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Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Eibenstock, Larlrfelb, hmörhübel, ^UgvvtUll Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiberhammer, Sosa, Unterftiitzengriin, wilbenthal usw. tkal.-Adr.: Amtsblatt. Berantwortl. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Sonnabend, den 12. Februar ISIS. Erscheint täglich abends mit klurnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Seile 12 Pfennige. Im amtlichen Teile di« gespalten« Seile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr.NV. Bezugspreis Vierteljahr!. M. l .SOemschließl. des „Illustr. Unterhaltungsblatts' und der humoristischen Beilage „ Seifenblasen" in der Expedition, beiunseren Botensowiebei allen Ueichspostanstalten. Saat- und Fntterhaser sowie Gerste betreffend. Die Hafersaatgutmengen sind vom Königlichen Ministerium des Innern für das Gebiet des Bezirksverbandes Schwarzenberg festgesetzt worden auf 5 Ztr. auf das Hektar, sowie die Flächen über 350 m hoch liegen, und auf 4 Ztr. auf das Hektar für die nicht über 350 m hoch gelegenen Teile der Fluren von Aue, Alberoda, Klösterlein und Niederschlema. Die hiernach für die künftige Frühjahrsaussaat erforderliche Saathafermenge darf jeder Besitzer aus seinen Vorräten zurückbehalten. Weiter darf jeder Besitzer für die Zeit vom 10. Januar bis 15. September 1016 für jeden Einhufer eine Kutterhafermenge von 375 (d. s. 3 Psd. täglich) und für jeden Zuchtbullen, soweit hierzu die Genehmigung der Königlichen Amtshauptmann- schaft erteilt ist, eine Menge von 125 (d. s. 1 Pfd. täglich) zurückbehalten. Die seit 10. Januar verfütterte Menge ist hierbei anzurechnen. Alle übrigen Hafermengen sind dem Kommunalverband der Königlichen Amts- hauptmannschast Schwarzenberg zum Kaufe anzubieten. In der Regel kann in Zukunft nur noch für Speditionspferde, Postpferde, Pferde gewerblicher und ähnlicher Betriebe, in denen genügend Hafer oder andere Ersatzfutter mittel nicht vorhanden sind, die erforderliche Kutterhafermenge durch Vermittelung des Bezirksverbandes von der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung über wiesen werden. Ebenso erfolgt die Zuweisung von Saathafer durch den Bezirksverband. Für Speditionspferde, Postpferde, Pferde gewerblicher und ähnlicher Betriebe ist der Bedarf an Futterhafer auf die Zeit bis zum 15. September 1916 von den Pferdebesitzern unter Angabe der Zahl der Pferde, der Art des gewerblichen Betriebes und der noch vorhandenen Haftrbeständ« bei der Ortsbehörde vis spätestens zum 14. Aevruar 1916 anzumelden. Bis zum gleichen Tage haben die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe ihren Bedarf an Saathafer und Saatgerste unter Angabe der mit Hafer oder Gerste zu bestellenden Flächen ebenfalls bei der Ortsbehörde anzumelden. Wer die festgesetzten Meldefristen nicht einhält, verwirkt den Anspruch auf Zuwei sung von Saat- und Futterhafer und Gerste. Die Ortsbehörden werden hiermit veranlaßt, die eingegangenen Anmeldungen zu prüfen und sie unter Bestätigung der Richtigkeit oder nach Richtigstellung der gemach ten Angaben bis spätestens den 18. Aevruar 1916 der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg zu übersenden. Diese Frist ist pünktlich einzuhalten. Schwarzenberg, am 8. Februar 1916. Der Bezirkslierband der Kgl.Amtshauptmaimschast Schwarzenberg. Amtshauptmann Dr. Wimmer. Butterversorgnng. Sonnabend, den 12. Februar 1916 haben die (Erzeuger (Landwirte usw.) von Butter dem Stadtrate und der Butterverteilungsstelle des Bezirksverbandes anzuzeigen, wieviel Butter und sonstige Streichfette sie in den letzten 4 Wochen erzeugt und in den Verkehr gebracht haben. Wer Butter oder streichfähige Margarine an Verbraucher abgibt, hat die von ihm vereinnahmten Buttermarken auf gummierte Bogen geklebt, inr städtischen Schauamt Sonnabend vormittag abzuliefern und dabei zugleich die nach der Ministerialverordnung vom 24. Dezember 1915 zu führenden Bücher zur Nachprüfung vorzulegen. Auf die Markenbogen ist der Name des Abliefernden zu schreiben oder zu stempeln. Stadtrat Eibenstock, den ll. Februar !9l6. Ausgabe der Brot- und Buttermarken. Sonnabend, den 12. dss. Monats, norm, von 8 vis 12 Wr: Aeußere Auerbacherstraße, innere Auerbacherstraße, Bahnhofstraße, Kreuzelweg, 35 L Abt. 8., Gasaustaltswcg, Schützenstraße, Promenadenstraße, Brühl, Lange Straße, Bachstraße, Uhdestraße, Weststraße, Neumarkt, Winklerstraße, Triftweg, 12 Abt. 8., Brük- kenstraße, Breitestraße, Theaterstraße, Reuterweg, Weg n. d. Adlerfelsen, vord. Rehmer- straße, Lohgasse, Carlsfeldersteig, hint. Rehmerstraße, Messingwerk, Hüblerweg, Wiesen straße, am Graben, am Stern, a. d. Bergstraße, Bergstraße, Südstraße, Magazinstraße, Hauptstraße; nachmittags von L—6 Uhr Postplatz, Karlsbader Straße, Waldschänke, 9 Abt. 8., Bismarckstraße, Nonuen- hausstraße, Feldstraße, Funckstraße, Teichgasse, Quergasse, Albertstraße, Mohrenstraße, a. d. Mohrenstraße, Sosaerstraße, a. d. Sosaerstraße, Zimmersacher, Gutsweg, unt. Crot- tenseestraße, ob. Crvttenseestraße, Albertplatz, Neugaffe, Poststraße, Bretgasse, Fabrikgäß chen, Forststraße, Gartenstraße, Moltkestraßc, Clara Angermannstraße, Schneeberger straße, alte Schneebergerstraße, Gerstenbergweg, Muldenhammerstraße, Biel, Bielweg, Nordstraße, Eisenbahnstraße, Schulgäßchen, Kirchplatz, Schulstraße, Vodelstraße, 45, 45 8 Abt. 8., Windischweg, 48 Abt. 8., Gabelsbergerstraße, Pestalozzistraße, Haberleithe, Rathausplatz. Die Ausgabe erfolgt nur an (Erwachsene. Da seit dem Hinzutreten der Buttermarken das Austeiluugsgeschäft zeitraubender geworden ist, so müssen wir unbedingt darauf halten, daß die Einwohnerschaft die obi gen Zeiten genau einhält Es ist also nicht möglich, die erst am Nachmittag zu berücksichtigenden Einwohner schon am Vormittag mit abzufertigen. Siadtrat Eibenstock, den II. Februar 1916 Speckverkauf. Der Rest des vorrätigen geräucherten Speckes wird Sonnavend, den 12. Aevruar 1916, in der Butterverkaufsstelle abgegeben. Vorlegung der Ausweiskarten Preis: Pfund 85 Pfg., 1 Pfund 2,50 Mark. Stadtrat Eibenstock, den IO Februar I9I6. nicht erforderlich. Auslaudsschweinefleisch. 2 M. 40 Pf. das Pfund, oder 20 40 des daß Schweinefleisch Speck srisch Speck geräuchert Schmeer Tie Geschäfte, in denen das holländische Schweinefleisch verkauft wird, sind kennt lich zu machen durch Preistafeln mit der Ueberschrist „Auslandsschweinefleisch" und den festgesetzten Höchstpreisen. Tie Käufer wollen darauf achten, daß sie Fleisch zu diesen höheren Preisen nur vou Schweinen erhalten, die den vorgcschriebenen Auslandsstempel tragen (Sechseck, enthaltend das Wort Ausland) und den Namen des Untersuchungsortes. Die Gewerbetreibenden, die ausländisches Schweinefleisch einführen, haben hiervon jeweilig innerhalb 24 Stunden im städtischen Schauamt unter Gewichtsangabe Meldung zu machen. Eibenstock, den 11. Februar 1916. 