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- r ) r Amts- und Änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und -essen Umgebung MEibenstock, Larkfeld, hondshwel, fZWLPLLLLD EtlllkVlUU Neuheibe, GberMtzengrün, Schönheide, j Schönheiderhammer, Sosa, UnterMtzengrün, wildenthal usw. s t Fernsprecher Nr.NV. Berantwortl. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. LOS Donnerstag, den 9. September IDIS vezuaspreirvierteljährl.M.I.50einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „ Seifenblasen " in der Expedition, beiunserenvot«isowiebei allen Neichspostanstalten. 2el.-Kdr.: Amtsblatt. Die nach der Verordnung vom 10. Juli vorigen Jahres — 957 III 4 — auch für das Jahr 1915 in Aussicht genommene Wiederholung der Arbeitslosenzahlung wird im laufenden Jahre nicht erfolgen. Die zur Durchführung der Zählung bereits getroffenen Anordnungen erledigen sich insoweit. Dresden, am 4. September 1915. Ministerium des Inner m Bekanntmachung über die Brot- und Mehlversorgung der Selbstversorger im Gebiete des Be zirksverbands Schwarzenberg vom 4. September 1915. Der Bezirksausschuß der Amtshauptmannschast hat für das Gebiet des Bezirks verbandes Schwarzenberg folgendes angeordnet: 8 I Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, die das zur eigenen Versorgung wie zur Versorgung der Angehörigen ihrer Wirtschaft auf die Zeit bis zum 15. August 1916 erforderliche Brotgetreide nachweisen können, werden als Selbstversorger anerkannt. Sie dürfen für sich selbst, die Angehörigen ihrer Wirtschaft einschl. des Gesindes sowie für Naturalberechtigte, insbesondere Altenteiler und Arbeiter, soweit letztere kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Brotgetreide oder Mehl zu beanspruchen haben, auf den Kopf und Monat höchstens Ist Brotgetreide verwenden. 1 Brotge treide entsprechen 750 x Mehl. 8 2. Die Selbstversorger dürfen ihr Brotgetreide nur ausmahlen lassen, oder gegen Mehl eintauschen, wenn sie im Besitze einer schriftlichen Mahlerlaubnis des Amts hauptmanns sind. Auf dem Mahlerlaubnisschein ist die Menge Mehl oder die dieser entsprechende Menge Brot anzugeben, die die Selbstversorger monatlich höchstens ver wenden dürfen. Die Müller dürfen für die Selbstversorger nur die auf dem Mahlerlaubnisschein angegebene Menge Brotgetreide ausmahlen und den Selbstversorgern monatlich höch stens diejenige Menge Mehl oder soweit ste zugleich Bäcker find, die der Mehlmenge entsprechende Menge Brot überlasten, die nach dem Mahlerlaub nisschein von ihnen monatlich höchstens verwendet werden darf. Die jeweils abge gebene Mehlmenge bezw. Brotmenge haben die Müller bei der Abgabe auf der Rückseite des Mahlerlaubnisscheins zu vermerken. 8 3. Die Selbstversorger dürfen nur die Anzahl Personen versorgen, die auf dem Mahl erlaubnisschein jeweilig angegeben ist. Veränderungen im Hausstand sind von den Selbstversorgern binnen 3 Tagen bei der Ortsbehörde zu melden. Die nach der Ausstellung des Erlaubnisscheins in den Hausstand der Selbstver sorger eintretenden Personen nehmen an der Selbstversorgung nicht mit teil. Sie dür fen daher aus den Vorräten der Selbstversorger nicht mit versorgt werden, für sie ist die Abgabe von Brotmarken bei der Ortsbehörde zu beantragen. Vermindert sich die Zahl der Hausstandsangehörigen, so ist der Mahlerlaubnis- schein binnen der obenerwähnten Frist bei der Amtshauptmannschast Schwarzenberg zur Berichtigung vorzulegen. Der Anteil der ausgeschiedenen Personen am Brotgetreide oder Mehl fällt unter die Beschlagnahme zu Gunsten des Bezirksverbandes; er darf deshalb im Haushalt des Selbstversorgers nicht mit verwendet werden. 8 4. Außer im Falle von Veränderungen m der Zahl der versorgungsberechtigten Per sonen haben die Selbstversorger die Mahlerlaubnisscheine monatlich und zwar bis spä testens zum 10. des jeweilig laufenden Monats, erstmalig bis zum 10. Oktober >915, bei der Ortsbehörde zur Nachprüfung vorzulegen. Die Selbstversorger sind weiter verpflichtet, die ihnen zur Ernährung zustehenden Vorräte an Brotgetreide oder Mehl gesondert von den übrigen Beständen aufzubewahren. 8 5. Der Eintausch von Brotgetreide gegen Mehl oder von Mehl gegen Backware ist überdies nur mit der Maßgabe zulässig, daß für das Mahlen der Mahllohn und für das Backen der Backlohn bar bezahlt und die volle Menge Mehl oder Backware zurückgege ben wird, die der hingegebenen Menge Getreide oder Mehl entspricht. Ueberdies sind die gesetzlichen Vorschriften über das Ausmahlen und die Bereitung von Backwaren einzuhalten. 8 6. Die Selbstversorger können gegen Abgabe einer entsprechenden Niehl- bezw. Brot getreidemenge an den Bezirksverband bei der Ortsbehörde Gasthausmarkeu entnehmen. 