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setze» zum Strafgesetzbuche vom 31. Mai 1870 folgende mit lebenslänglichem Zuchlhause bedrohte Verbrechen von nun an mit dem Lode bestraft werden: » Hochverrat (8 81 des Strafgesetzbuchs), d. Landesverrat (ß 88 des Strafgesetzbuch»), o Zerstörung militärischer Verkehr»« und VerteidigungSmittel, wie Eisenbahnen, Wege, Kunstbauten, Festungswerke, Magazine, Waffendepot«: ferner die Erregung von Aufständen, Spionage usw. (8 SO des Str.-G.-B ), st. Brandstiftung, die den Tod «ine» Menschen zur Folge hat, oder verübt ist, um Mord und Raub zu begehen oder einen Aufruhr zu erregen (8 307 de» Str.-G.-B ), e. Zerstörung von Gebäuden usw. mit Sprengmitteln (8 311 de» Str.-G-B.), 1. Herbeiführung von Ueberschwemmungen, die den Tod von Menschen zur Folge daben (8 312 de» Str.-G -B.), x. Zerstörung von Eisendahnanlagen und sonstigen Beförderungsmitteln, die den Ver lust von Menschenleben zur Folg« haben (8 315 de» Str.-G.-B.), II. Vergiftung von Brunnen, Wasserbehältern oder Gegenständen, die zum öffentlichen Gebrauch oder Verkauf bestimmt find, sobald hierdurch Menschenleben verloren gehen (8 324 de« Str.-G.-B.). Ich fordere die Bevölkerung hiermit auf, den Anordnungen aller Sicherheitsorgane ««Aedi«-t und pünktlich Folge zu leisten und alle Handlungen zu unterlaffen, die die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit stören könnten. Sollten sich trotzdem durch Verhetzung und Irreführung der Bevölkerung Unruhen, auch nur geringfügigster Natnr an irgend einer Stelle de« KorpSdezirt« bemerkbar ma chen, so werde ich unverzüglich den verschärften Kriegszustand verhängen und alle mir dann zu Gebote stehenden Machtmittel unnachstchtlich zur Anwendung bringen. Ich verbiete hiermit jede Veröffentlichung über Truppenbewegungen und Verteidi gung-mittel durch die Presse und ersuche dir Bevölkerung, keinerlei Nachrichten militärischer Art m Briefen, Telegrammen usw. zu verbreiten. Zuwiderhandelnde machen sich strafbar. E» ist die Pflicht jede» gutgesinnten Bürger«, mit darüber zu wachen, daß die Vertei digungsmittel de» Vaterlandes keinem Unberufenen bekannt werden. Von dem Opfermut und der Vaterlandsliebe der Bevölkerung erwarte ich, daß allen Anordnungen pünktlich Folge geleistet und jede Zuwiderhandlung gegen die militärischen Maßnahmen unterlaffen wird. Alle gutgesinnten Elemente werde ich mit den mir zu Ge bote stehenden Machtmitteln nachdrücklich und ikrüfttg schützen! Jeder muß nach seinen Kräften mit dazu beitragen, daß die Erhaltung und Erhöhung der Schlagfertigkeit unseres Heeres gewährleistet ist! Leipzig, den 31. Juli 1914. Der lMmandicrcude General. Errichtung eines dritten AMhelrnrcviswnsbczirks. Mit dem 1. August 1914 werden an Stelle der bestehenden zwei ApothekenrevisionS- bezuke drei Bezirke errichtet und eingeteilt wie folgt. Es umfassen: der I. Bezirk die Kreishauplmannschafl Bautzen und die Kreishauptmannschaft Dresden mit Ausnahme der AmtShauplmannschaften Dippoldiswalde und Freiberg, der II. Bezirk die Kreishauptmannschaft Leipzig, von der Kreishauplmannschafl Dresden die AmlShaupt- Mannschaften Dippoldiswalde und Freiberg und von der Kreishauptmannschaft Chemnitz die Aml-Heuptmannschaft Glauchau, der III. Bezirk die Kreishauptmannschaft Chemnitz mit Ausnahme der AmtShauplmannschaft Glauchau und die Kreishauptmannschaft Zwickau. Bi» auf weiteres sind als Apolhekenreoisoren bestimmt worden für den I. Bezirk Ober medizinalrat Professor I)r. pbil. Kunz-Krause in Dresden, für den II. Bezirk Hofrat vr. pdi! Elsner in Leipzig und für den III. Bezirk der Chemiker bei der Zentralstelle für öffent liche Gesundheitspflege Professor vr. pbil. Süß in Dresden. Den Genannten