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Amts- und MzeigebM sür den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis vierteljährlich Mk. 1.80 einschließl. de» »Illustrierten UnterhaltungSblattS" in der Geschäftsstelle, bet unseren Boten sowie bei allen ReichSpostanstalten. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn» und Feiertage für den folgenden Tag. Frk.-Zdr.: Amtsblatt. Eibenstock, Larkfelb, Hundshübel, S^Ug^VtUN Nenheide,Gberstützengrün,Schönheide, Schönheiderhannner, Sosa, Unterstiltzengrün, Mdenthal usw. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pfg-, für auswärtige 18 Pfg. Jin Reklameteil die Zelle 80 Pfg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zelle 40 Psg. Annahme der Anzeigen bis spätesten» vormittag» 10 Uhr, für größere Tags verher. Jen»sprech er M. 11V. ^247. ISIS ——— «3. Jahrgang. .-n Sonntag, den 22. Ovober Einschränkung des Kartofselverbranchs. In Abänderung der Bekanntmachung des Bezirksverbands der Königlichen Amts- hauptmannschaft Schwarzenberg vom 20. September 1916 über die Regelung des Ver kehrs mit Speisekartoffeln im Gebiete des Bezirksverbands Schwarzenberg für die Zeit bis 15. August 1917 wird folgendes bestimmt : 1. Bis auf weiteres darf jede Person täglich im Durchschnitt nur 1 Pfund Kartof feln verbrauchen. Der Bezug und die Abgabe von Kartoffeln darf, abgesehen von der Verwendung der Kartoffel-Bezugsscheine, nur gegen die Wochenabschnitte der Kartof felkarte (Ziffer 9 Absatz 2 der obenerwähnten Bekanntmachung des Bezirksverbands) erfolgen. Die Höchstmenge, die auf einen Wochenabschnitt bezogen und abgegeben werden darf, wird auf 7 Pfund festgesetzt. 2. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen unter 1 werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. 3. Die Ortsbehörden haben bei Ausstellung der Kartoffelbezugsscheine nur die un- bedingt nötige Menge zuzuteilen, nötigenfalls hat die Ausstellung von Bezugsscheinen an Inhaber von Bäckereien bis auf weiteres zu unterbleiben. 4. Unter Bezugnahme auf die Reichskanzler-Bekanntmachung über Kartoffeln vom 14. Oktober 1916, Reichsgesetzblatt Seite 1165, wird hiermit noch besonders darauf hin gewiesen, daß Kartoffeln, die als Speisekartoffeln oder als Fabrikkartoffeln verwendbar sind, nicht verfüttert werden dürfen. Ebenso ist es verboten, Kartoffeln einzusäuern. Schwarzenberg, am 19. Oktober 1916. Der Bezirksverband der Kgl.Amtshauptmannschast Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Regelung des Brot- und Mehrverbrauches im Ge biete des Bezirksverbandes Schwarzenberg. I. Die Bekanntmachung über die Regelung des Brot- und Mehlverbrauches im Ge biete des Bezirksverbandes Schwarzenberg vom 24. August 1915 und die Abänderungs- bez. Ergänzungsbekanntmachungen vom 28. Mai 1916, 7. Juni 1916 und 22. August 1916 bleiben, soweit nicht im Folgenden etwas Anderes bestimmt ist, in Kraft. II. 3- 8 6 der Bekanntmachung über die Regelung des Brot- und Mehlverbrauchs im Gebiete des Bezirksverbandes vom 24. August 1915 erhält folgende Fassung: „Die Verteilung der Marken auf die einzelnen Personen hat dergestalt zu erfolgen, daß u) Kinder bis zu einem Jahre wöchentlich 1 Vollmarke, b) Kinder von 1 Jahr bis zu 6 Jahren „ 3 Vollmarken, o) alle übrigen Personen „ 4 „ erhalten. Außerdem erhalten Personen über 12 Jahre auf von ihnen oder den Haushaltungsvorständen bei der Ortsbehörde zu stellenden Antrag wöchent lich eine 5. Vollmarke als Zuschlagsmarke. Personen, deren Jahreseinkommen den Betrag von 4000 Mark übersteigt, haben jedoch für sich und für die ihren Hausstand teilenden Familien-Ange- hörigen kein Anrecht auf die 5. Vollmarke, mit Ausnahme der jugendlichen Personen vom 12. bis zum vollendeten 17. Lebensjahre. Diese erhalten die 5. Vollmarke ohne Rücksicht auf das Einkommen. b. Ferner erhalten schwangere Frauen während der letzten 4 Monate der Schwangerschaft und stillende Mütter auf.von ihnen bei der Ortsbehörde zu stellenden Antrag, dem ein Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme beizu- fügen ist, wöchentlich eine Vollmarke als Zuschlag. Es sind hiernach derartigen Frauen, die nach der Bestimmung unter a Anspruch auf wöchentlich 4 bez. 5 Vollmarken haben, wöchentlich 5 bez. 6 Vollmarken zuzuteilen. c. Hinsichtlich der schwerarbeitenden Personen (Fabrikarbeiter, Waldarbeiter, Bahn- und Straßenarbeiter usw. auch Frauen), die bisher wöchentlich 6 bez. 7 Vollmarken erhalten haben, verbleibt es bei der Fortgewährung von wöchent lich 6 bez. 7 Vollmarken. ci. In besonderen Ausnahmefällen kann der Bezirksverband, dafern dies in Berücksichtigung der vorhandenen Mehlvorräte unbedenklich erscheint, über die nach den Bestimmungen unter a bis o festgesetzte Vollmarkenzahl hinaus wei tere Zuschläge gewähren." III. Diese Bekanntmachung tritt am 21. Oktober 1916 in Kraft. Schwarzenberg, am 19. Oktober 1916. DerBezirlsverband der Kgl.Amtshauptmannslhast Sihwarzenderg. Dr. Wtmmer. Das Königliche Ministerium des Innern hat auf Grund von A 1 des Gesetzes, die Körung von Ziegenböcken betreffend, vom 31. Juli 1916 angeordnet, daß vom 10. November 1916 ab zum Decken der in den Gemeinden Bermsgrün, Raschau, Sofa und der Stadt Eibenstock vorhandenen Ziegen nu^ solche Ziegenböcke verwendet werden dürfen, die als zuchttaug lich erklärt (angekört) worden sind. Schwarzenberg, am 19. Oktober 1916. Die Königliche Mtshauptmamlschast. Abendschule siir weibliche Handarbeiten. Der Unterricht für Frauen und Mädchen beginnt wieder Wonlag, den 23. Mtover 1916. Der Unterricht verfolgt den Zweck, Frauen und konfirmierten Mädchen, die den Tag über durch Erwerbsarbeit in Anspruch genommen sind, abends Gelegenheit zur Erlernung der notwendigsten weiblichen Handarbeiten zu geben oder sich in der Aus führung schwieriger Arbeiten zu vervollkommnen. Der Unterricht findet wöchentlich 2 mal, und zwar Montags und Donners tags abends 8—10 Uhr statt und umfaßt: „Zuschneiden und Nähen, Ausbessern und Stopfen von Wäsche und Beklei dungsgegenständen und Herstellung einfacher Kleider." Für den Unterricht find monatlich 50 Pfg. im voraus zu bezahlen. Das erfor derliche Material ist mitzubringen. Der Unterricht findet statt in der alten Bürgerschule, Zimmer Nr. 6. Stadtrat Kiöenstock, den 2l. Oktober imo Die Ehefrauen von Kriegsteilnehmern erhalten einen Teil der Zuschutzunter stützung zur Kriegsfamilienunterstützung in bar gewährt. Die Zahlung für den lau fenden Monat erfolgt nur am Mittwoch, den 25. Oktober 1916, vormittags für die Empfänger mit Namen 4—RI und nachmittags für die Empfänger mit Namen IV—L. Stadtrat Eibenstock, den 2i. Oktober lM6. Stadt. Verkauf von Heringen. Der Rest der zum Verkauf gestellten Fcttheringe wird Wonlag, den 23. dss. Wonals in den bekannten Geschäften an Haushaltungen von mehr als drei Gliedern — soweit der Vorrat reicht — je bis zu 2 Stück abgegeben. Ausweishcst ist vorzulegen. Stadtrat Eibenstock, den 21. Oktober >9l6. Dänische Sahne wird weiter in der städtischen Verkaufsstelle, Bergstratze 7, abgegeben. Städt. Butterverkauf. Montag, vorm. Nr. 1700 u höh. Nrn. Nachm. Sahnebutter. Dienstag, „ „ 1251-1700, „ Nr. 851—1250, Mittwoch, „ „ 401—850, „ „ 1—400. Wom Weltkrieg. Unser Kaiser besucht gegenwärtig seine Trupp?« an der Westfront und nimmt dabei Auszeichnungen vor: Berlin, 20. Oktober. (Amtlich.) Se. Maj. der Kaiser wellt seit einigen Tagen bet den Trup pen an der Westfront. Am 17. Oktober besichtigte er bet Mercy-les Bas in Gegenwart des Heerführers, Kronprinz Wilhelm, Teile der Angrifistcupven vor Berdun und nahm den Vortr z der Generale von Lochow und Freiherrn von Lüttwitz entgegen. N»ch Beichtigung von Rekrutendepots, Landsturmtruppen und eines vom Kreise Wolmirstedt gestifteten Sal do enerholungsheims begab sich Se. Maj in Be gleitung des Kronprinzen weiter in den Befehlsbe reich des Generals v. Mudra und anschließend am 18. Oktober zur Armee des Generalobersten von Einem und verlieh dem Generalobersten von Einem und den Generalen der Infanterie von Mudra und von Zwehl das Eichenlaub zum Orden Pöua le Merite und den Truppen eine Anzahl Eiserner Kreuze 1. und 2. Klasse. Aus Rußland wird eine Erleichterung des Lo ses der deutschen Kriegsgefangenen gemeldet: Basel, 20. Oktober. Aus Petersburg berich tcn die „Basler Nachr": Die letzten Rücktcansporte deutscher Kriegsgefangenen aus Sibirien sind gegen wärtig im Gange. Im November werden feine deutschen Kriegsgefangenen mehr in Si birien sein. Tie österreichisch-ungarischen Truppen schlugen neue italienische Angriffe blutig ab. Wien, 20. Oktober. Amtlich wird verlaut bart. Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeressront des Generals der Ka» oallerie Erzherzog Karl. An der unga- rifch-rumänischen Grenze wird weitergekämpft Südöstlich von Dorna Watra wurde dem Feinde der Monte Rusulvi entrissen. Heeresfront des Gcneralfeldmar- ichalls Prinz Leopold von Bap een. An der Narajowka nahmen deutsche Truppen dein Feinde bei der Erstürmung einer Höhe über 2050