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Anzeiger für Riesa, Strehla und deren Umgegend. 28. Frittaz, dm l». Jul! 1854. Bekanntmachung. Die Nachrichten über die NahrungkvcrhSltnisse in den höher gelegenen Theken der Erzgebirge» und Voigtlande- ge stalten sich in neuerer Zeit leider sehr unerfreulich und betrübend. Ist auch in keinem der dort gangbaren GewerbSzweige «in gänzliches Darniederltegen zu beklagen, so sind doch die kriegerischen Verhältnisse und Aussichten bereits nicht ohne vielfach nachtheilige Rückwirkung geblieben und die Quellen des Verdienstes fließen in keiner Weise so reichlich, um dem fortwährend hohen, den Mittclpreis weit übersteigenden Stande der Preise der nothwendigsten Lebensbedürfnisse auch nur annähernd das Gleichgewicht zu halten. Der Druck der letztem macht sich daher in immer weitern Kreisen fühlbar und lastet, außer auf der eigentlichen Arbeiterklasse, besonders schwer auf dem unbemittelten Bürger- und Handwerkerstande in den kleinen GebirgSstädten. Die Wintermonate »>it ihren durch die hohen Brod- und Lebensmittelpreise noch außergewöhn lich gesteigerten Bedürfnissen haben die Hilfsquellen der kleinern Haushaltungen aufgezehrt, und wenn man in dieser Vor aussicht schon früher darauf gefaßt sein mußte, daß im später» Frühjahr und gegen den Sommer bei fortdauernder Theue- rung ein Zustand erhöhter Bedrängniß in den ärmeren Landesgegenden eintreten werde, so hat sich diese Besorgniß voll ständig bewahrheitet. Bis dahin aber, wo mit tem gesicherten Ausfall einer hoffentlich gesegneten Ernte, der wir im Ver trauen auf die göttliche Vorsehung entgegensehen dürfen, eine entschiedene Wendung zum Bessern erfolgen kann, liegt noch ein mehrmonatlicher Zeitraum in der Mitte.' Es wird daher, wie mehr oder weniger überall" im Lande, so doch ganz besonders in den oben bezeichneten Landes- theilen in der nächsten Zeit noch vielfacher Opfer und großer Anstrengungen bedürfen, um den erweiterten Anforderungen der öffentlichen Armenpflege zu genügen und einen wirkliche» Nolhstand von einzelnen Familien oder ganzen Klassen der Bevölkerung abzuwchren. Das Ministerium des Inner» rechnet in dieser Hinsicht auf das eifrige und werkthätige Zusam menwirken der betreffenden Gemeinden mit den für Zwecke der Wohlth-tigkeit-dort. bestehenden Privatvereinen und wird die von ihm reffortirendeu Behörden anweisen, diese Bemühungen mit Rath und That kräftig zu unterstützen. Da jedoch Jene dieser Aufgabe leicht nicht gewachsen sein könnten, wenn sie sich dabei, außer demjenigen, was vom Staate aus un- mittelbar zu ihrer Unterstützung möglicher Weise geschehen kann, bloS auf ihre eigenen Hilfsquellen beschränkt sehen, die Privatmildtbätigkeit aber, sollte sic von verschiedene» Seiten her für verwandle Zwecke in Anspruch genommen werden, sich nur zersplittern und in ihrer Wirkung geschwächt werden würde, so bat das Ministerium sich dringend veranlaßt finden müssen, hierbei vermittelnd einzutreten. Dasselbe wendet sich daher mit gegenwärtigem Auftufe vertrauensvoll an den oft bewährten hilfreichen Sinn der wohlhabenderen Kreise in den von der Theuerungscalamität minder hart betroffenen Städten und Gegenden des Landes, indem es zu möglichst reichlichen Beisteuern an Geld oder Naturalien auffordert, deren Er- trägniß zur Unterstützung der nothleidenden und vorzugsweise hilfsbedürftigen Städte und Landgemeinden zunächst in dem »bern Erzgebirge und Vvigtlande, sodann aber auch in andern Theile» des Landes, wo eine dringende Veranlassung dazu vorliegt, unter Aufsicht und nach Bestimmung der betreffenden Kreisdirectionen, in möglichst zweckmäßiger und dem ört lichen Bedürfnisse sich anschließender Weise verwendet werden soll. Die Canzlei des Minsteriums des Innern sowie sämmtliche Kreisdirectionen und Amtsbauptmannschasten sind beauf tragt, die für obigen Zweck bestimmten Beiträge anzunehmen und weiter zu befördern. Nächftdem würde aber das Mini sterium eine besonders wirksame Förde,ung des letzlern in dem Zusammcntreten freiwilliger Hiltsvereine erkennen, die sich für einzelne Orte oder ganze Bezirke zu dem Ende bilden wollten, um innerhalb ihres Bereichs Sammlungen zu veran stalten, deren Ergebniß sodann direct an die Kreisdirectionen zu Zwickau oder an die Kreisdirectionen desjenigen andern Bezirks einzusenden wäre, für dessen Nokhleidende die Sammlung zunächst bestimmt sein soll. Indem das Ministerium zu derartigen Sammlungen und darauf bezüglichen Aufrufen hiermit zugleich im Voraus die nach tz. 103 f. der Armcnordnung erforderliche Genehmigung ertheilt, wird es nicht ermangeln, über die in Folge diese« Aufrufs mittelbar oder unmittelbar zu seiner Verfügung gestellten Beiträge und die Art und Weise der stattgesundene» Verwendung seiner Zeit das Geeignete zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Diese Bekanntmachung hat in allen, tz. 21 des Preßgesetzes vom 14. März 1851 bezeichneten Zeitschriften, zum Ab druck zu gelangen. ' Dresden. 24. Juni 1854. MinisteriumdesJnneru. Freiherr von Beust. Bekmintmachimg. Dos Ministerium des Innern findet sich veranlaßt, zur Nachachtung für alle Diejenigen, welche Rei sen nach dem K. K. Oesterreichischen Staatsgebiete unternehmen, andurch bekannt zu machen, daß, de» über die paßpolizeiliche Behandlung der Ausländer dvrtlandes bestehenden Vorschriften zu Folge, jeder Ausländer zu Vermeidung außerdem zu gewärtigender Geldbuße bis zu Einhundert Gulden CoiiventionS- münze oder, im Falle des Zahlungönnverniögens, Gesängnißstrafe bis zu vierzehn Tagen, sowohl bei dem