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WWMlUMWMWWWSWWWMiPlW^SMM i 183. Amtsblatt für dir königliche« md -Mische« Behörde« zu Frtibttg »nd Brand. Verantwortlicher Rrdakte« Jnlin« Brin» in Freiberg. Erscheint jeden Wochentag Abend» ü Uhr für den anoeim Taa. Preis vierteljährlich 2 Mark 2S Pf., zweimouaüich I M. bv Pf. u. emmonatl. 7b Pf. In Vertretung: Ernst Mauckisch. 38. Jahr,«, Sonntag, dm 8. Anglist. Inserate werden bi» Bormittag» 11 Uhr angenom men und beträgt der Preil für die gespaltene Zelle oder deren Raum 1b Pfennige. 1880. Wetter-Prognose für Sonntag, den 8. «ngust: Wolkig bis trüb. Temperatur abnehmend. Niederschläge. Vor zehn Jahren. Ein Dezennium ist verflossen seit den historischen Tagen von Weißenburg, Wörth und Sptcheren. Das deutsche Volk gedenkt der glorreichen Zeit nicht in lautem Festjubel, son dern in stiller dankbarer Erinnerung. Die eigentliche Festfreudigleit zum offiziellen Jubeln fehlt im Volke, und es ist so weit gekommen, daß wir alle Ursache haben, an die Erinnerung der schönen Einigkeit der deutschen Volks stämme in der Stunde der Gefahr des Vaterlandes die Mahnung zu knüpfen, einig zu werdm über die nächsten Ziele und die besten Wege der inneren Entwicklung des deutschen Reiches. So lange die fetten Jahre anhielten, ging auch die politische Entwicklung rasch und glücklich vor wärts; nun aber, da die sieben magern Jahre Pharaonis im deutschen Reiche herrschen, begegnen wir eitel Mißver gnügen und innerem Hader, theils kopfhängerisch, theils murrend steht das Volk der Zukunft entgegen, zu der es kein rechtes Vertrauen zu fassen vermag. Die Einheit ist dem lieben Vaterlande geworden, aber sein Weg zum Glück und zum nationalen Wohlstand scheint mit Dornen besät und mit spitzen Steinen gepflastert zu sein. Wo wäre aber unsere Wackerheit und Tapferkeit im Felde ohne das V:rtrau«n auf Gott, auf die Führer der Armee und auf sich selbst hingerathen? Hier, meinen wir, kann das deutsche Heer, das Volk in Waffen, uns auch heute noch, wo wir seiner Heldenthaten bei einem Rück blicke nach zehn Jahren uns erinnern, als Muster dienen Es setzte sein Leben ein, um das Leben zu gewinnen, und darum ward ihm der Steg! — Der Kaiser schloß seine letzte Kriegsdepesche aus Versailles mit den Worten: „Der Herr der Heerschaaren hat überall unsere Unternehmungen sichtbar gesegnet und den ruhmvollen Frieden in seiner Gnade gelingen lassen. Ihm sei die Ehrt! Der Armee und dem Baterlande mit tief erregtem Herzen meinen Dank!" Und heute, wo Manches nicht im Vaterland« nach unserS Herzens Wunsch geht, sollte eine ganze Nation kleingläubiger und unmuthiger sein, als in den Stunden der höchsten Gefährdung ihrer Existenz? Nehmen wir doch an, daß unser ganzes Volk sich im Kriegszustände befinde gegen vaterlandsfeindliche Gewalten, gegen innern Hader und Zwist, gegen Verarmung, Arbeitslosigkeit und Noth! — machen wir aber auch gleichzeitig mobil gegen alle Gewalten, die unsere Entwicklung und unser Streben nach dem nationalen Wohlstände bedrohen. Nun, wohlan! — in diesem Kampfe muß jeder Mann ebenfalls auf seinem Posten stehen und seine soziale Pflicht erfüllen, auch in diesem Kriege darf uns das Vertrauen auf die Bürsehung, auf die Führer det Nation und vor Allem auf unsere Eigenkraft nicht verlaffen und Gott wird seine Deutschen nicht verlassen. Sind wir geschlagen auf der Bahn frichltcher Entwicklung, unterlegen im Kampfe für das^materielle Wohl, i« Streben nach dem Mtgionsfrieben, so ist'damit »och nicht gesagt, daß wir nicht in einem zweiten Anlauf die Positionen nehmen und uns unverzagt durch ehrliche Arbeit das nationale Glück und den materiellen Wühlstand erringen, dessen jedes strebsame Volk würdig ist. Der Rückblick auf unsere kriegerischen Erfolge soll «NS er- muthigen, auch den Erfolg frtedNchen Strebens für sicher H und «nausbleiblich zu halten. TageKschait» ' 8«Sib»rg, 7. August. Von einem praktischen Versicherungs-Beamten, dem Ge richts-Assessor a. D. Otto Kober in Berlin ist in eine Schrift, welche dieveachtung verhriratheter Versicherte ganz besonders verdient, der Lebensversicherungs-Vertrag auf den Todesfall zu Gunsten der Ehefrau »nd der Kinder des Versicherungsnehmers beleuchtet worden. Es handelt