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Amts- und Änzeigevlatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis vierteljäkrl. Ul. 1.50 einschließl. des „Illustr. Unterhaltungsblatts' und der kumoristischenveilage.Seifenblasen'inder Expedition, beiunserenBotensowiebei allen Reichspostanstalten. Sel^Adr.; Amtsblatt. M Eibenstock, Larkfelb, Hundshübel, ^UgvvtUll Reuheibe,Gberftützengrlln,Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterftiltzengrün, wlldenthal «sw. Berantwortl. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Erscheint täglich abends mit tturnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinspelttge Seile 12 Pfennige. Sm amtlichenTeilediegespalten« Zeile 20 Pfennige. Fernsprecher Nr.NV. ISIS > «3. Jahrgang. Sonntag, den 13. Februar betreffend die weitere Beschaffung von Kartoffeln für die städtische Bevölkerung in Sachsen, vom 10. Februar 1916. Auf Grund des § 7 der Bundesratsverordnung vom 28. Oktober 1915 (Reichs- Gesetzblatt Seite 711) in Verbindung mit der Bundesratsverordnung vom 29. Novem ber 1915 (Reichs-Gesetzblatt Seite 787) wird bestimmt: Die Anordnung wegen Uebertragung des Eigentums und die Aufforderung zum Verkauf von Kattoffeln gemäß des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, ist auch gegenüber Kattoffelerzeugern mit einer geringeren Kattoffelanbaufläche als 1 Ku zulässig. Durch Uebertragung des Eigentums und die Aufforderung zum Berkaus kann im Bedarfsfälle auch über einen größeren Teil als 20 v. H. der gesamten Kattoffelernte eines Kattoffelerzeugers verfügt werden. Ueber die in diesem Falle dem Kattoffelerzeu ger für die eigene Wirtschaft zu belassenden Mengen bestimmt die zuständige Behörde nach Gehör von Sachverständigen. Ueber die hierbei zu beachtenden Grundsätze ergeht besondere Anweisung. Minister^u m des In nern. Ermittelung der Vorräte von Stroh und Heu am 16. Februar 1916. Nachstehende Verordnung wir zur Nachachtung hiermit anderweit bekannt ge macht. Die von der Königlichen Amtshauptmannschast ernannten Kommissionsmitglie der sind bei Aufnahme der Vorräte in jeder Weise durch die Ottsbehörde sowie die Besitzer von Stroh- und Heuvorräten zu unterstützen. Schwarzenberg, am 11. Februar 1916. Die Königliche Amtshauptmannschast. Dr. Wimmer. Verordnung, die Ermittelung der Vorräte von Stroh «nd Seu am 16. Februar 1916 betreffend, vom 3. Februar 1916. Um einen Ueberblick über die Stroh- und Heu-Vorräte zu gewinnen, soll in der Zett vom 16. Februar bis einschließlich 22. Februar 1916 eine Ermittelung dieser Vor räte nach dem Stande vom 16. Februar 1916 stattfinden. Zur Ausführung dieser Ermittelung wird folgendes verordnet. Zu ermitteln sind alle Vorräte von Roggen-, Weizen-, Gersten- und Haferstroh, seiner alle Vorräte von Wiesenheu und von Heu von anderen Futterpflanzen, die sich im Besitz von Landwitten und Händlern befinden. Die Aufnahme der Vorräte hat durch Kommissionen zu erfolgen. Die Amtshaupt mannschast ernennt die Mitglieder der Kommissionen für ihren Bezirk einschließlich der Städte mit revidierter Städteordnung, während in de« bezirksfreien Städten der Stadt rat eine Kommission für den Stadtbezirk zu bilden hat. Die Kommissionen haben überall dort, wo Heu oder Stroh lagert, die Aufnahme der Vorräte nach der in der Ortsliste vorgeschriebenen Anweisung vorzunehmen und die Ergebnisse in die OttSliste tinzukagen. Für ihre Mühewaltung können sie eine von der Amtshauptmannschast oder dem Stadtrat festzusetzende Vergütung verlangen. Die Kommissionsmttglieder haben daS Recht, bei der Aufnahme der Vorräte die Räume, in denen solche lagern, zu betteten. Die Aufnahme ist nicht durch die Besitzer selbst, sondern durch unbeteiligte Kom missionsmttglieder vorzunehmen. Die Erhebung hat gemeindeweise zu erfolgen. Der Bedarf an Ortslisten wird durch das Statistische Landesamt bis zum 14. Februar an die Amtshauptmannschaften und die Stadträte der bezirksfreien Städte zur Verteilung an die Kommissionen übersandt. Reichen die Zeilen einer OttSliste für eine Gemeinde nicht aus, so ist eine weitere zu benutzen; die Ottslisten sind dann zu nummerieren. Ms zum 25. Februar hat die Kommission die Ottslisten aufzurechnen, abzuschließen und an die Amtshauptmannschast und den Stadttat abzuliefern. Die Amtshauptmannschasten und die Stadträte der bezirksfreien Städte haben die gesammelten Ottslisten