8 7- Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden nach 8 57 der Bundesratsverordnung vom 28. Juni 1915 über den Verkehr mit Brotgetreide nnd Mehl aus dem Erntejahr 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Außerdem kann denjenigen Selbstversorgern, die sich bei der Verwendung ihrer Vorräte unzuverlässig erweisen, nach 8 58 Absatz 2 der erwähnten Verordnung das Recht der Selbstversorgung entzogen werden. 8 8. Die Vorschriften dieser Bekanntmachung treten mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Schwarzenberg, am 4. September 1915. Der Bezirlsverband der Amtshauptmannschast Schwarzenberg. Amtshauptmann Dr. Wimmer. Petroleumversorgung. Infolge besonderer Vorsorgemaßnahmen der Reichsregierung wird für den Bedarf der Heimarbeiter und auch den der Landwirtschaft in den kommenden Monaten voraussichtlich eine die sonst verfügbare Durchschnittsmenge übersteigende Petroleum menge zugewiesen werden können. Um die Zuteilung vorzu bereiten, hat eine Bedarfs feststellung stattzufinden. Wir fordern daher hiermit die Heimarbeiter nnd die Land wirte auf, morgen Donnerstag, den S. September 1915, vormittags von 8—11 Uhr und nachmittags von 2—st Uhr ihren Petroleumbedarf für den Monat in Kilogramm anzugeben. Spätere Meldungen bleiben unberücksichtigt. Stadtrat Eibenstock, den 8. September 1913. H-ste. Donnerstag, den 9. September 1913, nachmittags 4 lldr sollen in der Geyer ' schen Gastwirtschaft in Ob c r w i l de n t h a l zirka Ist Kestmeter Brennholz an den Meistbietenden gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Eibenstock, den 8. September 1915. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Holzvcrstcigcrung. Eibenstocker Staatsforstrcvier. Gasthaus „Stadt Leipzig" m Eibenstock, Donnerstag, den Ist. September 1015, vorm. '2Ist Uhr: 106 rm w. Brennfcheite, 15t»,5 rm w. Brennknüppel, 65 rm w. Aeste in Abt. 1—3, 5—24, 26—28, 30—42, 44—46, 49—56, 58—68 und 71—79 (Einzelhölzer) nachm. «2 Uhr: 12 w. Stämme 12—20 cm stark in Abt. 53 (Schlag), 3631 „ Klötze 7—15 „ „ 1.504 w. Klötze 16—22 cm stark, 1445 „ „ 23-29 „ „ 430 „ „ 30-70 „ „ 39 rm w. Rutzknüppel in Abt. 5 (Schlag) 1—3, 5—24, 26—28, 30—42, 46, 4!»—56, 58—68, 71—77 und 7'.» (Einzelhölzer) 260 m. Reisstangen 3 und 4 cm stark in Abt. 61 (Durchforstung). Kgl. Forstrevier-Verwaltung Eibenstock. Kgl. Forstrentamt Eibenstock. Ruffsche Niederlage bei Krody. Wie aus dem gestrigen Heeresbericht hervor geht, versuchen die Russen von Zeit zu Zeit immer noch einmal Front gegen unsere ihnen ständig auf den Fersen bleibenden Truppen zu machen, freilich stets ohne Erfolg. Nach mehr oder minder hart näckigen Kämpfen müssen sie erneut weichen. Dem Sieger von Grodno, General v. Scholtz, ist nunmehr auch die verdiente Auszeichnung zu teil geworden: Al len st ein, 7. September. Se. Majestät der Kaiser hat Exzellenz von Scholtz nachstehendes Telegramm gesandt: „General der Artillerie von Scholtz! Wie die tapferen Truppen der Armee unter Ihrer Führung den schwierigen Abschnitt des Bobr und Narew überwunden haben, so ist es Ihnen jetzt gelungen, mit herzhaftem Zugreifen den Aind aus Grodno, seinem letzten Bollwerk am Njr- men, zu vertreiben und die Festung in deutsche Hände zu bringen. In Anerkennung solcher hervor ragender Leistungen verleihe Ich Ihnen den Orden ?vur le msrits. Wilhelm, li." An der galizisch-russisches Grenze haben österreichifch'ungarifchc Truppen dem Feinde eine neue empfindliche Nieder lage beigebracht: Wien, 7. Septbr. Amtlich wird verlautbart: Russischer Kriegsschauplatz. Die Armee des Generals der Kavallerie von Böhm Ermolli hat gestern den Feind bei Podkamien und Radsiwilow geschlagen. Sie griff ihn in ganzer, 40 Kilometer breiter und stark verschanzter Front an und entriß ihm in heftigen, bis zum Handgemenge führenden Kämp- sen das Schloß Podkamien, die stockwerkförmig be festigte Höhe Makutrag südwestlich von Brody, die Stellungen bei Radsiwilow und zahlreiche an dere zähe verteidigte Stützpunkte. Die Schlacht dauerte an einzelnen Punkten bis in die heutigen Morgenstunden. Der Feind wurde überall gewor fen und räumte stellenweise fluchtartig die Wahl- statt. Unsere Truppen verfolgen. Die Zahl der bis gestern eingebrachten Gefangenen überstieg 3000. In Ostgalizien hatte die Armee des Generals Graf Bothmer starke Vorstöße des Feindes abzuwehren, hingegen ließen die russischen Angriffe auf der Front des Generals Baron Pflanzer-Baltin nach. An der beß ara bischen Grenze zog sich der Gegner in seine ziemlich weit abgelegenen Stellungen zurück. Bei Nowosieliza beschoß eine russische Batterie ein auf rumänischem Boden stehendes Bauerngehöft. In Wolhynien verlief der Tag verhältnismäßig ruhig. An der Iasiolda errangen unsere Trup pen örtliche Erfolge. Italienischer Kriegsschauplatz. Die von uns erwartete Unternehmung des Feindes in der Gegend des Kreuzbergs attels