sich dabei wesentlich um die Frage, auf welche Weise es zu ermöglichen ist, daß der Familie des Versicherungsnehmers die Versicherung auch dann zu Gute kommt, wenn er un verschuldet bei Lebzeiten in Vermözensverfall und Konkurs geräth oder es sich nach seinem Tode herausstellt, daß sein Nachlaß zur Befriedigung der Gläubiger unzureichend ist. Die Abhandlung, welche diese Frage nach allen Seiten hin klar legt und der Aufmerksamkeit der Versicherungsgesell schaften wie der Versicherten gleich würdig ist, kommt zu folgenden Schlüffen und praktischen Resultaten: 1) Steht Jemand im Begriffe zu hetrathen, so versichere er vorher sein Leben, zedire am Morgen nach der Hochzeit seine Rechte aus der Police als Morgengabe seiner Ehesrau, indem er gleichzeitig dieser gegenüber die Verpflichtung übernimmt, die Prämie bis an seinen Tod zu zahlen. Der Zessions vermerk wird etwa, wie solgt, lauten: „Die mir aus vorstehender Police zustehenden Rechte zedire ich hiermit meiner Ehefrau und übereigne ihr dieselbe als Morgengabe, mit der gleichzeitigen Verpflichtung, bis an meinen Tod die Prämien zu zahlen. Ich, die Ehefrau, akzeptire die Er klärungen meines Ehemannes." Der Einholung der Ge nehmigung der Zession seitens der Versicherungsgesellschaft wird es in diesem Falle nicht bedürfen, weil letzterer gegen über nach wie vor der Ehemann der allein Verpflichtete bleibt. 2, Hat der Ehemann erst während der Eye die Versicherung auf sein Leben genommen, so zedire er schrift lich seine Rechte aus der Police an seine Ehefrau und beziehungsweise Kinder, hole hierzu die Genehmigung der versichernden Gesellschaft ein, laste endlich auch die Prämien- qaittungen auf den Namen der Zessionare umschreiben und endlich die Zahlungen der Prämie immer von diesen leisten. (Die Zession, ebenso wie die Zession aä 1, ist mit 1,50 Mk. stempelpflichtig, wenn die Versicherungssumme 150 Mark übersteigt.! Was die Genehmigung der Zession durch die versichernde Gesellschaft anlangt, so wird dieselbe gewiß immer dann ertheilt werden, wenn der Eh.mann nicht Ent lastung aus der Verbindlichkeit verlangt, sondern für die Zahlung der Prämien seitens der Ehefrau bezw. der Kinder selbstschuldnerische Bürgschaft übernimmt, weil ja alsdann die Gesellschaft statt eines Verpflichteten dann zwei oder mehr erhält. 3) Bei beabsichtigter Schließung eines neuen Versicherungsvertrages trete endlich der Ehemann nicht als Kontrahent auf. sondern laste die zu versorgende Ehefrau bezw. Kinder die Versicherung auf sein Leben selbst nehmen. Schließlich sei noch erwähnt, daß die aufgestellten Regeln nur dann Platz greifen, wenn die Eheleute nicht in Güter gemeinschaft leben. Ist dies letztere der Fall, so gehört die Police stets zu dem gemeinschaftlichen Vermögen der Ehe- eute, an welches sich die Gläubiger des Mannes halten önnen. Für einen vorsichtigen, um daS Wohl seiner Familie besorgten E-emann erscheint es daher geboten, di, Gütergemeinschaft da, wo sie noch gilt, durch Vertrag aus- zuschließen. Wie ein Berliner Blatt meldet, ist der Vorschlag zu der Zusammenkunft der beiden Kaiser von Deutschland und Oesterreich von Kaiser Wilhelm auSge- gangen. Dieser erfuhr, daß der österreichische Herrscher, obschon ermüdet, es sich doch nicht n;hmen lasten wolle, seinen erlauchten Verbündeten ans österreichischem Boden zu begrüßen, und er richtet an Kaiser Franz Josef ein überaus herzliches Handschreiben, worin er um»r Hinweis auf sein« ohnedem unerläßliche Rückreise von Gastein den öster reichischen Herrschest bat, seinen kurzen Erholungsaufenthalt in Ischl Nicht zu unterbrechen, sondern daselbst seinen Be such zu empfangen, was natüftich daNkettd angenommen ward. Das Blatt betont die innige: Freundschaft dex beiden Monarchen, die sich in diesen'Dingen äußere, und meint, die Zusammenkunft werde jedenfalls auch politische Bedeutung haben. Dies beweise auch die Reise deS Prinzen Rzuß und der Fürsten von Rumänien und Serbien dahin. Was die Reise der beiden letzten Fürsten betrifft, so ist sie ein beredtes Zeugniß für die durch daS Jahr 1878 ge schaffene Wandlung der Machtverhältniffe. BiS zu jener Zeit warteten die Fürsten der Donauländer in Petersburg auf, jetzt gehen sie an den Wiener Hof, und eS wird die