Volltext Seite (XML)
Fernsprecher Nr.N0. Tel.-Kdr.: Kmtrblatt. Berantwortl. Redakteur, Druck« und Verleg«: Emil Hannebohn in Eibenstock. ;r n m ne Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für dcn folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pfennige. Im amtlichen Teile die gespalten« Zeile 30 Pfennige. "g te- bo n- >iv n- is :r- n- u. ft, Vezugspreisvierteljährl.M.l.80einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungrblatts" und der humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der Expedition, beiunserenBotensowiebei allen Keichrpostanstalten. für Eibenstock, Larlrseld, hmdrhübel, Neuheibe, Gberftützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterftiitzengrün, Mldenthal usw. Amts- und Änzeigeblatt Mr den klmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung ISIS ^/S4 —6.1. ^labraana. —— Sonntag, den 23. April rz- lt« «- Fnihlingstag voll gol-nru Scheines, D« nur stets «ar Freude» schuf: A«selschlag «ud Kuckacksruf Locken au» dem Laub des Haines; Avemovev-übersät Stinkt die souueutruukne Halde, Und — ein hol-rs Marche« — späht Scheu rin Keh aus jungem Walde!... Ostertag, voll Andachtswogeu, Die im Kirchlein, alt «ud gran, U«s durchriesel«, wie im Sau Weiter Sucheuwaldesboge«: vriue frohe Sotschaft stimmt Alle Herze« höher, frcier, Und des Kleinmuts Zweifel nimmt Lie hinweg wie Nebelschleier! . . . Gstern 1S1K. Dennoch liegt auf Deinem Stanze Heut ein Schatten Herder Art . . . Deine Veilchen, sammetzart, Slau'a ans manche« Lrauerkranze; Und um ferne Heldenhngrl, Lrenzgrschmnckt nnd schlicht umhegt, Schwedt auf heißer Sehnsucht Flügel Manche Seele, leiddewegt! . . . Ach, noch rasten nicht die Klingen, Zäh in heil'ger Not gezückt, Die uns in die Hand gedrückt Näubergi« zu grimmem Ningen. Deutsche Treue zu besiegeln, Zuckt manch Herz in letztem Schlag... Ihm auch wir- das Grab entsiegeln Christi Auferstrhungstag!... Gstersoniit, Himmelsbote, Frische Lenzluft, duftgrschwellt, Als ein Herold durch die Welt Wandert froh im Morgenröte! Ausznharren wollet mahnen, Die am Nrich drr Znkvnft bau « — Nnd «füllt mit scl'gem Ahnt» Hetzern Friedens Deutschlands Gau u f zu er Schafe Hammel, über 1 Jahr alt Schafe und Böcke 70 100 120 120 100 85 M., bis Maßgebend ist das Lebendgewicht nüchtern gewogen (12 Stunden futterfrei) oder gefüttert gewogen abzüglich 5°». Bei der Berechnung des Stallpreises, der bis zum Höchstpreis im einzelnen Fall gezahlt oder gefordert werden darf, ist außer dem Lebend gewicht auch der Schlachtwert zu berücksichtigen. Beim Weiterverkauf von Kälbern und Schafen dürfen nur die vom VtrhhandelS- unter 40 k§ von 40 k§ biS 75 k§ über 75 kg Mastlämmer Verordnung üSer die Höchstpreise für Kätöer und Schafe. Auf Grund von 8 5 des Gesetzes, betr. Höchstpreise vom 4. August 1914, in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (RGBl. 8. 516) werden für Verkauf« von Kälbern und Schafen innerhalb des Königreichs Sachsen folgende Stallhöchstpreise für den Zentner (50 kg) Lebendgewicht festgesetzt: Kälber im Gewichte verband festgesetzten Vergütungen dem Stallpreis zugeschlagen werden. Vorstehende Bestimmungen treten mit der Maßgabe sofort in Kraft, daß für Vieh, das nachweisbar am 20. dieses Monats gekauft und abgenommen worden ist, als Einstandspreis der tatsächlich gezahlte Preis zugrunde gelegt werden darf. Für Vieh, daS am 20. dieses Monats oder früher zwar gekauft, aber dem Vieh halter noch nicht abgenommen worden ist, ist nur der in Absatz 1 festgesetzte Höchst preis zu entrichten. Kommt eine dahingehende Einigung zwischen dem Viehhalter und dem Käufer nicht zustande, hat die Enteignung deS in Frage kommenden Viehs durch die für seinen Standort zuständige untere Verwaltungsbehörde (AmtShauptmannschast, Stadtrat) auf Grund von § 2 deS Gesetzes, betr. Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung vom 17. Dezember 1914, 21. Januar 1915 (RGBl. 1914 S. 516,1915 8. 25) zu erfolgen. Vieh, welches nachweislich zur Zucht gekauft und tatsächlich zu Zuchtzwecken auf gestellt wird, bleibt von jeder Preisfestsetzung unberührt. Wer die vorstehend festgesetzten Höchstpreise überschreitet oder einen anderen zum Abschluß eines Vertrages auffordert, durch den die Höchstpreise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrage erbietet, wird nach 8 6 des Höchstpreisgesetzes mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark bestraft. Außer- dem sind Ueberschreitungen der HöchstpreiSgrenzen, sowie Umgehung der Bestimmungen für den Aufschlag durch den VtehhandelSverband mit Entziehung der AuSw«iSkarten zu ahnden. Dresden, den 19. April 1916. Nachstehende Bekanntmachung He» BundeSratS über die Verpflichtung zur Abgabe von Kartoffeln vom 31. März 1916 wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kennt nis gebracht, daß die Kartofselerzeuger bei der Bestandsaufnahme vom 26. April 1916 die im 8 1 Absatz 3 dieser Bekanntmachung festgesetzten Mengen zur Berechnung der zum Verbrauch in der eigenen Wirtschaft, als Saatgut, für die eigene Brennerei und Trocknerei bestimmten Vorräte zugrunde zu legen haben. Dresden, am 20. April 1916. Ministerium des Innern. Bekanntmachung ÜSer die Verpflichtung zur Abgabe von Kartoffeln. Vom 31. März 1916. Auf Grund deS 8 4 Abs. 2 der Bekanntmachung über die Spetsekartoffelversor- gung im Frühjahr und Sommer 1916 vom 7. Februar 1S16 (Reichs-Gesetzbl. S. 86) wird bestimmt: 8 1- Jeder Kattoffelerzeug« hat auf Erfordern all« Kattoffelvorrät« abzugeben, di« zur Fortführung seiner Wirtschaft nicht «forderlich sind. Auch ohne Rücksicht auf den WittschaftSbedarf hat er vier Doppelzentner für ein Hektar seiner Kattoffelanbaufläche deS ErntejahrS 1915 abzugeben. -u belassen"" Und, sofern der Bedarf nicht geringer ist, dem Kartoffelerzeug« 1. für jeden Angehörigen seiner Wirtschaft einschließlich deS Gesindes sowie der Naturalberechtigten, insbesondere Altenteilern und Arbeitern, soweit sie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Kartoffeln zu beanspruchen haben, für den Kopf und Tag eineinhalb Pfund bis zum 31. Jul» 1916. Mit Genehmigung deS Reichskanzlers können die LandeSzentralbehörden für besonder, Gruppen von Arbeitern höhere Sätze zulassen; 2. das unentbehrliche Saatgut bis zum Höchstbetrage von sechzehn Doppelzentnern für daS Hektar Kattoffelanbaufläche deS ErntejahrS 1915; 8. die zur Erhaltung deS Viehes bis zum 15. Mat 1916 unentbehrlichen Vorräte. AIS unentbehrlich gellen für die Zeit bis zum 15. Mat 1916 für Pferde höch sten« zehn Pfund, für Zugkühe höchstens fünf Pfund, für Zuchochsen höchsten« sieben Pfund, für Schweine höchsten» zwei Pfund täglich; die Kattoffelerzeuger haben jedoch auf diese Mengen nur insoweit Anspruch, als sie Kattoffeln an die einzelnen Ttergattungen bisher verfüttert haben und über andere Futter mittel nicht in ausreichender Menge verfügen; 4. mit Rücksicht auf den HeercSbedarf an Spiritus-die zur Abbrennung deS zuge wiesenen Durchschnittsbrandes erforderlichen Kattoffeln; 5. Kattoffelmengen zur Erzeugung von KartoffeltrocknungSerzeugnissen, soweit diese Erzeugnisse an die Trockenkartoffel-VerwertungSgesellschaft abzuliefern sind. 8 2. Die Bekanntmachung über die Verpflichtung zur Abgabe von Kattoffeln vom 26. Februar 1916 (Reichs-Gesetzbl. E. 123) wird aufgehoben. 