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u-ter mittag rossen. b eß- Rus- ftige Russen ;n von rendrn abge- Tote. erhiel- vlichen ördlich lanzen t stär- beab- nörd- n hier rchten. Znfan- machte Ber- rreich- ndes gän - r ser- teü u. rbisch- rr un- »ließe, elende t wrr- habe. wähnt t nach u ver- oder 'Besitz w.ftche tewiß, n als i auch ch die »mati- in dir eitern ldner- blichen t der -herige lugen- ) rin- ralität icgnü- ia der abge- nd zu >at be ll die lein- sendes »alten. osten" heute Milli- iegs - ingen. »r im Milli- n in -g", licher Die hrift- des en ionen uckerci h«. Amts- und änzeigeblatt sür den Kmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung M E'benfto», Larkseld, yunörhübel, ^UUkvtUlk Neuheide,Gberstützengrün,Schönheide, f Schönheiderhammer, Sosa, NnterMtzengrün, wildenthal usw. Fernsprecher Nr. NO. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. M 217. LounabciiS, dcn 18. September 1S1S I Bezugspreis vierteljährl.M.I.SOeinschließl. r des „Illustr. Unterhaltungsblatts" und der r kumoristischenBeilage„Seifenblasen"inder * I Expedition, beiunserenBotensowiebei allen Z Reichspostanstalten. r Tcl.-Ndr.: Kmtsblatt. Bekanntmachung über Beschränkung der Milch- vcrwcndung. Vom 2. September 1915. Ter Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetz blatt Seite 327) folgende Verordnung erlassen: 8 i- Es ist verboten: 1. Vollmilch oder Sahne in gewerblichen Betrieben zum Backen zu verwenden; 2. geschlagene Sahne, allein oder in Zubereitungen, im Kleinhandel, insbeson dere in Milchläden, Konditoreien, Bäckereien, Gast-, Schank- und Speisewirt- schasten sowie in Erfrischungsräumen zu verabfolgen; 3. Sahne in Konditoreien, Bäckereien, Gast-, Schank- und Speisemirtschaften so wie in Erfrischungsräumen zu verabfolgen. Tie Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden können Ausnahmen von diesem Verbote zulassen. 8 2- Die Beamten der Polizei und die von der Polizei beauftragten Sachverständigen sind befilgt, in die Räume, in denen Backware in gewerblichen Betrieben bereitet, ge lagert, aufbewahrt, feilgehalten oder verpackt wird, sowie in die Geschäftsräume der nach 8 1 4kr. 2 und 3 in Betracht kommenden Betriebe jederzeit einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, Geschästsaufzeichnungcn einzusehen, auch nach ihrer Aus wahl Probeu zum Zwecke der Untersuchung gegen Empfangsbestätigung zu entnehmen. Die Unternehmer sowie die voll ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtsper sonen siild verpflichtet, den Beamten der Polizei und den Sachverständigen Auskunft über das Verfahren bei Herstellung ihrer Erzeugnisse, über die zur Verarbeitung ge langenden Stoffe und deren Herkunft sowie über Art und Umfang des Absatzes zu erteilen. 8 Tie Sachverständigen sind, vorbehaltlich der dienstlichen Berichterstattung und der Ailzeige voll Gesetzwidrigkeiten, verpflichtet über die Einrichtungen und Geschäfts- Verhältnisse, welche durch die Aufsicht zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der Mitteilung und Verwertung der Geschäfts- und Betriebsgeheim nisse zu enthalten. Sic siild hierauf zu vereidige«. 8 4. Tic Uutcruehmcr haben einen Abdruck dieser Verordnung in ihren Verkaufs- und Betricbsräumen auszuhängen. 8 ». Die Landeszentralbehördcn erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Ver ordnung. Sie können weitergehende Anordnungen zur Beschränkung der Milchvcr- wendung treffe». 8 0. Mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Gefängnis bis All drei Monaten wird bestraft: 1. wer den Vorschriften des 8 1 zuwiderhandelt; 2. wer wissentlich Backware, die der Vorschrift des 8 1 zuwider bereitet ist, verkauft, feilhält oder sonst in den Verkehr bringt; 3. wer den Vorschriften des 8 3 zuwider Verschwicgeuheit nicht beobachtet oder der Mitteilung oder Verwertung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen sich nicht enthält; 4. wer den nach 8 5 erlassenen Ausführungsbesümmnngen oder Anordnungen zuwiderhandelt. In dem Falle der Nr. 3 tritt die Verfolgung nur auf Antrag des Unternehmers ein. 8 Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft: 1. wer den Vorschriften des 8 2 Abs. 1 zuwider den Eintritt in die Räume, die Besichtigung, die Einsicht in die Geschäftsaufzeichnungen oder die Ent nahme einer Probe verweigert; 2. wer die in Gemäßheit des 8 - Abs. 2 non ihm erforderte 'Auskunft nicht erteilt oder bei der Auskunstscrtcilung wissentlich unwahre Angaben macht; 3. wer den in 8 4 vorgeschriebenen Aushang unterläßt. 