3 3 3 Wer diese Höchstpreise überschreitet, wird mit Gefängnis bis zu 6 Mvuaten Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Von einigen Fleischern hierselbst sind holländische geschlachtete Schweine eingeführt worden. Sie werden von jetzt an verkauft werden. Mit Rücksicht auf den hohen Ein kaufspreis haben wir auf Grund der Verordnung des Königlichen Ministeriums Innern vom 21. Dezember 1915 (Sächs. Staatszeitung Nr. 297 1915) genehmigt, das Fleisch von diesen Schweinen zu folgenden Preisen verkauft wird: Der Stadtrat. Jur Monarchenbegegnung im Kaupiquartier. Ein nrucr Fliegerangriff trnglnnbs Küpe. lieber die geschichtlich« Bedeutung der Monar chenbcgegnung im deutschen Hauptquartier wird vou ojsiziöser Seite folgende Veröffentlichung verbreitet: Berlin, 10. Februar. Die „Norddeutsche All gemeine Zeitung" schreibt: Worte von tiefer histo rischer Bedeutung sind gestern zwischen dem Kaiser und dem König der Bulgaren gewechselt wor den Tic Begegnung der beiden Monarchen läßt noch einmal weithin sichtbar hervortretcn, welch wichtiger Abschnitt im Weltkriege durch die kraftvolle Durchführung des serbischen Feldzuges erreicht wordvn ist. Keine Anstren - gungen unseres Feindvs können die Ergeb nisse dieses Feldzuges rückgängig machen, sie sind endgültig und daher schon heute geschichtlich ge worden. Das aus den Trinksprüchen der beiden Herrscher vornehmlich in alle Welt. Mit stol zer Befriedigung darf König Ferdinand auf das glücklich vollbrachte Wert blicken. Es ist zum besten Teil' sein eigenes Werk. Indem der König entscqlrs- sen auf unsere Seite trat, und die gesamte Macht scilceS tapseren Volkes für die Erringung der allen bulgarischen Ansprüche einsetzto, tat er den sür die Zukunst Bulgariens entscheidenden Schritt. Fn un beirrbarer Sicherheit betrat er den Weg, der seinem Volke eine ruhmvolle Zukunft eröffnet. Das ist das unvergängliche Verdienst dos Königs, das 'hm die Dankbarkeit und Verehrung seines Volkes sür alle Zeiten sichert. Daß Deutschland mit dem Kaiser an oer Spitze den A u s sti e g B u l g a rien s in treuer Wassenbrüderschaft mit herzlicher Freude und auf richtigen Wünschen begleitet, dasür hat die Begeg nung im Hauptquartier erneut ein ausdrucksvolles Zeugnis gegeben. Kaum hat sich die Erregung über den letzten Zeppelinangrisf in England etwas gelegt, werden die Anwohner der Küste von Kent durch einen neuen Fliegerangriff beunruhigt: Berlin, 10. Februar. (Amtlich.) Am Nach mittag des 9. Februar belegten einige unserer Marincslugzeuge die Hafen - und Fabrik anlagen, sowie die Kasernen von Rams- gace (südlich der Themsemündung) ausgiebig mit Bomb e n. Der Chef des Admiralstabes der Marine. Du britischen Meldungen darüber lauten: London, 10. Febrnar. Das Kriegsamt teilt mir: Um 3 Uhr 30 Minuten nachmittags näherten sich zwei deutsche Seoflug zeuge der Küste von Kent Wenige Minuten später sielen 3 Bvm den in einem Felde in der Nähe von Ramsgate nie der. 4 Bomben nahe der Schule von BroadstairS. Von den letzteren sind 3 explodiert. Verluste an Men schenleben sind nicht zu beklagen, auch soll kein Scha den verursacht sein, außer an Fensterscheiben. London, 10. Februar. Nach einer amtlichen Meldung wurden bei dem gostern nachmittag aus die Küste unternommenen Luftangriff 2 Frauen und 1 Kind verletzt. Eine Anzahl Marine- und Militär flugzeuge stiegen zum Angriff gegen die feindlichen Flieger aus, die sich sogleich zurückzogen. Von einem Luftkamps wird nichts gemeldet