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dem Kaiser melden könne. Drei vollständige und rin halber, der Die Wanderlager und Waarenauktionen. Das amtliche Dresdner Journal untersucht in seiner letzten Nummer die Frage, wie von Staatswegcn den viel fachen Klagen über die Wanderlager und Waarenauktionen Abhilfe geschehen könne und führt dabei im Wesentlichen Folgendes aus. Eine kommunliche Besteuerung der Wanderlager mußte nach der Wortfassung von 8 8 des Freizügigkeits gesetzes fortwährend als unzulässig erscheinen, bis endlich von Seite des Bundesraths selbst am 17. März 1879 in Bezug auf die Wanderlager ein die Auslegung von 8 8 des Freizügigkeitsgesetzss betreffender Beschluß gefaßt wurde. Dieser Beschluß geht davon aus, daß die Wanderlager, unter welche im weitern Sinne als eine bestimmte Form dieser Art von Geschäftsbetrieb auch die Waarenauktionen zu rechnen seien, als ein Gewerbebetrieb im Umherziehen zu behandeln sind, weil mit denselben eine gewerbliche Niederlassung im Sinne des 8 55 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 nicht verbunden ist. Er bestimmt ferner, daß zu den Wanderlagern der Regel nach diejenigen Unternehmungen zu rechnen sind, in welchen außerhalb des Wohnortes des Unternehmers von einer festen Verkaufs stätte (Laden, Magazin, Bude, Zimmer, Schiff und dergl.) aus vorübergehend Waaren feilgehalten werden, und stellt endlich fest, daß die Anzeige von der Eröffnung eines stehenden Gewerbebetriebes nach 8 14 der Reichs-Gewerbe ordnung nicht als ein Moment anzusehen ist, welches der Beurthetlung, ob ein Unternehmen thatsächlich als Wander- lager anzusehen sei, vorgreifen könnte. Demzufolge erklärt nun der obenerwähnte Bundesrathsbeschluß in Betreff der kommunalen Besteuerung der Wanderlager, daß 8 8 des Freizügigkeitsgesetzes die Gemeinden nicht hindere, die Un ternehmer von Wanderlagern und zwar von Beginn des Betriebs an zu solchen Abgaben heranzuziehen, welche auf die in der Gemeinde vorhandenen gewerblichen Betriebe gelegt sind, mögen diese Abgaben nach dem Umfange, der Dauer des Betriebs oder nach anderen, aus der Natur des letztern und nicht aus der Person des Unternehmers abge leiteten sachlichen Momenten veranlagt werden, wogegen die erwähnte Gesetzbesttmmung allerdings die Heranziehung der Unternehmer von Wanderlagern zu solchen Abgaben aus schließe, welche die Person dieser Gewerbtreibenden treffen, insbesondere also auch die Heranziehung zu denjenigen Ab gaben, welche unmittelbar auf ihr Einkommen, wenn auch nur auf den aus dem Wanderlagerbetrieb herrührenden Theil desselben gelegt werden. Dieser Bundesrathsbeschluß hat insofern wesentlich ge nützt, als derselbe gerade den oben besprochenen schwachen Punkt in 8 8 des Freizügigkeitsgesetzes beseitigt. Im Königreiche Sachsen konnten jedoch bisher die wohl- thätigen Wirkungen dieses Beschlusses wegen eine- besonderen „Sind die Herren Botschafter eine Stelle in Deutschland mit Genugthuung vernommen wurde, die Versicherung nämlich, daß die Beziehungen Oesterreich-UngarnS zum deutschen Reiche Garantie leisten für die strenge Durchführung de- Berliner Frtedensver- trages. Man sieht bei uns in dieser Aeußerung eine Be stätigung dessen, was uns bereits über den engen Aneln- anderschluß beider Mächte zur Wahrung des Friedens von anderer Seite bekannt gegeben worden war. Die politischen Vorgänge in der Schweiz waren im Jahre 1879 von keiner Erheblichkeit. Dasselbe gilt beinahe auch von Italien, obgleich die „Italia irredenta" ver schiedene Male die Lärmtrommel schlug und selbst die Re gierung das unangenehme Gefühl darüber nicht zu ver- bergen vermochte, daß das auf der Balkanhalbinsel Fuß fassende Oesterreich sich nicht anschickte, Triest und Süd Tyrol an das italienische „Mutterland" abzutreten. Ka- binetskrtsen und Mintsterveränderungen ereigneten sich auch 1879. Doch gehörten alle Kabinete der Linken an, und die jüngste Krisis fand ihre Lösung durch die Bildung eines Ministeriums, in welchem die^tzührer beider Parteien der Linken, Cairoli und DepretiS vereinigt sind, unter dem Vorsitze des Ersteren. Diese Kombination dürfte noch am besten geeignet sein, in Italien den parlamentarischen