damen und Kinder. Schürzen. 29. Hausschürzen, mit und ohne Träger, ohne Rücksicht auf Größe, sofern der Kleinhandelspreis 4.50 M. für das Stück übersteigt; Zierschürzen au» weißen dünnen Stoffen, sofern der Kleinhandelspreis 2 M. übersteigt. Schutze. 30. Seidene Schuhe, Lederschuhe, auch solche mit Ttoff- einsätzen. Alle Schuhe mit Leder-, Gummi- oder Filzsohlen. Waßanferttgung. 31. Die nach Maß anzufertiaenden Herren- und Damen- ober- und -Unterkleider (Herren-, Damen- und Kin dergarderobe und Herren-, Damen- und Kinderwäsche), sofern die unter 18, 19, 21 und 27 angegebenen Preisgrenzen überschritten werden. Weste und Abschnitte. 32. Maße von Woll- und Baumwollstoffen (Nr. 12, 13, 14, 15, 18, 25) bis zu Längen von zwei Metern, gleichgültig, ob diese vom Stück geschnitten oder al» Rest verkauft werden. Mz und Watte. Alle Waren aus Filz und Watte. Käme und Wolle. Alle Näh-, Strick- und Häkelgarne auS Geib«, Wolle, Baumwolle, Leinen. Verschiedene Artikel. Künstliche Blumen, Möbel, Korbwaren. Koffer, Reisetaschen, Brieftaschen, Portemonnaies. A. I. Kalitzki Rachstg., Eibenstock. für LezugSpreii dt« „Jllust «»schäftest- Erscheint t Tonn- und Ne-ck Ger den Verkc druckt in zirk der Aue, Eib< Die gegebener Vo, und Fett Waschmit oder näc schntttes Seifen» Die Reichsgeß 1916 bis Feinseis Im Schmierst Schmierst Je! aufhält, in einem An den Nach Sch tritt in d die Seifei Al- je bis zu je bis zu je eine n Du karte ist die AuSs karte aui Di marken - ständig c der neue Di< Gewerbe für pfla deutscher Zu Ei» i Kaff begeben besucht: Be besichtig an der Heeres, zunächst senden s