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Amts- und Ünzeigeblatt Mr öen Slmtsgerichtsbezirk Eiberlstock und dessen Umgebung Bezugspreis vierteljährl. IN. 1.50 einschließl I de; „Illustr.Unterhaltungsblotts" und der r humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der ? Expedition, bei unseren Voten sowie bei allen t Reichspostanstalten. 7 -7/»/»Eszett für Eibenstock, Larlsfeld, yundshübel, ^Uukvmu Neuheide, Gberslützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer.Sosa,Unterstützengrün,wiidenthal usw. —«4«4*«*****«*»**»*««* ! : Erscheint täglich abends mit Rusnahme der ! Sonn-undZeiertagefürdensolgendsnTag. Rnzetgenpreis: die klcinspaltige Zeile 12 « Pfennige. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. 2el.-Kdr.: Amtsblatt. Drucker und Verleger: Emil Hannebohn, Fernsprecher Nr. 210. verantwortl. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibenstock. so. Ackhraa««. Freitag, deu 14. November Gebühre» für ZahluitgsmimerllM» betreffevd. Um die durch Erlaß von Zahlungserinnerungen für die Gemeindeverwaltung entstehen den Mehrarbeiten u. s. w. zu vermindern, hat der Gemeinderat beschlossen, vom Jahre 1914 ab die Gebühren für Zahlungserinnerungen nach Maßgabe des Kostengesetzes vom 30. April 1906 zu erheben, jedoch mit der Abänderung, daß bei einem Steuerrückftande bis zu 10 Mk. nur 10 Pfg. Mahngebühren erhoben werden sollen. Die Mahngebühren betragen demnach: bis 10 Mk. Rückstand 10 Pfg. bis zu 20 „ „ 20 „ bis zu 30 „ , 30 , u. s. w. bis zum Höchstbetrage von 10 Mk. Schönheide, den 6. November 1913. Der Gemeindevorftand. Are Thronbesteigung König Ludwig III. von Bayern. Am Mittwoch nachmittag um halb 3 Uhr fand im großen Thronsaale des Königlichen Residenzschlols- ses in München die Thronbesteigungsfeier statt. Land tag und .Reichsrat, Generalität und Beamtenschaft, Geist lichkeit und Adel, die Vertreter aller großen Erwerbs stände und die Repräsentanten der bayrischen Gemein debehörden vereinigten sich zu einer vielhundertköpfi- gen, glänzenden? Versammlung, wie sie der Thronsaal der bayerischen Residenz seit Jahrzehnten nicht gese hen. Unter den Klängen der Fanfaren und dem Don ner der Geschütze, betrat der gesamte Königliche Hof um punkt halb 3 Uhr den Thronsaal. Der König und die Königin nahmen vor dem Throne Platz, an dem die Abzeichen der Königswürde aufgestellt waren. Zu beiden Seiten des Thrones saßen die Prinzen in mi litärischer Uniform und die Prinzessinnen in brillan tenbesetzten Staatskleidern. Der Präsident der Kam mer der Rcichsräte, Graf Fugger von Glött, richtete nun an das Königspaar eine Ansprache, in der er zum Schlüsse sagte: „Möge die Regierungszeit Ew. Ma jestät viele Jahre währen und reich sein an glänzen den inneren und äußeren Erfolgen. Die Vaterlands liebe und Königstreue des bayrischen Volkes wird sich auch in schweren Zeiten immerdar bewähren " Die Huldigungsansprache schloß mit einem brausend auf genommenen dreimaligen Hoch auf den König. Nachdem die Nationalhymne verklungen, dankte der König mit bewegter Stimme für die eben erfolg te Huldigung und für die vielen herzlichen Beweise der Sympathie, die ihm in den letzten Tagen aus allen Kreisen des Volkes, zugegangen seien. Es wer de in aller Zukunft sein erstes Bestreben sein, eines Sinnes mit seinem Volke zu leben- Das Königstum könne seine Kraft nur da voll entfalten, wo es in der Liebe und im Vertrauen oes Volkes wurzele. Er sei mmer darauf bedacht gewesen, sich mit den Bedürfnis- en des Volkes vertraut zu machen. „Möge es Mir", o sagte der König, „beschicken sein, meine vielen Er- ahrungen dem Wohle des Landes nutzbar zu machen. §s ist ein reiches Erbe an Gütern, deren Hut mir übertragen ist. In freudiger Zuversicht habe ich die- es Erbe angetreten. Möge sich Bayern immerdar der Segnungen des Friedens erfreuen. Möge Gott seine schirmende Hand über Bayern ausbreiten- Das ist der innige Wunsch meines landesväterlichen Herzens." Die Ansprache des Königs wurde mit stürmischen Bravorufen «ausgenommen. Ter König stieg sodann von den Stufen des