8 s. Diese Bestimmung tritt mit dein Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 31. März 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. » Delbrück. Kaffeebestaudsaufnahme. Aus verschiedenen Anzeichen entnimmt der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel G. m. b. H., Berlin W., Bellevuestraße 14, daß manche Eigentümer beziehungsweise Lagerhalter von Kaffee, die laut Verordnung de» Reichskanzler» vom 6. April verpflichtet sind, ihren Bestand von Rohkaffee von 10 kA an den KriegSauS- schuß anzumelden, diese Verfügung nicht richtig verstanden haben. ES wird deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß es sich hier um eine gesetzliche Verpflichtung, deren Nichtbeachtung strenge Bestrafung nach sich zieht, handelt, und daß der KriegS- auSschuß die ihm im Interesse der Allgemeinhell gestellten wichtigen Aufgaben nur auf Grund einer vollständigen Bestandsaufnahme erfüllen kann. Eigentümer (als solcher gilt der letzte Käufer von Rohkaffee) von mehr al» 600 K§ Rohkaffee haben die Anmeldung telegraphisch (Telegrammadresse „Kriegs- kaffee Berlin") zu bewirken. Zur schriftlichen Anmeldung verpflichtet sind alle, di« Rohkaffeemengen von 10 kx und mehr im Gewahrsam haben. (Darunter ist verstanden der Lagerhalter, oder der Besitzer, auch Haushaltungen, die Kaffee im eigenen Lager haben.) Men gen von 10 bis 50 kg sind durch Postkarte, Mengen von über 50 kg durch geschlos senen Brief anzumelden. Für Dee gellen die gleichen Bestimmungen, jedoch mit dem Unterschiede, daß die schriftliche Anmeldung der Lagerhalter von Tee bereit» btt Mengen von 5 Kg auf wärts und die telegraphische Anmeldung des Eigentümers bet Mengen von 250 kg aufwärts zu erfolgen hat. Schwarzenberg, am 18. April 1916. Der Bezirksverband der Kgl. AmtShauptmannschast Schwarzenberg. Amtshauptmann Dr. Wimmer. Im Zwangsversteigerungsverfahren deS im Grundbuche für Eibenstock Blatt 1218 auf den Namen des Schankwirts Ilormanii HValtvr Faxolt in Eibenstock «tngttragenen Grundstücks wird der auf den 29. Mai 1916, vormittags 9 Wr, ausweislich drr Leipziger Zeitung auf den 28. Mai 1916, anberaumt, Versteigerungs termin aufgehoben. Eibenstock, den 18. April 1916. > Königliches Amtsgericht. DaS im Grundbuche für Eibenstock BIM 1218 auf den Name« deS Schank- wittS Hermann ^Valter Angelt in Eibenstock eingetragene Grundstück soll am 19. Juni 1916, vormittags 9 Mr an GettchtSstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werde«. DaS Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 5,« Ar groß, mit 1,-» Steuer einheiten belegt und auf 22753 M. 20 Pf. geschätzt. E» wird gebildet au» dem Flur stücke Nr. 1196 a de» Flurbuchs, ist mit einem zum SchankwtttschaftSbettteb eingerichte ten Eckhause n«bst Stallgebäude, hölzernem Schutzdach, Schweine- und Hühnerstall be baut, (Nr. 101 O Abt. A. de» Brandkataster»; BrandversicherungSsumme 18 820 M.) und liegt an d« Sosaerstraß«. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen daS Grund stück betreffenden Nachmessungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet.