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ISIS ^LS7 Ablieferung von Strickarbeiten den dss. Mts., 14. 16. 8. Fristgemäße Ablieferung der 10—15 cm stark, w. Klötze 16—22 cm stark, 1351 w. Klötze vor entamt Eibenstock kl Montag, Mittwoch, 17. 18. 105 333 189 195 16—19 20—22 23 u. m. Uhr kt Donnerstag, Freitag, Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Psg., für auswärtige 15 Pfg. Im Reklameteil die Zeile 80 Pfg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 40 Psg. Annahme der Anzeigen bis spätestens vormittag« 10 Uhr, für größere TagS vorher. Ken»sprech<r Ar. 11V. », I», IV, «—», r u v der Web-, Wirk- und Strickwaren. Den Meldepflichtigen sind die Vordrucke zugestellt worden. Sollten Meldepflichtige übergangen worden sein oder nicht alle Vordrucke erhalten haben, die sie zur Meldung der bei ihnen vorhandenen Vorräte benötigen, so haben die Betreffenden die erforderlichen Vordrucke in der Ratskanzlei hier Montag, den 1-4. d. Mts., Vorm, abzufordern. Die näheren Bestimmungen über die Bestandsaufnahme enthält die in Nr. 172 des Amtsblattes vom 27. Juli 1916 veröffentlichte Bekanntmachung der Reichsbeklet- dungsstelle vom 20. Juli 1916. Die richtig ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucke sind bis Dienstag, den 15. d. M., mittags in der RatSkanzlei zurückzugeben. Wer keine meldepflichtigen Be stände besitzt, hat die empfangenen Vordrucke bis dahin unausgefüllt wieder einzureichen. Stadtrat Eibenstock, den >2. August mm ugSprei« vierteljährlich Mk. 1.80 etnschließl. „Illustrierten Unterhaltungsblatt«- in der chäst«stelle, bet unseren Boten sowie bei allen Retch«postanstalten. cheint täglich abend« mit Au«nahme der oun- und Feiertage für den folgenden Tag. M-Zdr.: Amtsblatt. (Kahlschläge) u. 1 bi- 89 (Einzelhölzer). KgUForstrevierverwaltung Wildenthal. Kgl. Korstrentamt Eibenstock Berantwortl. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. «n. Jahrgang. - Somtag, den 13. August Holzversteigeruug. Wildenthaler Staatsforstrevier Drechsler s Gasthof in Wildenthal, 1358 w. Klötze 7-15 cm stark, 1485 w. ' .7^ 23 u. m. cm stark, 10 rm w. Nutzknüppel, 165 rm w. Brennscheite, 110 rm w. Brennknüppel, 2 rm w. Neste, 60 rm w. Stöcke in Abt. 27, 29, 32 und 86 16 rm w. Rutzknüppel, 1,» rm h., 314,, rm w. versch. Brennhölzer in Abt. 36, 51 (Kahlschläge), 1 bis 9, 13 bi« 32, 35, 36, 37, 38, 41, 54, 71, 73, 78, 79 (Einzel- Nutzungen), 10, 11, 66 (Durchforstungen). Kgl. Korstrevterverwaltung Earlsfeld. Kgl. Forstr Familienunterstützungen. Die Auszahlung findet nur am 1-4. und 15. August in der üblichen Weise statt. Nichtabgcholte Beträge werden außerhalb dieser Zeiten nur ausnahmsweise ausgezahlt. (Amtlich.) Große- Hauptquartier, 11. August. Westlicher Kriegsschauplatz. Nördlich der Somme haben farbige und weiße Engländer vereinzelt vergeblich an- Montag, den 21. August 1916, vorm. ',11 tthr: Stämme Bckauutmachuug, die Anzeige von Hülsenfrüchten betreffend. Für die nach HZ 2 und 3 der Verordnung de- Bundesrats über Hülsenfrüchte ,Sgesetzblatt G. 846) zu erstattenden Anzeigen wird von der Reichshülsenfruchtstelle in einheitliches Formular au-gegeben und den Kommunalverbänden unmittelbar ibersandt werden. Die Kommunalverbände haben das Erforderliche wegen der AuS- ;abe der Formulare an die Anzeigepflichtigen zu veranlassen. Dresden, den 9. August 1916. 20sII8IV Äst) inikt-vinn, boL L>nnorn 3762 fertigen Socken wird unbedingt ermattet. Stadtrat Eibenstock, den u. August M6. Auf Grund von Z 64 der Bekanntmachung über Brotgetreide und Mehl au- der Lrnte 1916, vom 29. Juni 1916 (Reichs-Gesetzblatt S. 782) wird folgendes angeordnet: l. Wer mit dem Beginne de- 16. August 1916 Vorräte früherer Ernten an Roggen md Weizen, allein oder mit anderem Getreide (Gerste usw.) außer Hafer gemischt, ferner m Roggen- «nd Weizenmehl (auch Dunst), allein oder mit anderem Mehle ge- nischt, in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, diese Vorräte bei der Ortsbehörde (Stadtrat, öürgermeister, Gemeindevorstand und Gutsvorsteher) bis zum 2V. August 191V getrennt nach Arten und Eigentümern, anzuzeigen. Vorräte, die zu dieser Zeit un terwegs sind, sind von dem Empfänger unverzüglich nach dem Empfange anzuzeigen. II. Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht auf s) Vorräte, die im Eigentums des Reichs, eines Bundesstaates oder Elsaß- LothringenS, insbesondere im Eigentum eine- Militärfiskus, der Marinever waltung oder ^Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung in Berlin stehen; b) Vorräte, die im Eigentums der Reichsgetreidestelle, Geschästsabteilung, G. m. b. H. oder der Zentraleinkaufsgesellschaft m. b. H. stehen; c) Vorräte an gedroschenem Brotgetreide und an Mehl, die bei einem Besitzer zusammen fünfundzwanzig Kilogramm nicht übersteigen; ck) Vorräte, dte durch den Beztrksverband Schwarzenberg an Länd ler, Verarbeiter oder Verbraucher (z. B. Bäcker) seines Bezirks nach Maßgabe der für den Bezirksverband bestehenden Bestim mungen über dte Berbrauchsregelung bereits abgegeben sind; e) Vorräte an Brotgetreide oder Mehl, das nach dem 31. Januar 1915 auS dem Auslande eingeführt ist. Mit dem Beginne des 16. August 1916 sind die vorerwähnten anzeigepflichtigen Vorräte für den Bezirksverband Schwarzenberg beschlagnahmt. III. Wer die Anzeige nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wer wissentlich unrich tige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bi- zu fünfzehnhundert Mark bestraft. Dte Ottsbehörden haben über die bei ihnen eingehenden Anzeigen ein Verzeichnis zu führen und dieses bi- zum 23. August 1916 an den Bezirksverband Schwarzenberg einzusenden. An die Ottsbehörden ergeht noch nähere Anweisung. . Der Bezirksverband der Kgl.Amtshauptmannslhast Schwarzenberg, am 11. August 1916. Amtshauptmann Dr. Wimmer. mk- und Anzeigeblatt r den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Petroleumversorgung. Heimarbeiter und Landwirte, die mangels anderer Beleuchtungsmittel auf den Gebrauch von Petroleum für Beleucktungszwecke angewiesen sind, können in der Zeit vom 14. bis mit 19. August 191V ie vorm. in unserem Einwohnermelde amt« Antrag auf Ausstellung von Petroleumkarten stellen. Siadtrat Eibenstock, den 12. August 1916. str Eibenstock, Larkseld, hundrhübel, EUgvvtUtr Neuheibe, Gberftützengrün, Schönheide, Schönheidechammer, Sosa, Unterstütze»-!««, wildenthal »sw. Dte Abstempelung von Msenbahnsrachturkunden ist vom Königlichen Finanzministerium dem Hauptzollamte Plauen — zugleich sür de« Ha«ptzollamtsbezirk Eibenstock — übertragen worden. Plauen, am 9. August 1916. Mniglichcr HauptMlimt. Nachmusterung. vorm. von 9—11 nachm. „ 2—5 vorm. „ 9—11 nachm. „ 2—5 vor- u. nachm. HolMsteigermia. Karlsfelder Staatsforstrcvicr. Bahnhofswirtschaft in Wilzschhaus, Donnerstag, den 24. August 1916, vorm. 8 Uhr (Brennhölzer anschließend an Nutzhölzer): 3106 w. Klötze 7—15 cm stark, 2604 w. Klötze 16—22 cm stark, 2163 „ „ 23-68 „ „ 2 „ „ 30-43 „ „ FraWslhe Aaftärm »» Mßschn ÄaKhaftizkeit Meilert. — Die Tirtni rückt« miter m , Die engliich-französtsche Offensive ist auf dem gemacht wurden. So meldet auch der gestrige Hee besten Weg«, im Sande »u verlaufen, denn in den resbericht das vollständige Mißlingen oftmals wie- letzten Tagen hatte sie nirgends mehr Erfolge auf- derholter französischer Angriff«, die an dem festen »uwcisen, NW noch ernsthaft« Versuche zum Vorgehen Wall sächsischer Reservvtruppenteile abprrllteu: Auf Grund der Bekanntmachung des Herrn Zivilvorsitzenden der König!. Ersatz- kommisfion deS Aushebungsbezirkes Schneeberg vom 7. August 1916 werden s) die im Jahre 1897 geborenen Landsturmpflichtigen, soweit sie bei früheren Musterungen nicht als kriegsverwendungsfähig bezeichnet bez. be reits eingestellt worden sind, d) dte zeitig untauglichen (zurückgestellten) Militärpflichtigen, die im Jahre 1896 oder früher geboren sind und c) di« zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften, die dem 1. April 1916 entlasten worden sind (Wehrordnung § 82,? s—c) hiermit aufgefordett, zur Musterung und Aushebung Wonlag, den 21. August 1916, vormittags 7v, Ayr im Gasthaus „Zentralhalle" hierselbst zu erscheinen. Die Gestellung-pflichtigen haben sich in nüchternem Zustande, mit rein gewaschenem Körper und reiner Wäsche am MusterungSort einzufinden. Eine weitere Vorladung ergeht nicht. Unentschuldigtes Ausbleiben oder unpünktliches Erscheinen zur Musterung wird bestraft. Die Militär- und Landsturmpflichtigen, die sich noch nicht zur Stammrolle ge meldet haben, werden zur unverzüglichen Besorgung der Meldung hiermit veranlaßt. Stadtrat Eibenstock, den 12. August 1916. Butterversorguug. Verkauf von Sahnebutter r Montag, den 14. dss. MtS. vormittags. Da die Zufuhr anderer Butter vorläufig ausgeblieben ist, kann wegen des But terverkaufs zunächst nichts weiteres bestimmt werden. Stadtrat Eibenstock, den 12. August 1916.