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keinerlei rnehmun- aus dem >ie rus- pst und geführten Stellun- * eldet aus Betreff» h mit der er einem ach kern den kann, ginn der bis heute ie erfolg- )ier nicht solglosen Tokaczy, lU rechnet, der rus- nen An- ! Flug- rmäni- Insassen, ^lpparat winischen Dunkelheit bukowint- atrouillen gen aus )ie de-Z Umlauf, los daS- ständlich bewirkt, on Gris- hier die lgariens Die dec usdrück- , in der n d Bul- Andere Ht, daß nten- as Land Diktatur als of- >en. c>n wird >es eng- gs, daß e e und erstehen, lugzeug, geleistet Rüffel. acht da bei in» e" setzt Nach würde, ber dis daß es ie Stel- >.», und len das r-Tele melden Anistrr >ß nach 'g un- inigten vird in i Mittel- ! eteiligt e sorK fffnung^ alten en m: em am j einer r den milien- jedem on 30 , 3,00 : unter lsdann !kt inS iostamt immel- st »ine es. Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis Vierteljahr!. IN. 1.80 einschließl. des „Illustr. Unterhaltungsblalts" und der kumoristischcnveilage„Seifenblasen"inder Expedition, bciunserenvotensowiebei allen Reichspostanstalten. Hel.-6-r.: klnltsblatt. — für Eibenstock, Larlrfelb, hundshübel, ^.UgrvtUtt Neuheibe, Gberftützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterftiitzengrün, wlldenthal usw. Derantwortl. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. - -- : —- 03. Jahrgang. — Donnerstag, den 29. Juni Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn-und Feiertage fürdenfolgendenTag. Anzeigenpreis: die klcinspaltige Zeile 12 Pfennige. Im amtlichenTeilediegespaltene Zeile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr. UV. ISIS Nachmeldnng von Kartoffelvorräten. " Nachstehend wird die Bekanntmachung deS Reichskanzlers vom 19. Juni 1916 (Reichsges.-Bl. S. 532) nochmals zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Hiernach hat die Verordnung des Ministeriums vom 29. April dieses JahreS, nach der den Kartoffelerzeugern für die Feldarbeiter bis zu 3 Pfund zu belasten waren, als aufgehoben zu gelten. Es macht sich daher eine Ergänzungsanzeige zu der nach der Verordnung des Ministeriums vom 13. Juni 1916 (Sächsische Staatszeitung vom 14. Juni dieses JahreS) angeordneten nötig. Diese Nachmeldung der nach Art. 1 der unten wiedergegebenen Reichsbekanntmachung nunmehr noch frei werdenden Kartoffel mengen hat bis 3. Juli 1016 zu erfolgen. Die Vorschriften der Verordnung des Ministeriums vom 13. Juni 1916 finden auf die Nachmeldung entsprechende Anwendung. Dresden, den 23. Juni 1916. Ministerium des Innern. o Bekanntmachung über die Speisekartoffelversorgung im Krüttjakr und Sommer 1016 vom 7. Aeöruar 1016 (Reichs-Äesetzbl. S. 86). Vom 19. Juni 1916. Auf Grund des tz 4 Abs. 2 der Bekanntmachung über die Speisckartoffelversor- gung im Frühjahr und Sommer 1916 vom 7. Februar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 86) wird bestimmt: Artikel 1. Die Bekanntmachung über die Verpflichtung zur Abgabe voll Kartoffeln vom 31. März 1916 (NeichS-Gesetzbl. S. 223), Z 1 Abs. 3 Nr. 1, wird dahin geändert, daß dem Kartoffelerzeuger, soferu der Bedarf nicht geringer ist, für jeden Angehörigen seiner Wirtschaft einschließlich des Gesindes sowie der Naturalberechtigten, insbesondere der Al tentriler und Arbeiter, soweit sie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Kartoffeln zu beanspruchen haben, vom Inkrafttreten dieser Verordnung bis zum 31. Juli 1916 statt eineinhalb Pfund nur mehr ein Pfund zu belasten ist. Für Personen über vierzehn Jahre, die bei der Ernte oder sonstiger schwerer Arbeit beschäftigt sind, verbleibt es bei dem Satze von eineinhalb Pfund. Artikel 2. . Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 19. Juni 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. » Nachstehend wird die Bekanntmachung über das Verbot des Vorverkaufs der Ernte des Jahres 1016 vom 21. Juni 1916 — Reichsgesetzblatt Seite 545 — zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 24. Juni 1916. Ministerium des Innern. Bekanntmachung über dasMerbot des Borverkaufs der Ernte des Hakres 1016. . Vom 21. Juni 1916. Der BundeSrat hat auf Grund des tz 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 1- Kaufverträge über Brotgetreide (Roggen, Weizen, Spelz, Dinkel, Fesen, Emer, Einkorn, einschließlich Grünkern), Hafer und Gerste, allein oder mit anderem Getreide gemengt, Mischfrucht, worin sich Hafer befindet, über Buchweizen, Hirse, Hülsenfrüchte und Orlfrüchte (RapS, Rübsen, Hederich, Dotter, Sonnenblumen, Leinsamen und Mohn), ferner über Futtermittel, die der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 399) unterliegen, aus der inländischen Ernte deS Jahres 1916 sind nichtig. Dies gilt auch für Verträge, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung geschlossen sind. Von dem Verbote sind ausgenommen Verkäufe 1. von Saatgetreide (Roggen, Weizen, Gerste, Hafer), die unter Innehaltung der über solche Verkäufe erlassenen Bestimmungen (z 2) abgeschlossen werden; 2. von Hafer, Gerste sowie Mengkorn und Mischfrucht, worin sich Hafer befindet, an den Kommunalverband, in dem das Getreide gewachsen ist, an die Zentral stelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung oder an Beauftragte (Kommissio näre) des KommunalverbandeS oder der Zentralstelle; 3. von Getreide der übrigen im Abs. 1 genannten Arten an den Kommunalver band, in dem das Getreide gewachsen ist, an die Neichsgetreidestelle oder an Beauftragte (Kommissionäre) des KommunalverbandeS oder der Reichsgetreide stelle ; 4. von Buchweizen, Hirse und Hülsenfrüchten an die Zentral-EinkaufSgesellschaft m. b. H. in Berlin; 5. von Oelfrüchten an den Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin; 6. von Kraftfuttermitteln an die Bezugsvereiniguug der deutschen Landwirte, G. m. b. H. in Berlin. 8 2. Der Reichskanzler kann Ausführungsbestimmungen über den Verkauf von Saat getreide (K 1 Abs. 2 Nr. 1) erlassen; er kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. 8 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanz ler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens, er kann die Verordnung für einzelne Erzeugnisse außer Kraft setzen. Berlin, den 21. Juni 1916. Der Stellvertreter ves Reichskanzlers. Dr. Helfferich. Zucker für Obstverwertung. Tie Zuckerkarten zur Beschaffung des Zuckers für die Zwecke der Obstverwertung kommen demnächst durch die Ottsbehörden zur Verteilung. Diese Zuckerkatten tragen den Vermerk: „Nur zur Obstverwertung im Haushalt zu verwenden. Berechtigt zum soforti gen Bezug der darauf angegebenen Gesamtmenge." Die auf deu Karten angegebene Zuckermenge kann daher in voller Höhe sofort be zogen werden. Schwarzenberg, am 26. Juni 1916. Der BezirlsmLmid der Kgl. Amtshmiplmamijlhast Schimrzmbcrg. Vertrieb von Jnlaudsmargarme. Von jetzt an wird die JnlandSmargarine durch Vermittelung der Kommunalver bände und Gemeinden in den Verkehr gebracht werden. Bei der Unteroerteilung wollen wir die bisher tätige,, Margarinehändler möglichst berücksichtigen. Um uns über das Maß ihrer Berücksichtigung klar werden zu könuen, fordern wir die Händler, die sich an der Unter- verteilung zu beteiligen beabsichtigen, hiermit auf, an Ratsstelle — Lebensmittelabteilung — bis zum 30. dieses Monats eine schriftliche, tunlichst mit lückenlosen Nachweisen belegte Aufstellung über ihren Bezug von Salz- und Schmelzmargarine, Pflanzenfett, Kunstspeisefett usw. auf die Zeit vom 15. Januar 1016 bis jetzt eiuzureichen. Soweit Gewerbetreibende (Bäcker, Konditoren usw.) bisher Margarine verwen det haben und bei der Zuweisung von Margarine auch weiterhin bedacht sein wollen, haben sie gleichfalls den Nachweis über die in der vorbezeichneten Zeitspanne verwen dete Margarine schriftlich in obiger Frist zu führen, worauf weiteres bestimmt wer den wird. Stadtral Hivenüock, den 28. Juni lvi6. Donnerstag, den 29. Juni 1916, nachmittags 4 Mljr soll im Ve rsteigerungsraum des Kgl. Amtsgerichts hier eine Damenuhr mit Kette an den Meistbietenden gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Eibenstock, den 28. Juni 1916. Der cherichtsvosszieher des Königlichen Amtsgerichts. mandos einmischen wolle, aber er ruft aus: Wenn Verdun nicht fallen soll, so muß die Gegenoffensive jedensalls in Eile erfolgen. Der „Temps" hält es seinerseits für notwendig, das Publikum vor der Il lusion zu warnen, als ob eine Gegenoffensive, selbst wenn sie irgend wo gelingen würde, zu einer raschen Beendigung des Krieges führen könnte. Der Krieg sei jetzt vollständig ein industrieller Kamps geworoen. Tas Beispiel der österreichischen Offensive in Italien und das Eingreifen der russischen Offensive in der Bukowina beweisen, daß die Durchführung einer Of fensive davon abhängt, daß die angreifenden Armsen über ein ungezähltes Material verfügen können. Deshalb können die Ententoarmeen erst auf einen entscheidenden Sieg rechnen, wenn sie auf allrn Fron- ten über die nötigen Vorräte an Kriegsmaterial ver fügen werden. ? An der Ostfront wurden wiederum alle feind- licbcn Angriffe unter großen Verlusten der Russen ad- geschlagen. Ter MWe Angriffe ment abgeschlagen. Die Lage bei Verdun. Tie neuesten deutschen Fortschritte vor Verdun haben bei den Franzosen unverkennbar tiefen Eindruck gemacht. Wir geben darüber nachstehend zwei Schil derungen wieder: Kopenhagen 26. Juni. „Politiken" meldet zu den neuesten deutschen Erfolgen bei Verdun aus Paris: Ein Offizier, der an den Kämpfen teilnahm, versichert, daß kein Mensch im stande sei, sich die. einzelnen Szenen vorzustrllen, Lie sich abspielten, als die deutschen Heeresmasssn in trcsen Formationen vorwärts drangen, »nährend die furchtbarste Kanonade, die es je auf der Welt gab, von dem Echo wiedergegeben wurde, und unauf hörlich Wolkenbrüche von glühendem Blei sich über Lie Kämpfenden ergossen. Weder die Presse noch dl- Behörden verhehlen sich den Ernst der Lage, tue durch die letzten Ereignisse bei Verdun geschaffen worden ist. Tic vollständige Besitzergreifung von Fleury, Ehapitrc und des Fumin Waldes würde es den Deut schen ermöglichen, die Souvillobefostigung, die drn Bcrbindungspunkt zwischen Verdun und Vaux dar stellt, gleichzeitig von vorn und ron hurten anzu greifen. Basel, 27. Juni. Aus den Pariser Zeitungen geht hervor, daß die letzten Fortschritt: der Deutschen vor Verdun wieder "ine nenePanik hervorgerusen haben. Tie Militärberichtecstatter ge ben zu, daß von einer Ermüdung der Deutschen im mer noch nichts zu spüren sei, und daß der Ansturm fortgesetzt werde, bis Verdun gefallen sei, und daß dicfes Schicksal nur durch eine kräftige Gegenoffen sive auf einem anderen Punkt der Westfront abze- wendct werden könnte-. Hervs ruft wieder die Hilfe der Engländer an. Er verwahrt sich dagegen, daß er sich in die Entscheidungen des englischen Oberkom-