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ümtz- Md änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Fernsprecher Nr.NV. Del.-Ndr.: Amtsblatt. ^SS ISIS Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. -- 63. Jahrgang. Btittwoch, den 26. April Eibenstock, Larkfeld, hmbrhübel, H^UgvvtUt» Neuheide, Gberftützengrün, Schönheide, Schönheiberhammer, Sosa, Unterstiitzengrün, Vilbenthal njw. Pfennige. Im amtlichenTeile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn-und Zeiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Bezugspreis Vierteljahr!. IN. 1.80 einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsblatts" und der kumoristischenBeilagc„5eifcnblasen"inder Expedition, beiunserenBotensorviebei allen Ueichrpostanstalten. Bekanntmachung. Dai Ergebnis der für den 26. dieses Monats angeordneten Bestandsaufnahme der Kartoffelvorrät« wird durch vereidigte Sachverständige nachgeprüft werden. ES wird allen Besitzern von Kartoffelvorräten unter Hinweis auf die Strafbestimmun- gen nochmals zur Pflicht gemacht, die geforderten Angaben so genau zu machen als «ö ihnen auf Grund sorgfältigster Prüfung der Vorräte irgend möglich ist. Dresden, den 20. April 1916. Ministerium des Innern. Verordnung über die Begründung einer ^Landes-Ateischstesse. Beim Ministerium des Innern ist eine Landes-Kleischstelle errichtet worden, der die Aufsicht über den Verkehr mit Fleisch und Fleischwaren, sowie die nähere Re gelung des Fleischverbrauchs übertragen ist, soweit hierfür nicht die Kommuualverbände zuständig sind. Insbesondere bleibt der LandeS-Fleischstelle vorbehalten, mit Geneh migung des Ministeriums des Innern die für bestimmte Zeiträume für Sachsen zuge- laffenen Schlachtungen nach Maßgabe der wirtschaftlichen Bedürfnisse anderweit zu ver teilen und die Höchstmengen von Fleisch festzusetzcn, die innerhalb eines Versorgung» - abschnittes auf den Kopf der Bevölkerung verteilt werden dürfen. An der Zuständig keit des Mehhandelsverbandes deS Königreichs Sachsen zur Beschaffung und Verteilung des im Königreich Sachsen benötigten Fleisches wird hierdurch nichts geändert. Die Anträge und Eingaben sind an die „Landes-Fleischstelle, Ministerium des Innern" in Dresden zu richten. DreSden, den 20. April 1916. Ministerium des Innern. Zucker- und Kartoffelbestandsaufnahme. l. Zuckerbestandsaufnahme. 1. Am 25. April 1016 findet ein« Erhebung der Zuckervorräte statt. Wer mit Beginn des 25. April 1916 Zucker in Gewahrsam hat, hat den Vorrat nach Mengen und Eigentümern der Ortsbehörde des Lagerungsortes anzuzeigen. Die Anzeige der Vorräte, die zu dieser Zeit unterwegs sind, ist unverzüglich nach deren Empfang von dem Empfänger an die erwähnte Ortsbehörde zu erstatten. 2. ES sind alle Zuckervorräte, die insgesamt 10 kx — 20 Pfund übersteigen, anzuzeigen von s. Familienhaushaltungen und Einzelpersonen, d. Bäckereien und Konditoreien, c. Gasthäusern und dergl., ä. Anstalten und dergl., e. Kleinhändlern, f. allen anderen Händlern, A. Lagerhallern, Spediteuren usw., k. gewerblichen und sonstigen Betrieben mit Ausnahme der unter b bis A genannten Betrieben. 3. Die Anzeigepfltcht erstreckt sich nicht auf Zuckervorräte, die a. im Eigentum des Reichs, eines Bundesstaates, der Heeres- und Marine- verwallung stehen, b. im Eigentum der Zentraleinkaufsgesellschaft in Berlin stehen, e. insgesamt 10 — 20 Pfund nicht übersteigen. II Kartostelbestandsaufnahme. 1. Am 26. April 1916 findet eine Erhebung der Vorräte von Kartoffeln sowie von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation statt. Erzeug nisse der Kartvffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation sind: Kartoffelschnitzel und -Krümel, Kartoffelflocken, Kartoffelwalzmehl, Kartoffelflockengrieß, Kartoffelschnitzelmehl, Kartoffelschnitzelschrvt, Kartoffelscheiben, Kartoffelbrocken, Kartoffelflockenkleie, sonstige Er zeugnisse, die dadurch entstanden sind, daß frischen Kartoffeln, allein oder in Mischungen mit andern Stoffen, der größere Teil ihres Wassergehaltes entzogen ist, Kartoffelstärke, Kartoffelstärkemehl. 2. Wer mit dem Beginne de» 26. April 1S16 Vorrät« von Kartoffeln und von Er zeugnissen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation der unter II Ziffer 1 bezeichneten Art in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, sie der OrtSbehörde anzuzeigen, in deren Bezirke die Vorräte lagern. Vorräte, die zum Verbrauch im eigenen Haushalt bestimmt sind, sind nur anzuzeigen, wenn sie an Kartoffeln im ganzen zwanzig (20) Pfund, an Erzeug- Nissen der Kartoffeltrocknerei und Kartoffelstärkefabrikation im ganzen fünf (5) Pfnnd übersteigen. Vorräte in Gewahrsam von Gemeinden und sonstigen öffentlich-rechtlichen Körper- schäften und Verbänden sind gleichfalls anzuzeigen. Vorräte, die in fremden Speichern, Lagern, Schiffsräumen und dergleichen lagern, find vom Verfügungsberechtigten anzugeben, wenn er die Vorräte unter eigenem Ver schluß hat. Ist letztere» nicht der Fall, so sind die Vorräte von dem Verwalter der Lagerräume anzuzeigen. Vorräte, die sich mit dem Beginne des 26. April 1916 unter wegS befinden, sind von dem Empfänger unverzüglich nach dem Empfange bei der OrtSbehörde anzuzeigen. Nicht anzuzeigen sind Vorräte, die im Eigentums, des Reiches, eines Bundesstaates oder der H«er«S- oder Marineverwaltung stehen. III. Weitere Bestimmungen über das Auzeigeverfahren. 1. Die Anzeigevordrucke für die Zucker- und die KartosfelbestandSsufnahme werden dem Anzeigepflichtigen je in einem Stück von der OrtSbehörde zugestellt werden. Ist ein Anzeigepflichtiger bei der Verteilung der Vordrucke übergangen worden, so hat er die Vordrucke sofort unaufgefordert bei der OrtSbehörde zu entnehmen. Auf der Zuckerbestandsanzeige hat jeder Anzeigepflichtige, der mehr als 10 kx — 20 Pfund Zucker in Gewahrsam hat, auch die Zahl seiner Haushaltung»angehörigen und seinen Beruf anzugeben und zwar neben seiner Namensunterschrift. Die Anzeigepflichtigen haben die Vordrucke auch dann zu unterschreiben, wenn d«r Vorrat an Zucker 10 kA — 20 Pfund, der zum Verbrauche im eigenen Haushalte be stimmte Vorrat an Kartoffeln im ganzen 20 Pfund und der zum Verbrauche im eigenen Haushalt bestimmte Vorrat an Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und Kartoffelstärke fabrikation im ganzen 5 Pfund nicht übersteigt. 2. Die ausgefüllten Anzeigen sind an: 27. April 1916 zur Abholung bereit zu hal ten. Sollte ein Anzeigepflichtiger bei der Abholung übersehen werden, so hat er die Anzeigen am genannten Tage bis spätestens 6 llhr abends bei der OrtSbehörde abzugeben. 3. Die Ortsbehörden und die von ihr beauftragten Personen sind befugt, zur Ermit telung richtiger Angaben Vorrats- und Betriebsränme oder sonstige Aufbewahrungsorte, wo anzeigepflichtige Vorräte zu vermuten sind, zu untersuchen und die Bücher der An zeigepflichtigen einzuseh«n. 4. Wer vorsätzlich die vorgcschriebenen Anzeigen nicht erstattet oder wissentlich un richtige oder unvollständig« Angaben macht, wird nach tz 19 Ziffer 2 der BundeSrat»- verordnung vom 10. April 1916 bez. nach K 11 der BundeSratSverordnung vom 4. April 1916 mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bi» zu fünfzehn tausend bez. zehntausend Mark bestraft. Auch können im Urteil Vorräte, die bet der Bestandsaufnahme verschwiegen worden sind, für dem Staate verfallen erklärt werden. Schwarzenberg, Aue, Eibenstock, Lößnitz, Neustädtel und Schneeberg, am 22. April 1916. Die Königliche Amtshanptmannschast und die Stadträte daselbst. Kleieversorgung. Die für April 1916 zugewiesen» Kleie wird Donnerstag, Ven 27. April 1916, vormittags von '/,8—12 Uhr im städtischen Magazingrundstückc unter den be kannten Bedingungen verkauft. Zugeteilt werden auf 1 Rind 14 Pfd., 1 Schwein oder 1 Ziege je 7 Pfund Kleie. Wer die Zeit nicht einhält, verliert für diese Ausgabe den Anspruch. Stadtrat Eibenstock, den 25. April 1916. Dank. Die am 11. Januar 1916 in Leipzig gestorbene Frau Alwine verwitwete Kießling geborene Schädlich hat der hiesigen Gemeinde in treuer Anhänglichkeit an ihren Geburtsort zufolge letztwtlliger Verfügung 5000 Mark als Vermächtnis aus gesetzt, daS als „Alwine Kießling-Stiftung" verwaltet werden wird und dessen Zinsen alljährlich zum Geburtstage der Gestorbenen an würdige, arm« Einwohner ver teilt werden sollen. Hat schon die Gestorbene bei Lebzeiten in hochherziger, edler Gesinnung sehr ost zu Weihnachten der Armen der Gemeinde durch Ueberweisung von Geldbeträgen ge dacht, wodurch mancher armen Familie unvermutet eine Weihnachtsfreud« bereitet wer den konnte, so hat sie sich durch dieses Vermächtnis über das Grab hinaus den Dank der Gemeinde gesichert. Wir werden das Andenken an die edle Verstorbene treu bewahren und rusen derselben herzlichen Dank in die Ewigkeit nach. Schönheide, am 20. April 191«. Dcr Gemeinderat. Holzverstkigcrung. Sosaer Staatsforstmicr. Gasthaus „Zum Muldental" in Aue, Donnerstag, den 4. Mai 1916, vorm. '/,0 Uhrr 602 w. Stämme 11—15 cm stark, 574 w. Stämme 16—19 cm stark, 410 „ „ 20-36 „ „ 366 , ' Klötze 7—15 „ „ 128 „ Klötze 16—43 „ „ 22 „ D-rbftaugen 10-15 „ „ 65 rm w. versch. Brennhölzer in Abt. 1, 6, 8, (Schläge) und 13 (Absäumung). Kgl. Korstrevterverwaltung Sofa. Kgl. Forstrentamt Eibenstock. Mittwoch vormittag '/,11 Uhr wird eine Ladung Futterrüben ner. steigert. d Güterabfertigung Eibenstock unterer Aaynvof.