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Tel.-Kdr.: Amtsblatt. LS8 1»L« ixs- Bauernfeind va«er«seind » nach Pleu- nicht rhält ing>e man t als ickel- at. >üh. durch chres- Zetter man r mit . Die l dar- FM- ent- )ÜM löhn- . Er dehm- itter- größ^ oinnt d für dank- chutt i un- l und An die Bezahlung des am l. dieses Monats fällig gewordenen 2. Termins Zen tralanlagen 1810 wird mit dem Bemerken erinnert, daß nach Ablauf von 14 Tagen vom Fälligkeitstermine an das Beitreibnngsverfahren eingeleitet werden wird. Carls feld, den 2. Juni 1910. zum AuSschachten des GaSrohrgrabens in der Schützen- und Vodelstraße werden im Stadt- banamte angenommen. später kommen, jedenfalls märe zu wünschen- Paß man bei ihrer Behandlung sich von rem objektiven Grün den leiten läßt. g«»es- m das med. Labtet. 0 M. Bezugspreis Vierteljahr!. IN. 1.50 einschließl. des „Illustr.Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. d. »,»a 10,02 10 37 10.47 H,V2 11.0» 11,24 11.32 HL» 11,43 UM ULI 11,47 12,08 41,4» 1IL3 12,03 12,0» 12,14 Oeffentliche Impfung. Arettag, dm 10. Juni dieses Jahres, nachmittags 3 Mr, findet in der Schule die öffentliche ««entgeltliche Impfung statt Alle im Jahre 1009 geborene« oder früher Wege« Krankheit bez. andere« Gründe« von der Impfung zurückgestellten oder ohne Erfolg geimpften Kinder der Gemeinde CarlSseld und den beiden selbständigen Gutsbezirken sind zur Impfung zu bringen. Der Grnnd der ev. Befreiung von der Jmpfpflicht ist durch ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Jmpfpflichtige Kinder aus Häusern, in denen ansteckende Krank heiten als: Scharlach, Masern, Diphtherie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken Henschen, dürfen zur Impfung nicht vor gestellt werden. Die Kinder müssen mit reinem Körper und mit reiner Wäsche zur Impfung gebracht werden. CarlSfeld, den 26. Mai 1910. die im Abgeordnetenhaus hinter verschloMnen Türen stattgefumden haben, soll «ine prinzchhelle Verständig mrg erhielt worden sein, indessen ist Man sich anschei- neno Wohl noch unschlüfM, wann man We Vorlage ein- briingen wird. Die Behandlung der ganzen Frage er fordert naturgemäß viel Takt, eine derartige delikate Angelegenheit muß überaus subtil angefaßt werden- zumal die Gefahr besteht, daß durch radikale Gegner unliebsame Szenen herbeigeführt werden, können. In dessen wiich wohl kaum jemand, die Berechtigung der gewünschten Erhöhung der Zivilliste absprecheu kön nen, da die Ausgaben ganz beträchtlich in den 20 Jah ren seit der letzten Erhöhung gewachsen sind. Daß man die Vorverhandlung so überaus heimlich geführt but, mag ja begreiflich sein, indessen kann es fraglich bleiben, ob dieses Verfahren taktisch nichtig war. denn die Angelegenheit hat in keiner Weise das Licht zu scheu en, da sie ja auch später öffentlich erörtert werden muß und wenn sich unliebsame Kritiken regen sollten, so muß man diese eben Mit in ö>en Kauf nehmen. Nun ist es ja richtig, daß die Krone auf die Zivilliste allein nicht angewiesen ist und sie würde mit diesem Betrage nicht allzuweit kommen, wenn nicht noch die Einnahmen aus den Hausfifdeikommissen znr Verfügung ständen, die teils aus angelegten Kapitalien, teils ans großen Gü tern zusammengesetzt sind. Man darf eines nicht ver gessen: In seiner Eigenschaft als Kaiser bekommt der König von Preußen auch nicht einen Pfennig und gerade für diese Würde geht ein sehr .erheblicher TM der Ein künfte drauf. Andere Monarchen haben weit Möß?re Revenuen, so hat der Zar eine Zivilliste von 34 Milli onen, ungeachtet des ungeheuren Privatvermögens, der Kaiser von Oesterreich bezieht Millionen und der Sultan 16l/j Millionen. Mag die Vorlage jetzt oder abge- Tiere t und Mühe ad. 3,45 8L« 7,28 7L0 8M 8,17 8,23 8L3 SLS 8.31 8M 8.42 »01 S.14 «-»7 »,0« »,1I »,IS »,32 VH» 0,21 VH» U» 1H7 und Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. ... 