liegt auch die Revision der Drogengeschäfte, Gifthandlungen, Arznei- sabriken, pharmazeutischen Laboratorien und Mineralwasserfabriken ob. Ministerium des Innern. Bcklmntmchmz, die Sparkasse bctrcsseud. Wenn ein Krieg auSbricht, wird mancher Einwohner genötigt sein, zur Ausrüstung deS in den Krieg ziehenden Familiengliedes da- allernotwendigste Geld von der Sparkasse abzu heben. — Mehr aber wie das allernolwendigste wird kein Vernünftiger abheben. Baargeld im Hause schmilzt zu leicht unter den Händen, kann verloren, gestohlen, verlegt u. geraubt werden und verbrennen. Jeder Krieg dringt aber Zeiten der Not, wo der Sparpfennig dringend gebraucht wird. Weshalb nun heben die Leute überhaupt angesichts eines Krieges ohne Not ihr Geld von der Sparkasse ad? Ist die Sparkasse unsicherer wie ein anderes Geldinstitut oder gar wie das Privathaus? Ganz im Gegenteil bietet die Sparkasse die größte Sicherheit, die eS geben kann, ja sie ist sicherer als der Staat, der bankerott geworden, Schulden abfiößt. Die Verpflichtung der Sparkasse dagegen, alle Einlagen zurückzuzahlen biS auf den letzten Pfen- niß, bleibt bestehen Selbst wenn zügellos gewordene Truppenteile fremder Heere die Stadt plünderten und jedes HauS durchsuchten, um zu rauben und zu vernichten, würde die Spar- lasse und ihre Zahlungspflicht voll und ganz fortbestehen, denn die ganze Gemeinde haftet mit ihrem gesamten Vermögen an Geld und Gul für sie und ihre Verpflichiungen. Wäre die Svarkasse gänzlich auSgeraubt, so müßte sie doch nach FriedenSschluß auf Erfordern jede Einlage ordnungsmäßig mit Zinsen herau»zahlen. Während de» Knege« kann wohl da» Bargeld knapp werden. S» mag auch schwer werden, gegen Verpfändung oder Verkauf von Papiergeld Bargeld zu erhalten. Indeß ist mit Bestimmtheit zu erwarten, daß da« Reich dann «insrtzen und Sparkassenscheine sanktionieren wird, di« nach FriedenSschluß eia« lö«bar find, bi» dahin aber da« Bargeld völlig vertreten. — Man lasse also endlich da» Bestürmen der Sparkasse um Rückzahlung der Einlagen und zeige sich besonnen u. ruhig! — Der Stadtrat. H-ff-. Memme Ortskrankenkasse Eibenstock. Krankenverficherung der HauSgewerbtreibenden und unständig Beschäftigte« betreffend. Nach den Bestimmungen der ReichSversicherungSordnung sind vom 1. Januar 1914 ab auch die Ha«ä-ew*rhtr»ihe»ve« und «»stündig veschäftißte« krankenverficher« ungSpstichttg, soweit sie nicht vorübergehende, nach 8 168 der ReichSorrstcherungSordnung verstcherungsfreie Dienste leisten. I. Die Mitgliedschaft der HauSgewerbtreibenden und ihrer hauSgewerblich Beschäftig ten beginnt mit der Eintragung in da» Verzeichnis. ES werden daher alle HauSgewerbtreibenden, al» welch« Lohnsticker, deren Aufpasser, Fädler, Näher, HauStamburierer, Ausbesserinnen und Hausmaschinen- stricker in Frage kommen, hiermit ««fgefvrdert, sich nunmehr ««gehend bei der Kassenstelle der unterzeichneten Ortskrankenkasse z«r Eintrag««- in da» Ver zeichnt» z« melde«. Dieselbe Aufforderung ergeht an alle disher schon freiwillig Berstcherte«, welche hausgewerblich beschäftigt sind. Hausgewerbetreibende, dir, abgesehen von den zur Familie gehörenden Hau»- genossen, regelmäßig wenigsten» 2 HauSgewerblich Versicherung-pflichtige beschäftigen, haben sich und alle Beschäftigten zur Gnlragung in da- Verzeichnis nach den gel tenden allgemeinen Vorschriften an- und abzumelden. Auswärts wohnende freiwillige Kasienmitglieder, welche d«rch die Art ihrer Beschäftig««- als Hausgewerbetreibende -elte«, haben ihre Mit- gliedschaft bei der unterzeichneten Kasse verloren. Sie haben sich bei der zuständigen Krankenkasse ihre- Wohnort- zu melden. Für die hausgewerblich Berstcher««-spstichtt-e» erhebt die Kranken, lasse einen Beitrag von 2 vom Hundert de« Ortslohues. Sie gewährt die Re gelleistungen, wobei als Grundlohn der OrtSlohn dient. Als OrtSlohn gilt folgende Festsetzung: Versichert« über 21 Jahre von 16—21 Jahren von 14—16 Jahren unter 14 Jahren männl. weiblich männl. weiblich männl. weiblich männl. weiblich im Alter Mk. 2.?a Mk.2.