Thro nes herab und zeichnete einige Herren durch huldvolle Ansprachen aus. Hierauf erfolgte unter de» stürmi schen Hochrufen der Anwesenden der feierliche Aus zug des gesamten Hofes aus dem Saal, der soeben eine der denkwürdigsten Zeremonien der -reuen bay rischen Staatsgeschichte gesehen hatte. Tagesgeschichte. Deutschland. — Aufenthalt des Kaisers in Kassel. Der Kaiser wird sich, wie das „Kasseler Tageblatt" erfährt, nach den bisherigen Bestimmungen am nächsten Sonnabend nach der Vereidigung der Ma rinerekruten in Kiel im Sonderzuge nach Kassel be geben, wo er am späten Nachmittag eintrifft. Abends findet im Hoftheater eine Aufführung des Lustspiels „Das Stiftungsfest" statt. — Die Sonntagsruhe im Handelsge- werbe. Dem Reichstag ging der Entwurf eines Ge setzes, betreffend die Sonntagsruhe im Ha«delsgewerbe zu. Der grundlegende Paragraph 1 lautet: Im Han delsgewerbe dürfen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter vorbehältlich besonderer Vorschriften am l. Weihnachts-, Oster- und Pfingsttage überhaupt nicht, an den übrigen Sonn- und Festtagen nur wie folgt beschäftigt wer den: Im Betriebe der offenen Verkaufsstellen ist die Beschäftigung bis zu drei Stunden zulässig. Die hö here Verwaltungsbehörde kann für Orte, in denen die Bevölkerung aus der Umgegend an Sonn- und Festtagen die offenen Verkaufsstellen aufsucht, die Beschäftigung bis zu vier Stunden zulassen. Die Gemeinde oder der weitere Kommunal-Verband kann durch statutarische Bestimmung die dreistündige Beschäftigung für alle oder einzelne Gewerbezweige auf eine kürzere ZÄt einschränken oder ganz untersagen. Die Polizeibehörde kann für jährlich 6, mit Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde für weitere vier Soun- Und Fest tage, an denen besondere Verhältnisse den weiteren Ge schäftsverkehr erforderlich machen, eine Beschäftigung bis zu zehn Stunden zulassen- Im übrigen Handels gewerbe kann die höhere Verwaltungsbehörde, so wie durch statutarische Bestimmung die Gemeinde oder der weitere Kommunal-Verband eine Beschäftigung bis zu zwei Stunden zulassen. Für das Speditions- und Schiffsmaklergewerbe, sowie andere Gewerbetriebe, in soweit in ihnen Güterversendungen mit Seeschiffen vor genommen werden, kann in gleicher Weise eine Be schäftigung bis zu fünf Stunden zugelassen werden. Die höhere Verwaltungsbehörde kann für jährlich höch stens sechs Sonn- und Festtage, an denen besondere Verhältnisse den weiteren Geschäftsverkehr erforderlich machen, eine Beschäftigung bis zu vier Stunden zu lassen. — Die Konservativen und die So zialdemokratie. Der engere Vorstand der Deutsch konservativen Partei hat in seiner Sitzung vom 8. No vember 1913 einstimmig die folgende Entschließung an genommen: „Die gegnerische Presse hat den Um stand, daß vereinzelte Mitglieder der Deutsch-konserva tiven Partei — wenn auch auf eigene Faust und ohne jede vorgängige oder nachträgliche Billigung der ört lichen Instanzen oder der Parteileitung — in Ver handlungen mit Angehörigen der Sozialdemokratie zum Zwecke der Gewinnung von Wahlhilfe eingetreten sind, zu Angriffen auf die konservative Gesamtpartei benutzt. Der Vorstand der Deutsch-konservativen Partei stellt wiederholt fest, daß er solche Machenschaften von Mit gliedern auf das entschiedenste verurteilt und daß er sie für unvereinbar mit der Zugehörigkeit zur Teutsch konservativen Partei erklärt. Es muß daher, wen« in Zukunft wider Erwarten solche Verirrungen vor kommen sollten, der Ausschluß der betreffenden Mit glieder aus der Deutsch-konservativen Partei gemäß Paragraph 13 unserer Satzungen Unverzüglich eintre ten." Belgien. — Internationale Zucker-Konferenz. Die internationale Zuckerkonferenz wird am 15. De zember in Brüssel zusammentreten. Auf der Tages ordnung stehen nur verwaltungstechnische Fragen- Wie die „Agence Hävas" meldet, unterhält England offi ziöse Beziehungen zu der ständigen Kommission der Union. Bom Balkan. -Weitere Verzögerung des griechisch- türkischen Friedens. Von griechischer Seite wird mitgeteilt, daß der gesamte Text des