Frieden auf längere Zeit sicher zu stellen. alle anwesend?" Tagesschau. Freiberg, 5. Januar. Seltsamerweise hat es diesmal das Wolff'sche Telegraphen- Bureau unterlassen, die beim Neujahrsempfange am kaiserlichen Hofe üblichen Ansprachen der Oeffentlichkett zu übergeben. Daher kommt es, daß in Berlin selbst die widersprechendsten Angaben darüber zirkuliren. Das dortige Tageblatt erzählt». A.: Der dienstthuendeZeremonienmeister begab sich in den Saal, in welchem sich die Herren ver sammelten, um sich zu überzeugen, ob er ihre Anwesenheit „ 31. Jahrgang. — Ditastig, de» 6. Jamar demissionirt hat", antwortete gut gelaunt der zurückgetretene Botschafter Frankreichs, Herr von St Ballier, und die hohen Kollegen ^stimmten in seine Heiterkeit ein. Nach kurzer Zeit trat der Kaiser ein. Im Begriff, in die Mitte des Saales zu treten, glitt die Scheide des Degens des Kaisers nach unten aus, bildete somit, als die Spitze den Boden berührte, ein Hinderniß, weiterzugehen. Der Kaiser bemühte sich selbst einige Augenblicke, die Scheide zu ent fernen und warf sie, nachdem dies gelungen, in die Ecke. So trat er mit bloßem Degen vor die Vertreter der aus wärtigen Mächte, eine außergewöhnliche Situation, welcher der Kaiser dadurch die Spitze abbrach, daß er freundlich lächelnd sagte: „Meine Herren, hoffentlich ist das kein böses Omen." Die Unterhaltung wurde vom Kaiser in französischer Sprache geführt, nur mit dem Botschafter Oesterreichs sprach er deutsch. Als Graf Saint Ballier von den Gründen seiner Demission sprechen wollte, unter brach ihn der Kaiser mit den Worten: „Lassen wir das, die Sache ist zu delikgt." Die Audienz währte im Ganzen eine halbe Stunde. — Das neue Jahr hat übrigens unter Aussichten auf Erhaltung des Friedens begonnen. Graf Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Braud. Lerauwortlich« Redakteur Iuliu« vrau« i» Freiderg. Hindernisse-, welches denselben entgegenstand, noch nicht zur Geltung kommen. Mit Rücksicht auf 8 8 des Fretzügig- keitSgesetzeS ist nämlich im Verlaufe der ständischen Ver handlungen in 8 26 der revtdirten Städteordnung und in 8 17 der revidirten Landgemeindeordnung die Bestimmung ausgenommen worden, daß selbständige Personen, welch» sich nur vorübergehend im Gemetndebezirk aufhalten, bei mehr als dreimonatiger Dauer dieses Aufenthaltes, inso weit nicht besondere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, zu angemessenen Beiträgen zu den Gemeindelasten verpflichtet werden können. Hiernach durften bisher derartige Personen während eines Aufenthaltes von höchstens dreimonatig« oder kürzerer Dauer nicht zu den Gemeindeabgaben heran- gezogen werden. Die Besorgniß, daß die Unternehmer von Wander- lagern diese Sachlage in Sachsen, wenn ihnen in benach barten Staaten das Geschäft erschwert wird, sofort auSbeute» und unser Vaterland mit ihren unsaubern Unternehmungen heimiuchen werden, ist eine sehr nahe liegende. In Preußen ist dieselbe Beiorgniß gehegt und deshalb dem gegenwärtig in Berlin versammelten Landtage unterm 6. Dezember 1879 ein die Besteuerung des Wanderlagerbetriebs betreffender Gesetzentwurf vorgelegt worden, nach welchem der Wander lagerbetrieb in jedem Orte mit einer nach den Vorschriften des vorgelegten Gesetzes für die Gemeinde zu erhebenden Steuer belegt werden soll. Auch die königl. sächsische Regierung ist in dieser Be ziehung nicht »ntbätig geblieben und es wird in unserm Baterlande ohne Zweifel mit Freude begrüßt werden, daß dieselbe, sicherm Vernehmen nach, dem jetzt versammelten Landtage schon in nächster Zett einen Gesetzentwurf vorzu- leqen beabsichtigt, durch welchen die oben erwähnte, daS Besteuerungsrecht der Gemeinden beschränkende Bestimmung in 8 26 der revidirten Städteordnung und in 8 17 der revldirten Landgemeindeoidnung aufgehoben, also den Ge meinden die Erhebung einer Steuer von Wanderlagern und Waarenversteigerungen gleichfalls, wenn auch zur Zett noch mit der dem obgedachten BundeSrathSbeschlusse ent sprechenden Beschränkung ermöglicht werden soll. Das sicherste und gründlichste Mittel gegen den betrü gerischen Verkehr mit schleckten Waaren liegt freilich in den Händen der Käufer. Wenn diese erst so klug sein