8 6. Diese Verordnung tritt mit dem 6. September 19 U> in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt dell Zeitpunkt des 'Außerkrafttretens. Berlin, den 2. September 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. In dem ztonkursversaftrcn über das Vermögen des Gastwirts Ii in Gibenstock ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwal ters, zur Erhebung von Einwendungeil gegen das Schlußverzeichnis der bei der Ver teilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke Ver Schlußtermin auf den 9. Mlovr'r 1915, vormittags 10 Zlyr vor dem Königlichen Amtsgerichte Eibenstock bestimmt worden. Eibenstock, den 16. September 1915. Königliches Amisgcricht. Bekanntmachung. Tic Geschäftszeit dcs Gemeindeamtes ist für die Taner des Krieges ans 1k—1 tthr vormittags beschränkt worden. Earlsfcld, 16. September 1915. Der Gemcindevorstaild. Wnet die Z. KiegMW Letzter Zeichnungstag: Mittwoch, den 22. Leptember. Russische Angriffe an der Strypa znriickgewicsen. Wie der gestrige Bericht unserer Obersten Heeres leitung meldet, haben unsere unter dem Befehl des Generalseldmarschalls von Mackensen stehenden Truppen das Gelände zwischen Pripjet und Jasiol- da und die Stadt Pinsk in Besitz genommen. Pinsk ist eine Stadt von zirka 40000 Einwohnern, die infolge ihrer Wajserverbindung nach Westen zu sich eines schwunghaften Handels erfreut. Auf dem südöstlichen Kriegsschauplatz werden russische Angriffe immer wieder zurückgcwiesen. Hier kämpfen wiederum die Oesterreichcr mit den Deut schen Schulter an Schulter und werden auch weiter hin die sich wiederholenden Angriffe der Gegner aus halten, die sich schließlich ebenso, wie in den Kar paten, durch ihre außerordentlich blutigen Angriffe von selbst erschöpfen werden. Der Zweck dieser russi- jchen Angriffe ist ja bekannt, er liegt mehr auf po litischem als militärischem Gebiet. Doch trotzdem sich die Russen noch einmal zu energischem Widerstand zusammenreißen, werden sie die so dringend nötigen militärischen Erfolge, die allein den Ausschlag auf Politischem Gebiet geben können, nicht erreichen. In England erkennt man, wenn auch erst ver cinzclt, doch die wahre Lage im Osten: London, 16. September. Der militärische Müarbeiter der „Morning Post" sa^t: Die Offen sive des Feindes an der russischen Front ist seit einigen Tagen wieder kräftiger geworden. Es ist jetzt klar, daß die Ursache der Pause nicht die Er schöpsung der Deutschen, nicht das schlechte Wetter und nicht die verbesserte Lage des russischen Heeres war. Die Deutschen benützten die Zeit, um die Streit kräfte neu zu verteilen. Sie machten neue Pläne und begannen neue Bewegungen. Lord Kitchener ist trotz alledem noch sehr zuver sichtlich gestimmt oder gibt sich wenigstens den An schein: Amsterdam, I6. September. Noch opti mistischer als die Leitartikel der englischen Zeitungen zeigte sich Lord Kitchener in der Rede, die er im Oberhause über die militärische Lage hielt. Nach Reuter war besonders bemer kenswert der optimistische Ton Kitcheners bei der Besprechung der Lage der russischen Heere. Er sagte, die Deutschen schienen am Ende ihrer Kräfte zu sein. Ihr Vorrücken von täglich vier bis fünf Meilen ver ringerte sich aus weniger als eine Meile. Die rus süche Armee ist immer noch mächtig und unbesiegt. Die Deutschen eroberten nichts weiter, als ödes Land und verlassene Festungen. Die deutsche Strategie habe sichtlich Schiffbruch gelitten. Siege, die sie für sich beanspruchte, dürften sich als verkleidete Nieder lagen Herausstellen. Im Verlauf der Rede erwähnte Kitchener, daß elf Divisionen neuer Truppe» zum Feldmarschall French gesandt wurden, der sich da durch in der Lage sah, siebzehn Meilen der fran zösischen Front zu übernehmen. Was dir Darda nellen anbetrifst, sagte er, seien Beweise von Demo ralisierung unter den von Deutschen anaetriebenen Türteil vorhanden, die infolge der schweren Verluste und des Versagens der Nachschübe vorgekommen seien. Während der letzten Monate, jo fuhr Kitchener fort, ist auf der Front der Verbündeten im Westen tat sächlich keine Veränderung cingetreten. Die fran zösischen Laufgräben bilden ein Netzwerk von fast undurchdringbarcn Verstärkungen. An der österreichisch-ungarischen Front sind die Russen erneut mit blutigen Köpfe» abgewiese» worden: Wien, 16. Septbr. Amtlich wird verlautbart: Russischer Kriegsschauplatz. Alle Versuche der Russen, unsere ost ga lizische Front ins Wanken zu bringen, blie ben erfolglos. Gestern führte der Feind un ter großem Aufwand von Artilleriemunition seine Hauptangriffe gegen unsere Front an der mittleren Strypa. Er wurde überall ge worfen, wobei unsere Truppen durch Flarikie rungsangriffe aus dem Brückenkopf von Butjchatsch und aus dem Raume südlich von Salotsche mitwirk ten Bei der Erstürmung des 20 Kilometer südlich von Salotsche liegenden Dorfes Sebrow wurden dem Feind 11 Offiziere und 1900 Mann als Gefangene abgenommen und drei Maschinen gewchre erbeutet. Auch in Wolhynien haben un sere Streitkräfte zahlreiche Angriffe abgeschlagen. Bei Nowo-Aleksinicz wurden die Rrffsen in erbittertem Handgemenge aus den Schützengräben deS Infanterie-Regiments Nr 85 vertrieben. Bei NvwoPotschajew war es dem Feind vor gestern gelungen, an einzelnen Punkten auf das westliche Ikwa-User vorzubrech-n Gestern wurde er überall auf das Ostufer zurückgeworfen, wobei er unter dem flankierenden Feuer unserer Artil lerie große Verluste erlitt Neben dem Infanterie