Friedens vertrages parafiert wurde, daß aber die türkischen De legierten erklärten, daß sic die Paraiierung Mr aä rekerenäum nehmen. Dieser Modus, der von dem dip lomatischen Brauch abweicht, bedeutet einen weiteren Aufschub um einige Tage, immerhin sei aber mit der Festlegung des Textes ein bedeutsamer Schritt zum Ab schluß des Friedens gemacht gemacht worden »hlna. - Verbotene Kritik. Wie aus Mulden ge meldet wird, hat die Zentral Regierung ein Verbot jeg licher Kritik des russisch chinesischen Vertrages über die Mongolei, sowie über die Handlungsweisc der Regier ung den Nationalisten gegenüber erlassen. OMiche und MWk Rachrichku. — Eibenstock, 13. November. In der ge stern Abend stattgefundenen neunten Sitzung desStadt- verordneten-Kollegiums wurde die Wahl zweier Ratsmitglieder vorgenommeu. An Stelle des ausscheidenden Stadtrates, Herrn Kommerzienrates Wilhelm Dörffel, der eine Wiederwahl aus Ge sundheitsrücksichten abgelehnt hatte, wurde Herr Stik- kereifabrikant Paul Heckel mit 10 von 19 abgegebenen Stimmen zum Stadtrat gewählt. Die übrigen 9 Stimmen fielen auf Herrn Fabrikanten Felix Rockstroh. Zu dieser Wahl waren drei Wählgänge erforderlich. Herr Heckel nahm die aus ihn gefallene Wahl mit Dank a«, mit der Versicher ung, zum Wohle der Stadt alles zu tun, was in seinen Kräften stehe. Der ebenfalls ausscheidendP Stadtrat, Herr Kommerzienrat Eugen Dörf fel,.wurde als Stadtrat wiedergewählt, und zwar mit 11 von 19 abgegebenen Stiminen. Drei Stimmen waren auf Herrn Fabrikanten Felix Rock stroh und 2 auf Herrn Hauptz-ollamtsrenhanten, Clauß gefallen. Die übrigen Stimmen waren zer- splitierl. — Eibenstock, 13. Nov. Die in der vorletzten Stadt verordnetensitzung zurückgestellte Selektenschulfrage fand in der gestrigen Stadloerordnetensitzung ihre Erledigung dahin, daß dem Ausbau der Selekta in eine neuntlassige Anstalt mit gehobenen Zielen zuge stimmt wurde. — Eibenstock, 13. November. Wir machen an dieser Stelle darauf aufmerksam, daß es sich empfiehlt, für die auswärts geborenen, Ostern 1914 schul pflichtig werdenden Kinder jetzt schon die Geburtsurkunde bei dem betr. Standesamte und den Taufschein bei dem betr. Psarramte ausstellen, bez. in den Familienstammbüchern den erforderlichen Eintrag bewirken zu lassen. Für alle Kinder, sowohl für die hier als auch auswärts geborenen, ist das Zeugnis über die erste Impfung beizubringen. In Frage kom men die Kinder, deren Geburt innerhalb der Zeit vom 1. Juli 1907 bis 30. Juni 1908 gelegen ist. Die An meldungen, zu denen nych durch amtliche Bekannt machung eingeladen werde« wird, finden voraussicht lich in der 1. Hälfte des Dezembers statt. — Eibenstock, 13. November. In Kürze sind auch hier die Wahlen zu dem Ausschüsse der Allgem. Ortskrankenkassevorzunehmen Durch die Neuordnung tritt auch in der Art der Kassenwahl mancherlei Veränderung ein- Einen Ueberblick über den Gang der Wahl gewährt die in den letzten Tagen deröffentl. Bekanntmachung der Ortskrankenkasse für Textilindustrie. Den Beteiligten wirb empfohlen, sich rechtzeitig mit der Sache vertraut zu machen. Ange bracht scheint ein besonderer Hinweis auf die in Nr. 257 dieses Blattes vom 5. dss. Mts. enthaltene Ver öffentlichung des Versicherungsamtes, wonach von den in die Krankenversicherung neu einbezogenen Personen an der bevorstehenden Wahl «ur teilnehmen können, wenn sie sich in die Wahlliste des Versicherungsamts eintragen lassen. Baldigste Anweldung einpfiehlt sich deshalb, weil am 20. dieses Monats die Frist abläuft. Neu cinbezvgen in die Krankenversicherung werde« ins besondere die Dienstboten und die Hausgewerbetreiben den. — Schönheide, 13. November. Bei den hier tzatt- gefundenen Urwahlen für die Handelskammer wurden die Herren Gemeindeältrster Guido Baumann und Fabrikdirektor Johanne« Lenk mit 20 Stimmen als Wahlmänner gewählt. Als Wahtmänncr für die Gewer bekammerwahlen wurden oie Herren Ludwig Män nel (54 Stimmen) und E. E. Unger (43 Summen) ge- wählt. — CarlSfeld, 13. November. Ter bisherige Hilfs beamte vom Carlsfelder Revier, Oberförster o. Römer