«° Mk. 1.»« Mk. 1.,« Mk. 1 °« Mk. 0.»« Mk. 0.»« Mk. 0.«« Der HauSgewerbtreibende hat für seine eigene Person die Beiträge allein zu tragen. Für seine HauSgewerblich Beschäftigten hat er ',; die Beschäftigten selbst haben ', der Beiträge zu leisten. Der HauSgewerbtreibende Hal die Beiträge für sich und seine HauSgewerblich Beschäftigten nach den allgemeinen Vorschriften über die Beiträge auf eigene Kosten einzuzahlen. Er darf seinen Beschäftigten bei der Lohnzahlung ihren BeitragSteil vom Barlohn abziehen II. Unständig ist die Beschäftig««-, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Vorau» durch den Ar- beitsoerirag beschränkt ist. Ueber Meldung und Beitragsleistung gilt zur Zeit fol- gende-: Unständig Beschäftigte haben sich zur Etntra-ung in daS Berzetch«ts selbst zu melden. Die Mitgliedschaft bei der Kasse beginnt mit der Eintragung in daS Verzeichnis. Die unständig Beschäftigten haben ihre« BeitragSteil selbst ein- zuzahlen. Die Deckung der BeitragSteil« der Arbeitgeber wird besonders geregelt. III. Wegen der Berechnung und der Höhe der Beiträge und deren Einziehung und über die Art und die Höhe der Leistungen wird den bei der unterzeichneten Kasse zu ver sichernden Personen Auskunft an Kassenstelle erteilt. IV. Wer als HauSgewerbtteibender oder als unständig Beschäftigter die Anmeldung bei der Kasse unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 10 Mk. zu bestrafen. Der Vorstand dec allgemeinen Ortskrankenkasse. Holz-Versteigerung. Schöuheider Staatssorstrevier. Gasthaus „Zur Post" in Schönheide, Freitag, de« 7. A«-«ft 1914, vor«. S Uhr (die Brennhölzer nicht vor 11 Ayr) 4847 fi Klötze, 7—15 cw stark, 852 fi. Klötze, 16—38 cm stark, 239 , Serbllauge«, 8—15 , , 3990 , Neisstangeu, 3—7 , , 23 IM fi. Autzschette, 73,« rm fi Hlutzknüppel, 40 rm w. Arennscheite, 353 rm w. Are»»- knüppe^ 643 rm w. Zelle. Aufbercitet in den Durchforstungen Abteilung 64 und 86 und einzeln in Abteilung I bis 91. E-l. Aorstrevierverwaltung GchS«heide. N-l. Aorstrentamt Eibenstock. ver Beginn -es Weltkrieges. Das drückende Schweigen hat jein Ende erreicht. Die Langmut des Deutschen Kaisers und ver Deutschen überhaupt, die in geradezu übermäßiger Form in An spruch genommen ist, ist gebrochen und das Schwert soll entscheiden. Haß und Uebermut sind die Trieb federn, die unsere Feinde bewogen, fast ganz Europa in einen Strudel zu ziehen, und Verschlagenheit und Hinterhältigkeit waren die bislang gegen uns geführ ten Waffen. Mit großer Spannung erwartete man am Sonnabend die Entscheidung über Krieg und Frie den. Aber Stunde auf Stunde verrann, der Draht blieb schweigsam und niemand wußte, was eigentlich von solch einer Verzögerung zu halten sei. Jetzt wird bekannt, daß Rußland die Zwölf-Stundenfrist um 6 Stunden — bis 5 Uhr nachmittags — mit Zustim mung der deutschen Regierung überschreiten durfte. Jedoch noch über eine Stunde später wurde die Mobilmachung von Heer und Flotte bekannt gegeben, die in ganz Deutschland einen gewaltigen Eindruck hervorgecufen hat. Zur Mobilmachung selbst wird uns gemeldet: Berlin, 2. August. Nachdem die Kunde von der allgemeinen russischen Mobilmachung hierher ge langt war, ist der deutsche Botschafter in St. Peters burg beauftragt worden, die russische Regierung auf zufordern, die Mobilmachung gegen uns und unseren österreichischen Bundesgenossen einzustellen und hier über eine bündige Erklärung binnen zwölf Stunden abzugeben. Dieser Auftrag ist nach Meldung des Grafen Pourtalös in der Nacht vom 31. Juli bis I. August um Mitternacht ausgeführt worden. Falls die Antwort der russischen Regierung eine ungenügende sein sollte, war der deutsche Botschafter ferner be auftragt, der russischen Regierung zu erklären, daß wir unS als mit Rußland in Kriegszustand befindlich be trachteten. Die Meldung des Botschafters über die Antwort der russischen Regierung auf unsere befristete Anfrage ist hier nicht eingelaufen, ebensowenig eine Nachricht über die Ausführung des zweiten Auftrages, obwohl wir festgestellt haben, daß der russische Tele graphenverkehr noch funktioniert. Ueber die in Berlin herrschende Stimmung und über eine neuerliche Rede unseres Kaisers berichtet nachstehende Meldung. Berlin, 1. August. Heute abend gegen 8 Uhr war der Lustgarten mit Tausenden von Menschen un gefüllt, die bis dicht an das Schloß heranstanden. Die Menge sang patriotische Lieder, auch „Eine feste Burg ist unser Gott" und rief immer wieder: „Wir wollen unsern Kaiser sehen!" Alsdann erschien am großen Fenster der ersten Etage über dem Portal 4 der Kai ser in der Uniform der Königsjäger zu Pferde, sowie die Kaiserin und die Herren und Damen des Gefolges. Der Kaiser hielt eine Ansprache und sagte ungefähr folgendes: Er danke für die Liebe und Treue, die ihm erwiesen werde. Wenn es zum Kampfe komme, höre jede Partei auf; wir seien nur noch deutsche Brüder. In Friedenszeiten griff ihn ja wohl die eine oder andere Partei an, das verzeihe er von ganzem Herzen. Wenn unser Nachbar uns den Frieden mcht gönne, dann hoffe und wünsche er, Paß unser gutes deutsches Schwert siegreich aus dem Kampfe hervorgehe. Unbe schreiblicher Jubel brach nach immer wiederholten Hurrarufen los. Der größte Teil des Publikums ent fernte sich unter dem Gesänge des Liedes „Die Wacht am Rhein". Bor dem Reichskanzlerpalais machte g gen 9 Uhr der imposante Zug halt, der in ernster, patrio tischer Stimmung „Heil dir im Siegerkranz" und „Lobe den Herrn" sang. Der Reichskanzler erschien am Fenster des ersten Stockes und richtete an die Menge folgende Worte: „In Ihrem Liede haben Sie unserm Kaiser zugejubelt. Ja, für unsern Kaiser stehen wir alle ein, wer und welcher Gesinnung und welchen Glaubens wir auch sein mögen. Für ihn lassen wir Gut und Blut. Der Kaiser ist genötigt gewesen, die Söhne des Volkes zu den Waffen zu rufen. Wenn uns jetzt Krieg beschicken sein sollte, so weiß ich, daß alle jungen deutschen Männer bereit sind, ihr Blut zu ver spritzen für den Ruhm und die Größe Deutschlands. Aber wir können nur siegen im festen Vertrauen auf Gott, der die Heerscharen lenkt und der uns bisher noch immer den Sieg gab. Sollte Gott in letzter Stunde uns diesen Krieg ersparen, so wollen wir ihm dafür danken; wenn es aber anders wird, dann mit Gott für König und Vaterland!" Indessen auch in Dresden, München, Stutt gart usw. ist es zu Kundgebungen gekommen. Die darüber vorliegenden Nachrichten mögen hier folgen: Dresden, 1. August. Unter überwältigenden Kundgebungen der Bevölkerung fuhr heute abend Sc. Majestät der König nach dem Schlosse. Dort hatten sich Tausende von Menschen angesammelt, die patrio tische Lieder sangen. Schließlich erschien der Monarch mit Ihren Königl. Hoheiten dem Kronprinzen, dem Prinzen Friedrich Christian und dem Prinzen Ernst Heinrich, Herzögen zu Sachsen, auf dem Balkon über dem Georgentor und sprach ungefähr Folgendes: „Sie haben durch Ihre Kundgebung Ihre patriotische Gesinnung bewiesen. Bewahren Sie diese auch in den ernsten Zeiten, denen wir jetzt entgegengehen. Halten Sie diese Gesinnung hoch und bitten Sie Gott für den Sieg unserer Waffen."