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Amts- und Anzeigeblatt für den Stmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung sm Eibenstock, Larkseld, hundrhübel, HLUÜkblUll Neuheide, Gberstiitzengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstiitzengrün, wiidenthal usw. Fernsprecher Nr. NS. Verantwortl. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. —— 62. Jahrgang. > 2SS Sonnabend, den 6. November ISIS ; Erscheint täglich abends mit Ausnahme der ! Sonn-und Zeiertagefurden folgenden Tag. ? Anzeigenpreis: die klciuspaltige Zeile 12 Z Pfennige. Im amtlichenTeilediegespaltene ! seile 30 Pfennige. Bezugspreis vierteljährl.M.1.50einschliehl. des „Illustr. Unterhaltunysblatts" und der Humoristischen BeilageSeifenblasen" in der Expedition, beiunjerenBatensowicbei allen Acichsposranstakten. Tsl.-Kdr.: 5:mtEatt. Ausführungsverordnung zu den Pundeöratsverordnimgen vom 28. Oktober 1915. I. über die Abänderung der Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung vom 9. Oktober 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 710), II. über die Regelung der Kartoffelpreise (Reichsgesetzblatt Seite 711). Zu l- Die Ausführungsverordnung vom 22. Oktober 1915 zu der Bundesratsverordnung vom 9. Oktober 1915 über die Kartoffelversorgung (Reichsgesetzblatt Seite 047) wird insoweit abgeändert als: 1. die nach Punkt 2 anzulegenden Verzeichnisse entsprechend der Ausdehnung der Sicherungsverpslichtung auf die Kartoffelerzcuger mit mehr als 1 Hektar Kartoffelan- baufläche zu ergänzen und später zu berichtigen sind; 2. Punkt 6 in Wegfall kommt. Zu dem neueingefügten Absatz 2 des 8 7 der Bundesratsverordnung wird darauf hingewiesen, daß lediglich die als Speisekartoffeln verkauften Mengen anzurechnen sind. Insoweit die Kartoffelerzcuger die Bewirkung solcher Verkäufe ihren Kommunal verbänden nicht nachweisen, wird die sicherzustellende Menge ohne Rücksicht darauf fest gestellt. Die Kommunalverbände haben die fcstgestellte Menge in Ermangelung von Nachweisen voll in Anspruch zu nehmen. Sobald im einzelnen Falle die Anordnung auf Uebertragung des Eigentums nach 8 2 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichsge setzblatt Seite 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 25) und vom 23. September 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 603) ergangen ht, werden die bis dahin nicht nachgewiesenen Verkäufe nicht mehr berücksich tigt. Die Kommunalverbände haben die außerhalb des BczugSscheinverfahrens anzu- rechnendcn Mengen der Zweigstelle am Schluffe jedes Monats anzuzeigen. Zu ll. 1. Die in 8 3 dieser Bundesratsverordnung vorgesehene Anordnung von Abwei chungen zu treffen, behält sich das Ministerium für den Fall eintretenden Bedürfnisses vor. 2. Die Verpflichtung nach 8 4 wird auf alle Kommunalverbände und Gemeinden unter Vorbehalt der Vorschrift in 8 5 der Bundesratsverordnung ausgedehnt, welche Preisprüfungsstellen errichtet haben. Besteht eine gemeinsame Preisprüfungsstelle, so ist der Höchstpreis gemeinsam für die Gemeinden festzusetzen, für welche die Stelle errich tet ist. Die Höchstpreisfestsetzung ist der Krcishauptmannschaft und durch diese dem Mini sterium des Innern anzuzeigen. 3. Für die Enteignung (8 7) gelten sinngemäß die Vorschriften über Enteignung von Brotgetreide. Dresden, den 3. November 1915. Ministerium des Innern. Tas im Grundbuche für Eibenstock Blatt 1218 — auf den Namen des Schank wirts Hermnnn in Eibenstock eingetragene Grundstück soll am 31. Dezemver 1915, vormittags 10 Mr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. j Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 5,-, Ar groß mit 1,5« Steuer- - einheiten belegt und auf 22753 M. 20 Pf. geschätzt. Es wird gebildet aus dem Flur- - stücke Nr. 1196» des Flurbuchs, ist mit einem zum Schankwirtschaftsbetrieb eingerich- : teten Eckhanse nebst Stallgebäude, hölzernen Schutzdach, Schweine- und Hühnerstall bebaut (Nr. 101 O Abt. des Brandkatasters; Brandversicherungssumme 18820 M.) und liegt an der Sosaerstraße. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchsamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 17. Juli 1915 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Verfteigcrungstermine vor der Auffor derung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des verstei gerten Gegenstandes tritt. Eibenstock, den 2. November 1913. Königliches Amtsgericht. In Schönheide ist bei einem Hunde Tollwut festgcstellt worden. Es wird deshalb hiermit für den Stadtbezirk Eibenstock die Festlegung aller vorhandenen Hunde bis zum 28. Januar 1916 angeordnet. 1) Vorläufig wird nachgelassen, daß die Hunde entweder ohne Maulkorb an der Leine geführt werden oder mit einem sicheren Maulkorbe unter gewissenhafter Ueberwachung frei laufen dürfen. 2) Die Ausfuhr von Hunden aus dem Stadtbezirke ist nur mit polizeilicher Ge nehmigung nach vorheriger tierärztlicher Untersuchung gestattet. 