57 Aaßrga», ------- Dienstag, den 7. Jom Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und -essen Umgebung Zur Erhöhung der preußischen Zivilliste. Bereits vor zwei Jahren hatte man in Preußen beabsichtigt, die königliche Zivilliste um mehrere Milli onen zu erhöhen mit Rücksicht auf die durch die wirt- schaMche Lage gestiegenen Mehrkosten der Hofhaltung. Man sah damals von der Einbringung einer derartigen Vorlage angesichts der mißlichen finanziellen Lage ab, weil man befürchtete, daß verschiedentlich, eine Kritik einsetzen würde, welche dje beteiligte höchste Stelle leicht verstimmen konnte. Inzwischen ist eine Erhöhung der Gehälter der Beamten und Offiziere im Reiche wie in Preußen vorgenommen worden und um auch den Hof- beamten zu ihrem Rechte M verhelfen, will man nun mehr vorgehen. Diese Erwägung ist es allerdings nicht allein, welche die geplante Vorlage veranlaßt hat, da Hierfür nur etwa Millionen in Frage kommen würden, auch noch weitere erhöhte Ausgaben Md durch die Zivilliste zu bestreiten» insbesondere sind, die Ausga ben für allgemeine Zwecke erheblich, gewachsen, nament lich für den Betrieb der Königs. Theater. Ferner wird geltend gemacht, haß auch die prinzlichen Hofhaltun gen, die jetzt in höherem Maße apanagjert werden müs sen^ beträchtliche Ansprüche an die königliche Schatulle stellen. Nicht uninteressant ist es auch, daß die Krone den jetzt so aktuell gewordenen Grundsatz der Geltend machung des Wertzuwachses in Anwendung bringen will, indem darauf hingewiesen wird, daß der König aus der vor hundert Jahren erfolgten Abtretung der Kron domänen und Forsten an den StaatssiWus noch, immer dieselbe Rente bezieht, wie zu jener Zeit, während aus den Domänen und Korsten jährlich Einnahmen dem Staatssäckel zufließen, deren Höhe mit jeuer Rente in keinem Verhältnis mehr stände. In den Besprechungen, Eibenstock, Larlsfelb, hun-shübel, Neuheide, Oberstützengrün, Zchönheide, Zchönheiderhammer,Zosa,Unterstützengrün,wildenthal usw. Tagesgeschichte. Deutschland. — DesKaisersNordl a nid s r e ilse Der Kai ser tritt seine Nordlandsreise am 4. Juli von Kiel aus an. - Beratung zur Förderung der Sicher heit des Zugverkehrs. Der „Raichsanzeiger" schreibt: Die am 2. d. Mts. im Reichseisenbahnamt ab- gehaltenc Beratung mit den Vertretern der gm Eisen bahnwesen beteiligten Bundesregierungen hat eine.er freuliche Uebereinstimmung über die zur Förderung der Sicherheit des Zugverkehrs zur Erörterung, gestellten Fragen ergeben. Auf Grund der aus der Beratung her vorgegangenen Anregungen sollen — gechgneteüfalls in gemeinsamer Arbeit mit den im Eiseubahnsignal- wesen erfahrenen industriellen Wersen — Versuche mit neueren Vorrichtungen angestellt werden, von denen ein weiterer Fortschritt zur Erhöhung der Betriebssi cherheit erhofft wird., — Grundsätze für Gewährung von Bei hilfen an Tabakarbeiter. Wie die „Neue po litische Korrespondenz" hört, sind die neuen Grundsätze für die Gewährung von Beihilfen an Tabakarbeiter nunmehr ausgearbeitet. Es hat dabei das Bestreben obgewaltet, nach Erschöpfung des Vi/ermitlivnenfonds und der nachträglich bewilligten 750000 