werden, aus schwindelhaft betriebenen Geschäften überhaupt keine Waaren mehr zu entnehmen, wenn sie nickt mehr selber, wie seither, dazu beitragen, daß der Schwindel ren- itrt, wird am schnellsten ein gesundes Leben in unsere Er werbsverhältnisse zurückkehren. Thue Jeder hierzu das Seine! und Tageblatt. Rückblick auf 1879 ii. In Oesterreich-Ungarn gab es heiße parlamen- larische Kämpfe, ein heftige-Aufeinanderplatzen der Parteien Sicht nur im Pester, sondern auch im Wiener Abgeordneten- dause. Die Linke brachte da- Ministerium Auersperg zu Fall, welcher aber noch lange Zeit die Geschäfte interi mistisch fortführte, so lange, daß die Thatsache des Sturzes beinahe in Vergessenheit gekommen wäre. Die Haupt- arsache der Unzufriedenheit der Opposition war die Besetzung KoSniens durch österreichische Trnppe«, durch welche man Oesterreich sich in endlose Verwickelungen stürzen und zu über seine Kräfte gehenden Ausgaben gezwungen werden sehen wollte. Dazu kam nun auch noch die Wehrgesetzfrage, indem die Regierung die Kriegsstärke für wettere 10 Jahre auf 800000 Mann festgesetzt wissen wollte. Von dem Wiener Abgeordnetenhaus« war selbstverständlich in dieser Richtung ebenso wenig etwas zu erlangen. Die dadurch herbeigeführte Krisis fand ihre Lösung durch die Auflösung des Hauses und die Neuwahlen, weW-Letztere bewiesen, daß auch in Oesterreich eine konservative Strömung im Volke Fuß gefaßt. Das Abgeordnetenhaus erhielt eine konservativ-slavische Mehrheit; die deutsch-liberale, oppo- fitionelle Verfaffungspartei wurde in die Minderheit ge längt. Nun trat das ziSleithanische Kabinet Auersperg rück, und es wurde ein konservativ-föderalistisches unter em Präsidium des Grafen Laaffe eingesetzt. Auch der eichskanzler Graf Andrassy fühlte sich zum Rücktritte ver- nlaßt, an den sich dann der Besuch des Fürsten Bismarck , Wien knüpfte, welcher das bekannte Schutz- und Trutz- hündniß herbeiführte. An des ungarischen Grafen Stelle trat Baron von Heymerle, der jedoch Andraffy's auswärtige Politik fortzuführen versicherte. Trotz des letzteren Um landes wurden die nach Autonomie strebenden Czechen mit solchen Hoffnungen erfüllt, daß ihre Deputirten nicht nur lach mehrjährigem schmollenden Fernbleiben wieder in das Abgeordnetenhaus eintraten, sondern auch die Regierung Wen helfen, selbst in der Wehrgesetzangelegenhejt. Aehnlich verhielten sich die Abgeordneten der anderen in dieser Körperschaft vertretenen slavischen Stämme. Von »er Ueberzeugung erfüllt, daß die Belohnung nicht aus- Aeiben könne, stimmten sie für das Wehrgesetz, wie die »rutsche Zentrumspartet für die Zölle. Aber wie Letztere, w scheinen auch die Czechen und sonstigen Slaven etwas ju optimistisch gehofft zu haben. Die Slaven konnten der Peeresvorlage freilich «och nicht die nöthige Zweitrittel- Mehrheit geben. Um diese zu erlangen, bedurfte es noch seiner persönlichen Dazwischenkunft des Kaisers Franz Josef und der Vorarbeit von Ausgleichs-Kommissionen beider Häuser des österreichischen Reichsraths/ Das Herrenhaus nahm daS Gesetz ohne Zaudern an, und auch in den unga rischen Kammern machte es weit weniger Mühe, als im Wiener Abgeordnetenhause, dasselbe durchzubringen. Das Gesetz, ohne welches, wie die Vertheidiger desselben sehr richtig sagten, das Bündniß mit der deutschen Reichsre- gierung werthlos geworden wäre, ist nun schließlich unter Dach und Fach. Die deutsche VerfaflungSpartei aber ist in Folge der schließlichen Zustimmung eines Theils ihrer Mitglieder zur Vorlage in vollster Auflösung begriffen, i Die im Frühjahr begonnene Okkupation Bosniens fand mur Anfangs Widerstand bei der mohammedanischen Bevöl- »rung einiger Städte. Oesterreich hat sich dort festgesetzt, Mw, im Einverständniß mit Deutschland, eines Tages, wenn As zur endgiltigen Liquidation des türkischen Reiches kommt, M>ie Okkupation und Einverleibung bis hinunter nach Sa- Lonichi am ägäischen Meere auszudehnen. — Im Dezember »empfing der österreichische Kaiser die Vorstände der Dele- Igationen und hielt da eine Antwortrede, von der namentlich Inserate werden bis Vormittag» 11 Uhrangenom- - mm und beträgt der Preis für die gespaltene gelle 1 D oder deren Mum IS Pfennige.