3) Tie Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung erlaubt, daß sie dabei fest angeschirrt und mit einem sicheren Maulkorbe versehen werden. 4) Die Verwendung von Jagdhunden bei der Jagd ohne Maulkorb und Leine ist innerhalb der Jagdgebiete gestattet. Außer der Zeit des Gebrauchs unterlie gen diese Hunde jedoch den Vorschriften unter l. 5) Hunde, die den vorstehenden Bestimmungen zuwider umherlaufend betroffen werden, werden eingefangen und sofort getötet. 6) Weni ein fremder Hund zuläuft oder wer Erscheinungen des Wutverdachtes an einem Hunde wahrnimmt, hat dies dem Stadtrate sofort zu melden. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung wird, soweit nicht eine höhere Strafe i verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit entsprechender Hast bestraft. Btadtrat Eibenstock, den 5. November 1913. Die Bnlgarcu vor Msch. Eine neue Kabincttslrisis in Griechenland. Der gestrige deutsche Heeresbericht meldete uns abermals Erfolge im Westen und Osten, die beweisen, daß die Vorteile, die der Feind hie und da zeitweise errang, nicht von Dauer sind. Der entscheidende Kampf endigt immer mit dem Sieg unserer braven Truppen. Ebenso ist es bei unseren Verbündeten. Der österreichisch-ungarische Generalstab berichtet: Wien, 4. November. Amtlich wird verlautbart: Russischer Kriegsschauplatz. Der Feind setzte seine Angriffe gegen die Strypafront fort. Die gegen die Stellung bei Wisniowtschyk und Borkanow gerich teten Angriffe brachen vor unseren Hinder nissen zusammen. Bor den Schützengräben zweier Balaillone wurden 500 russische Leichen be graben. In dem Dorfe Siemikowze nördlich von Bieniawa wird nach wie vor heftig gekämpft. Oesterreichijch ungarische und deutsche Truppen ge wannen den Ort fast ganz zurück. Die Zahl der in diesem Raume eingebrachten Gefangenen be trägt 3000. Auch am unteren Styr wurden zahlreiche Vorstöße des Gegners abgeschlagen. Bei den vorgestrigen Kämpfen westlich von Tschar- torysk hat ern aus Truppen beider Heere zusam mengesetztes Armeekorps insgesamt 5 russische Offi ziere und 1117 Mann gefangengenommen und 11 Maschinengewehre erbeutet. Italienischer Kriegsschauplatz. Die Angriffe der Italiener auf den Gör- zer Brückenkopf und die Nachbarabschnitte dauern fort. Gestern waren die heftigsten Stürme gegen Zagora, die Podgorahöhcn und den Monte San Michele gerichtet. Wieder wurde der Feind überall abgewiesen. Auf den Pod- gora-Höhen wird um einzelne Höhen noch ge kämpft. Südöstlicher Kriegsschauplatz. Ocstlich von Trebinje ist ein Angriff gegen die montenegrinischen Grenzstel- lungen im Gange. Oestlich von Bileza und süd lich von Avtovaz wurden in den dort erkämpften Positionen feindliche Vorstöße abgeschlagen. Auf dem Berge Bobija kam es zu Handgranatenkämp- sen. Der serbische Widerstand im Raume von Kragujevaz und bei Jagodina wurde ge brochen. Der Feind ist im Zurückweichcu. Von der Armee des Generals von Kövcß rückten österreichisch ungarische Streitkräfte über Pozega hinaus. Die Verbindung zwischen Jschizc und der östlich von Visegrad kämpfenden Grup pe ist hergestell t. Südwestlich von Cacak war fen wir den Feind von den das Tal beherrschenden Höhen. Andere österreichisch-ungarische Kolonnen nahmen die Höhen Stolica und Lipni- za Glaviza und drängten die Serben auf den Drobnja Rücken zurück. Deutsche Truppen rück ten in Jagodina ein. — Von den bulgari schen Kräften drang eine Kolonne bis Bol- jevaz südwestlich von Zajecar vor, eine andere nahm den Berg Lipniza Glaviza nordwestlich von Risch. Die Angriffe der Bulgaren südwestlich von Pirot gewannen Raum. Der Stellvertreter des Chefs des Grneralftabts: von Hoefer, Feldmarschalleutnant «om Balka« kommt ziemlich überraschend die Nachricht von einer neuen Kabinettskrise in Griechenland: Athen, 4. November. (Meldung der Agencc Havas.) Das es bei der Erörterung der militäri schen Gcjetzanträgc in der Kammer zu einem Zwi schcnfalle zwischen dem Kriegsministcr und der vcni- zelistischen Mehrheit kam, stellte Ministerpräsident Zaimis die Vertrauensfrage. Die Regie rung kam mit 114 gegen 147 Stimmen in die Min derheit. Infolge dieses Mißtrauensvotums der Kammer erklärte Zaimis, die Ministerkrisis liege offen zutage und ersuchte die Kammer, sich bis zur Bildung eines neuen Kabinetts zu ver tagen. Mit welchen Mitteln der Vierverband ftine Ziele zu erreichen suchte und wie er sie aller Wahrscheinlich keit nach noch heute auf dem Balkan anwendet, zeigt drastisch folgende Nachricht: Sofia, 4. November. Das Regierungsblatt „Narodni Prava" bringt eine eingehende Äufstel- lung der Bestechungssummen, welche im Laufe des Monats September seitens der Agenten des Vrerverbandes an verschiedene bulgarische Politiker gegeben wurden, die für einenK rieg gegen die Türkei agitierten. An die er wähnten Personen wurden 1050000 Francs ausge zahlt, ferner im Laufe des Monats September und bis zum 18. Oktober mehrere Schecks im Betrage von 2 740000 Francs an einen Baucrnbündler, endlich an andere Personen Beträge von rund 18 Millionen Francs. Das Blatt kündigt an, daß eine Unter suchung eingeleitet würde.