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Anzeiger für Riesa, Strehla und deren Umgegend. ^ 46. Freitag, den 18. November 1855. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern« -aS sogenannte Büreau zur Verbreitung gemeinnütziger Zwecke in Lüne-mg betreffend, vom 29. October 1855. Die KreiSdirection zu Zwickau hat sich veranlaßt gefunden, in Betreff des sogenannten Büreau zur Verbreitung gemeinnütziger Zwecke in Lüneburg, eine Warnung für das Publicum zu veröffentlichen und hat deshalb unterm 13. September dieses Jahres die nachstehende Bekanntmachung sud (ä) im Zwickauer Kreisblatte abdrucken lassen, mit der Verordnung, daß dieselbe auch in die übrigen Zeilicyrif- ten des dortigen Kreisdirectionsbezirks aufzunehmen sei. Da es nun angemessen erscheint, diese Be kanntmachung für das ganze Land zu veröffentlichen, so hat das Ministerium des Innern beschlossen, dieselbe hier besonders abdrucken zu lassen, und verordnet zugleich, daß dieselbe, nach Maaßgabe von H. 21 des Preßgesetzes vom 14. März 1851, auch in den daselbst bezeichneten, innerhalb der KreiS- dtreelionsbezirke Dresden, Leipzig und Budisstn erscheinenden Zeitschriften zum Abdruck gebracht werde. Dresden, am 29. October 1855. Ministerium des Inner u. Für den Minister: Kohlfebütter. Eppendorf. C> Bekanntmachung. Seit einiger Zeit befindet sich unter den Inseraten eines großen Theils der im hiesigen Kreiödi- rectionsbezirke erscheinenden Zeitschriften unter der Ueberschrift: „Kapital-Offerte" eine Annonce des angeblich in Lüneburg im Königreich Hannover bestehenden „Büreau zur Verbreitung gemeinnützi- ger Zwecke," vermittelst deren das letztere Alle», die sich portofrei an dasselbe wenden, briefliche Mit- thetlung darüber anbietet, wie man an jedem Orte, ohne einen Thaler — Gulden — Kreuzer — Sil bergroschen zu verlieren und ohne Aufopferung irgend erheblichen CapitalbetragS, bei einem auf genü- gende Sicherheit begründeten Unternehmen binnen wenigen Monaten sich im Besitz von 40- bis 60,000 Thlr. nnd darüber setzen könne. Die über die Bewandniß der Sache von der Königlichen KreiSdirection aiigestellte» Erörterungen haben ergeben, daß das angebliche „Büreau zur Verbreitung gemeinnütziger Zwecke" in Lüneburg, an dessen Spitze übrigens eine wegen verbotenen Colligirens zu unerlaubten Lotterieen schon vielfach be strafte Person steht, obrigkeitlich nicht autoristrt ist, und daß die angebliche Capital-Offerte lediglich da rin besteht, daß das genannte Büreau den bei ihm in Folge jener Annonye Anfragenden gegen vor läufige Einsendung von 3 Thlr. irgend ein beliebiges Staats-Lotterie-Anlehn empfiehlt. Da hiernach jene Annonce offenbar auf eine Täuschung des Publicums und auf die Erzielung unrechtmäßigen Ge winns berechnet ist, so findet Sich die Königliche KreiSdirection veranlaßt, hierauf aufmerksam zu ma chen und vor dem Eingehn auf die von dem genannten Büreau gemachten Anerbieten zu warnen. Zwickau, den l3. September 1855. Königliche Kreis- Direktion. vou Friesen. V o g e l, S. Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschast zu Meißen, die diesjährige Rekrutirung betreffend. Die Messung und körperlich« Untersuchung der im Jahre 1835 gebornen und demnach in diesem Jahre militairpflichtigen Mannschaft, sowie die anderweite Prüfung des TüchtigkeitsstandeS dev bei de«