Mark einen Uebcvgangszustand zu schaffen, durch welchen das un vermittelte Abbrechen der Beihilfe vermieden wird. Zu- Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag l Anzeigenpreis: die kleinfpaltige Seil« 12 1 Pfennige. Im amtlichen Teile die gespaltene » Zeile 30 Pfennige. r Fernsprecher Nr. 210. Ueber das Vermögen des Schnittwarenhändlers Lmil «lektvr in Schönheide wird heute am 4. Juni 1910, nachmittags 1 Mr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Haßfurter in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 24. Juni 1910 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschuffes und ein« tretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Fordemngen auf den 2. Juki 1910, vormittags 10 Mr, — vor dem unterzeichneten Gerichte, Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu ver abfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 24. Juni 1910 Anzeigx zu machen. Königliches Amtsgericht zu Eibenstock. Impfungen betr. Die diesjährigen öffentliche« ««entgeltliche« Jmpf««ge« und Nachschauter mine finden in der Turnhalle hier statt und zwar in nachstehender Reihenfolge: I) Zur Srftimpfnng komme« Mittwoch, den 8. Juni 1910, nachm. 5 Ayr die impfpflichtigen Kinder, deren Familiennamen mit X und Donnerstag, dm 9. Juni 1910, nachm. 5 Ahr die Kinder, deren Familiennamen mit O L anfangen. Jmpfpstichtig i« diesem Jahre find alle biS zum Jahre 1910 etwa von de« Jmpsnnge« a«f Gr««d ärztlicher Ze«gniffe befreiten, sowie alle im Jahre 1909 geborene« Kt«der. Bemerkt wird hierbei, daß nicht nur die vorstehend benannten hier geborenen, son der« a«ch die hierher verzogene« 1909 ««d früher geborenen noch nicht ge impfte« Kinder i« diesem Jahre impspflichtig find. Sämtliche z«r Erstimpfung gelangten Kinder sind Donnerstag, den 16. Juni 1910, nachm. 5 Ahr zur Nachschau vorzustellen. II) Die Wiederimpsung erfolgt Ireitag den 10. Juni 1910, nachm. S Ayr für diejenigen K«abe« und Sonnavend, den 11. Juni 1910, nachm. S Ahr für diejenigen Mädchen a) für die der Nachweis der Impfung nicht erbracht worden ist, d) welche im Laufe dieses JahreS ihr 12. Lebensjahr zurücklegen. Zur Nachschau haben sich diese Kinder Sonnabend, dm 18. Juni 1910, nachmittags und zwar die Knabe« um 5 Uhr und die Mädche« um t/,6 Uhr vorzustellen. pfung : und Sau oder n den e ge- ht, so «topfe ggev- s M- Die Impfungen werden vom Jmpfarzte, Herrn Dr. med. Schlamm hier vorgenommen. AuS einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Masern, Scharlach, Diph therie, Croup, Keuchhusten. Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Kinder zum öffentlichen Termine nicht gebracht werden. Die Elter« des Impflings oder dere« Vertreter habe« dem Jmpfarzte vor der A«Süb««g der Impfung über frühere oder «och bestehende Krank heit«« des K1«deS Mitteil««g z« mache«. Die Kinder müssen zum Impftermine mit rei«gewaschenem Körper, mit reine« Kleider« und rei«er Wäsche gebracht werden. Die zur Ausgabe gelangenden Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der Erst- und Wiederimpflinge sind genau zu beachten. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder impfpflichtiger Kinder werden unter Hinweis da rauf, daß kür die Unterlassung der Impfung Geldstrafe« bis z« 50 Mark oder Hast- strase« biS z« drei Tage« angedroht sind, zur pünktlichen Beachtung dieser Vorschriften ermahnt. Stadtrat Eibenstock, am 31. Mai 1910. H-ffe. M. Nr. 107 des Nachtrages zur Scha«kstätte«verbotSliste ist z« streichen. Stadtrat Eibenstock.