Zeit kommen, wo man auch den Fürst von Bulgarien und jenen der schwarzen Berge nicht mehr nach Petersburg zu Hofe gehen sieht. Ueber die Koburger Konferenz bringt jetzt die „Nordd. Allg. Ztg." die Mitthetlung, daß sich die vertrau lichen Besprechungen-der-Ftnanzminister nicht auf die Auf stellung neuer, oder auf die Diskussion, schon vorhandener Steuerprojekte, oder auf Zollangelegenheiten bezogen, sondern auf die Frage, ob und in welchem Umfange der bisher vermißte unmittelbare Zusammenhang zwischen der RrichS- steuerreform und einer entsprechenden Ermäßigung der Steuer in den einzelnen Bundesstaaten überall herzustellen sei. Die Verhandlungen haben zu einem erwünschten Er- gebniß geführt. Die in der Konferenz vertretenen Regie rungen sollen sich einstimmig in der Entschließung vereinigt haben, die Mehreinnahmen, welche von den in der letzten Bundesraths- und Reichstagssession in Aussicht genommenen Besteuerungsgegenständen — die Zustimmung des Reichstags vorausgesetzt — zu erzielen sein würden, unverkürzt dec Verminderung der Steuerlasten den einzelnen Staaten zu widmen, und nach Maßgabe ihrer verfassungsmäßigen Be- sugniffe auf deren Verwendung zu diesem Ziele hinzuwirk-.it. — Wir berichteten schon kurz, baß Prinz Wilhelm von Hessen seinen Beitritt zu dem Vergleiche des preußischen Fiskus mit den übrigen drei Agnaten erklärt hat. Hiermit ist diese Angelegenheit, welche eine Reihe von Jahren hin durch spielte, nunmehr definitiv zum Abschluß gediehen. Die Hauptpunkte des Vergleiches gehen dahin, dasi die agnatiichen Erben des ehemaligen Kurhauses eine jährliche Rente von zusammen 100000 Thaler beziehen, außerdem erhalten sie die Schlösser zu Wabern, Rotenburg und Schönfeldt, sowie von dem Bellevueschloß in Kassel den- enigen Theil, welcher gegenwärtig von dem R-gierungS- )räsioenten v Brauchitsch bewohnt wird, sodann sind einige ürstliche Ehrenrechte den Mitgliedern des ehemaligen regie renden Hauses von Brabant gewährleistet. Das Abkommen ist bislang , noch nicht in den Details fertiggestellt ^gewesen, nachdem der Prinz Wilhelm nunmehr dem Vergleiche bei- getreten ist, werden demnächst die definitiven Stipulationen des Vertrags erfolgen. Hasselmann soll, wie di- „Bank- und Handels-Zeitung hört, nicht nach Amerika, sondern nach Belgien gegangen sein. Durch das Verschwinden dieses vermeintlichen Retters der Arbeiter aus der Noth ist auch ein Theil des Setzer- personals in der Druckerei in Hamburg, in welcher Hassel manns Blatt hergestellt wurde, geschädigt worden. Die Hamburger Reform schreibt darüber: Schon lange mußte wegen Beschaffung der Drucktosten manöorirt werden, sind als endlich die Setzer erklärten, mit dem rückständigen Lohne nicht länger warten und auchnicht neuenKreditd^m Redakteur und Herausgeber bewilligen zu wollen, suchten Letztere dieselben durch Ausstellung von Wechseln in der Höhe von 100 resp. 150 Mk. rc. zu beschwichtigen, welche im Laufe dieser Woche eingelöst werden sollten. Am Verfalltage wareudte Aussteller, welche im Einverständniß mit dem Druckttei- besitzer direkt mit den Wechsel-Inhabern in Verbindung getreten waren, nicht auszufinden. Alle Nachforschungen nach den Verschwundenen sind bisher erfolglos gewesen. Der „Ardeiterfreund" hat also seine Getreue« auch auf diese Welse betrogen. . ' ' In Belgien wurde die außerordentliche Session der Kammern eröffnet. Im Senat bot die liberale Majorität dem Chef der Rechten als Beweis der, Einigkeit angesichts der patriotischen Feste die Präsidentschaft an. Baron d'Anethan verweigerte aber die Annahme der Wahl;,das selbe thaten zwei als Sekretäre vorgeschlagene klerikale Senatoren. Der Senat konstituirte sich dann ausschließlich im liberalen Sinne Man schließt aus dem Auftreten d'Anethgn'S, daß die Mechts den politischen. Festen fern bleiben wird.- In der Hqmmer kgm kein Zwischenfall vor. — Zu dem Feste, welches die Stadt Brüssel am 19. August den Gemeiudehehördsn der ausländischen Haupt städte geben, will, sind Einladungen ergangen nach Rom, Petersburg, Moskau, Perlin (v, Madai, v. Forckenbeck, Duncker, ,vr. Strohmann, Bollgold und Runge), Dresden (Pr. Stühel, Kürsten, Aflermann, Lehmann, Karlsfeldzmd vr. v. Schwarze), München, Stuttgart, Bern, Kopenhagen,