mit Lieferschein spätestens am 28. Februar 1916 an das Sta tistische Landesamt einzusenden. Ministert«m des Innern. Städtischer Kartoffelverkauf. Soweit auf erworbene Kattoffelkatten oder auf Gutscheine die entsprechenden Men gen Kattoffeln noch nicht abgeholt sind, fordern wir die Karteninhaber auf, diese Kartoffeln entweder Montag, den 14. dss. Monats vor«. im Hause Brühl 2 oder Dienstag, den 15. dss. Monats norm. im Hause Rordstratze 15 abzuholen. Wer die Frist nicht innehält, verkett das An recht auf den Bezug jener Kattoffeln. Im übrigen findet nächste Woche kein Kartoffelverkauf statt. Stadtrat Kiöenkock, den 12. Februar 1916. Butterversorgung. Auf jede Buttermarke wird in der Zeit vom 12.—18. Februar 1916 ei« Vier telpfund Butter oder streichfähige Margarine zugeteilt. In der städt. Butterverkaufsstelle findet die Butterabgabe Montag, den 14. (Nrn. 1—700), Mittwoch, den 16. (Nrn. 701—1400) und Donnerstag, den 17. dss. MonatS (Nrn. über 1400) gegen gewöhnliche Buttermarken, Dienstag, den 15. dss. Monats gegen Borzugsmarken statt Montag, den 14. dss. Monats vorm. tauschen wir in der Ratsbücherei den Anspruchsberechtigten Buttermarken gegen Vorzugsmatten um und zwar — soweit der Vorrat reicht — bis zu zwei Stück für die Haushaltung. Stadtrat Kiöenkock, den 12. Februar 1916. Holzvcrsteigerung. Änersbergcr Staatsforstrcvier. Gasthaus „Stadt Leipzig" in Eibenstock, Montag, den 21. Februar 1916, vorm. ,10 Uhr: 6436 w. Klötze 7—15 om stark, 2532 w. Klötze 16—22 em statt, 1949 „ , 23 u m. „ „ 2 rm w. Nutzscheite, 6 rm w. Nntzknüppel, 176 rm w. Brennscheite, 88 rm w. Brennknüppel, 0,5 rm h. Zacken, 38 rm w. Aeste in Abt. 9, 41, 64, 68, 69 (Schläge), 55, 72 (Durchforstungen) und 63 (Bruchhölzer). Kgl. Forstrevierverwaltung Auersberg. Kgl. Forstrentamt Eibenstock. Sonderausstelluug. In der öffentlichen Vorbildersammlung der Kgl. Kunstschulzweigabteilung Eibenstock findet von heute Sonntag bis mit Dienstag eine Ausstellung von Schülerinnen-Arbeiten eines Plauener Sonderkursus für Spitzenputz (Kleinkon fektion)'statt. Die Ausstellung ist geöffnet täglich von 10—12 Uhr vorm. und 2—4 Uhr nachm. Zu einer Besichtig:,ng dieser Ausstellung ladet jedermann ergebenst ein Die Direktion der Schule. HeffenMche WMehmstalt M Plmn. Köhere Ableitung mit Berechtigung zur Erteilung des Zeug nisses zum einjäprtg-freiwMigen Militärdienste. In Klasse IV. (Vorklasse) werden Schüler nach erfolgreichem Besuche der V. Klaffe einer höheren Schule oder nach 7 jährigem erfolgreichem Besuche einer Volksschule, in Klasse III nach erfolgreichem Besuche der I. Klaffe einer höheren Bürgerschule oder der IV. Klasse einer höheren Lehranstalt ausgenommen. Anmeldungen nimmt entgegen Direktor Brot. Wekrig. Höchstpreise für Schweinefleisch und Schweinefett. In der stadträtlichen Bekanntmachung vom 13. November 1915 war der Preis 1) für kx frisches Schweinefleisch (inländ. Ware) auf 1,45 Mark 2) „ '/, „ » Schweinefett — Schmer — ( „ „ ) „ 1,85 „ begrenzt worden. Die Bekanntmachung wird hiermit aufgehoben. Vom Erlaß gegenwärtiger Bekanntmachung ab darf der gesetzliche Höchstpreis gefordert werden, der zu 1) 1,47 Matt , 2) 1,89 „ beträgt. Stabil al Kiöenstock, den 11. Februar 181«. Ju dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fabrikanten öSeorx in Eibenstock soll mit Genehmigung des Konkursgerichts die Schlußver- teilung erfolgen. Zur Verteilung gelangen 8880 Mk. 25 Pf., wozu die neueren Zinsen der Hinter legungsstelle kommen, anderseits die Kasten des Verfahrens abzuziehen sind. Zu berücksichtigen sind 4512 M. 10 Pf. bevorrechtigte und 164 537 M. — Pf. nicht bevorrechtigte Forderungen. Ein Verzeichnis dieser Forderungen ist auf der Gerichtsschreiberei des Konkursge richts für die Beteiligten niedergelegt. Eibenstock, den 11. Februar 1916. Rechtsanwalt r, Konkursverwalter. Ein französisches Linienschiff versenkt Dir Behandlung bewaffneter Handelsschiffe Berlin, 10. Februar. Die „Nordd Allg. Ztg. veröffentlicht eine heute den diplomatischen Vertre- ^u ent- veranlaßt, denen sich auch Oesterreich-Ungarn rnge tern der neutralen Mächte mitgeleilte Denkschrift der deutschen Regierung über die Behandlung bewaffneter Kauffahrteischiffe. Aus de» Die von England angskündigte Verschärfung der Blockade Deutschlands hat unsere Regierung z, - - - sprechenden Gegenmaßnahmen in der Kriegführung schlossen" hat: